melos2 schrieb am 07.12.2006 um 00:15:34: - jetzt bin ich deutsche und will mein mann hier her bringen.
- werde durch hartz 4 finanziert
- ich habe auch eine kleine tochter ... vier monate alt ... auch deutsche staatsangehörigkeit
- leider weiß ich nicht wie ich voran gehen soll
- habe 2005 in der türkei geheiratet
Bei Familiennachzug zu Deutschen gelten folgende Regel:
Zitat:Die Aufenthaltserlaubnis ist dem ausländischen
• Ehegatten eines Deutschen,
• Elternteil eines minderjährigen ledigen Deutschen zur Ausübung der Personensorge
zu erteilen wenn der Deutsche seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet hat.
Das heißt, dass der Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis besteht, ohne dass die Sicherung des Lebensunterhalts des nachziehenden Ausländers zu fordern ist = es ist kein Problem, dass du von Harz 4 lebst, weil dein Mann als dein Ehegatte und auch als Vater eines deutschen Kindes den Anspruch hat, bei euch zu leben. Außerdem kann er aufgrund der Aufenthaltserlaubnis nach § 28 auch gleich arbeiten weil „Die Aufenthaltserlaubnis berechtigt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit.“
Nach 3 Jahren in Deutschland und Zusammenleben mit euch kann er bereits die Niederlassungserlaubnis erhalten:
Zitat:Dem Ausländer ist in der Regel eine Niederlassungserlaubnis zu erteilen, wenn er drei Jahre im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis ist, die familiäre Lebensgemeinschaft mit dem Deutschen im Bundesgebiet fortbesteht, kein Ausweisungsgrund vorliegt und er sich auf einfache Art in deutscher Sprache mündlich verständigen kann.
Auch wenn er diese Voraussetzungen noch nicht erfüllen sollte, wird die Aufenthaltserlaubnis trotzdem verlängert
Zitat:Im Übrigen wird die Aufenthaltserlaubnis verlängert, solange die familiäre Lebensgemeinschaft fortbesteht.
Einzige Frage ist, ob ihr in der Türkei so geheiratet habt, dass die Ehe(schließung) auch in anerkannt wird / anerkannt werden kann. Dabei
Zitat:... kommt es nicht darauf an, ob die Ehe in Deutschland oder im Ausland geschlossen wurde. Bei jeder Eheschließung muss die Ortsform beachtet worden sein, also die am Ort der Eheschließung vorgegebene Form einschließlich der zwingenden Eheschließungsvoraussetzungen, wie sie am Eheschließungsort gelten. Religiöse Ehen stehen den vor staatlichen Stellen geschlossenen Ehen gleich, wenn sie am Ort der Eheschließung in der konkret vollzogenen Weise staatlich anerkannt sind; gleiches gilt für Nottrauungen, die nach dem Recht des Eheschließungsortes gültig sind. Ehen, die durch Stellvertreter geschlossen werden, verstoßen gegen den deutschen ordre public und sind daher unwirksam; Ferntrauungen sind allenfalls in Notsituationen anzuerkennen.
Das heißt also, dass du zuerst zu deinem zuständigen Standesamt in Deutschland gehen sollst, um prüfen zu lassen, ob die Ehe so wie ihr sie geschlossen habt, auch OK ist. Ich glaube einmal gelesen zu haben, dass es bei Türkei nicht ausreicht, nur vor dem Imam geheiratet zu haben, weil diese Ehe auch in der Türkei nicht staatlich anerkannt wird. Aber das kann dir dein Standesamt sagen. Wenn alles OK mit der Ehe ist, dann läuft das wie Ronny geschrieben hat
Zitat:Dein Mann beantragt Visum bei Deutscher Botschaft in der Türkei
Wo die deutsche Botschaft ist, kannst du
hier (
anklicken) nachlesen. Und
das (
anklicken) hier ist zum Beispiel das Formular, das dein Mann ausfüllen muss für den Antrag auf Visum zur Familienzusammenführung.
Hier (
anklicken) findest du alle weiteren Informationen zu Visafragen (aus der Sicht der Deutschen Botschaft).
Das Weitere läuft vielleicht nicht ganz so leicht und reibungslos wie Ronny es dargestellt hat, aber fast. Wenn du dich nicht traust, alle Fragen mit den Behörden alleine klären zu können, dann nimm jemand mit - eine Freundin, die noch besser Deutsch spricht z.B., oder eine Person von einer Beratungsstelle.
Gruß
S