Danke Ronny
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"..Personen, die in Tagesdarbietungen bis zu fünfzehn Tage im Jahr auftreten.."
ich denke es geht wahrscheinlich darum, wobei ich verstehe denn Zusammenhang nicht wirklich. Ist das mit den 15 Tagen was neues?
Was muß man dann machen, wenn die Darbietungen mehr als 15 sind??????
Ich muß sie nochmal alles genau fragen. Ich weiß daß sie irgendeine Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland hat, nur aus dem Grund, daß ihr Mann ( auch aus Costa Rica ) sich in Deutschland wegen Studium aufhält. Wie das genau heißt, weiß ich nicht.
Dieses Visum schließt anscheinend die Arbeitstätigkeit nicht ganz aus, denn ihr Mann wird noch 3 Jahre in Deutschland weiterstudieren und sie kann nicht einfach den ganzen Tag zu Hause sitzen bleiben
Was ich nicht so ganz verstehe ist, wieso darf sie nur 15 Aufführungen oder Darbietungen im Jahr spielen? Normalerweise ist es wichtig, denke ich mal, um Arbeitserlaubnis zu bekommen, wieviel man dabei verdient, und nicht wie oft, man in dem Fall spielt oder?
Ich meine das müsste nicht das entscheidenste sein, sondern eher z.B. wieviel sie insgesamt proben muß, um diese Vorstellungen zu spielen, bzw. wie lange die ganze Tätigkeit dauert. Sie muß fast 3 Monate proben, bevor sie die Vorstellungen spielt. Was ist es dann mit der Probezeit z.B.?
Am besten hätte sie ein Visum als selbständige Künstlerin, da ist es einfacher und sie dürfte im künstlerischen Bereich so oft arbeiten, wie sie will. Laut Ausländeramt, darf sie dieses Visum nur bekommen, wenn sie schon seit 4 Jahren in Deutschland lebt. Sie ist hier aber erst seit ca. 2 1/2 Jahren. Am Anfang hatte sie ein ganz normales Studiumsvisum.
Ach so viele Kleinigkeiten, die das Leben schwer machen, finde ich...