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familienzuhführung mit harts 4 (Gelesen: 1.921 mal)
melos2
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsche
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07.12.2006 um 00:15:34
 
hallo

ich bin eine türkin und habe 2005 in der türkei geheiratet, da war ich aber noch türkische statsangehörigkeit.

jetzt bin ich deutsche und will mein mann hier her bringen.

aber arbeiten tue ich nicht werde durch hartz 4 finanziert und eine wohnung habe ich auch.

ich habe auch eine kline tochter die ist grad mal vier monate alt sie ist auch deutsche staatsangehörigkeit.ich will das meine tochter ihre vater bei sich hat.

leider weiß ich nicht wie ich voran gehen soll bitte hilft mir.
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melos2
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Beiträge: 3
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsche
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Antwort #1 - 07.12.2006 um 00:36:42
 
ist hier keiner der mir helfen kann.
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ronny
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Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 07.12.2006 um 07:25:43
 
melos2 schrieb am 07.12.2006 um 00:15:34:
hallo

ich bin eine türkin und habe 2005 in der türkei geheiratet, da war ich aber noch türkische statsangehörigkeit.

jetzt bin ich deutsche und will mein mann hier her bringen.

aber arbeiten tue ich nicht werde durch hartz 4 finanziert und eine wohnung habe ich auch.

ich habe auch eine kline tochter die ist grad mal vier monate alt sie ist auch deutsche staatsangehörigkeit.ich will das meine tochter ihre vater bei sich hat.

leider weiß ich nicht wie ich voran gehen soll bitte hilft mir.


melos2 schrieb am 07.12.2006 um 00:36:42:
ist hier keiner der mir helfen kann.



Boah, sorry , dass nicht bereits Nachts um 12 einer Gewehr bei Fuß hier Rede und Antwort steht .

Ein Tip:

In der Rubrik Ehe und Familie sind bereits pi mal Daumen 100 Threads zu dem Thema:

Familienzusammenführung zu Deutschen

, davon schätzungsweise 50 % zu Deutschen die Leistungen nach SGB II (=Hartz IV) erhalten .

Einfach schon mal selber suchen , danach dann weitere Fragen hier reinstellen Zwinkernd

Kurzer Ablauf:

Dein Mann beantragt Visum bei Deutscher Botschaft in der Türkei Zwinkernd

Botschaft fragt ABH Zwinkernd

ABH fragt Dich Zwinkernd

Du stimmst zu Zwinkernd

ABH stimmt zu Zwinkernd

Botschaft erteilt Visum zur Familienzusammenführung Zwinkernd

Dein Mann reist ein Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd

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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 07.12.2006 um 12:28:44
 
ronny schrieb am 07.12.2006 um 07:25:43:
Dein Mann beantragt Visum bei Deutscher Botschaft in der Türkei Zwinkernd

Botschaft fragt ABH Zwinkernd

ABH fragt Dich Zwinkernd

Du stimmst zu Zwinkernd

ABH stimmt zu Zwinkernd


Wird die ABH die türkische Eheschließung noch näher untersuchen wollen?

Der Mann hat ja gleich zwei Gründe zur FZF, die aber beide an der Ehe bzw. -lichkeit hängen.

Gruß, ULF
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Sondra
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Die Alternative zur Sackgasse
heißt Holzweg.


Beiträge: 1.289

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #4 - 11.12.2006 um 16:05:38
 
melos2 schrieb am 07.12.2006 um 00:15:34:
- jetzt bin ich deutsche und will mein mann hier her bringen.
- werde durch hartz 4 finanziert
- ich habe auch eine kleine tochter ... vier monate alt ... auch deutsche staatsangehörigkeit
- leider weiß ich nicht wie ich voran gehen soll
- habe 2005 in der türkei geheiratet

Bei Familiennachzug zu Deutschen gelten folgende Regel:
Zitat:
Die Aufenthaltserlaubnis ist dem ausländischen
•      Ehegatten eines Deutschen,
•      Elternteil eines minderjährigen ledigen Deutschen zur Ausübung der Personensorge
zu erteilen wenn der Deutsche seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet hat.

Das heißt, dass der Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis besteht, ohne dass die Sicherung des Lebensunterhalts des nachziehenden Ausländers zu fordern ist = es ist kein Problem, dass du von Harz 4 lebst, weil dein Mann als dein Ehegatte und auch als Vater eines deutschen Kindes den Anspruch hat, bei euch zu leben. Außerdem kann er aufgrund der Aufenthaltserlaubnis nach § 28 auch gleich arbeiten weil „Die Aufenthaltserlaubnis berechtigt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit.“
Nach 3 Jahren in Deutschland und Zusammenleben mit euch kann er bereits die Niederlassungserlaubnis erhalten:
Zitat:
Dem Ausländer ist in der Regel eine Niederlassungserlaubnis zu erteilen, wenn er drei Jahre im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis ist, die familiäre Lebensgemeinschaft mit dem Deutschen im Bundesgebiet fortbesteht, kein Ausweisungsgrund vorliegt und er sich auf einfache Art in deutscher Sprache mündlich verständigen kann.

Auch wenn er diese Voraussetzungen noch nicht erfüllen sollte, wird die Aufenthaltserlaubnis trotzdem verlängert
Zitat:
Im Übrigen wird die Aufenthaltserlaubnis verlängert, solange die familiäre Lebensgemeinschaft fortbesteht.

Einzige Frage ist, ob ihr in der Türkei so geheiratet habt, dass die Ehe(schließung) auch in anerkannt wird / anerkannt werden kann. Dabei
Zitat:
... kommt es nicht darauf an, ob die Ehe in Deutschland oder im Ausland geschlossen wurde. Bei jeder Eheschließung muss die Ortsform beachtet worden sein, also die am Ort der Eheschließung vorgegebene Form einschließlich der zwingenden Eheschließungsvoraussetzungen, wie sie am Eheschließungsort gelten. Religiöse Ehen stehen den vor staatlichen Stellen geschlossenen Ehen gleich, wenn sie am Ort der Eheschließung in der konkret vollzogenen Weise staatlich anerkannt sind; gleiches gilt für Nottrauungen, die nach dem Recht des Eheschließungsortes gültig sind. Ehen, die durch Stellvertreter geschlossen werden, verstoßen gegen den deutschen ordre public und sind daher unwirksam; Ferntrauungen sind allenfalls in Notsituationen anzuerkennen.

Das heißt also, dass du zuerst zu deinem zuständigen Standesamt in Deutschland gehen sollst, um prüfen zu lassen, ob die Ehe so wie ihr sie geschlossen habt, auch OK ist. Ich glaube einmal gelesen zu haben, dass es bei Türkei nicht ausreicht, nur vor dem Imam geheiratet zu haben, weil diese Ehe auch in der Türkei nicht staatlich anerkannt wird. Aber das kann dir dein Standesamt sagen. Wenn alles OK mit der Ehe ist, dann läuft das wie Ronny geschrieben hat
Zitat:
Dein Mann beantragt Visum bei Deutscher Botschaft in der Türkei

Wo die deutsche Botschaft ist, kannst du hier (anklicken) nachlesen. Und das (anklicken) hier  ist zum Beispiel das Formular, das dein Mann ausfüllen muss für den Antrag auf Visum zur Familienzusammenführung. Hier (anklicken) findest du alle weiteren Informationen zu Visafragen (aus der Sicht der Deutschen Botschaft).
Das Weitere läuft vielleicht nicht ganz so leicht und reibungslos wie Ronny es dargestellt hat, aber fast. Wenn du dich nicht traust, alle Fragen mit den Behörden alleine klären zu können, dann nimm jemand mit - eine Freundin, die noch besser Deutsch spricht z.B., oder eine Person von einer Beratungsstelle.

Gruß  Smiley S


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Eine Autorität ist ein Mensch, der einem über bestimmte Dinge mehr sagen kann, als man eigentlich wissen will.
 
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