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Schengen Visum - Hochzeit in Dänemark - Aufenthalt (Gelesen: 8.612 mal)
Ernas
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #15 - 04.01.2007 um 10:05:14
 
hallo Leute,
zu dem Thema mal folgendes. Ich arbeite in einer Botschaft in einem der sogenannten Problemstaaten. Bei mir versuchen viele Antragstellerinnen Schengenvisa zu erhalten um sich dann mit ihren Verlobten in DK zu verheiraten. Hintergrund hierfür ist, Heirats oder FZ Visum dauern zu lange, wir prüfen zu genau und wir finden heraus, dass viele der Mädels halt noch verheiratet sind und dann kommt natürlich die Ablehnung.
In den vielen Jahren die ich jetzt schon hier bin, haben wir von 26 Eheschliessungen in DK erfahren und ich selber hatte inzwischen 12 Anrufe von knapp einem Dutzend dieser bigamischen Ehemänner, die mir heulend erzählten, dass ihnen ihre geliebten Ehefrauen nicht nur das Konto geplündert hat, nein auch in allen Fällen haben die Frauen die gemeinsamen Kinder mitgenommen, da diese in die noch bestehenden Ehen mit den einheimischen Ehemännern hineingeboren wurden und der deutsche Geldgeber damit zum Erzeuger degradiert wurde.
Wie gesagt, ich mache dieses Geschäft nun schon viele Jahre und ähnliches ist auch oft mit Antragstellern aus normalen Staaten geschehen, in denen die Botschaften noch legalisieren, also keine Urkundennprüfung durchgeführt wird.

Nun, die Moral der Geschichte soll wohl sein: heiratet nicht in DK. Ach ja nochwas, ruft mich dann nicht heulend an, eine Mail reicht in soeinem Fall auch, wenn ihr die Botschaften überhaupt unterrichten wollt. Eigendlich reicht auch eine kurze Nachricht an die ALB.
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Antwort #16 - 04.01.2007 um 10:10:30
 
Zitat:
also was sagt eure erfahrung? macht es sinn diesen sachverhalt bei der abh offen und ehrlich zu schlidern? gibt es dann eine chance, dass es funktioniert? flug tickets (hin- und rückflug) sind schon gebucht, vielleicht hilft das auch um glaubwürdig zu machen, dass eine rückreise ursprünglich geplant war.

Mögich ist alles ...

Andererseits ergibt sich letzlich auch kein Problem:
Hin- Rückreise für Besuch plus spätere Einreise waren von euch ja eh' geplant. Spricht letztlich also nichts dagegen, das tatsächlich so zu machen. Also könntet ihr während ihres "Besuchs" hier heiraten, zur ABH gehen und versuchen eine "Vorabzustimmung" zu bekommen (http://www.info4alien.de/mick/faq.htm#3), dann Rückreise na RU und Antrag auf FZF Visum. Im Normalfall sollte das FZF-Visum dann innerhalb weniger Wochen erledigt sein. Während der Zeit könnte deine Frau die Ehe dann auch in RU "registrieren" lassen und sich um evtl. Namensführung kümmern, d.h. evtl einen neuen Pass mit dem "richtigen" Namen beschaffen. Das ist dann auch einfacher als den ganzen Kram in D über die RU Botschaft zu machen (machen jedenfalls einige "Ostler" so, da der ganze Vorgang bei der Botschaft recht teuer und langwierig sein kann)
Die Zeit in RU ohne Job dürfte sich mit recht geringen Barmitteln überbrücken lassen.

Bei Heirat in DK sollte man sowieso bedenken, dass sich daraus Probleme bei der Namensführung ergeben können!
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Zeppelin
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Antwort #17 - 04.01.2007 um 10:26:53
 
Hallo rainco,
meinen Vorrednern schließe ich mich unumwunden an.
Ich schreibe dies nur, weil ich im Forum mehrere Postings veröffentlicht habe, die sich auf die nötigen Voraussetzungen für eine Heirat mit Besuchsvisum beziehen.
Vielleicht hast Du diese bereits gelesen. Wenn, dann lies sie ganz genau!!!

Denn bei uns lag der Fall deutlich anders!!! Wir wollten ursprünglich auf dem ganz normalen Wege mit Eheschließungsvisum heiraten und zwar hier in D - damit gar nicht erst irgend welche Vorbehalte entstehen. Alles war vorbereitet, das Okay vom OLG lag vor und meine (damals noch Verlobte) verfügte über eine Reihe positiver Reputationen aus D.
Aber es gab dann Probleme mit der Terminkoordination und wir erwogen, die Heirat vorzuziehen. Dabei war jedoch von vornherein klar, dass meine heutige Frau sowohl wenige Tage nach unserer Heirat ganz ordnungsgemäß wieder ausreisen, als auch den Zweck des beantragten Besuchsvisums erfüllen würde.

Unter diesen Voraussetzungen, von denen ich unsere ABH ohne größere Probleme überzeugen konnte, signalisierte mir der zust. SB in Gegenwart seines Gruppenleiters - allerdings wortlos (nur mit einem leisen Nicken) - dass meine Gattin ihre AE bereits während des Besuchsaufenthalts bekommen würde.
Das war also nur eine Option, und nichts worauf wir uns verlassen konnten.
Doch letztlich haben alle mitgespielt, und wir die Regeln eingehalten. Meine Frau bekam die AE, die sie vorerst nur dafür brauchte, zwischen unserer Heirat und ihrer späteren Übersiedlung visafrei hin- und herreisen zu können. Innerhalb dieses Zeitraumes hatte sie hier eine Reihe von Terminen im Rahmen ihrer bevorstehenden Immatrikulation wahrzunehmen.
Dies wäre jedoch kaum möglich gewesen, da sie ja innerhalb eines bereits schwebenden Verfahrens für ein Heiratsvisum noch mehrere Besuchsvisa gebraucht hätte.

Ich würde also nicht empfehlen, mit einem Besuchsvisum zu heiraten, wenn es einerseits nicht wirklich schwerwiegende Gründe dafür gibt und die ABH nicht vorab bereit ist, das zu akzeptieren.

Grüße,
Zeppelin
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rainco
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #18 - 04.01.2007 um 11:45:34
 
hallo,

sorry dass ich so pingelig bin und nochmal nachfragen muss.

ich habe verstanden, dass alles seinen vernünftigen weg gehen muss und das wollen wir auch tun. wir wollen niemanden hintergehen, oder deutsches recht verdrehen.

das visum war wirklich nur zu besuchszwecken gedacht. erst als ihr chef erfahren hat, dass sie mich besuchen will, wurde die sache kompliziert und bei uns entstand die überlegung zu heiraten.

es geht jetzt also nur darum, wie wir es jetzt auf möglichst kurzem wege bewerstelligen können ohne dabei vom rechten weg abzuweichen.

nach eurer sehr guten beratung ist mir klar, dass wir das visum auch zu keinem anderen zweck benutzen sollten und auch nicht werden, als zum besuch. aber  können und sollten wir diesen nicht nutzen um schon so viel wie möglich vorzubereiten? wie?
ist es denn schon verwerflich während dieses besuchs trotzdem zu heiraten? auch wenn danach wieder ganz regulär ausgereist wird? also nur um nachher ganz ordnungsgemäß ein visum zwecks fzf zu stellen, statt eines heiratsvisums?
hilft das überhaupt, wenn es möglich ist? geht das schneller als ein heiratsvisum?
ist es denn verwerflich diese hochzeit dann in dänemark zu machen, weil es kaum möglich sein wird mit einem visum von 3 wochen in deutschland zu heiraten?

Zitat:
Die Verlängerung des Schengen-Visum ist grundsätzlich nur in engen Grenzen möglich. Diese dürften in Deinem Fall kaum zutreffen, so dass auch das nicht funktionieren wird, zumal die ABH bereits informiert ist.


welches sind diese grenzen? macht es nicht auch aus sicht der abh sinn, dass wir hier erst nochmal 90 tage zusammen leben können, bevor sie wieder ausreist und  dann den ganz regulären antrag stellt? statt nur einige, jeweils auf wenige wochen begrenzte, urlaube miteinander verbracht zu haben? es würde uns doch helfen belegen zu können, dass wir wirklich zusammen leben wollen und auch können!

und ernas zu deinem beitrag: ich verstehe deine sorge und bin dankbar für deine warnung. aber in diesem fall ist es eindeutig anders. meine freundin hatte eigentlich nie vor nach deutschland zu kommen, weil sie in russland sehr gut eingebunden und versorgt ist, dort ihren sehr gut bezahlten traumjob hat und jede menge freunde und familien. das war vorher durchaus ein problem für unsere beziehung, weil es mir in deutschland genauso geht und ich auch nicht nach russland will. nun (nach beantragung des besuchsvisums, oder so zu sagen durch beantragung des besuchsvisums) haben sich aber ihre verhältnisse geändert und sie ist bereit nach deutschland zu kommen und hier zu leben.  ich habe also nicht die geringste sorge, dass sie das nur tut um mich um geld zu erleichtern. kinder sind eh erstmal noch nicht geplant, da mache ich mir also auch keine sorge zum erzeuger degradiert zu werden.

also nochmal: es geht nur darum, es auf möglichst einfachem, schnellem, aber wasserdichten und juristisch einwandfreiem wege zu tun.
das besuchsvisum ist nun mal schon bewilligt. wäre es nicht dumm dieses zwar nur zu besuchszwecken, aber eben schon zur vorbereitung der weiteren schritte, zu nutzen? wie kann diese vorbereitung aussehen, und wie die weiteren schritte?

danke für eure hilfe,
- rainer
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Antwort #19 - 04.01.2007 um 12:01:27
 
Verlängerung Schengen-Visum: Mach dir keinen Kopf, es GEHT NICHT! Diese Ausnahmen beziehen sich auf "Schicksalsschläge" und nicht irgendwelche persönlichen Wunschvorstellungen.

Heirat mit Besuchsvisum: no prob!
Visum für kurzfristigen Aufenthalt heißt: Ich komme für kurze Zeit und gehe dann wieder. Ob man in der Zeit heiratet, Kinder kriegt oder was auch immer ist Wurscht. Hauptsache man hält sich an das, was man "versprochen" hat: vor Ablauf des Visums wieder nach Hause zu gehen.

FZF vs. Heiratsvisum: FZF = Rechtsanspruch, Lebensunterhalt muss nicht gesichert sein. Heiratsvisum: KEIN Rechtsanspruch, Lebensunterhalt MUSS gesichert sein.

Heirat in DK: Erlaubt und ausländerrechtlich problemlos.

Beschleunigung FZF Visum durch "Vorabzustimmung" möglich. Vorabzustimmung muss aber nicht erteilt werden, da eigentlich eine "Ausnahmsweise"-Regelung.

Heirat in DK: Bitte beachten, dass dadurch ein weiteres Land in das Beurkundungswesen einbezogen wird, wass zumindest den späteren bürokratischen Aufwand (Namensführung, Familienbuch, Passänderung etc) erhöhen kann.

Zitat:
meine freundin hatte eigentlich nie vor nach deutschland zu kommen

Mag sein. Aber man kann niemandem hinter die Stirn schauen. Und so kommt es mehr auf den äußerlichen Anschein an, als auf wortreich vorgebrachte Beteuerungen.
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Antwort #20 - 04.01.2007 um 12:03:22
 
rainco,

Heirat in Daenemark ist nicht einfacher fuer euch, nur Aufwendiger und Teurer.
Um eine in Daenemark geschlossene Ehe hier in D anerkennen zu lassen wird das Standesamt genau den selben Aufwand treiben als wenn ihr gleich in D geheiratet haettet.
Es gibt nur sehr wenige Ausnahmen in der eine Heirat in Daenemark Sinn macht, leider haelt sich das Geruecht hartnaeckig das dem nicht so ist.

Abkuerzung= Der laengere Weg

Es gibt leider keinen superschnellen Weg zu Heiraten, das ist immer mit Buerokratischem Aufwand verbunden.

Wuensche dir viel Erfolg und Glueck,

maki
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Antwort #21 - 04.01.2007 um 12:05:26
 
Zitat:
Heirat in DK: Erlaubt und ausländerrechtlich problemlos.

Beschleunigung FZF Visum durch "Vorabzustimmung" möglich. Vorabzustimmung muss aber nicht erteilt werden, da eigentlich eine "Ausnahmsweise"-Regelung.

Heirat in DK: Bitte beachten, dass dadurch ein weiteres Land in das Beurkundungswesen einbezogen wird, wass zumindest den späteren bürokratischen Aufwand (Namensführung, Familienbuch, Passänderung etc) erhöhen kann.


Evtl einmal DK zuviel und RU gemeint ?

Ansonsten gut analysiert Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Antwort #22 - 04.01.2007 um 12:05:43
 
Zitat:
Heirat in DK: Erlaubt und ausländerrechtlich problemlos.

Naja, falls Sie kein Visum zur mehrfachen Einreise hat, wuerde Sie bei der Wiedereinreise nach D illegal eingereist sein und somit waere auch der Aufenthalt illegal.. das bringt ne Menge Aerger mit der ABH und verzoegert Dinge unnoetig.
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Antwort #23 - 04.01.2007 um 12:10:22
 
Zitat:
Um eine in Daenemark geschlossene Ehe hier in D anerkennen zu lassen wird das Standesamt genau den selben Aufwand treiben als wenn ihr gleich in D geheiratet haettet.

Die Ehe muss aber nicht "anerkannt" werden, da sie für D gültig ist. Einzig bei Anlage des Familienbuches oder anderer standesamtlicher Vorgänge bzgl. der Ehe/Familie entsteht der Aufwand.

Der große Vorteil der Eheschließung ist aber eh' eine evetuelle Verkürzung der Trennungsphase. Bezahlen tut man dass dann mit einem erhöhten bürokratischen Aufwand und zusätzlichen Kosten. Man ist halt nur schon mal verheiratet, wenn der Bürokratismus anfällt. Muss man selbst entscheiden was einem wichtiger ist. Außerdem darf man natürlich Fälle nicht vergessen, in denen ein Eheschließungsvisum nicht erteilt werden würde und auch zB eine Heirat in der Heimat des Verlobten nicht sinnvoll wäre (unsicheres Urkundenwesen macht schließlich NOCH mehr Aufwand).
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Antwort #24 - 04.01.2007 um 12:14:02
 
Zitat:
Naja, falls Sie kein Visum zur mehrfachen Einreise hat

eine Einreise = eine Einreise INS SCHENGENGEBIET
Grenzübertritte in andere Schengenstaaten sind dadurch nicht eingeschränkt.

Zitat:
Evtl einmal DK zuviel und RU gemeint ?

Nö. Nur nach ungefährer Fragestellung sortiert, bzw. der übliche "Jehova-2" Zusatz: DK ist unkompliziert UND kompliziert
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Antwort #25 - 04.01.2007 um 12:18:37
 
ok, danke! ihr habt mir super geholfen!

ihr visum ist ein schengen visum, sollte also kein problem sein mit der wiedereinreise.

ich werde zur abh gehen und folgenden weg vorschlagen:
- während des besuchsaufenthalts wenn möglich hier, ansonsten in dänemark heiraten
- fragen, ob eine vorabzustimmung möglich ist
- wieder ausreisen und visum zwecks fzf beantragen.

einwände?  Augenrollen

wie das dann mit fzf geht muss ich mich noch schlau machen, aber dafür ist ja noch zeit!

danke! super, dass ich euch gefunden habe, mit meinem gefährlichen halbwissen, dass ich vorher hatte, wäre sonst wohl einiges schief gegangen!

- rainer
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Antwort #26 - 05.01.2007 um 12:47:07
 
rainco schrieb am 04.01.2007 um 12:18:37:
ihr visum ist ein schengen visum, sollte also kein problem sein mit der wiedereinreise.

ich werde zur abh gehen und folgenden weg vorschlagen:
- während des besuchsaufenthalts wenn möglich hier, ansonsten in dänemark heiraten
- fragen, ob eine vorabzustimmung möglich ist
- wieder ausreisen und visum zwecks fzf beantragen.

einwände?  Augenrollen

wie das dann mit fzf geht muss ich mich noch schlau machen, aber dafür ist ja noch zeit!


Es *kann* auch sein, daß die ABH nach erfolgter Heirat in DK bereit ist, eine AE zu erteilen, ohne daß Deine Frau dann noch eine Familienzusammenführung in ihrer Heimat beantragen müßte.

Ein freundlicher Hinweis auf die einschlägige Vorschrift kann nicht schaden.

Kann aber auch sein, daß sie sich, wie angedeutet, querstellt.

Gruß, ULF
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Antwort #27 - 05.01.2007 um 12:53:49
 
Zitat:
Ich arbeite in einer Botschaft in einem der sogenannten Problemstaaten. Bei mir versuchen viele Antragstellerinnen Schengenvisa zu erhalten um sich dann mit ihren Verlobten in DK zu verheiraten. Hintergrund hierfür ist, Heirats oder FZ Visum dauern zu lange, wir prüfen zu genau und wir finden heraus, dass viele der Mädels halt noch verheiratet sind und dann kommt natürlich die Ablehnung.
In den vielen Jahren die ich jetzt schon hier bin, haben wir von 26 Eheschliessungen in DK erfahren und ich selber hatte inzwischen 12 Anrufe von knapp einem Dutzend dieser bigamischen Ehemänner, die mir heulend erzählten, dass ihnen ihre geliebten Ehefrauen [...]


Russische Inlandspässe bzw. Scheidungsurkunden sind da wohl doch noch etwas zuverlässiger.

Gruß, ULF
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Antwort #28 - 05.01.2007 um 13:59:48
 
rainco schrieb am 04.01.2007 um 12:18:37:
ok, danke! ihr habt mir super geholfen!

ihr visum ist ein schengen visum, sollte also kein problem sein mit der wiedereinreise.

ich werde zur abh gehen und folgenden weg vorschlagen:
- während des besuchsaufenthalts wenn möglich hier, ansonsten in dänemark heiraten
- fragen, ob eine vorabzustimmung möglich ist
- wieder ausreisen und visum zwecks fzf beantragen.

einwände?  Augenrollen

wie das dann mit fzf geht muss ich mich noch schlau machen, aber dafür ist ja noch zeit!

danke! super, dass ich euch gefunden habe, mit meinem gefährlichen halbwissen, dass ich vorher hatte, wäre sonst wohl einiges schief gegangen!

- rainer

Also rainer,
wenn Du meinen Beitrag weiter oben richtig gelesen und verstanden hast, könnte es sein, dass die ABH sich davon überzeugen lässt, Euch das FZF-Verfahren zu ersparen, indem sie Deiner Frau evtl. gleich eine AE erteilt.
Das Hauptproblem für uns war ja, das wir keinen Anlass hatten, uns vor dem FZF Prozedere zu fürchten, sondern dass meine Frau während dessen Laufzeit wohl kaum weitere Besuchsvisa bekommen hätte.
Ohne die AE hätte meine Frau zwar über kurz oder lang 'auch so' einreisen können, wäre dann aber für fast ein Jahr - mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit - dem Staat zur Last gefallen, anstatt wie vorgesehen, hier zeitnah ihr Studium anzutreten und somit auch ihren LU aus eigener Kraft zu bestreiten.
Dazu hatte ich der ABH einen relativ genauen Terminplan vorgelegt, welche Anwesendheitszeiträume in D und RUS nach unserer Heirat erforderlich waren, um letzteres zu ermöglichen.
So konnte allen Beteiligten (also den Behörden und uns) jede Menge überflüssiger Aufwand erspart werden, da die rechtlichen Grundlagen ohnehin zweifelsfrei geklärt waren.

Wenn Du die Sache ähnlich anpackst, könnte es auch bei Euch so funktionieren.
Aber wir haben eben in D geheiratet, eine beglaubigte Abschrift aus dem Familiebuch sowie diverse weitere Dokumente über die Richtigkeit unserer Planungen in der Hand gehabt.

Gruß,
Zeppelin
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Antwort #29 - 09.01.2007 um 16:53:04
 
inge schrieb am 04.01.2007 um 12:01:27:
Heirat mit Besuchsvisum: no prob!
Visum für kurzfristigen Aufenthalt heißt: Ich komme für kurze Zeit und gehe dann wieder. Ob man in der Zeit heiratet, Kinder kriegt oder was auch immer ist Wurscht. Hauptsache man hält sich an das, was man "versprochen" hat: vor Ablauf des Visums wieder nach Hause zu gehen.


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Heirat in DK: Bitte beachten, dass dadurch ein weiteres Land in das Beurkundungswesen einbezogen wird, wass zumindest den späteren bürokratischen Aufwand (Namensführung, Familienbuch, Passänderung etc) erhöhen kann.


hallo inge!

heißt das, dass es in fällen, in denen das paar NICHT beabsichtigt, sich in deutschland bzw. in der EU niederzulassen und somit keine AE erteilt zu werden braucht, durchaus legitim ist, wenn der ausländische partner mit dem schengen-visum einreist und das paar dann in dänemark heiratet - der partner aber eben gleich nach der hochzeit wieder fliegt?

mein verlobter lebt in den usa und ich möchte mit hilfe des ehegatten-visums zu ihm; brauche aber vorher eine heiratsurkunde. in deutschland zu heiraten wäre meiner ansicht nach zu aufwendig, zumal es ein problem mit seiner geburtsurkunde gibt. er ist inder und die hatten ein etwas seltsames namensrecht bis vor wenigen jahrzehnten, so dass auf seiner geburtsurkunde bei nachname nur das initial "k" vermerkt ist, während sein nachname im pass vollständig ausgeschrieben wurde. wir haben uns bei verschiedenen hochzeitsagenturen in dk erkundigt und die sagten, dass sei dort kein problem (ich war mir aber ziemlich sicher, dass das deutsche standesamt sich darüber beschweren würde).

wäre unserer also ein fall, bei dem eine hochzeit in dk mehr sinn machen würde? würde uns die abh auch schwierigkeiten machen wegen des falschen visums, oder haben wir mit der abh gar nichts zu tun, weil wir nicht in deutschland bleiben?

lg,
a.
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