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Familienzusammenführung (Gelesen: 9.048 mal)
zzzmick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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27.07.2006 um 19:02:06
 
Hallo!
Ich habe vor über 3 Monaten meine Frau, eine Russing, geheiratet. Bin selbst Deutscher.
In der deutschen Botschaft in Usbekistan, wo sie seit ihrer Geburt wohnt,haben wir dann das Visum im Rahmen der Familienzusammenführung beantragt.

Inzwischen ist die Akte wohl an die ABH in Deutschland geschickt, bearbeitet und wieder an die Botschaft zurückgeschickt worden. Nun erhielt sie ein email, dass sie mit 200 Dollar und einer Liste aller ihrer Wohnorte seit der Geburt, sowie Pass und Heiratsurkunde zur Botschaft kommen soll. Und ihr wurde nun wieder gesagt, dass es nochmal einen Monat dauern kann.

Wir wussten von Anfang an, dass es mindestens 6 bis 8 Wochen dauern wird und dass 3 Monate normal sein würden.(Auch dass ich vielleicht zur Befragung hin muss, was aber nicht geschehen ist) Aber von einem weiteren Monat zur Prüfung ihrer Unterlagen habe ich noch nie gehört. Jetzt mag manch einer vielleicht lachen, aber die Trennung fällt uns natürlich sehr schwer...

Meine Frage ist, kann ich davon ausgehen, dass die "Stellungnahme" der ABH positiv verlaufen ist und dass es nun nur noch eine Frage der Zeit ist, bis sie endlich zu mir kommen kann? Und sollte ich diese Prüfung der Unterlagen, die mit dieser Gebühr von 200 Dollar verbunden ist als ein Problem sehen oder ist das eine normale Prozedur?

Für Auskünfte wäre ich sehr dankbar!

zzzmick
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 27.07.2006 um 19:52:26
 
Hallo,

da Usbekistan einer der Problemstaaten beim Urkundenwesen ist

siehe hier :

http://www.info4alien.de/mick/faq.htm#40 und unten beim Pesonenstandsrecht,  sollte das Überprüfungsverfahren mittlerweile die Normalität darstellen. Zwinkernd

Obwohl es eigentlich Quatsch ist, darf die Botschaft nicht prophylaktisch tätig werden, sondern nur wenn eine inländische Behörde das im Wege der Amtshilfe fordert (angebl. gibt es sonst diplomatische Verwicklungen ).

Daher kannst Du davon ausgehen, dass die ABH die Prüfung im Zuge des noch nicht abgeschlossenen Visumzustimmungsverfahrens angefordert hat.

Ergo wird die Zustimmung noch nicht vorliegen .

Grüße
Ronny Zwinkernd

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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Antwort #2 - 27.07.2006 um 20:44:10
 
Erstmal vielen Dank für die Auskunft!
Ach Du meine Güte, als die ABH mir sagte, die Stellungnahme sei an die Botschaft gesandt worden, dachte ich natürlich, dass nun alles abgewickelt sei und wir in ein bis zwei Wochen zusammen sein würden.
Wenn also die Überprüfung bis zu einem Monat dauern kann (so die Auskunft der Botschaft), kann man dann absehen, wie lange es insgesamt noch dauern wird?
Denn es hört sich so an, dass nach der Überprüfung alles vielleicht wieder an die ABH geschickt wird und dann wieder Zeit verstreicht. Die ABH hier ist total überlastet, nach eigenen Worten ersticken sie in Akten.
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zzzmick
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Antwort #3 - 28.07.2006 um 11:15:10
 
Hallo nochmal,

also heute habe ich bei der Botschaft und bei der ABH angerufen und mir wurde gesagt, dass die Prüfung der Dokumente durch einen von der Botschaft beauftragten Anwalt bis zu einem Monat dauern kann und dass dann der Befund wieder an die ABh geschickt wird. Die ABH sagte mir, wenn sie das bekommen, kann es sich dann nochmal um eine Bearbeitungszeit von ein paar Monaten handeln, vielleicht sogar ein halbes Jahr. Sie sind überlastet.
Ich finde das schockierend, zu denken, dass man ein frisch vermähltes Paar ein knappes Jahr auseinanderhalten will. Und das mit der Begründung , dass die Geburts-,  Heiratsurkunde oder der Pass gefälscht sein könnte?
Und warum sagt niemand das im Vorraus? In der Botschaft sagte man mindestens 6 bis 8 Wochen, da denkt doch kein Mensch an 6 bis 10 Monate.
Also ich bin zutiefst enttäuscht und fühle mich offengesagt belogen und betrogen von den Behörden.
Bin für jeden Kommentar dankbar.
zzzmick
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Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #4 - 28.07.2006 um 13:05:57
 
Du solltest die Schuld nicht bei den deutschen Behörden suchen, sondern der Schwarze Peter liegt eindeutig bei den Ländern, die über ein derartig schlampiges, unzuverlässiges Urkundenwesen verfügen.
Es bleibt mir jedenfalls unverständlich, wieso diese Staaten nicht bereit und willens sind das zu ändern.
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lightangel
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #5 - 28.07.2006 um 14:19:40
 
zzzmick schrieb am 28.07.2006 um 11:15:10:
Hallo nochmal,

Ich finde das schockierend, zu denken, dass man ein frisch vermähltes Paar ein knappes Jahr auseinanderhalten will. ...Und warum sagt niemand das im Vorraus? ...
Bin für jeden Kommentar dankbar.
zzzmick


hallo Mick,
ich fühle und empfinde mit Dir ebenso! Ich bin mom. auch in der "Warteschleife" und habe ebenfalls die "kalte Dusche" nach unserer Heirat in Sri Lanka mit den Wartemonaten abbekommen!! Ich warte nun seit Mai und ein Ende ist leider noch nicht abzusehen weinend

Leider sind in dieser Situation die Behörden diejenigen, die den Takt angeben und von uns wird viel Diplomatie und Geduld erwartet. Griesgrämig Ich wünsche Dir viel Durchhaltevermögen.

LG
Lightangel
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Saxonicus
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Antwort #6 - 28.07.2006 um 14:54:56
 
lightangel schrieb am 28.07.2006 um 14:19:40:
hallo Mick,
ich fühle und empfinde mit Dir ebenso! Ich bin mom. auch in der "Warteschleife" und habe ebenfalls die "kalte Dusche" nach unserer Heirat in Sri Lanka mit den Wartemonaten abbekommen!! Ich warte nun seit Mai und ein Ende ist leider noch nicht abzusehen weinend

LG
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Das liegt auch wiederum daran, daß man in Sri Lanka heutztage jede nur mögliche Urkunde bei den Beamten "kaufen" kann. Das fängt beim Führerschein an und hört beim Personalausweis auf.
Als ich seinerzeit in Sri Lanka geheiratet habe, konnte ich meine Frau sofort nach der Hochzeit nach Deutschland mitnehmen. Die Überprüfung unserer Heiratsurkunde durch die deutsche Botschaft kostete 20 DM und wurde erst durchgeführt als meine Frau bereits hier war.
Durch den, inzwischen stattfindenden horrenden Mißbrauch von Eheschließungen zwecks Zuzug nach Deutschland, sind die Überprüfungen intensiver und umfassender geworden, was natürlich zu erheblich längeren Wartezeiten bei der Visavergabe führt.
Wenn es diese Korruption bei den Behörden dort nicht geben und ordentlich beurkundet würde, dann brauchten die Ehrlichen auch nicht so lange warten, aber anscheinend sind die Ämter in Sri Lanka und anderswo garnicht daran interessiert etwas zu ändern. 
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DonCamillo
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Antwort #7 - 28.07.2006 um 15:24:26
 
Saxonicus schrieb am 28.07.2006 um 14:54:56:
Das liegt auch wiederum daran, daß man in Sri Lanka heutztage jede nur mögliche Urkunde bei den Beamten "kaufen" kann. Das fängt beim Führerschein an und hört beim Personalausweis auf.
Als ich seinerzeit in Sri Lanka geheiratet habe, konnte ich meine Frau sofort nach der Hochzeit nach Deutschland mitnehmen. Die Überprüfung unserer Heiratsurkunde durch die deutsche Botschaft kostete 20 DM und wurde erst durchgeführt als meine Frau bereits hier war.
Durch den, inzwischen stattfindenden horrenden Mißbrauch von Eheschließungen zwecks Zuzug nach Deutschland, sind die Überprüfungen intensiver und umfassender geworden, was natürlich zu erheblich längeren Wartezeiten bei der Visavergabe führt.
Wenn es diese Korruption bei den Behörden dort nicht geben und ordentlich beurkundet würde, dann brauchten die Ehrlichen auch nicht so lange warten, aber anscheinend sind die Ämter in Sri Lanka und anderswo garnicht daran interessiert etwas zu ändern.  


tja, so isses in der Welt.
Nicht D ist Schuld an den Verzögerungen sondern vielmehr die, die den Mißbrauch betreiben, und davon gibt es sehr viele !

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Antwort #8 - 28.07.2006 um 15:28:51
 
Ja Leute, vielen Dank für die Tips und Kommentare. Das mit den möglicherweise gefälschten Urkunden kann ich ja verstehen. Ich glaube aber viel Frust kommt daher, das man als Laie überhaupt nichts von der Vorgehensweise weiss und auch kaum Auskünfte bekommt. Die Botschaft muss doch schliesslich wissen, dass nach der Stellungnahme der ABH eine anschliessende Überprüfung der Dokumente vorgenommen wird und das dies ca. einen Monat dauert und 200 Dollar kostet. Und warum muss dann wieder alles von der Botschaft an die ABH geschickt werden? Und dann irgendwann wieder zurück an die Botschaft. Und was kommen dann wieder für Überraschungen auf uns zu?
Danke auch für die Kommentare der Leidensgenossen  Smiley
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AM
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Antwort #9 - 28.07.2006 um 15:36:46
 
Hast du "Das Schloss" von Kafka gelesen? Es gibt keinen Sinn hier. Es gibt aber Leute, die wirklich an den Sinn des Systems wie an etwas goettliches glauben, auch wenn es fuer einen gesunden Menschenvertand ein absoluter Unsinn ist. Die Sache faengt an, das eigene Leben zu entwickeln ...
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Arkha
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Antwort #10 - 28.07.2006 um 15:43:55
 
Es ist in Prinzip egal, wer die Schuld an der Verzögerung hat. Die Bundesrepublik hat sich in der Verfassung vepflichtet die Ehe und Familie zu schützen. Also statt zu sagen, es liegt nicht an uns solen die Behörden nach den Möglichkeiten suchen, wie man in so eine Situation helfen kann.

Leider sind sehr viele (mehr als Anzahl derjenigen, die nach DonCamillo eine Mißbrauch betreiben) in den Botschaften und ABHs immer noch der Meinung, dass bimationale Ehen etwas unnatürliiches sind.

Statt eine Alternative votzuschlagen, z.B. Einreise mit einer Heiratsvisum und Heirat in Deutschland, läßt man die Leute bestenfalls  einfach im regen stehen.

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #11 - 28.07.2006 um 16:33:26
 
Arkha schrieb am 28.07.2006 um 15:43:55:
Statt eine Alternative votzuschlagen, z.B. Einreise mit einer Heiratsvisum und Heirat in Deutschland, läßt man die Leute bestenfalls  einfach im regen stehen.


Ich weiß ja nicht, welche Urkunden hier alle geprüft werden sollen. Scheint mehr als nur die Heiratsurkunde zu sein, von der auch nicht berichtet wurde, ob sie ebenfalls usbekisch ist.

Gruß, ULF
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #12 - 28.07.2006 um 16:34:51
 
zzzmick schrieb am 27.07.2006 um 19:02:06:
Ich habe vor über 3 Monaten meine Frau, eine Russing, geheiratet. Bin selbst Deutscher.
In der deutschen Botschaft in Usbekistan, wo sie seit ihrer Geburt wohnt,haben wir dann das Visum im Rahmen der Familienzusammenführung beantragt.


Sie ist ethnische Russin, aber usbekische Staatsbürgerin? Wo fand die Eheschließung statt?

Gruß, ULF
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zzzmick
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Antwort #13 - 28.07.2006 um 18:08:35
 
Oh, sie ist russische Staatsbürgerin, hat einen russischen Pass.In ihrer originalen usbekischen Geburtsurkunde ist ein Stempel, der darauf hinweist, dass sie Russin ist.Die Heiratsurkunde ist ebenfalls usbekisch, denn die Ehe wurde in Usbekistan geschlossen.
Sie wurde aufgefordert, eine Liste aller ihrer Aufenthaltsorte seit der Geburt zu dokumentieren und diese mit Pass und Heiratsurkunde, sowie die 200 Dollar für den prüfenden Anwalt in die Botschaft zu bringen, was sie inzwischen getan hat.

Ob die Geburtsurkunde auch Teil der Prüfung ist, weiss ich nicht, denn es kann sein, dass die schon bei der Botschaft vorlag und sie deshalb nicht gebeten worden ist, diese mitzubringen..

Weiterhin musste sie sich vor einiger Zeit auf Verlangen des deutschen Standesamtes eine NEUE Geburtsurkunde anfertigen lassen, denn derzeit versuchten wir , alle Dokumente für eine Heirat in Deutschland zusammenzubekommen.

Wie ich hier an anderen Stellen gelesen habe, kann eine nachträglich ausgestellte Geburtsurkunde problematisch sein und nun denke ich, vielleicht hat sie der Botschaft die neue gegeben, anstatt das Original, das zur Zeit der Geburt ausgestellt wurde.Werde ich sie fragen...

Ich hoffe, diese Aktion bedeutet, dass bei der ABH hier weiter keine Probleme bestehen, denn wenn es Unklarheiten gäbe, wäre ich doch sicher zur Befragung geladen worden sein oder?
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Antwort #14 - 28.07.2006 um 18:54:21
 
Zitat:
...denn derzeit versuchten wir , alle Dokumente für eine Heirat in Deutschland zusammenzubekommen.

Das verstehe ich nicht.  Ihr seit doch bereits verheiratet.

Entweder wir die Heirat nach usbekischem Recht in Deutschland annerkannt, dann braucht und könnt ihr nicht hier heiraten, oder die Heirat wird nicht anerkannt, dann verstehe ich nicht, was die ABH und Botschaft tun. Kann sein, dass  dann ein Visum zum Heiratszweck ausgestellt werden soll? Und man im Vorfeld ein Nachweis haben will, dass die Frau dann tatsächlich in Deutschland heiraten kann?
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Antwort #15 - 28.07.2006 um 19:10:28
 
Es ist zwar bei sogenannten neg. Staaten möglich, sich IN diesen Staaten ggf. falsche Papiere zu ``besorgen`` , aber warum müssen alle ehrlichen Bürger darunter leiden und teils bis zu weit über einem Jahr warten, bis der Ehepartner kommen kann.

Genau so wenig wie WIR in Deutschland die übertriebene Bürokratie beseitigen können, kann man in den betr. Ländern die Korruption kurzfristig beseitigen.

Möglichkeit:

- max. Bearbeitungszeit sollte für Hochzeit - Visa und Visa für FZF = 3 Monate betragen ( ist den betr. Botschaften und unseren ``überlasteten`` Beamten wohl zuzumuten )

- eidesstattliche Versicherung der betr. Personen, das ALLE Papiere und Angaben der Tatsachen entsprechen, unterschreiben lassen

- sollte sich bei einer weiteren Bearbeitung und Überprüfung der Papiere schwere Falschangaben herausstellen, wird die Ehe für nichtig erklärt und der betr. Partner ausgewiesen und unabhängig davon weitere zu verhängende Strafen vollzogen.
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Antwort #16 - 28.07.2006 um 20:06:40
 
@tatzi5, Du hast ins Schwarze getroffen - erzähl es aber DC und Herrn Beckstein.
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Antwort #17 - 28.07.2006 um 20:19:30
 
Arkha schrieb am 28.07.2006 um 20:06:40:
@tatzi5, Du hast ins Schwarze getroffen - erzähl es aber DC und Herrn Beckstein.



Wer oder was ist DC ?
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Antwort #18 - 28.07.2006 um 21:30:46
 
Nein Arkha, wir hatten derzeit (vor Monaten)  überlegt OB wir in D heiraten wollen und alle Dokument zusammengesucht. Wir haben aber im April in Usbekistan geheiratet, das war auch gut so, denn ihre Mutter lebte noch (inzwischen leider verstorben) und konnte noch ihr Küken in meine Hände geben und ihren Frieden finden.
Dann einen Antrag auf ein Visum im Rahmen der FZF gestellt. ("Kein Problem, dauert mindestens 6 bis 8 Wochen aber rechnen se ma lieber mit 3 Monaten")
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Antwort #19 - 28.07.2006 um 21:32:32
 
Tatzi, WIRKLICH ins schwarze getroffen!
So sollte es sein. und nicht anders PUNKT
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Antwort #20 - 29.07.2006 um 00:14:58
 
Saxonicus schrieb am 28.07.2006 um 13:05:57:
Du solltest die Schuld nicht bei den deutschen Behörden suchen, sondern der Schwarze Peter liegt eindeutig bei den Ländern, die über ein derartig schlampiges, unzuverlässiges Urkundenwesen verfügen.

Zitat:
Nicht D ist Schuld an den Verzögerungen sondern vielmehr die, die den Mißbrauch betreiben, und davon gibt es sehr viele !


Da hat sich ja ein richtiges "Dreamteam" gefunden  grin

Aber mit dem unsicheren Urkundenwesen kann man das hier ja wohl nicht entschuldigen:
zzzmick schrieb am 28.07.2006 um 11:15:10:
Die ABH sagte mir, wenn sie das bekommen, kann es sich dann nochmal um eine Bearbeitungszeit von ein paar Monaten handeln, vielleicht sogar ein halbes Jahr. Sie sind überlastet.

Das darf einfach nicht sein...

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Antwort #21 - 29.07.2006 um 16:05:36
 
Arkha schrieb am 28.07.2006 um 15:43:55:
Es ist in Prinzip egal, wer die Schuld an der Verzögerung hat. Die Bundesrepublik hat sich in der Verfassung vepflichtet die Ehe und Familie zu schützen. Also statt zu sagen, es liegt nicht an uns solen die Behörden nach den Möglichkeiten suchen, wie man in so eine Situation helfen kann.


Ja, das ist genau meine Meinung. Das ganze Verfahren ist eines Rechtsstaates unwürdig. Einerseits gibt es da die hehren Ansprüche des Grundgesetzes - Verbot der Benachteiligung aufgrund von Herkunft und besonderer Schutz für Ehe und Familie - und dann steht es völlig in der Willkür der Behörden, sich beliebig Zeit mit der Ausführung zu lassen. Ich kann ja verstehen, daß der Staat ein Interesse daran hat, etwas gegen Visabetrug zu unternehmen, aber das auf der Basis einer Generalverdächtigung und menschenunwürdiger Behandlung aller binationalen Ehepartner durchzuführen, ist eine unglaubliche Sauerei.

Diese Bürokraten stehlen uns unsere gemeinsame Lebenszeit und trampeln das Grundgesetz in den Dreck. Mir kann niemand mehr was von Rechtsnormen in Deutschland erzählen - Die stehen alle unter Vorbehalt behördlicher Genehmigung, und die Unschuldsvermutung ist schon lange abgeschafft. Man muß ihnen beweisen, daß es sich nicht um eine Scheinehe handelt, sonst können Sie immer im Zweifel ihre Genehmigungen verweigern.

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Antwort #22 - 29.07.2006 um 18:23:39
 
Hallo Alle!
Ich möchte eigentlich nochmal zu meiner eigentlichen Frage zurück kommen, es gibt ja viele Spezialisten hier, wobei ich das übrigens bewundernswert finde Smiley
denn ich könnte mir nicht vorstellen nach oder ausserhalb der Arbeit mich noch mit der Arbeit auseinanderzusetzen - eher im Gegenteil.
Ich bin ja nun mit Sicherheit nicht der erste, der eine Frau im Ausland geheiratet hat und nun sich bemüht, mit ihr zusammenzusein...ist das denn nun der normale Vorgang in meinem Fall: Beantragung des Visums im Rahmen der Familienzusammenführung in der Botschaft durch meine Frau, Abgabe der geforderten Dokument und Gebühren, Befragung der Frau in der Botschaft.
Absendung der Akte über Bundesverwaltungsamt an die ABH - Nach ca. 3 Monaten Rücksendung der Akte an die Botschaft und Einleitung der Prüfung von Dokumenten.(Aktueller Stand)
Mir erklärter zukünftiger Verlauf: Nach erfolgter Prüfung der Dokumente in Usbekistan nach ca. 1 Monat Rücksendung der Akte von Botschaft an ABH.
Dann weitere Bearbeitung des Falles in der ABH, wobei mit unbekannter Bearbeitungszeit zu rechnen ist...und dann? Was kann oder sollte man erwarten?
Und warum ist die Prüfung der Dokumente nicht gleich eingeleitet worden, wenn bekannt ist, das dies erforderlich ist?

Bedanke mich im Vorraus für jegliche Hilfe oder Kommentare.
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Arkha
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Antwort #23 - 31.07.2006 um 21:51:17
 
Zitat:
Ich .... und dann?

Es ist ein "normale" Vorgang, wobei die Bearbeitungs Zeiten zwar fast die Rahmen des Zulässigen erreicht haben, sind gesetzlich aber noch in Ordnung. Die ABH liegt mit 3-monatiger Bearbeitungs Zeit ist so langsam, wie nocht erlaubt.

Zitat:
Was kann oder sollte man erwarten?
Du könntest noch zur einer Anhörung in ABH vorgeladen werden. Falls ABH dann die FZF zustimmt und es über den Verwaltungsamt der Botschaft mitteilt, liegt der schwarze Peter bei der Botschaft, die jetzt Dokumentenprüfung abwartet und dann über die FZF-Visum entscheidet.

Sowohl ABH als auch die Botschaft können ihre Zustimmung verweigern, z.B. aufgrund eines Verdachts auf eine Scheinehe, dann gibt es noch Remonstration und Verwaltungsgericht Berlin, aber wir sollen jetzt noch keine schwarze Bilder malen.
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Antwort #24 - 31.07.2006 um 22:03:08
 
Danke für die Info, es kann also sein, dass die ABH ihre Zustimmung der Botschaft sendet, während die noch auf die Dokumentenprüfung warten?
Das ist alles für mich sehr verwirrend.
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Antwort #25 - 01.08.2006 um 14:29:30
 
Hallo nochmal Smiley
Also meine Frau war heute wieder bei der Botschaft und ihr wurde gesagt, dass "alle ihre Papiere fertig seien" - sie hat es so verstanden, dass die Überprüfung der Dokumente abgeschlossen sei.
Weiterhin gab man ihr eine beglaubigte Kopie ihres Reisepasses und trug ihr auf, diese Kopie an mich zu schicken und ich soll damit hier in Deutschland zum Standesamt gehen. Hat jemand eine Ahnung wozu? Wir sind bereits fast 4 Monate verheiratet und beim Standesamt hier hat man mir gesagt, dass ich nichts weiter tun müsste, was das deutsche Standesamt betrifft, es sei denn wegen Namensführung etc. aber das sei uns überlassen und wir können das zu einem späteren Zeitpunkt tun...Leider kann ich heute die Botschaft nicht mehr erreichen aber ich wüsste zu gern, was ich mit der Passkopie beim Standesamt soll. Tja, so viele Fragen...hoffe mir kann jemand helfen, sage schon mal Danke im Vorraus.
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Antwort #26 - 02.08.2006 um 17:22:08
 
zzzmick schrieb am 01.08.2006 um 14:29:30:
Also meine Frau war heute wieder bei der Botschaft [...]

Weiterhin gab man ihr eine beglaubigte Kopie ihres Reisepasses und trug ihr auf, diese Kopie an mich zu schicken und ich soll damit hier in Deutschland zum Standesamt gehen. Hat jemand eine Ahnung wozu?


Mich wundert, daß das nicht auf dem Dienstweg verschickt wird. Portokasse schon erschöpft?

Gruß, ULF
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Antwort #27 - 02.08.2006 um 18:13:08
 
ulf schrieb am 02.08.2006 um 17:22:08:
Mich wundert, daß das nicht auf dem Dienstweg verschickt wird. Portokasse schon erschöpft?

Gruß, ULF



Mich wundert viel mehr was das mit dem Standesamt jetzt soll, so was habe ich überhaupt noch nie gehört.  Was soll das deutsche Standesamt denn mit einer beglaubigten Kopie ihres Reisepasses anfangen solange sie noch nicht mal ein Visum hat und immer noch in Usbekistan sitzt?

Die Erklärung der Botschaft zu diesem Vorgang würde mich brennend interessieren...

Wolfgang
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zzzmick
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Antwort #28 - 09.08.2006 um 17:29:18
 
Aha, meine Frau war ja einmal (Anfang des Jahres) in Deutschland und musste jetzt bei der Dokumentenprüfung unter anderem eine Liste vorlegen von ALLEN Aufenthaltsorten seit der Geburt...wenn ich es recht verstanden habe, soll ich deshalb mit der Passkopie zum Standesamt, um dort bestätigen zu lassen, daß sie (wir) dort nicht geheiratet haben als sie hier war. Kann sich die Botschaft oder ABH diese Information nicht selbst einholen? Und warum hätten wir in Usbekistan heiraten sollen, wenn wir es hier schon getan haben. (Was sicher auch nicht möglich wäre). Also ich bin ziemlich verwirrt über all Dieses.
Hat jemand eine Idee?

Gruss, zzzmick
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