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Reisen nach der Hochzeit (Gelesen: 3.497 mal)
BiH
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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25.11.2006 um 23:25:36
 
Hallöchen,

meine Freundin und ich werden juni-juli 2007 heiraten. Sie wird mir dem Visum zu Eheschließung einreisen. Ich habe viel dazu gelesen und ich hoffe wir werden da keine Probleme haben. Jetzt zu meiner Frage.
Wir wollen eine Woche nach der Hochzeit reisen, hauptsächlich durch Europa.
Welches Visum wird zu diesem Zeitpunkt meine Freundin haben? Können wir eigentlich mit dem Visa zu Eheschließung, wenn sie dann noch gilt, noch verreisen und uns erst nach der Rückkehr um das neue Visum kümmern?

Dankeschön!
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Hansi
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Danke für viele Infos
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #1 - 26.11.2006 um 11:28:44
 
Hallo,

aus deinem Post erkenne ich nicht, um welches Herkunftsland es sich handelt. Deshalb nur eine allgemeine Auskunft.

Meine Frau (sie ist Ukrainerin) bekam für die Besuchsreisen vor der Eheschließung jeweils Schengenvisa für die einmalige Einreise in den Schengenraum. Für die Einreise zur Eheschließung erhielt sie dann ein "nationales Visum" zur mehrfachen Einreise.

D.h. während sie bei den Besuchsaufenthalten nicht mal schnell zwischendurch nach hause gedürft hätte, waren damals Schengenraumreisen möglich.

Bei der Einreise zur Eheschließung war es umgekehrt. Sie hätte zwar zwischendurch nach Hause gedurft. Für die Hochzeitsreise nach Italien allerdings wäre ein eigenes Visum nötig gewesen, das in der kurzen Zeit wohl kaum zu beschaffen gewesen wäre.

Nachdem aber zwischen standesamtlicher und kirchlicher Trauung 2 Wochen lagen, und dann auch noch eine Woche Besuch aus ihrer Heimat zu betreuen war, schaffte es die ABH noch rechtzeitig bis zu den "Flittertagen", den neuen Aufenthaltstitel einzutragen. Damit kann sie nun im Schengenraum reisen.


Herzliche Grüße,

Hansi


Anmerkung: Die Änderung war nur ein Tippfehler.
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BiH
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 26.11.2006 um 13:10:03
 
Vielen Dank Hansi,

es ist so, wir möchten im Juli 2007 in D heiraten und dann, am liebsten am nächsten Tag, für zwei Wochen Richtung Mazedonien aufbrechen (beide sind wir Mazedonier). Also, wenn ich das richtig sehe: Sie bekommt Visum zur Eheschließung (nationales Visum) z.B. für 3 Monaten, Juni, Juli, August. Wir heiraten im Juli reisen dann problemlos mit dem Flieger Richtung Mazedonien für zwei Wochen und kommen dann noch im August zurück und regelen die Papiere. So wäre uns am liebsten. Müssen wir noch etwas berücksichtigen.
VG.
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Einbeck
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Antwort #3 - 26.11.2006 um 14:00:01
 
Hallo,

es geht alles .

Bitte ausdrücklich ein sogenanntes Hybrid Visa  D (national) + C (Schengen) beantragen.
Dieses Visa gilt dann 3 Monate für Deutschland national und Schengen.
Bitte aber bei Antragstellung extra drauf hinweisen und begründen, warum erforderlich (Hochzeitsreise gleich nach Heirat, vorher keine AE durch ABH) etc.

Dieses Visum wird nicht automatisch erteilt, ist aber für Fälle gedacht wo jemand zusätzlich zu Deutschland noch die Schengener Staaten besuchen will.

Botschaft direkt drauf ansprechen.
Hinweis nationale Visa für heirat haben regelmäßig ca. 2 Monate Bearbeitungsdauer.

Andere Lösung zusätzlich zum nationalen deutschen Visa ein Schengen Visa des
Ziellandes der Flitterwochen beatragen.
Schengen Visa werden schneller als nationalie Visa erteilt, regelmäßig in max. 3-4 Tagen oder bei Risikostaaten innerhalb von 2 wochen.

Aber nicht vergessen, vor Ablauf des Visas muß bei ABH die  AE beantragt werden, also bitte nicht zu lange "flittern".
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BiH
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 26.11.2006 um 15:45:50
 
Hallo Einbeck,
dankeschön, aber wenn wir beide z.B nach der Hochzeit nach Mazedonien reisen, brauchen wir kein Hybrid Visa da wir beide Mazedonier sind. Nur wenn wir andere Schengener Staaten beresien wollen, dann brauchen wir es. Ist das richtig? Ist es grundsätzlich richtig dass man mit einem nationalem Visum mehrfach einreisen kann, unabhängig vom Aufenthaltszweck. Und noch was, ist der Begriff "Hybrid Visa" ein feststehender Begriff?

VG.
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Einbeck
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Antwort #5 - 26.11.2006 um 17:10:33
 
Haybrid-Visa = D + C
Die Visastellen im Ausland wissen wovon man redet.

Was Du dann brauchst ist national D mit mult. Einreise
auf mult. Einreise wuerde ich hinweisen, sonst gibt es nur 1x oder 2x

D national ist nicht automatisch -mult- Einreise
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BiH
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 26.11.2006 um 19:57:47
 
ist das problematisch mit MULT Einreise? Brauche ich weitere Unterlagen?
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Einbeck
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Antwort #7 - 26.11.2006 um 22:28:47
 
Unproblematisch, nur sagen oder drauf achten das Visa so erteilt wird.
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BiH
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Antwort #8 - 26.11.2006 um 22:49:43
 
Einbeck, vielen Dank und VG
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