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Namensführung bz. Familienbuch (Gelesen: 2.165 mal)
Elti
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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24.10.2006 um 16:02:23
 
Hallo, nach 1 Jahr warten und kämpfen ist mein Mann nun endlich aus Nigeria hier bei uns und wir sind alle superglücklich und dankbar.
Dank auch an alle, die hier im Forum immer so fleißig Auskunft geben!!!
Das hat uns sehr geholfen.
Meine Frage: Welche Unterlagen benötigt man tatsächlich, wenn ich ein Familienbuch anlegen will?
Um ein Familienbuch anzulegen benötigen wir ALLE!! Unterlagen, die wir auch für eine Eheschließung benötigen würden, sagt die hiesige Standesbeamtin. Darauf habe ich echt keine Lust mehr nach all dem Papierkrieg, den wir schon hinter uns haben.
Ist das wirklich notwendig, denn unsere Ehe wurde doch wg. FZF von Botschaft und ABH legalisiert(oder wie immer man das nennt)?
Wenn das tatsächlich so ist, will ich jetzt einfach nur meinen Namen ändern lassen.
Das ist ja wohl einfacher oder nicht???
PS:Unsere Standesbeamtin war zu allen Zeiten sehr unkooperativ, d.h als wir den Antrag auf Eheschließung in D.stellten(bevor mein Mann ausgewiesen wurde). Daher möchte ich dieses Standesamt eigentlich umgehen, vor allem, wenn ihre Auskunft nicht stimmt, dass wir ALLE!! Unterlagen nochmals vorlegen müssen.
Gruß Elti
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 24.10.2006 um 19:09:13
 
Hallo,

im Grundsatz hat die Standesbeamtin Recht. Wenn die Unterlagen im Rahmen des FZF-Verfahrens bereits geprüft wurden, sollte es doch auch keine Probleme geben, die sind doch schon inhaltlich geprüft.
Wesentlich mehr müssen doch kaum vorliegen Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Elti
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 27.10.2006 um 14:32:39
 
Danke für deine Reaktion. Schade, dass es sooooo viel Papierkrieg sein muss, nachdem man dachte alles sei doch jetzt endlich gelaufen!! Das Problem ist, dass mein Mann alle seine deutsch-übersetzten Dokumente in der Heimat gelassen hat, weil wir dachten alles sei mit der Anerkennung der Ehe und dem FZF beendet....
Egal, irgendwie werde ich ja wenigstens meinen Namen ändern könne.Das ist mir das Wichtigste!
Gruß Elti
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inge
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D(m) + UA(f)
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Antwort #3 - 27.10.2006 um 16:00:28
 
Zitat:
irgendwie werde ich ja wenigstens meinen Namen ändern könne

Na da vermute ich mal, du wirst die Papiere brauchen, die noch in Nigeria sind ...

BTW, warum läßt man denn deutsch-übersetzte Urkunden in Nigeria wenn man nach D zieht?
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Lomes
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Viva México!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #4 - 28.10.2006 um 22:53:54
 
inge schrieb am 27.10.2006 um 16:00:28:
Na da vermute ich mal, du wirst die Papiere brauchen, die noch in Nigeria sind ...

BTW, warum läßt man denn deutsch-übersetzte Urkunden in Nigeria wenn man nach D zieht?


Berechtigte Frage, eine gewisse Idiotie ist da schon mit von der Partie. Allerdings wird es doch auch in Nigeria soetwas wie eine Post geben!?
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Elti
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #5 - 29.10.2006 um 17:34:01
 
O.K., es ist ja egal, warum man einen Fehler macht! Fehler macht man ja nicht absichtlich. Aber eure Kommentare könntet ihr auch etwas höflicher schreiben, z.B das Wort "Idiotie" ist nicht nett. Egal... Wir werden mal sehen, wie es weitergeht...
Gruß Elti
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