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Scheidung und neue Eheschliessung (Gelesen: 5.023 mal)
lorina
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20.10.2006 um 22:47:57
 
Ich habe eine Frage die mich eigendlich sehr bedrückt.Vieleicht kann mir da jemand helfen.
Ich bin Türkische Staatsbürgerin(noch) und mit einem Deutschen Staatsbürger verheiratet.Vorraussichtlich werde ich im Januar/Februar geschieden.Nach der Scheidung möchte ich gerne sofort wieder heiraten allerdings auch einen Türkischen Staatsbürger.Jetzt habe ich auf einigen Seiten gelesen das ich als Frau nach der Scheidung eine Frist von 300 Tagen einhalten muss.Stimmt das??Wenn ja kann ich da etwas Beantragen das ich diese Frist nicht einhalten muss??
Bitte um schnelle Hilfe!!
Danke

Lorina
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Antwort #1 - 20.10.2006 um 23:14:27
 
300 Tage? Quatsch. Jedenfalls in D.
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lorina
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Antwort #2 - 20.10.2006 um 23:17:28
 
Ja klar ich seh das auch als Quatsch!! Wir sind BEIDE Türkische Staatsbürger und müssten nach Türkischem Recht heiraten in der Türkei.Weil er auch dort lebt.Darum geht es :das es das in Deutschland nicht gibt weiss ich auch,hier kann man nach ein paar Wochen wieder heiraten.
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Antwort #3 - 21.10.2006 um 10:12:46
 
Wer hat dir denn erzählt, dass du in der Türkei heiraten MUSST?
Das ist entweder freiwillig, oder nötig falls er kein Visum zur Eheschließung bekommt (kein Rechtsanspruch).

Und wenn ihr in der Türkei heiratet und diese merkw. 300 Tage da gefordert sind ... who cares? Von hier aus kann man da nix machen (türkisches Recht).
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Antwort #4 - 21.10.2006 um 10:32:45
 
Hallo,

eine neue Ehe in Deutschland wird vermutlich auch nicht gehen, weil sie dafür ein türkisches EFZ benötigt. Dieses bekäme sie wiederum auch erst wenn die Ehehindernisse nach dem Heimatrecht nicht mehr vorliegen.

Grüße
Ronny Zwinkernd
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Antwort #5 - 21.10.2006 um 10:44:34
 
Wäre ein Antrag auf Befreiung vom EFZ möglich? "ordre de public" (insb. da offensichtlich nur Frauen betroffen sind -> mögl. Schwangerschaft?). Oder ist diese türkische "Merkwürdigkeit" (so sie denn existiert) dazu nicht "stark" genug?

Personenstandsrecht?
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Antwort #6 - 21.10.2006 um 14:39:26
 
inge schrieb am 21.10.2006 um 10:44:34:
Wäre ein Antrag auf Befreiung vom EFZ möglich? "ordre de public" (insb. da offensichtlich nur Frauen betroffen sind -> mögl. Schwangerschaft?). Oder ist diese türkische "Merkwürdigkeit" (so sie denn existiert) dazu nicht "stark" genug?


Mir ist noch kein Fall untergekommen, in welchem befreit wurde, wenn das türk. EFZ wegen der 300 Tage versagt worden ist.Allerdings haben wir in unserem Eherecht diese Frist auch noch nicht so lange abgeschafft Zwinkernd

Zitat:
Personenstandsrecht?


Jow denke ich auch und verschiebe es mal Zwinkernd

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Antwort #7 - 21.10.2006 um 16:02:58
 
ronny schrieb am 21.10.2006 um 10:32:45:
eine neue Ehe in Deutschland wird vermutlich auch nicht gehen, weil sie dafür ein türkisches EFZ benötigt.

Noch stimmt das wohl. Aber aus

lorina schrieb am 20.10.2006 um 22:47:57:
Ich bin Türkische Staatsbürgerin(noch)

könnte man entnehmen, dass ein Einbürgerungsverfahren läuft (hoffentlich nicht nach § 9 StAG).
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lorina
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Antwort #8 - 21.10.2006 um 18:38:41
 
Würde das denn funktionieren wenn ich eine beglaubigte Ärztliche Bescheinigung einreichen würde??Also das ich nicht Schwanger bin.Aber eigendlich muss doch das Trennungsjahr dazu zählen zu den 300 Tagen.
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Antwort #9 - 21.10.2006 um 18:45:40
 
Zitat:
Aber eigendlich muss doch das Trennungsjahr dazu zählen zu den 300 Tagen.


Nein das zählt afaik nicht dazu. Das Trennungsjahr ist deutsches Recht, die 300 Tage sind türkisches Recht.

Einfach zwei Paar verschiedene Schuhe Zwinkernd

BTW:

Das deutsche Scheidungsurteil muß auch in der Türkei anerkannt werden Zwinkernd

Grüße
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Antwort #10 - 21.10.2006 um 19:09:29
 
Wie ist es denn wenn ich Deutsche Staatsbürgerin bin??
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Antwort #11 - 21.10.2006 um 19:12:54
 
Hi,

dann ist die Scheidung ohne Wartezeit gültig, da Du kein EFZ aus der Türkei benötigst. Aber die Anerkennung des Urteils wird ggf. erforderlich, falls Du einen türkischen Staatsangehörigen ehelichen willst.

Grüße
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Antwort #12 - 21.10.2006 um 19:26:49
 
Ich muss nochmal Nerven Traurig
Ich bin aber mit einem Deutschen Mann verheiratet gewesen und nach Deutschem Recht getraut worden und nach Deutschem Recht geschieden worden wie sieht denn da die Lage aus??Und wie funktioniert das,das ich meinen Mädchenname wiede bekomme??
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Antwort #13 - 22.10.2006 um 00:54:17
 
lorina schrieb am 21.10.2006 um 18:38:41:
Würde das denn funktionieren wenn ich eine beglaubigte Ärztliche Bescheinigung einreichen würde??Also das ich nicht Schwanger bin.Aber eigendlich muss doch das Trennungsjahr dazu zählen zu den 300 Tagen.
Im thailändischen Recht gibt es auch so eine Frist und dort funktioniert es mit so einer ärztlichen Bescheinigung; allerdings ist diese Alternative auch im Gesetz genannt.

Abu
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Antwort #14 - 22.10.2006 um 02:34:52
 
Abu schrieb am 22.10.2006 um 00:54:17:
Im thailändischen Recht gibt es auch so eine Frist und dort funktioniert es mit so einer ärztlichen Bescheinigung; allerdings ist diese Alternative auch im Gesetz genannt.

Abu


Habe meine Frau gefragt, in Vietnam ist es ähnlich, hängt ihrer Meinung nach auch 100 % mit einer ggf. möglichen Schwangerschaft der Frau innerhalb der NOCH Ehe zusammen.
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