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18 Jahre Alt und verheiratet was kommt jetzt? (Gelesen: 1.737 mal)
arjen44
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Beiträge: 10

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag 18 Jahre Alt und verheiratet was kommt jetzt?
20.10.2006 um 12:44:50
 
Hallo,
ich bin seit 4 Jahren in Deutschland und komme aus der Türkei.ich bin 18 jahre alt.seit 1.5 Jahren bin ich mit einem Kurdin(mit deutsche Staatsangehörigkeit) zusammen.wir hatten letzte Woche Hochzeit.Gestern hatten wir standesamtliche Hochzeit.Ich wohne jetzt in Asylheim und besuche zurzeit das Technische Gymnasium hier.meine Frau wohnt über 200 km weit weg von mir.Sie ist 16 Jahre alt und geht zurzeit auf Hauswirtschaftliche Schule, wo auch ihre Eltern wohnen.Wir werden bis wir eine Wohnung haben,immer in den Wochenenden uns sehen.meine Hauptanmeldung wird bei meine Frau ihre Eltern sein.und die Nebenwohnung wird hier bei einem Bekannte.also wir werden uns eine Zeit lang nur in den Wochenenden sehen.Ich muss meine Heiratsurkunde bei der Ausländeramt abgeben.meine Türkische Pass habe ich dort, bei der Ausländeramt.Was sollen wir dann machen?Können wir Sozialhilfe bekommen,weil wir beide noch Schüler sind?Was sollen wir machen,damit wir Aufenthaltserlaubnis kriegen können?Wir wollen mit meiner Frau zusammen wohnen.Vielleicht werde ich mich bei der Schule abmelden, und eine Ausbildung beginnen,wo ich auch Geld verdienen kann.Aber die Ausbildungsplatz ist nicht in meiner Kreis.was sollen wir jetzt machen?Ich bitte um Ihre Hilfe!
Danke hä? Zwinkernd Kuss
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inge
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D(m) + UA(f)
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Antwort #1 - 20.10.2006 um 13:38:29
 
Zitat:
Was sollen wir machen,damit wir Aufenthaltserlaubnis kriegen können

Antrag stellen? Du. Nicht sie. Sie ist ja Deutsche. Und die AE ist ja für dich.
Sobald AE nach 28 entfällt die Wohnsitzauflage ja wohl.

Da deine Frau noch minderjährig ist, ein deutsches Gericht aber bereits beschlossen habt, dass ihr heiraten dürft, kann die ABH kaum noch sinnvoll dagegen argumentieren (IMHO).

Militärdienst Türkei: Freistellung beantragen und regelmäßig verlängern lassen (falls das noch möglich ist). Ansonsten gib's irgendwann mal Probleme.

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arjen44
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #2 - 20.10.2006 um 13:41:39
 
Vielen dank um die Hilfe.Kann die Ausländerbehörde mir andere Schwierigkeiten erzeugen?
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inge
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D(m) + UA(f)
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Antwort #3 - 20.10.2006 um 13:51:16
 
Wie gesagt: Da ein deutsches Gericht der Heirat einer minderjährigen Deutschen bereits zugestimmt hat, wird die ABH wohl von einer rechtsgültigen und schützenswerten Ehe zu einer Deutschen ausgehen müssen - egal wie fischig das Ganze der ABH vorkommen möge.

Auch gegen das Führen einer "Wochend-Ehe" wird wohl nix zu sagen sein, da es ja um die Ausbildung geht (wobei du natürlich die Schule wechseln könntest).

Grübel ...

Wenn dein Hauptwohnsitz sich verändert MUSST du doch sogar eigentlich zur entsprechenden Schule dort, oder?
Na ja. Sicher keine ausländerrechtliche Frage Zwinkernd
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 20.10.2006 um 20:25:13
 
Du mußt Deine Heiratsurkunde im Zweifel nur vorlegen, nicht abgeben.
Die Beschränkung Deines Aufenthalts auf Deinen Landkreis ist spätestens mit Eintrag Deiner AE in Deinen Paß hinfällig, und die ABH möge Dir Deinen Paß aushändigen. Der muß dort nicht mehr im Schrank liegen.
Eventuell käme für Dich Schüler-Bafög in Betracht, wenn Du am Wohnort Deiner Frau ein passendes Gymnasium findest.
Dann solltest Du auch noch Deinen Krankenversicherungstatus klären.

Gruß, ULF
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