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flucht (Gelesen: 6.770 mal)
josef
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag flucht
17.07.2006 um 15:45:22
 
hallo
ich habe eine doch für mich sehr wichtige frage
meine bekannte ist türkische staatsangehörige und ich bin deutscher staatsangehöriger (geboren aber in türkei ).
nun ist es so, dass meine bekannte letzw woche nach brd illegal gekommen ist, da sie vor ihrer familie geflohen ist, die sie zwangsverheiraten wollte, was sie aber nicht will. Eine rückkehr von ihrer seite aus in die türkei wäre selbstmord, da sie die familienehre verschmutzt hat.hab ihr das mit freiwilliger ausreise und antrag auf visum vorgeschlagen. sie nimmt sich aber lieber das leben, als das sie in türkei zurückgeht, was ich sehr gut nachvollziehen kann. (sie ist kurdin und die eltern tiefreligiös). was können wir machen, das sie so schnell wie möglich legal hier sein kann? sie lebt jetzt bei mir und kann solange hier leben bei mir wie sie will. könnt ihr mir / uns helfen ? danke im vorraus
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Djamila
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Beiträge: 233

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 17.07.2006 um 20:07:31
 
Hallo,
ich denke, ihr solltet so schnell wie möglich einen Anwalt für Ausländerrecht, am besten Anwältin, konsultieren- er wird dir sicher den besten Rat geben, den, evtl. Asyl zu beantragen, denn Zwangsverheiratungen sind Menschenrechtsverletzungen. Da ich nicht weiß, wo ihr wohnt, google einmal unter Zwangsverheiratungen, dann kannst du dich auch an ai Amnesty International wenden, an Flüchlingsräte siehe www.proasyl.de.
Djamila
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Djamila
 
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Ralf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
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Antwort #2 - 18.07.2006 um 10:50:02
 
Djamila schrieb am 17.07.2006 um 20:07:31:
... Asyl zu beantragen ...

... dürfte hier kaum zum Ziel führen, da es sich hier offensichtlich um familiäre Probleme handelt und nicht um politische Verfolgung.

Zitat:
denn Zwangsverheiratungen sind Menschenrechtsverletzungen.

Ohne Zweifel, aber diese werden hier ja nicht vom Staat begangen. Das Problem muss wohl in der Türkei gelöst werden.
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 18.07.2006 um 15:45:59
 
Ralf schrieb am 18.07.2006 um 10:50:02:
Ohne Zweifel, aber diese werden hier ja nicht vom Staat begangen. Das Problem muss wohl in der Türkei gelöst werden.


Man könnte jetzt daüber diskutueren, ob der Staat, der die Eheschließung immerhin durchführt, genug gewgen Zwangsehen tut. Wie auch immer,

hier http://www.asyl.net/Magazin/Docs/2006/M-6/7854.pdf gab es kein Asyl, aber Abschiebeschutz nach § 60 Abs. 7 AufenthG.

Gruß, ULF
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Djamila
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Beiträge: 233

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #4 - 18.07.2006 um 23:54:05
 
RICHTLINIEN ZUM INTERNATIONALEN SCHUTZ:
Geschlechtsspezifische Verfolgung
im Zusammenhang mit Artikel 1 A (2) des Abkommens von 1951 bzw.
des Protokolls von 1967 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge


siehe : http://www.unhcr.de/unhcr.php/cat/81/aid/399


3. Um das Wesen der geschlechtsspezifischen Verfolgung zu verstehen, müssen
die beiden Bedeutungen des Begriffs „Geschlecht“, die biologische (engl. „sex”)
und die soziale (engl. „gender”), definiert und getrennt betrachtet werden. Der
Begriff „Geschlecht” in seiner sozialen Bedeutung bezeichnet die Beziehungen
zwischen Frauen und Männern auf der Grundlage gesellschaftlich oder kulturell
üblicher oder definierter Identitäten, Rechtsstellungen, Rollen und Aufgaben, die
dem einen oder anderen Geschlecht zugewiesen sind, während „Geschlecht” im
biologischen Sinn unterschiedliche biologische Merkmale bezeichnet.* „Gender”
ist weder statisch noch von Natur aus gegeben, sondern erhält im Laufe der Zeit
sozial oder kulturell entstandene Inhalte. Geschlechtsspezifische Verfolgungsgründe können sowohl von Frauen als auch von Männern geltend gemachtwerden, doch werden solche Anträge aufgrund der ganz spezifischen Arten der Verfolgung meist von Frauen gestellt. In manchen Fällen kann das Geschlecht des Antragstellers oder der Antragstellerin für den Antrag von wesentlicher Bedeutung sein, worauf die mit der Entscheidung befassten Personen zu achten haben werden.
In anderen Fällen hingegen wird der Asylantrag einer
asylsuchenden Frau nichts damit zu tun haben, dass sie eine Frau ist.
Geschlechtsspezifische Verfolgung umfasst üblicherweise sexuelle Gewalttaten,
Gewalt in der Familie/häusliche Gewalt, erzwungene Familienplanung,
Verstümmelung der weiblichen Geschlechtsorgane, Bestrafung wegen Verstößen
gegen den Sittenkodex und Diskriminierung von Homosexuellen, wobei diese
Aufzählung keineswegs vollständig ist.

4. Eine geschlechtsgerechte Auslegung der Genfer Flüchtlingskonvention bedeutet
nicht, dass alle Frauen automatisch Anspruch auf Flüchtlingsstatus haben. Wer
Flüchtlingsstatus beantragt, muss nachweisen, dass er oder sie begründete
Furcht vor Verfolgung aus Gründen der Rasse, Religion, Nationalität,
Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder der politischen
Überzeugung hat.
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Djamila
 
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Abu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #5 - 19.07.2006 um 00:03:15
 
@ Djamila

Und was willst Du uns damit mitteilen??

Abu
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schweitzer
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Das Herz hat Gründe, die
der Verstand nicht kennt.


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
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Antwort #6 - 19.07.2006 um 07:51:34
 
@ Abu,

ich denke, Djamila wollte darauf hinweisen, dass im geschilderten Fall durchaus Merkmale geschlechtsspezifischer Verfolgung gegeben sind. Fraglich ist nur, ob diese Verfolgung dem Staat zurechenbar ist. Allerdings steht ja auch die Frage, inwieweit der jeweilige Staat Betroffenen hinreichend Schutz gewährt, und da wird die Sache dann schon recht kompliziert.

Der hier auch schon gegebene Hinweis, dass das Problem wohl in der Türkei gelöst werden müsse, mag grundsätzlich richtig sein - für die Frau ist das gegenwärtig offenkundig keine Lösung. Insofern schiene mir eine Überprüfung, inwieweit die Türkei von geschlechtsspezifischer Verfolgung durch Dritte (auch eigene Familie)Betroffene wirklich zu schützen imstande und gewillt ist im Rahmen einer entsprechenden Beantragung beim BAMF, schon angemessen (nicht nur ich habe da mit Blick auf die Türkei nämlich so meine Zweifel). Ich könnte mir vorstellen, dass da im Ergebnis zumindest ein Abschiebehindernis festgestellt werden könnte. (In diese Richtung geht ja wohl auch Ulfs Hinweis.)

=schweitzer=

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"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
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line
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #7 - 19.07.2006 um 08:25:19
 
Hi,

würde Euch trotzdem empfehlen, dass Ihr Euch an Eurem Wohnort bei Frauenhaus, Ausländerbeauftragtem, Flüchtlingsberatung o.ä. nach Möglichkeiten erkundigt. (Je nach dem was es bei Euch gibt und wer sich für sie stark machen würde... das merkt man ja ziemlich schnell).
Es konnte in anderen Fällen durchaus schon erreicht werden, dass Frauen mit diesem Problem hier legal bleiben konnten.
Je länger sich ihr illegaler Aufenthalt hier hinzieht, desto komplizierter wird das Ganze...

Grüße,
line
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guel
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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Antwort #8 - 27.07.2006 um 09:48:18
 
Hallo zusammen,

ich will hier nur mal so einiges Klarstellen. Der türkische Staat ist definitiv kein Staat der Zwangsehen unterstützt. In der Türkei gibt es so viele Frauenhäuser, so viele Hilfsorganisationen die die Frauenrechte genauso vertreten wie die hier in Deutschland. Aber gegen die Herrschaft im Osten der Türkei ist auch der türkische Staat machtlos, alle Aufklärungsversuche scheitern. Aber bitte tut nicht so als würde die Türkei nichts dagegen machen. 

Ich möchte hier keinen angreifen, aber statt der Iligalität, hätte die Freundin doch von zuhause fliehen können, in ein Frauenhaus (die dürfen die Identität nicht rausgeben, wenn die Flüchtige über 18 ist) gehen und dann auf legalem Weg nach Deutschland kommen. Türkei ist sehr groß, bis ihre Eltern sie gefunden hätten, hätte Sie schon längst einen anderen Ausweg finden können. ich weiß aus Verzweiflung macht man so einiges aber der Weg Ilegal nach Deutschland zu kommen ist auch sehr gefährlich, wobei ich nicht nachfragen will wie Sie es überhaupt geschafft hat.

Sie soll sich auch in der Türkei mit einem Frauenhaus oder einer Hilfsorganisation in Verbindung setzen, falls Sie ausreisen muss, kann Sie am Flughafen sich direkt dort verkriechen und muss keine Angst haben.

Viel Glück

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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
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Antwort #9 - 27.07.2006 um 11:46:15
 
Danke für die Info guel Zwinkernd

Dann wird wegen des Fehlens eines zielstaatsbezogenen Abschiebungshindernisses u.U. nichts bei dem Asylverfahren raus kommen Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
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DonCamillo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #10 - 27.07.2006 um 13:27:09
 
guel schrieb am 27.07.2006 um 09:48:18:
Hallo zusammen,

ich will hier nur mal so einiges Klarstellen. Der türkische Staat ist definitiv kein Staat der Zwangsehen unterstützt. In der Türkei gibt es so viele Frauenhäuser, so viele Hilfsorganisationen die die Frauenrechte genauso vertreten wie die hier in Deutschland. Aber gegen die Herrschaft im Osten der Türkei ist auch der türkische Staat machtlos, alle Aufklärungsversuche scheitern. Aber bitte tut nicht so als würde die Türkei nichts dagegen machen.  

Ich möchte hier keinen angreifen, aber statt der Iligalität, hätte die Freundin doch von zuhause fliehen können, in ein Frauenhaus (die dürfen die Identität nicht rausgeben, wenn die Flüchtige über 18 ist) gehen und dann auf legalem Weg nach Deutschland kommen. Türkei ist sehr groß, bis ihre Eltern sie gefunden hätten, hätte Sie schon längst einen anderen Ausweg finden können. ich weiß aus Verzweiflung macht man so einiges aber der Weg Ilegal nach Deutschland zu kommen ist auch sehr gefährlich, wobei ich nicht nachfragen will wie Sie es überhaupt geschafft hat.

Sie soll sich auch in der Türkei mit einem Frauenhaus oder einer Hilfsorganisation in Verbindung setzen, falls Sie ausreisen muss, kann Sie am Flughafen sich direkt dort verkriechen und muss keine Angst haben.



Nu sieh mal einer an !
Danke für die Aufklärung , denn bisher hört man (hier) nur Gegenteiliges !


DC
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Abu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #11 - 29.07.2006 um 00:43:00
 
Zitat:
Danke für die Aufklärung , denn bisher hört man (hier) nur Gegenteiliges !

Ich bin jetzt seit 2 Jahren hier im Forum aktiv, aber das muß an mir vorbeigelaufen sein.Eigentlich kann ich mich überhaupt nicht an einen solchen Fall hier im Forum erinnern...


Abu
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Mono
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #12 - 29.07.2006 um 09:24:13
 
Don Camillo meint sicher nicht speziell dieses Forum, sondern Deutschland allgemein, und da gebe ich ihm recht.

Mono
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DonCamillo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #13 - 30.07.2006 um 11:27:06
 
Mono schrieb am 29.07.2006 um 09:24:13:
Don Camillo meint sicher nicht speziell dieses Forum, sondern Deutschland allgemein, und da gebe ich ihm recht.

Mono


Hi,

so isses.
Im beruflichen Bereich höre ich es fast täglich.
Hier im Forum gibt ähnlich gelagerte Fälle sicher auch, aber ich weiß natürlich
was erreicht werden will, d.h. nicht alles ist Gold was glänzt !


DC
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Pompfe
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #14 - 31.07.2006 um 13:31:51
 
wenn mich nicht alles täuscht gibt es für die zwangsehe in der türkei sogar einen eignen straftatbestand. bei einer rückreise in der türkei am flughafen beim erstbesten polizisten anzeige erstatten.

davon mal abgesehen gibt es bei uns in der brd für die zwangsverheiratung keinen eigenen straftatbestand. es wird der nötigung zugerechnet. es war im gespräch das ganze zu einem eigenen straftatbestand zu erheben, allerdings, man höre und staune, hat sich eine cdu-politikerin dagegen ausgesprochen.

das es auch in der türkei frauenhäuser und anlaufstellen gibt, kann man auch mit ein wenig i-net recherche herausfinden ... z.b. auf den seiten von amnesty international
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