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Familienbuch, FZF, Vorabzustimmung ? (Gelesen: 2.419 mal)
Zeppelin
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22.12.2006 um 11:50:25
 
Frage (vor allem an Botsch./Kons.-MA sowie Standesamts- und ABH-Experten):

Dt. (sie) - russ. (er) Ehepaar hat in Moskau vor ca. 2 Jahren geheiratet, lebt und arbeitet dort. (solide Berufe, sie hat noch Nebenwohnsitz in D, aber Lebensmittelpunkt ist vorerst Moskau)
Ein unmittelbarer Umzug nach D ist nicht beabsichtigt, könnte aber über kurz oder lang z.B. wegen Pflegebedürftigkeit ihrer Eltern oder auch aus beruflichen Gründen notwendig werden.
Es gibt noch keine Kinder aus dieser Ehe, werden aber auch nicht ausgeschlossen. Es könnte also durchaus dazu kommen, dass die Eheleute zu einem späteren Zeitpunkt mit Kindern nach D umziehen werden.

Um dafür Vorsorge zu treffen erscheint es mir sinnvoll, bereits jetzt beim Standesamt I in Berlin den Eintrag in das / Auszug aus dem Familienbuch zu beantragen.
Damit soll eine Vorwegnahme einer später anstehenden Prüfung des Sachverhalts im Zug des FZF-Verfahrens eingeleitet werden.
Ich gehe davon aus, dass vor der Eintragung ins Familienbuch ohnehin alles (mit Ausnahme der Befreiung vom EFZ) so überprüft werden würde, als wäre die Ehe in D geschlossen worden.
Frage 1:
Liege ich mit meinen o.g. Annahmen richtig?
Frage 2:
Würde die zuständige ABH ggf's bei Vorlage der Abschrtift aus dem Fam.-buch eine Vorabzustimmung für die Erteilung eines FZF-Visums erteilen?
Frage 2a:
Würde das Moskauer Konsulat direkt von der ABH über eine solche Vorabzustimmung informiert werden oder müsste der Visaantragsteller diese selbst seinem Visumantrag beifügen?
Frage 2b: Sofern zwischenzeitlich in RUS Kinder geboren und die Geburten per apostillierter und übersetzter Geb.-Urkunde in D angemeldet werden, könnten diese Kinder doch ggf's gemeinsam mit den Eltern nach D übersiedeln. Oder fehlt da noch etwas?
Frage 3:
Was könnte man sonst noch unternehmen umd den Aufwand für die Betroffenen und beteiligte Behörden zu minimieren und das Verfahren so kurz wie möglich zu gestalten?

Für sachkundige Hinweise bin ich - wie immer - sehr dankbar.

Grüße und frohe Weihnacht,
Zeppelin
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ronny
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Antwort #1 - 22.12.2006 um 12:02:52
 
Hallo Zeppelin,

was das FamBuch anbelangt:

Zitat:
Liege ich mit meinen o.g. Annahmen richtig?


liegst Du richtig, allerdings soll dieses abgeschafft werden. Das Gesetz ist schon beschlossen, nur die Länderausführungsgesetze sind noch in Vorbereitung.

Da sollte man sich also beeilen,weils sonst nichts mehr wird Zwinkernd

Ich kann aber noch nichts Genaues zur Übergangszeit und Ersatzlösung sagen Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Zeppelin
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Antwort #2 - 22.12.2006 um 12:19:39
 
Hallo ronny,

danke für die AW. Meiner Kenntnis nach soll das Familiebuch bis 2010 abgeschafft werden, aber ich habe dies so verstaden, als ob es wegen der IT-gestützten Erfassung aller relevanten Daten schlichtweg überflüssig wird, man also ohnehin einen adäquaten Auszug bekäme?

Gleichwohl werde ich Deine Auskunft erst mal so weiter geben.

Also nochmals: Schöne Feiertage!
Grüße,
Zeppelin
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ronny
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Antwort #3 - 22.12.2006 um 12:23:50
 
Zitat:
danke für die AW. Meiner Kenntnis nach soll das Familiebuch bis 2010 abgeschafft werden, aber ich habe dies so verstaden, als ob es wegen der IT-gestützten Erfassung aller relevanten Daten schlichtweg überflüssig wird, man also ohnehin einen adäquaten Auszug bekäme?


Von der IT-Version ist man wohl aus Kostengründen (Zentralserver für ganz Deutschland) inzwischen abgerückt. Es wird, so mein Kenntnisstand, einen Ersatz in Form der Nachbeurkundung von Eheschließungen und Geburten im Ausland am Ort des Wohnsitzes im Inland geben. Aber wann das dann läuft....

Grüße
Ronny Zwinkernd
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manuchka
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Antwort #4 - 22.12.2006 um 14:00:16
 
Ich bin übrigens die "Betroffene", danke Zeppelin für die Anfrage in meinen Angelegenheiten und danke Ronny für die Antwort.

Es gibt übrigens unterschiedliche Ansichten, welche Standesamt in unserem Fall für das Familienbuch zuständig ist.
Manche meinen, es wäre das Standesamt des Ortes, wo ich (vor allem aus versicherungsrechtlichen Gründen) bei meinen Eltern gemeldet bin.
Laut Seite des Standesamtes Berlin I kommt es aber auf den gemeinsamen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt an, und das ist und war immer Moskau, so dass doch Berlin I zuständig ist... Naja.
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ronny
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Antwort #5 - 22.12.2006 um 16:25:31
 
Zitat:
Laut Seite des Standesamtes Berlin I kommt es aber auf den gemeinsamen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt an, und das ist und war immer Moskau, so dass doch Berlin I zuständig ist... Naja.


Hallo und welcome on board Zwinkernd

In Deinem Fall ist eindeutig Berlin zuständig weil noch kein gemeinsamer Ehewohnsitz in DE bestand Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd

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Saxonicus
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Antwort #6 - 22.12.2006 um 16:49:12
 
Wenn Du innerhalb Deutschlands Deinen Wohnsitz wechselst, dann "wandert" das Familienbuch immer mit und liegt dann bei dem Standesamt an Deinem Wohnsitz.
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Zeppelin
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Antwort #7 - 22.12.2006 um 19:09:18
 
manuchka schrieb am 22.12.2006 um 14:00:16:
... danke Zeppelin für die Anfrage in meinen Angelegenheiten ...

Keine Ursache manuchka.
Meine Anfrage ist zwar durchaus Eurem Refrenzbeispiel entlehnt, sollte aber primär der Klärung der Fragen dienlich sein, die ich einleitend gestellt hatte.

Es gibt ja noch paar mehr Leute, für die dies relevant wäre. In Deine Angelegenheiten wollte ich mich natürlich nicht einmischen.

Aber ronny hat mit dem Begriff "Nachbeurkundung(en)" ja bereits ein wichtiges Stichwort geliefert, welches die Frage der vermeintlich "automatischen" Anerkennung bzw. Bestätigung im Ausland geschlossener Ehen etc. anbelangt.

Grüße,
Zeppelin
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