Frage (vor allem an Botsch./Kons.-MA sowie Standesamts- und ABH-Experten):
Dt. (sie) - russ. (er) Ehepaar hat in Moskau vor ca. 2 Jahren geheiratet, lebt und arbeitet dort. (solide Berufe, sie hat noch Nebenwohnsitz in D, aber Lebensmittelpunkt ist vorerst Moskau)
Ein unmittelbarer Umzug nach D ist nicht beabsichtigt, könnte aber über kurz oder lang z.B. wegen Pflegebedürftigkeit ihrer Eltern oder auch aus beruflichen Gründen notwendig werden.
Es gibt
noch keine Kinder aus dieser Ehe, werden aber auch nicht ausgeschlossen. Es könnte also durchaus dazu kommen, dass die Eheleute zu einem späteren Zeitpunkt mit Kindern nach D umziehen werden.
Um dafür Vorsorge zu treffen erscheint es mir sinnvoll, bereits jetzt beim Standesamt I in Berlin den Eintrag in das / Auszug aus dem Familienbuch zu beantragen.
Damit soll eine Vorwegnahme einer später anstehenden Prüfung des Sachverhalts im Zug des FZF-Verfahrens eingeleitet werden.
Ich gehe davon aus, dass vor der Eintragung ins Familienbuch ohnehin alles (mit Ausnahme der Befreiung vom EFZ) so überprüft werden würde, als wäre die Ehe in D geschlossen worden.
Frage 1:
Liege ich mit meinen o.g. Annahmen richtig?
Frage 2:
Würde die zuständige
ABH ggf's bei Vorlage der Abschrtift aus dem Fam.-buch eine
Vorabzustimmung für die Erteilung eines FZF-Visums erteilen?
Frage 2a:
Würde das Moskauer Konsulat direkt von der
ABH über eine solche
Vorabzustimmung informiert werden oder müsste der Visaantragsteller diese selbst seinem Visumantrag beifügen?
Frage 2b: Sofern zwischenzeitlich in RUS Kinder geboren und die Geburten per apostillierter und übersetzter Geb.-Urkunde in D angemeldet werden, könnten diese Kinder doch ggf's gemeinsam mit den Eltern nach D übersiedeln. Oder fehlt da noch etwas?
Frage 3:
Was könnte man sonst noch unternehmen umd den Aufwand für die Betroffenen und beteiligte Behörden zu minimieren und das Verfahren so kurz wie möglich zu gestalten?
Für sachkundige Hinweise bin ich - wie immer - sehr dankbar.
Grüße und frohe Weihnacht,
Zeppelin