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FZF VISUM UND DIE PROBLEME (Gelesen: 7.875 mal)
Lindo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verwandt mit Ausländer/in
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12.12.2006 um 08:55:58
 
Hi!

Zu meinem Fall:

Ich werde im nächsten Jahr in Brasilien heiraten. Einige Zeit werde ich in brasilien verbringen, nach einiger Zeit will ich aber dann mit meiner Zukünftigen nach Deutschland. Ich hatte eben ein Gespräch mit der Ausländerbehörde in Hamburg.
Ich habe gefragt was nötig sei, wenn ich das FZF Visum in Brasilien beantrage.
Mir wurde gesagt das ich ereichbar sein müsse- kein Problem, dafür ist gesorgt.
Allerdings wurde mir gesagt das ich vielleicht vorgeladen werde- oder auch nicht.
Diesen stress will ich meiner Frau und mir aber nicht antun, allein schon mit der ständigen Angst das das Visum abgelehnt wird.

Nun habe ich mich informiert und erfahren das meine Frau für einen dreimonatigen Aufenthalt in Deutschland kein Visum braucht.
Wenn diese Information soweit richtig ist kann ich, wenn wir dann in Deutschland sind, mit ihr direkt zu der Ausländerbehörde gehen und alles vor Ort klären oder?
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DonCamillo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 12.12.2006 um 09:07:50
 
Lindo schrieb am 12.12.2006 um 08:55:58:
Diesen stress will ich meiner Frau und mir aber nicht antun, allein schon mit der ständigen Angst das das Visum abgelehnt wird.

Nun habe ich mich informiert und erfahren das meine Frau für einen dreimonatigen Aufenthalt in Deutschland kein Visum braucht.
Wenn diese Information soweit richtig ist kann ich, wenn wir dann in Deutschland sind, mit ihr direkt zu der Ausländerbehörde gehen und alles vor Ort klären oder?


Hi,

innerhalb der 3 Monate kann natürlich alles geklärt werden. Dennoch ist das Visumverfahren notwendig, denn die Abwendung von Stress ist sicher kein Grund
auf das Nachholen des Visumverfahrens zu verzichten.


DC
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Antwort #2 - 12.12.2006 um 09:09:16
 
War hier
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1165477174
bereits beantwortet.
EIGENTLICH muss sie ein FZF-Visum beantragen, UNEIGENTLICH geht's für sie als Brasilianerin auch ohne.
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Lindo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verwandt mit Ausländer/in
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Antwort #3 - 12.12.2006 um 09:15:20
 
Zitat:
Hi,

innerhalb der 3 Monate kann natürlich alles geklärt werden. Dennoch ist das Visumverfahren notwendig, denn die Abwendung von Stress ist sicher kein Grund
auf das Nachholen des Visumverfahrens zu verzichten.


DC



Sicher ist Stress kein Grund. Aber darum geht mir nicht. Ich meinte es so das ich von einigen Berichten gehört habe das die Prozedur des FZF Visums sehr eigenartig verlaufen kann. Und ich fürchte mich vor der Willkür einiger Beamte. Deswegen habe ich mir gedacht das ich das FZF Visum gar nicht beantrage sondern direkt mit meiner Frau nach Deutschland fliege und nach der Ankunft gleich zu der netten Ausländerbehörde gehe und dort alles zu klären versuche.
Sieht da jemand von euch Experten ein Problem?
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DonCamillo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 12.12.2006 um 09:22:40
 
Lindo schrieb am 12.12.2006 um 09:15:20:
Sieht da jemand von euch Experten ein Problem?


Hi,

jepp.

Schau mal :
§§ 28 Abs. 1 Nr. 1, 5 Abs. 2 Nr. 1 AufenthG und § 41 AufenthVO

ergo: Visumpflicht, es sei denn besondere Umstände des Einzelfalles lassen die
        Visumpflicht als unzumutbar erscheinen.

In Deinem Fall nicht erkennbar.



Gruß
DC
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verwandt mit Ausländer/in
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Antwort #5 - 12.12.2006 um 09:25:12
 
Zitat:
Hi,

jepp.

Schau mal :
§§ 28 Abs. 1 Nr. 1, 5 Abs. 2 Nr. 1 AufenthG und § 41 AufenthVO

ergo: Visumpflicht, es sei denn besondere Umstände des Einzelfalles lassen die
        Visumpflicht als unzumutbar erscheinen.

In Deinem Fall nicht erkennbar.



Gruß
DC



Für drei Monate benötigt meine Frau doch kein Visum. Und genau in dieser Zeit hatte ich vor direkt zu der Ausländerbehörde zu gehen.
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Lindo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verwandt mit Ausländer/in
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Antwort #6 - 12.12.2006 um 09:34:24
 
Ich hoffe es enstehen keine Missverständnisse. Deshalb werde ich meine Frage so formulieren das man sie mit einem "Ja" oder "Nein" beantworten kann.

1. Kann ich micht meiner Frau die dreimonatige Visumsfreie Zeit in Deutschland nutzen um die Heirat in Deutschland anzumelden ohne das wir in Brasilien das FZF Visum für sie beantragen müssen? hä?
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 12.12.2006 um 09:44:12
 
Hi,


JA


DC  Zwinkernd
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verwandt mit Ausländer/in
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Antwort #8 - 12.12.2006 um 09:47:42
 
Zitat:
Hi,


JA


DC  Zwinkernd


Okay... dankeschön. Es tut mir wirklich leid wenn ich einigen auf die nerven gehe. Aber wenn ich bescheid wüsste würde ich nicht fragen. Und wenn man sich in so einer Situation befindet fragt man lieber mehr als einmal.

Nochmal eine andere Frage: Was könnten für probleme auftreten wenn man die Visumsfreie Zeit zur anmeldung benutzt?
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Antwort #9 - 12.12.2006 um 10:37:26
 
Zitat:
Was könnten für probleme auftreten wenn man die Visumsfreie Zeit zur anmeldung benutzt

Wenn ihr Pech habt, fehlt irgendein Dokument, welches nur in Brasilien zu beschaffen ist, bzw. dass dort von der deutschen Botschaft legalisiert werden muss. Etc, etc

Selbst auf der Seite der deutschen Botschaft in den USA wird dringend empfohlen, ein Visum zu beantragen, obwohl das nicht vorgeschrieben ist (US-Bürger gehören zum "bevorzugten" Personenkreis). In dem Fall werden nämlich alle Dokumente VOR der Einreise geprüft und die Einholung der AE in D ist dann nur noch Formsache.

Wenn du nicht in D gemeldet bist ... Zwinkernd wird dich die ABH ünrigens auch nicht vorladen, bzw. alles weitere klärst du mit der Botschaft in Brasilien.

Falls ihr den visumfreien Weg wählt, solltet ihr zumindest nicht knausrig sein und jedes noch so unbedeutende Dokument übersetzen und legalisieren lassen, denn von D aus ist das meist nicht mehr so einfach, bzw. im Zweifelsfall dann teurer und zeitlich aufwändiger.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #10 - 12.12.2006 um 13:50:09
 
Lindo schrieb am 12.12.2006 um 09:47:42:
Aber wenn ich bescheid wüsste würde ich nicht fragen. Und wenn man sich in so einer Situation befindet fragt man lieber mehr als einmal.




Kein Thema, dafür ist dieses Forum gedacht !  Zwinkernd

Also, damit wir uns nicht falsch verstehen:
Die Eheschließung in D ist nicht verboten. Daraus resultiert aber nicht automatisch die Erteilung einer AE für den Verbleib in D ohne Nachholung
des Visumverfahrens !  Zwinkernd


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Antwort #11 - 12.12.2006 um 14:40:22
 
Ich bedanke mich für die Antworten!

Ich habe gerade auf der website der Ausländerbehörde Hamburg ein Merknlatt entdeckt.

Zitat:

"Ob der ausländische Ehegatte eines deutschen Staatsangehörigen ein Visum zur Einreise
benötigt, hängt von der Staatsangehörigkeit ab. Nur Staatsangehörige aus den Ländern, die
sich bis zu drei Monaten visumfrei im Bundesgebiet aufhalten dürfen, können nach der Einreise
ins Bundesgebiet die Aufenthaltserlaubnis zur Herstellung und Wahrung der familiären
Lebensgemeinschaft beantragen
...."

Das ist ja klasse, Brasilien zählt dazu. Also gehe ich, wenn meine Frau und ich wieder in Deutschland sind, sofort zu der Ausländerbehörde und beantragen eine Aufenthaltserlaubnis zur Herstellung und Wahrung der familiären
Lebensgemeinschaft. Smiley

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Antwort #12 - 12.12.2006 um 17:36:25
 
Hi Lindo ich verstehe nicht wenn du in Brasilien geheiratet hast! Warum stehlst du nicht einen antrag auf FZF Antrag in Brasilien , und erledigst vorher alles was du brauchts in deutschland ab?ABER warum heiratest du nicht in Deutschland ist sehr schnell und ohne Probleme gelaufen!BEI mir in 4 monate alles über die bühne gegangen !
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Lindo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verwandt mit Ausländer/in
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Antwort #13 - 18.12.2006 um 08:56:16
 
Ich will in Brasilien heiraten, dann mit meiner Freundin nach Deutschland.
Ich werde den 3 Monatigen Visumsfreien Aufenthalt nutzen und hier alles klären.
Meine Ausländerbehörde hat gesagt das das kein Problem sei.
Allerdings muss ich einen Einkommensnachweis vorlegen. Problem: Ich habe keine Arbeit. Kann jemand anderes, mein Vater, das übernehmen?
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Antwort #14 - 20.12.2006 um 20:41:10
 
Lindo nehme deine Frau mit nach Deutschland.Und denke an die Krankenversicherung in Deutschland die brauchst du erstmal ein paar Tage bis die Hochzeit hier eingetragen ist!Und die Gehaltsabrechnungen sind meiner Meinung nach für denn Lebensunterhalt für deine Frau,so war es bei mir auch.Und wenn du in Brasilien geheiratest hast wieso stellts du nicht direkt denn antrag in der Botschaft auf fzf wenn du noch in brasilien bist!Und fliegst dann nach Deutschland.Und deine Frau kommt ein bischchen später nach!Du hast es anschliesent in Deutschland viel einfacher mit den Behörden und die deutsche Botschaft legalisiert dir auch glaube ich alle Papiere aus Brasilien.
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Antwort #15 - 20.12.2006 um 21:46:39
 
eltern schrieb am 20.12.2006 um 20:41:10:
Lindo nehme deine Frau mit nach Deutschland.Und denke an die Krankenversicherung in Deutschland die brauchst du erstmal ein paar Tage bis die Hochzeit hier eingetragen ist!Und die Gehaltsabrechnungen sind meiner Meinung nach für denn Lebensunterhalt für deine Frau,so war es bei mir auch.Und wenn du in Brasilien geheiratest hast wieso stellts du nicht direkt denn antrag in der Botschaft auf fzf wenn du noch in brasilien bist!Und fliegst dann nach Deutschland.Und deine Frau kommt ein bischchen später nach!Du hast es anschliesent in Deutschland viel einfacher mit den Behörden und die deutsche Botschaft legalisiert dir auch glaube ich alle Papiere aus Brasilien.



Ich danke Dir für die Antwort. Aber ich nehme es lieber mit dem Behördendschungel auf als noch länger von meiner Freundin getrennt zu sein.
Wie ist das mit der krankenversicherung? Ich höre das zu ersten mal. Beim Standesamt und bei der Ausländerbehörde hat niemand etwas davon erwähnt...
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Einbeck
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Antwort #16 - 20.12.2006 um 22:59:29
 
Verfolge dieses Thema und amüsiere mich.

Du heiratest in Brasilien und bleibst eine Weile, gut so.
Warum beantragst Du dann das Fzf Visum für Deine Frau nicht auch gleich in Brasilien? Angst vor Behörden? Angst vor Botschaft oder Konsulat?
Lieber direkt nach Einreise mit netter ABH regeln? Die nette ABH wird im Visaverfahren beteiligt, wenn nett dann immer nett.

Die ABH wird immer eine legalisierte Heiratsurkunde sehen wollen, die Legalisation (für Deine  bras. Heiratsurkunde) gibt es beim Konsulat oder der Botschaft, Du mußt also dorthin gehen, ob Du willst oder nicht.

Heiraten in Brasilien, hast Du Dich schon schlau gemacht?

Empfehle Dir dieses schlaumachen dringendst
www.brasil-web.de ;   oder    www.brasilianische-botschaft.de

frage auch genau bei den Cartorios (bras. Stnadesamt) nach, dann erfährst Du das du evtl. eine Bestätigung des Konsulates oder der Botschaft zum Heiraten brauchst.

Auch dieses Dokument gibt es sicherlich nur auf Vorsprache.
Warum nutzt Du dann nicht eine dieser Gelegenheiten um mit Deiner Frau ein FzF -Visum zu beantragen. Sollte du lange genug in Brasilien flittern, hast du das Visum auch vor Eurer Abreise im Pass Deiner Frau.

Zwingen kann man niemanden zur Visabeantragung, nur empfehlen würde ich es sehr.
Sage immer jeder ist alt genug und trägt die Verantwortung für sein handeln.
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Lindo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verwandt mit Ausländer/in
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Antwort #17 - 21.12.2006 um 02:55:58
 
Einbeck schrieb am 20.12.2006 um 22:59:29:
Verfolge dieses Thema und amüsiere mich.

Schön für Dich... Ist mir aber egal.

Zitat:
Du heiratest in Brasilien und bleibst eine Weile, gut so.
Warum beantragst Du dann das Fzf Visum für Deine Frau nicht auch gleich in Brasilien?

Einfach aus dem Grund da eine Befragung stattfinden könnte und ich deshalb nach Deutschland muss. Und da ich meine Freundin nicht noch einmal verlasse habe ich dieser Option den Fangschuss verpasst.

Zitat:
Angst vor Behörden?

Ja

Zitat:
Angst vor Botschaft oder Konsulat?

Nein

Zitat:
Lieber direkt nach Einreise mit netter ABH regeln? Die nette ABH wird im Visaverfahren beteiligt, wenn nett dann immer nett.

Kleiner Wiederspruch- ergibt keinen Sinn.

Zitat:
Die ABH wird immer eine legalisierte Heiratsurkunde sehen wollen, die Legalisation (für Deine  bras. Heiratsurkunde) gibt es beim Konsulat oder der Botschaft, Du mußt also dorthin gehen, ob Du willst oder nicht.

Das Standesamt verlangt eine Heiratsurkunde... Ach was Du bist korrekt.

Zitat:
Heiraten in Brasilien, hast Du Dich schon schlau gemacht?

Ja

Zitat:
Empfehle Dir dieses schlaumachen dringendst
www.brasil-web.de ;   oder    www.brasilianische-botschaft.de

Du hasst ja nicht die geringste Ahnung.

Zitat:
frage auch genau bei den Cartorios (bras. Stnadesamt) nach, dann erfährst Du das du evtl. eine Bestätigung des Konsulates oder der Botschaft zum Heiraten brauchst.

Ich habe gerade mit meiner Freundin gesprochen: alle Papiere sind vollständig. Zwinkernd

Zitat:
Auch dieses Dokument gibt es sicherlich nur auf Vorsprache.
Warum nutzt Du dann nicht eine dieser Gelegenheiten um mit Deiner Frau ein FzF -Visum zu beantragen. Sollte du lange genug in Brasilien flittern, hast du das Visum auch vor Eurer Abreise im Pass Deiner Frau.

Da meine Freundin kein Visum braucht sehe ich keinen Grund dafür.
Macht auch keinen Sinn.

Zitat:
Zwingen kann man niemanden zur Visabeantragung

Das wäre ja noch schöner. Aber gut erkannt! Zwinkernd

Zitat:
nur empfehlen würde ich es sehr.
Sage immer jeder ist alt genug und trägt die Verantwortung für sein handeln.

Aha! Durchgedreht
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Rolsoft
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Antwort #18 - 21.12.2006 um 15:53:56
 
Nur so ein paar Bemerkungen am Rande,

Zitat:
Empfehle Dir dieses schlaumachen dringendst
www.brasil-web.de oder www.brasilianische-botschaft.de
Du hasst ja nicht die geringste Ahnung.


Ich wäre an der Stelle von Einbeck hier spätesttens angep... Alles was dir die Leute hier klarmachen wollten war eigentlich folgender Sachverhalt:
Wenn deine dann Frau mit einem Besuchvisum bzw. zu einem Touristischen Aufenthalt (und NUR DER IST VISUMSFREI FÜR BRASILIANER) einreist und du anschließend die anerkennung der Ehe in DE betreiben willst und eine AE für deine Frau haben willst hast du schlicht und ergreifend keinen Rechtsanspruch auf die unkomplizierte Variante. D.h. die ABH zuhause kann die Ausreise fordern und den Korrekten Weg (Visum zur FZF) verlangen. Wie gesagt kann muss aber nicht.
Wenn du nicht auf den Goodwill deiner ABH angewiesen sein willst dann solltest du schon vorab die FZF betreiben, auch wen du derzeit noch in BRA bist.

Thats all

PS: es mag ja sein das du schon zulange in BRA bist, aber auch dort sch... man eigentlich niemandem vor den Koffer von dem man noch Tipps möchte. Denk mal drüber nach  Zwinkernd
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Antwort #19 - 21.12.2006 um 16:39:42
 
Zitat:
Du hasst ja nicht die geringste Ahnung.

du disqualifizierst dich mit der Aussage selbst.
Ich frage mich warum du hier um Rat suchst wenn du  von versierten useren die nicht erst seit gestern und teils  beruflich  mit der Materie zu tun haben, ignorierst.

Zitat:
die ABH zuhause kann die Ausreise fordern und den Korrekten Weg (Visum zur FZF) verlangen

für deine Verbohrtheit bleibt nur zu hoffen das es so eintrifft.
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Antwort #20 - 21.12.2006 um 21:10:36
 
Rolsoft schrieb am 21.12.2006 um 15:53:56:
...Ich wäre an der Stelle von Einbeck hier spätesttens angep... Alles was dir die Leute hier klarmachen wollten...

Thats all

PS: es mag ja sein das du schon zulange in BRA bist, aber auch dort sch... man eigentlich niemandem vor den Koffer von dem man noch Tipps möchte. Denk mal drüber nach  Zwinkernd


Sei mal ganz vorsichtig mit verallgemeinerungen. Und in welchen Gemütszustand sich dieser Einbeck befindet ist mir völlig egal. Ich bin immer dankbar für Hilfe. Aber auch hier kommt es auf das "wie" an. Zwinkernd

Und dazu : ...die ABH zuhause kann die Ausreise fordern und den Korrekten Weg (Visum zur FZF) verlangen...
Ja, is klar. Zitat wikipedia:

"Die Familienzusammenführung ist ein Zuzug von Familienangehörigen eines Inländers oder eines Ausländers zum Zwecke der Herstellung oder Aufrechterhaltung der Familieneinheit, gleichzeitig oder nachträglich, auch nach Geburt eines ausländischen Kindes in Inland." Zwinkernd
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« Zuletzt geändert: 21.12.2006 um 21:28:20 von Lindo »  
 
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Antwort #21 - 21.12.2006 um 21:18:58
 
Bommel schrieb am 21.12.2006 um 16:39:42:
du disqualifizierst dich mit der Aussage selbst.
Ich frage mich warum du hier um Rat suchst wenn du  von versierten useren die nicht erst seit gestern und teils  beruflich  mit der Materie zu tun haben, ignorierst.

für deine Verbohrtheit bleibt nur zu hoffen das es so eintrifft.



Ohh, habe ich Deine zarten Gefühle verletzt? Aber Deine Taktik ist genial. Zwinkernd
Nur weil jemand ahnung von der "Materie" hat, ist das kein Persilschein um rotzig zu antworten. Die user die mir hier "helfen" konnten kann ich an einer Hand abzählen, bin auch, wie diese wissen, dankbar.

Und dein letzter Satz ist wirklich schwach. Hast Du eine Ahnung was Du da von dir gegeben hast? Dem Anschein nach nicht. Sonst wüsstest Du das man so etwas nicht sagt. Klares Defiziet an Erziehung, Respekt und Nächstenliebe. Aber ich verzeihe Dir und wünsche Deiner Familie und Dir ein schönes Weinachtsfest.
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Antwort #22 - 21.12.2006 um 21:19:19
 
Zitat:
Sei mal ganz vorsichtig


Jawollja, gaaanz vorsichtig werden jetzt alle mit Lindo sein

wie mit jeder "loose cannon"
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Antwort #23 - 21.12.2006 um 21:24:03
 
mhc schrieb am 21.12.2006 um 21:19:19:
Jawollja, gaaanz vorsichtig werden jetzt alle mit Lindo sein

wie mit jeder "loose cannon"


Loose cannon? Würde ich nicht sagen. Aber ich habe etwas gegen Menschen die sich selbst ganz toll finden und sich damit gnadenlos überschätzen. Zwinkernd
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Antwort #24 - 21.12.2006 um 21:50:22
 
Ach @Lindo
wollte Dir nur ein paar Tipps geben. wollte dich nicht ärgern oder beleidigen.
Ob Du mir glaubst oder nicht ich weiß wovon ich Rede und warum ich manche Tipps oder Empfehlungen gebe. Ob Du Tipps oder Empfehlungen annimmst ist Deine Angelegenheit.
Ich weiß nur zu genau wovon ich rede, warum und wieso tut hier nichts zur Sache.
Nur soviel: Arbeite bei Konsulat und mein Job verlangt von mir täglich Hilfeanrufe zu bearbeiten, wo das Kind in den Brunnen gefallen ist und man laut nach Hilfe, dringender Hilfe des Konsulates schreit. Bitte glaubt mir das Konsulat kann nicht immer und überall helfen, die Enttäuschung ist da oft gross.
Darf ich Fragen wo Du heiratest?
In Brasilien ist heirat von Cartorio zu Cartorio anders.

Wünsche dir  jedenfalls viel Glück und Erfolg.
Hoffe es gelingt Dir so wie Du es Dir vorstellst, hoffe das Du nicht auch später die Hilfe meiner Kollegen suchst/brauchst.

Deine Heiratsurkunde muss um in Deutschland rechtskräftig verwertet werden zu können legalisiert werden. Die Legalisation bras. Urkunden machen die deutschen Vertretungen in Brasilien.
Die Urkunden muss also einem Konsulat vorgelegt werden. Sorry daran ist nichts zu ändern.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #25 - 21.12.2006 um 21:53:09
 
Hallo Lindo,

du willst in diesem Forum Auskunft zu ausländerrechtlichen Fragen haben, damit du
1. dich nicht mehr von deiner brasilianischen Noch-Freundin, später Frau, trennen möchtest
2. du keinen Stress hast.
Nach richitgen Auskünften von DC und inge sprichst du direkt von "willkürlichen Beamten" und deiner "netten Ausländerbehörde" in deinem zweiten Posting. Sicherlich kein glücklicher Einstieg. Und die Ratschläge scheinst du auch nicht annehmen zu wollen, weil sie offensichtlich dir zu unbequem sind.

Ich will mich in die fachliche Diskussion nicht einmischen, weil alles gesagt wurde, was zu sagen war.

Aber vielleicht solltest du mal übe deine Art nachdenken die Leute zu "kritisieren" von denen Hilfe oder Beratung erwartest !

Alles Gute und eine "stressfreie" AE-Erteilung für deine Zukünftige.

Proll
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sunnysunshine
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #26 - 21.12.2006 um 21:56:48
 
ich schlage vor, wir bleiben (nachdem wir da wieder angekommen sind) auch weiterhin auf der sachlichen/fachlichen Ebene, sonst wird der Thread geschlossen
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Lindo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verwandt mit Ausländer/in
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Antwort #27 - 22.12.2006 um 00:16:56
 
Einbeck schrieb am 21.12.2006 um 21:50:22:
Ach @Lindo
wollte Dir nur ein paar Tipps geben. wollte dich nicht ärgern oder beleidigen.
Ob Du mir glaubst oder nicht ich weiß wovon ich Rede und warum ich manche Tipps oder Empfehlungen gebe. Ob Du Tipps oder Empfehlungen annimmst ist Deine Angelegenheit.
Ich weiß nur zu genau wovon ich rede, warum und wieso tut hier nichts zur Sache.
Nur soviel: Arbeite bei Konsulat und mein Job verlangt von mir täglich Hilfeanrufe zu bearbeiten, wo das Kind in den Brunnen gefallen ist und man laut nach Hilfe, dringender Hilfe des Konsulates schreit. Bitte glaubt mir das Konsulat kann nicht immer und überall helfen, die Enttäuschung ist da oft gross.
Darf ich Fragen wo Du heiratest?
In Brasilien ist heirat von Cartorio zu Cartorio anders.

Wünsche dir  jedenfalls viel Glück und Erfolg.
Hoffe es gelingt Dir so wie Du es Dir vorstellst, hoffe das Du nicht auch später die Hilfe meiner Kollegen suchst/brauchst.

Deine Heiratsurkunde muss um in Deutschland rechtskräftig verwertet werden zu können legalisiert werden. Die Legalisation bras. Urkunden machen die deutschen Vertretungen in Brasilien.
Die Urkunden muss also einem Konsulat vorgelegt werden. Sorry daran ist nichts zu ändern.


Für jede gute Antwort bin ich dankbar! Allerdings ist es die Art, wie es einige herüberbringen, welche mich zum toben bringt. Ich mein, wenn ich nach einer Sache frage, dann würde mir eine schlichte Antwort reichen. Aber einige wollen halt zeigen wie schlau und toll sie sind, dagegen habe ich nichts solange es sich im Rahmen hält. Ich habe geschrieben das Du keine Ahnung hast. Das stand aber in einem völlig anderen Kontext. Und Du hast einfach keine Ahnung von dem was ich weiss und was ich getan habe. Und ich werde auch ganz sicher nicht, wie einige andere, das I-net nutzen um aus dem Nähkästchen zu erzählen- es ist eben eine Private Sache und die bleibt es auch.

Und was alles mit Papieren geschehen muss um hier wie da anerkannt zu werden, das weiss ich alles. Ich weiss welche Papiere benötigt werden, alles unter Dach und Fach. Aber es ist nicht nötig zu erzählen was ich weiss, es hat auch niemanden zu interessieren. Meine Frage war lediglich ob ich mit meiner Freundin in den drei Visumsfreien Monaten in Deutschland alles erledigen kann damit die Ehe anerkannt wird und ich mit ihr in Deutschland leben kann. Die Antwort ist ja. Ein user hat es geschafft auf diese, und zwar nur auf diese Frage, zu antworten.
Verstehst Du? Aber einige nicht! Ein Witzbold behauptet sogar das ich zurzeit in Brasilien lebe... Wo habe ich das bitte geschrieben...?
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Einbeck
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Botsch., Kons.
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Antwort #28 - 22.12.2006 um 00:37:47
 
@ Lindo
Wenn ich Dich richtig verstanden ist der Hauptgrund kein Visa zu beantragen die Angst vor einer Befragung, wahrscheinlich meinst Du eine Befragung zu Scheineheverdacht.

Diese Befragung findet nicht automatisch, sondern eigentlich nur in Fällen wo ein begründeter Verdacht besteht, statt. Wenn Ihr schon gemeinsam gelebt habt, Du gehst ja zu Ihr nach Brasilien, warum sollte so ein Verdacht aufkommen?
Positiv denken, bist ja sonst auch sehr gut vorbereitet.
Du planst und organisierst  (siehe Dein letztes Posting) ja alles bestens.
Eine gleichzeitige Befragung kann auch für beide im Ausland erfolgen, beide bei getrennten Kollegen in getrennten Büros.

Für die meisten Paare ist diese Befragung auch kein Problem, eine Hürde die zu meistern ist.

Allerdings habe ich es früher  immer so gehalten bei Antragstellung zu fragen, z.B wie lange man sich kennt, wie oft besucht etc.  um ein Gefühl für das Paar zu bekommen und dies der ABH entsprechend mitgeteilt, Scheinehen Interviews gab es dann nur sehr selten.

Zu www.brasilianische-botschaft.de und www.brasil-web.de soweit mir bekannt gibt es dort wirklich gute und nützliche Infos und hilfreiche Auskunft, habe die Webseiten mir mal angeschaut.


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Lindo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verwandt mit Ausländer/in
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Antwort #29 - 22.12.2006 um 00:46:41
 
Einbeck schrieb am 22.12.2006 um 00:37:47:
@ Lindo
Wenn ich Dich richtig verstanden ist der Hauptgrund kein Visa zu beantragen die Angst vor einer Befragung, wahrscheinlich meinst Du eine Befragung zu Scheineheverdacht.

Diese Befragung findet nicht automatisch, sondern eigentlich nur in Fällen wo ein begründeter Verdacht besteht, statt. Wenn Ihr schon gemeinsam gelebt habt, Du gehst ja zu Ihr nach Brasilien, warum sollte so ein Verdacht aufkommen?
Positiv denken, bist ja sonst auch sehr gut vorbereitet.
Du planst und organisierst  (siehe Dein letztes Posting) ja alles bestens.
Eine gleichzeitige Befragung kann auch für beide im Ausland erfolgen, beide bei getrennten Kollegen in getrennten Büros.

Für die meisten Paare ist diese Befragung auch kein Problem, eine Hürde die zu meistern ist.

Allerdings habe ich es früher  immer so gehalten bei Antragstellung zu fragen, z.B wie lange man sich kennt, wie oft besucht etc.  um ein Gefühl für das Paar zu bekommen und dies der ABH entsprechend mitgeteilt, Scheinehen Interviews gab es dann nur sehr selten.

Zu www.brasilianische-botschaft.de und www.brasil-web.de soweit mir bekannt gibt es dort wirklich gute und nützliche Infos und hilfreiche Auskunft, habe die Webseiten mir mal angeschaut.




Danke für Deine Antwort. Ja ich habe Angst. Angst vor dem Ermessenspielraum des Beamten, vor der Willkür. Ich habe hier einige Fälle gelesen die mir angst gemacht haben und darauf will ich es nicht ankommen lassen. Ich versuche positiv zu denken- klappt aber nicht immer bei den Ämtern.
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Lugati
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #30 - 22.12.2006 um 01:12:34
 
das klingt alles so einfach.
aber lider ist es das nicht. ich hatte mir auch keine sorgen gemacht wegen der befragung, da mein mann und ich uns lieben und uns sehr gut kennen. aber 1. wurde nur ich befragt, mein mann gar nicht und 2. wurde das visum dann abgelehnt.
bei einer 2. befragung ( wir wurden beide gleichzeitig befragt) war ich froh, dass wir nun endlich alle zweifel ausräumen können-aber NEIN!!!!!!
obwohl wir alles ganz ehrlich und richtig beantwortet haben, hiess es: sie konnten nicht glaubhaft machen, dass sie eine wirkliche ehe führen.
da kann man doch nur durchdrehen oder?
ich verstehe deine panik nur zu gut.
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DonCamillo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #31 - 22.12.2006 um 08:18:45
 
Hi lindo,

um wieder auf das Thema zurüück zu kommen, schlage ich Dir vor, dass Du
einfach zu Deiner zuständigen ABH gehst und alles mit denen besprichst. Ich bin
mir sicher, dass Deine Ängste unbegründet sind und danach die Ungewissheit
weg ist.  Zwinkernd

Frohe Weihnachten allen

DC
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Bommel
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #32 - 22.12.2006 um 11:26:58
 
Zitat:
Ja ich habe Angst. Angst vor dem Ermessenspielraum des Beamten, vor der Willkür. Ich habe hier einige Fälle gelesen die mir angst gemacht haben und darauf will ich es nicht ankommen lassen. Ich versuche positiv zu denken- klappt aber nicht immer bei den Ämtern.

deine Bedenken sind angekommen.
Wenn du es so siehst solltest du aber bitte auch daran denken das der Ermessensspielraum der ABH dahin gehend auslegt werden kann das deine Frau doch D verlassen muss um das FZF Verfahren zu durchlaufen.
Davor scheinst du keine Angst zu haben. Wenn es so eintreten sollte hast du dir damit einen Bärendienst erwiesen und ihr seit länger getrennt.
Wäge beides gut ab

Ich wünsche dir viel Glück  Smiley
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Lindo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verwandt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #33 - 22.12.2006 um 12:32:42
 
Bommel schrieb am 22.12.2006 um 11:26:58:
deine Bedenken sind angekommen.
Wenn du es so siehst solltest du aber bitte auch daran denken das der Ermessensspielraum der ABH dahin gehend auslegt werden kann das deine Frau doch D verlassen muss um das FZF Verfahren zu durchlaufen.
Davor scheinst du keine Angst zu haben. Wenn es so eintreten sollte hast du dir damit einen Bärendienst erwiesen und ihr seit länger getrennt.
Wäge beides gut ab

Ich wünsche dir viel Glück  Smiley


Schön das meine Bedenken bei Dir angekommen sind. Hat zwar lange gedauert aber besser spät als nie. Du beharrst ja echt auf dein Recht was? Schonmal darüber nachgedacht wofür das Fzf Visum gemeint ist?

Und das mit dem "Viel Glück" kannst du Dir schenken. Zwinkernd
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sunnysunshine
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #34 - 22.12.2006 um 12:39:49
 
ok, ich denke jetzt reicht es  Ärgerlich

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