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Anderer Name auf der Geburtsurkunde (Gelesen: 2.018 mal)
Ashakiran
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Anderer Name auf der Geburtsurkunde
20.11.2006 um 11:30:17
 
Hallo zusammen!

Ich habe eine Frage, die sich eigentlich primaer auf Namensrecht bezieht, wusste aber nicht genau, in welche Kategorie ich sie setzen sollte. Wenn sie hier falsch ist, dann verschiebt sie einfach.

Ich habe vor zwei Wochen meinen Mann in Suedindien geheiratet (also bisher nur die zeremonielle Hindu-Hochzeit). Wir wollten die Heirat danach im Registration office eintragen lassen, um eine Heiratsurkunde zu erhalten, die wir haetten in Deutschland anerkennen lassen koennen. Das Problem ist jetzt aber, dass die Angestellten in dem Buero auf Bestechung aus sind und uns die Heiratsurkunde nicht eher ausstellen wollen, bevor wir nicht mehrere 1000 Rupien gezahlt haben. Da haben wir uns ueberlegt, dass es das einfach nicht wert ist, weil der ganze Anerkennungsprozess der indischen Urkunde in Deutschland auch  noch einmal sehr teuer ist - also wollen wir in Daenemark heiraten. Dazu muss man sagen, dass es bei der Anerkennung der Heirat in Deutschland eigentlich nur darum geht, dass ich seinen Nachnamen gern offiziell als meinen fuehren koennen moechte und nicht um eine Aufenthaltsgenehmigung, weil ich zu ihm in die USA ziehe.

Jetzt ist indisches Namensrecht aber relativ kompliziert, weil es hier bis vor einigen Jahrzehnten noch kein Vor- und Nachnamenkonzept gab (das wurde erst nach der Geburt meines Mannes eingefuehrt). Er hat nun auf seiner Geburtsurkunde nur seinen Vornamen und ein Initial des Nachnamens, in allen anderen Dokumenten (Pass und so weiter) aber seinen vollen Vor- und Nachnamen, weil man ihm bei der Passaustellung vor vielen Jahren sagte, dass ein einzelner Buchstabe kein Name sei und er das aendern muesse. Meine Frage ist nun, ob diese Diskrepanz zwischen Geburtsurkunde und Pass fuer uns auf den Behoerden zu einem Problem werden koennte und ob er sich vielleicht sogar eine neue Geburtsurkunde besorgen muss. Ich wuerde mich freuen, wenn sich jemand von euch damit auskennt.

Liebe Gruesse,
a.
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 20.11.2006 um 13:20:57
 
Ashakiran schrieb am 20.11.2006 um 11:30:17:
Da haben wir uns ueberlegt, dass es das einfach nicht wert ist, weil der ganze Anerkennungsprozess der indischen Urkunde in Deutschland auch  noch einmal sehr teuer ist - also wollen wir in Daenemark heiraten. Dazu muss man sagen, dass es bei der Anerkennung der Heirat in Deutschland eigentlich nur darum geht, dass ich seinen Nachnamen gern offiziell als meinen fuehren koennen moechte und nicht um eine Aufenthaltsgenehmigung, weil ich zu ihm in die USA ziehe.


Heirat in USA zieht Ihr nicht in Betracht? Visum für Dänemark ist geregelt?

Meines Wissens ist der Ehegattennachzug nach USA nicht gerade unkompliziert.

Gruß, ULF
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Ashakiran
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #2 - 21.11.2006 um 05:56:32
 
hallo ulf!

nein, es ist nicht unkompliziert; deshalb sitzt auch schon der anwalt seiner firma seit einer weile mit dran.

wir haben eine heirat in den usa in betracht gezogen, aber ein heiratsvisum zu bekommen, ist fuer die usa schwieriger als fuer schengen-staaten, wurde uns gesagt. ich koennte zwar mit touri-visum in die usa und dann im las-vegas-schnell-stil dort heiraten, aber ich glaube, die einwanderungsbehoerde faend das nicht witzig, wenn ich sie danach darauf aufmerksam machen wuerde, dass ich gern das ehegatten-visum haette. das touristenvisum ist eben wirklich NUR fuer touristen; die stellen einem bei den customs nicht umsonst so viele fragen.

daenemark ist doch ein schengen-staat, oder nicht? da sollte das visum fuer ihn eigentlich kein problem sein; er war in den letzten jahren schon ein paar mal privat und beruflich in eu unterwegs.

hast du eine idee zu meiner frage mit den unterschiedlichen namensangaben?

liebe gruesse,
a.
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 21.11.2006 um 13:07:40
 
Ashakiran schrieb am 21.11.2006 um 05:56:32:
wir haben eine heirat in den usa in betracht gezogen, aber ein heiratsvisum zu bekommen, ist fuer die usa schwieriger als fuer schengen-staaten, wurde uns gesagt. ich koennte zwar mit touri-visum in die usa und dann im las-vegas-schnell-stil dort heiraten, aber ich glaube, die einwanderungsbehoerde faend das nicht witzig, wenn ich sie danach darauf aufmerksam machen wuerde, dass ich gern das ehegatten-visum haette. das touristenvisum ist eben wirklich NUR fuer touristen.


Nach Spontanheiraten kann man es ggf. umschreiben lassen, das trifft für Euch aber nicht zu. Du könntest natürlich dort heiraten und nach Rückkehr von hier aus eine amerikanische FZF beantragen.

Gruß, ULF
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