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illegal und Schwanger (Gelesen: 5.975 mal)
alunalila
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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25.08.2006 um 19:12:27
 
Hallo,

habe eine Bekannte die folgendes Problem hat: Vater des Kindes ist noch nicht geschieden ist Türke mit unbefristeter Aufendhaltserlaubnis. Sie kommt aus Romänien mit Turisten Visum der Abgelaufen ist. Sie ist hochschwanger und hat auch keine Krankenversicherung.Kann sie durch die Geburt des Kindes ein Aufendhaltstitel bekommen? Wie ist es mit dem Kind? Bekommt das ein Aufenthaltstitel? Kann sie trotz Kind abgeschoben werden, wenn sie entdeckt wird?
Kann er überhaubt sie hier heiraten, wenn alle Papiere da sind? Kann sie noch Asyl beanttragen?

Ich würde mich sehr freuen, wenn ich hier einwenig mehr herausbekomme, es ist einfach sehr heikel ich weiß.
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Abu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #1 - 25.08.2006 um 22:54:16
 
alunalila schrieb am 25.08.2006 um 19:12:27:
Kann sie durch die Geburt des Kindes ein Aufendhaltstitel bekommen?
Nur, wenn das Kind durch Geburt Deutscher würde. Dies wiederum wäre der Fall, wenn der Vater seit acht Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt in D hat und das Kind anerkennt.

Zitat:
Wie ist es mit dem Kind? Bekommt das ein Aufenthaltstitel?
Als Deutscher bräuchte es natürlich keinen Aufenthaltstitel. Wenn das nicht der Fall wäre, würde es nur eine AE bekommen, wenn der Vater das alleinige Sorgerecht hätte. Aber die Mutter würde deshalb keine AE bekommen.

Zitat:
Kann sie trotz Kind abgeschoben werden, wenn sie entdeckt wird?
Ja.

Zitat:
Kann er überhaubt sie hier heiraten, wenn alle Papiere da sind?
Es ist kaum möglich als Illegaler zu heiraten.

Zitat:
Kann sie noch Asyl beanttragen?
Ich kann mir kaum vorstellen, daß Sie in Rumänien staatlich verfolgt wird...

Abu
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Ralf
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Antwort #2 - 25.08.2006 um 22:56:01
 
alunalila schrieb am 25.08.2006 um 19:12:27:
Hallo,

habe eine Bekannte die folgendes Problem hat:
...
hat auch keine Krankenversicherung.

Das im Moment größte Problem werden wohl die Kosten der Geburt etc. sein.

Zitat:
Kann sie durch die Geburt des Kindes ein Aufendhaltstitel bekommen?

Möglich
Zitat:
Wie ist es mit dem Kind? Bekommt das ein Aufenthaltstitel?

Möglicherweise braucht es nicht mal einen, wenn der Vater die Vaterschaft wirksam anerkennt und das Kind die deutsche Staatsangehörigkeit nach § 4 (3) StAG erwirbt.

Zitat:
Kann sie trotz Kind abgeschoben werden, wenn sie entdeckt wird?

Auch das ist denkbar.

Zitat:
Kann er überhaubt sie hier heiraten, wenn alle Papiere da sind?

Ich denke, er ist schon verheiratet. Aber wenn er geschieden ist, sicherlich. Aber sie wird hier nicht heiraten können, so lange sie sich illegal hier aufhält.
Wie sieht es denn mit der Sicherung des Lebensunterhaltes aus?

Zitat:
Kann sie noch Asyl beanttragen?

Wieso Asyl? Wird sie in einem EU-Anwärter-Staat politisch verfolgt? Das vergessen wir also mal schnell.

Zitat:
Ich würde mich sehr freuen, wenn ich hier einwenig mehr herausbekomme, es ist einfach sehr heikel ich weiß.

"Heikel" ist sehr milde ausgedrückt.
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Zak
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Antwort #3 - 25.08.2006 um 22:59:50
 
Abu schrieb am 25.08.2006 um 22:54:16:
Wenn das nicht der Fall wäre, würde es nur eine AE bekommen, wenn der Vater das alleinige Sorgerecht hätte. Aber die Mutter würde deshalb keine AE bekommen.

Abu


So wird es mal sein, wenn das Aufenthaltgesetz geändert wird, im Moment kann das Kind noch keinen Aufenthaltstitel vom Vater ableiten. Ist aber in der Mache,
da vom Bundesverfassungsgericht so beschlossen.

ende
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 26.08.2006 um 13:28:34
 
Ralf schrieb am 25.08.2006 um 22:56:01:
Das im Moment größte Problem werden wohl die Kosten der Geburt etc. sein.


Nach deutschem Familienrecht wäre das Sache des Vaters, das zu regeln, hier allerdings muß erst noch geprüft werden, welche von 3 Rechtsordnungen in Betracht kommt.

Gruß, ULF
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 26.08.2006 um 13:38:50
 
Zak schrieb am 25.08.2006 um 22:59:50:
So wird es mal sein, wenn das Aufenthaltgesetz geändert wird, im Moment kann das Kind noch keinen Aufenthaltstitel vom Vater ableiten. Ist aber in der Mache,
da vom Bundesverfassungsgericht so beschlossen.


Abu meint § 32 Abs. 1. Das BVerfG meint § 33; Entscheidungen über das vom Vater abzuleitende Aufenthaltsrecht im Inland gebordener Kinder sind bis zu einer gesetzlichen Neuregelung, die bis Jahresende stattzufinden hat, auszusetzen.

Gruß, ULF
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Antwort #6 - 26.08.2006 um 21:32:08
 
ulf schrieb am 26.08.2006 um 13:38:50:
Abu meint § 32 Abs. 1.

Eigentlich § 32 Abs. 3. Bin mir aber im Moment nicht mehr sicher, ob § 32 bei in D geborenen Kindern überhaupt anzuwenden ist.

Abu
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alunalila
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Antwort #7 - 03.09.2006 um 17:44:35
 
Danke für eure netten Antworten. Geburt ist schon geregelt, nur, wenn sie hier Entbindet wie kann dann das Kind einen Namen bekommen, wenn sie ja nicht gemeldet ist???
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Blaise
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Antwort #8 - 03.09.2006 um 17:57:08
 
Hallo,

wenn die Mutter einen Nachweis über die Identität hat, wird das entsprechend in die Geburtsurkunde eingetragen. Wenn sie nicht verheiratet ist, wird kein Vater in die Geburtsurkunde eingetragen.
Allerdings kann der Vater schon vor der Geburt die Vaterschaft anerkennen. Dazu muss aber die Mutter ihre Zustimmung erklären. D.h. sie muss aus ihrer Illegalität auftauchen...

Blaise
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Antwort #9 - 03.09.2006 um 18:02:22
 
das mit der Vaterschaft anerkennung würde er bestimmt machen, wäre ja kein Problem, aber was ist, wenn sie sich beim Jugendamt meldet. Was passiert dann?
Gertrud
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Antwort #10 - 03.09.2006 um 18:29:18
 
Hallo,

eine Vaterschaftsanerkennung geht auch beim Notar. Aber unabhängig davon wird ihnen nichts anderes übrig bleiben, als sich zu offenbaren.

Die beiden riskieren möglicherweise die Gesundheit des Kindes!!!!!

Holt euch anwaltliche Hilfe oder geht zu einer Beratungsstelle - und zwar schnell!!!

Blaise
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Antwort #11 - 05.09.2006 um 14:21:23
 
Für die Kosten der Geburt ist der Vater verantwortlich. Eine Vaterschaftsanerkennung kann man auch vor der Geburt beim Notar abgeben. Weder Notar noch Hebamme noch Krankenhaus werden Illegale der ABH melden!
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Antwort #12 - 05.09.2006 um 14:59:57
 
Woher weißt du, dass kein Krankenhaus (oder Hebamme) in D dass melden würde. Ob grundsätzliche Meldepflicht besteht scheint umstritten und wenn KH oder Hebamme auf Nummer sicher gehen wollen, könnten sie evtl. Probleme vermeiden wollen, indem sie einfach die Polizei holen, um die Sache zu klären. Und DIE würden das klären!

(Aber ich vergaß. Du bist ja Anwalt)
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Antwort #13 - 05.09.2006 um 15:14:40
 
Krankenhaus bzw. Hebamme melden die Geburten an das Standesamt. Zu dem Zweck werden bei der Ankuft im Krankenhaus die erforderlichen Papiere eingefordert. Wenn das nicht klappt, wird es eng.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass man da durchschlüpfen kann.

Grüße          Lisette
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Antwort #14 - 05.09.2006 um 15:27:01
 
Guenter schrieb am 05.09.2006 um 14:21:23:
Weder Notar noch Hebamme noch Krankenhaus werden Illegale der ABH melden!



aha,

woher weißt Du das so genau ?


DC
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