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Mit Touristenvisum geheiratet... (Gelesen: 3.916 mal)
Akinci
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Mit Touristenvisum geheiratet...
25.07.2006 um 15:46:54
 
obwohl der Mann in Deutschland noch verheiratet ist!

Wird dort gar nicht geprüft??

Wer hat sowas schon mal erlebt und wie ging das aus!!

Knast, Geldstrafe, Ausweisung!??

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Akinci
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 25.07.2006 um 15:49:16
 
ja man sollte schon das Land dazuschreiben


Nigeria Schockiert/Erstaunt
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Janna
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 06.08.2006 um 20:17:02
 
Hallo,

also, wenn ich das recht verstanden habe:
1. Nigerianischer Mann hat mal vor Jahren in Deutschland geheiratet. Die Ehe wurde weder annulliert noch geschieden.
2. Derselbe nigerianische Mann ist irgendwann aus Deutschland weggezogen.
3. Der Nigerianer ist mit Touristenvisum nach D eingereist und hat in D erneut geheiratet und zwar eine andere Frau.  Smiley

Äußerst merkwürdig, denn normalerweise werden die Papiere zur Eheschließung genau geprüft.

Kann es sein, dass der Mann eine der Ehen unter einer anderen Identität geschlossen hat und es deshalb nicht aufgefallen ist?
Ist nachweisbar, dass er 2 Identitäten führt?
Dann besteht die Möglichkeit der Anzeige bei der ABH (Ausländerbehörde) und auch bei der Staatsanwaltschaft.

Ansonsten ist Bigamie auf jeden Fall strafbar. Hier ein paar Links:

Wikipedia zu Bigamie
lexexakt zu Bigamie

Viele Grüße
Janna
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Die Wahrheit siegt durch sich selbst - die Lüge braucht immer einen Komplizen.&&Meine Beiträge geben meine persönliche Meinung und Erfahrung wieder und dürfen nicht als Rechtsberatung verstanden werden. Alle Angaben ohne Gewähr !
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ronny
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Antwort #3 - 06.08.2006 um 21:22:20
 
Hallo,

Nur für den Fall dass es dieser Sachverhalt sein sollte:

Zitat:
Frage: ist eine Ehe die in Nigeria geschlossen wurde rechtsgültig, wenn der Ehemann Deutscher ist und in Deutschland noch verheiratet ist!


auch hier die dazu passende Antwort:


Ich bin mir überhaupt nicht sicher, ob eine bigamische Ehe vorliegt.

Denn die Wirksamkeit der Eheschließung beurteilt sich zwar nach dem Formstatut (Art. 11 EGBGB), danach wäre eine wirksame Ehe formell nach dem Ortsrecht Nigeria zu beurteilen.

Aber die Voraussetzungen für die Eheschließung beurteilen sich aufgrund Art. 13 EGBGB aus deutscher Sicht zusätzlich nach den materiellen Eheschließungsrechten der jeweiligen Beteiligten. Hierbei ist ergänzend zu beachten, dass Verstöße gegen die materiellen Eheschließungsvoraussetzungen nach der Rechtsordnung zu beurteilen sind, welche die ärgsten Rechtsfolgen vorsieht.

Wenn mich heute abend (ohne Quellen) meine grauen Zellen nicht täuschen, sieht das nigerianische Eheschließungsrecht bei Nichtbeachtung des Verbots der Doppelehe als Rechtsfolge vor, dass die Ehe als "void" zu bezeichnen ist, nicht als "voidable".

"Void" im Sinne des nigerianische Rechts wäre im Deutschen in etwa einer Nichtehe vergleichbar (null und nichtig von Anfang an) während "voidable" in etwa die Bedeutung einer nichtigen Ehe (Feststellungsurteil erforderlich ) im Sinne des deutschen EheG (alt) hätte.

Folge hiervon wäre die Nichtheilbarkeit der bigamischen Eheschließung in Nigeria nach den "Heilungsvorschriften" des BGB, d.h. für eine wirksame Ehe wäre die Wiederholung der Eheschließung (nach einer Scheidung der Erstehe in deutschland) erforderlich, ergo käme ausländerrechtlich derzeit eine Beachtung der "Eheschließung" nicht in Betracht.

Die Rechtsfolgen sind da das ärgere Recht in Frage kommt (Nigeria) endgültig, d.h. wenn ein neu geschiedener Deutscher seine dann bigamisch angetraute Nigerianerin nachholen will, muß er nach deutscher Rechtsauffassung das Ganze von vorne beginnen. Die bigamisch geschlossene Ehe ist als Nichtehe zu qualifizieren.

Grüße
Ronny Zwinkernd
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Toppy
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Antwort #4 - 13.08.2006 um 10:34:55
 

Ansonsten ist Bigamie auf jeden Fall


Nicht ganz richtig. Hat er evtl. in Afrika geheiratet? Dort ist in vielen Laendern die Polygamie moeglich, offiziel und rechtlich abgesegnet.
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ronny
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Antwort #5 - 13.08.2006 um 11:11:02
 
Bitte vollständig zitieren Janna schrieb.

Zitat:
Ansonsten ist Bigamie auf jeden Fall strafbar.


Und damit hat sie Recht, Punkt.

Der vorliegende Fall spielte allerdings in Nigeria (welcher Staat soll denn "Afrika" sein ? )

und da gilt das was ich im Post vom 06.08.2006 um 21:22:20 geschrieben habe.

Das Gefüge des IPR (=Internationales Privatrecht) ist doch vielschichtiger als es offenkundig manchmal den Anschein hat Zwinkernd

Da kommst Du mit solchen Binsenwahrheiten

Zitat:
Hat er evtl. in Afrika geheiratet? Dort ist in vielen Laendern die Polygamie moeglich, offiziel und rechtlich abgesegnet.


oft nicht sehr weit Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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Antwort #6 - 13.08.2006 um 12:43:54
 
[
Und damit hat sie Recht, Punkt.

Nichts da punkt, trotz deiner ueber 4000 beitraege hier (die ich allerdings sehr schaetze, ebenso wie dein Fachwissen) ist das nur die halbe Warheit.
Bsp. Kamerun. Eine Heirat ist dort mit Eintragung von gewuenschter Polygamie in der Heiratsurkunde moeglich. Ergo: Heute heirate ich Karin und morgen dann Aisha. Punkt.

Da kommst Du mit solchen Binsenwahrheiten

Unnoetiger Kommentar !!

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Antwort #7 - 14.08.2006 um 09:14:28
 
Zitat:
Ansonsten ist Bigamie auf jeden Fall strafbar.

Und damit hat sie Recht, Punkt.


Zitat:
Ergo: Heute heirate ich Karin und morgen dann Aisha. Punkt.


Hallo,

meine Antwort bezog sich auf das deutsche Strafrecht, und da bleibt die Bigamie strafbar, egal ob ein Bananenstaat sie zuläßt oder nicht. Punkt.

Zweitens ist die Beurteilung welche Rechtsfolgen eine bigamische Ehe nach sich zieht nicht so einfach nach dem Ortsrecht zu beantworten.

Also konkret, selbst wenn in Kamerun das Kreuz bei polygamer Ehe gemacht wird, muß keine wirksame zweite Ehe zustandekommen.

Denn die Rechtsfolgen einer bigamischen Ehe werden nach den beteiligten materiellen Eheschließungsrechten (= Heimatrechten) beurteilt, das Ortsrecht (also Kamerun) spielt nur bei der Beurteilung der formellen Eheschließungsvoraussetzungen eine Rolle.

Die Frage, ob eine polygame Ehe zulässig ist, ist jedoch keine Frage des formellen Eheschließungsrechts, sonder eine des materiellen Eheschließungsrechts.

Gestellt wird da die Frage:

Lässt das materielle Eheschließungsrecht (Heimatrecht) eine polygame Ehe zu oder nicht ? Wenn nein, welche Rechtsfolgen ergeben sich da raus ?

Bei der Frage der formellen Wirksamkeit der Ehe wird dagegen nur geschaut, ob die formellen Vorschriften des Ortsrechts (Beispiel Eheschließung vor einem Standesbeamten) eingehalten wurden.

Das sind die Unterschiede Zwinkernd



Und jetzt kommen wir wieder zum eigentlichen Thema des Threads:

Materiell ist die polygame Ehe nach deutschem Recht und nach nigerianischem Recht zu beurteilen.
Nach deutschem Recht wäre sie aufhebbar, nach nigerianischem Recht ist sie nichtig im Sinne einer Nichtehe. Nach dem Grundsatz der Anwendung der ärgsten in Betracht kommenden Rechtsfolge (vorliegend Nigeria) , wäre eine bigamische Zweitehe nicht wirksam geschlossen.

Grüße
Ronny Zwinkernd



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Antwort #8 - 14.08.2006 um 14:46:53
 
Ja das war schon der Thread!

Hab ich soweit verstanden!

Schade bloß dass die junge nigerianische Frau nicht weiss dass ihr frisch angetrauter in DE noch verheiratet ist und dort bereits 2 Kinder hat...
sie wird mit ihm somit nie nach Deutschland kommen. Auch wenn er dort
bleiben will, hat sie sicher unter anderen Voraussetzungen geheiratet. Auch wird sein Verdienst bei einem Nigerianer nicht ihre Vorstellungen von einem leben mit einem Deutschen erfüllen! Dass war reine Berechnung, aber das kommt irgendwann auch an's Tageslicht!

Laut lachend
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