Ashakiran
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Hallo zusammen!
Ich habe eine Frage, die sich eigentlich primaer auf Namensrecht bezieht, wusste aber nicht genau, in welche Kategorie ich sie setzen sollte. Wenn sie hier falsch ist, dann verschiebt sie einfach.
Ich habe vor zwei Wochen meinen Mann in Suedindien geheiratet (also bisher nur die zeremonielle Hindu-Hochzeit). Wir wollten die Heirat danach im Registration office eintragen lassen, um eine Heiratsurkunde zu erhalten, die wir haetten in Deutschland anerkennen lassen koennen. Das Problem ist jetzt aber, dass die Angestellten in dem Buero auf Bestechung aus sind und uns die Heiratsurkunde nicht eher ausstellen wollen, bevor wir nicht mehrere 1000 Rupien gezahlt haben. Da haben wir uns ueberlegt, dass es das einfach nicht wert ist, weil der ganze Anerkennungsprozess der indischen Urkunde in Deutschland auch noch einmal sehr teuer ist - also wollen wir in Daenemark heiraten. Dazu muss man sagen, dass es bei der Anerkennung der Heirat in Deutschland eigentlich nur darum geht, dass ich seinen Nachnamen gern offiziell als meinen fuehren koennen moechte und nicht um eine Aufenthaltsgenehmigung, weil ich zu ihm in die USA ziehe.
Jetzt ist indisches Namensrecht aber relativ kompliziert, weil es hier bis vor einigen Jahrzehnten noch kein Vor- und Nachnamenkonzept gab (das wurde erst nach der Geburt meines Mannes eingefuehrt). Er hat nun auf seiner Geburtsurkunde nur seinen Vornamen und ein Initial des Nachnamens, in allen anderen Dokumenten (Pass und so weiter) aber seinen vollen Vor- und Nachnamen, weil man ihm bei der Passaustellung vor vielen Jahren sagte, dass ein einzelner Buchstabe kein Name sei und er das aendern muesse. Meine Frage ist nun, ob diese Diskrepanz zwischen Geburtsurkunde und Pass fuer uns auf den Behoerden zu einem Problem werden koennte und ob er sich vielleicht sogar eine neue Geburtsurkunde besorgen muss. Ich wuerde mich freuen, wenn sich jemand von euch damit auskennt.
Liebe Gruesse, a.
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