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Freizügigkeit in der EU (Gelesen: 7.421 mal)
Malo
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19.06.2006 um 10:51:42
 
Ihr seht schon ich versuche es derzeit mit allen Mitteln. Wenn ich also z.B. als Aupair für ein Jahr ins Europäische Ausland gehe, könnte dann mein Mann ohne Visum einreisen? Oder gibt es da wieder Einkommensgrenzen oder müsst er bereits ein  Visum für Deutschland gehabt haben?
Und wenn wir dann anch der Zeit als Aupair zurück nach Deutschland wollen, müssen wir dann wieder ein Visum zur FZF beantragen?
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 19.06.2006 um 11:43:06
 
Malo schrieb am 19.06.2006 um 10:51:42:
Ihr seht schon ich versuche es derzeit mit allen Mitteln. Wenn ich also z.B. als Aupair für ein Jahr ins Europäische Ausland gehe, könnte dann mein Mann ohne Visum einreisen? Oder gibt es da wieder Einkommensgrenzen oder müsst er bereits ein  Visum für Deutschland gehabt haben?
Und wenn wir dann anch der Zeit als Aupair zurück nach Deutschland wollen, müssen wir dann wieder ein Visum zur FZF beantragen?


Hier könnte die Entscheidung MRAX weiterhelfen,
http://europa.eu.int/smartapi/cgi/sga_doc?smartapi!celexapi!prod!CELEXnumdoc&lg=...

Dein Mann, so entnehme ich einem anderen Thread, ist bereits zurück in Nigeria.

Gruß, ULF
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brickbat
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Antwort #2 - 19.06.2006 um 11:56:26
 
Ich frage mich allmählich, wo das Problem liegt? Du würdest selber für ein Jahr ins Ausland gehen, DAMIT DEIN MANN OHNE VISUM NACH DEUTSCHLAND EINREISEN KANN?  hä?
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 19.06.2006 um 12:03:30
 
brickbat schrieb am 19.06.2006 um 11:56:26:
Ich frage mich allmählich, wo das Problem liegt? Du würdest selber für ein Jahr ins Ausland gehen, DAMIT DEIN MANN OHNE VISUM NACH DEUTSCHLAND EINREISEN KANN?  


Ich vermute, ihr liegt an baldiger Herstellung der Lebensgemeinschaft an einem Ort außerhalb Nigerias.

Gruß, ULF
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Malo
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Antwort #4 - 20.06.2006 um 09:17:39
 
Wo mein Problem liegt?
Unsere Familienzusammenführung dauert nun schon 2 Jahre. Eine in Nigeria rechtsgültige Scheidung, war leider für Deutsche Verhältnisse nicht rechtsgültig genug. Was das alles für Probleme nach sich zieht, auch für die Exfrau meines Mannes, die ebenfalls neu geheiratet hat, kann man sich als aussenstehender kaum vorstellen.
Ich habe aber die Verantwortung für ein Kind und diese Verantwortung zu tragen, heißt nunmal auch, nicht  einfach in ein Land zu ziehen, in dem 1. unser Lebensunterhalt und 2. ihre Medizinische Versorgung nicht ausreichend gesichert ist. Mal abgesehen von z.T. auch politischen Unruhen.
Für mich war und ist das kein Problem und wenn ich eine Arbeitsstelle finden kann und eine bezahlbare Wohnung in nicht allzu schlechten Vierteln von Lagos, dann ist nach Nigeria zu gehen ein Gedanke wert, aber nicht, so wie es im Moment ist.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 20.06.2006 um 09:36:25
 
Malo schrieb am 20.06.2006 um 09:17:39:
Unsere Familienzusammenführung dauert nun schon 2 Jahre. Eine in Nigeria rechtsgültige Scheidung, war leider für Deutsche Verhältnisse nicht rechtsgültig genug.


Hmm, wäre sie in Deinem EU-Wunschaufenthaltsland rechtsgültig genug? Wenn die Schweden Euch getraut haben, vieleicht dort.
Möchte allerdings sein, daß sie bei beabsichtigter gemeinsamer Rückkehr nach D dann auch wieder hier rechtsgültig genug sein sollte.

Gruß, ULF
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Antwort #6 - 20.06.2006 um 10:22:34
 
Deshalb lässt mein Mannn sich ja auch wie beschrieben ein zweites Mal scheiden.
Wenn diese Scheidung dann nicht rechtsgültig genug ist, dann weiß ich es auch nicht mehr, vielleicht können sich ja mein Mann und seine Exfrau in Deutschland scheiden lassen (an dem Verfahren dürfte es dann ja hoffentlich nichts mehr auszusetzen geben).
Nur habe ich keine Lust nochmal darauf zu warten, bis die Deutsche Botschaft das alles geprüft hat (dauert ja so im Schnitt 4 bis 6 Monate) und auch den Vertrauensanwalt, will ich nicht schon wieder bezahlen müssen. Das sind nämlich mittlerweile auch schon ein paar tausend Euro, die wir bei dem gelassen haben.
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Antwort #7 - 20.06.2006 um 10:24:52
 
Sorry, dass er sich noch mal scheiden lässt hatte ich hier so noch nicht gesagt.
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brickbat
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Antwort #8 - 20.06.2006 um 11:06:11
 
Wenn die Scheidung nach deutschem Recht nicht anerkannt wurde, könnt Ihr Euch auch nicht auf die EU-Freizügigkeitsregeln berufen, weil Ihr dann nach deutschem Recht auch nicht rechtsgültig verheiratet seid. Nützt also alles nichts: Ihr werdet das Verfahren schon abwarten müssen.
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Antwort #9 - 26.06.2006 um 10:11:59
 
Glaubst Du, dass ich das nicht weiß?
Ich betone es immer wieder, ich will hier keine krummen Dinger drehen, ich möchte nur legale Möglichkeiten nutzen, um es uns etwas leichter zu machen. Denn nach Nigeria kommt man nicht mal eben hin, nach England, Holland, Österreuch oder Dk sehr wohl. Was ist daran schlimm, dass ich versuche meinen Mann so SCHNELL wie möglich wieder zu sehen?
Bisher haben wir uns an alle Vorgaben, die die ABH gemacht hat gehalten und auch alles getan, dass das Visum schnellstmöglich erteilt wird. Mein Mann hat hier vorher nie Asyl beantragt und auch nie unter einer Aliasidentität hier gelebt und trotzdem wird es uns furchtbar schwer gemacht.
Und es macht für mich eben einen Unterschied, ob ich meinen Mann, nach der Scheidung im Oktober und neuer Eheschliessung mitnehmen kann oder ob ich warten muss, bis die Botschaft alles wieder aufwendig geprüft hat, was sich in der Regel länger als ein halbes Jahr hinzieht (wir sprechen hier schliesslich nicht von der Türkei, sondern von Nigeria).
Aber kann mir denn jemand sagen, ob ich einen unbefristeten Arbeitsvertrag brauche oder ob ein befristeter auch reicht, ob es da wieder eine Einkommensgrenze gibt, ob ich dann von dem EU-land aus bei Rückkehr nach D eine FZF beantragen muss und ob sie meinen Mann dann evtl. noch einmal nach Nigeria schicken, um das Visum zu beantragen?
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Abu
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Antwort #10 - 26.06.2006 um 11:18:43
 
Malo schrieb am 26.06.2006 um 10:11:59:
Aber kann mir denn jemand sagen, ob ich einen unbefristeten Arbeitsvertrag brauche oder ob ein befristeter auch reicht, ob es da wieder eine Einkommensgrenze gibt,

Das Recht auf Freizügigkeit haben
a) Erwerbstätige und ihre Familienangehörigen und
b) Nicht-Erwerbstätige und ihre Familienangehörigen, sofern wenn sie über ausreichenden Krankenversicherungsschutz und ausreichende Existenzmittel verfügen.
Es gibt es keine Regel, daß ein unbefristeter Arbeitsvertrag vorliegen muß und auch keine konkreten Einkommensgrenzen,

Zitat:
ob ich dann von dem EU-land aus bei Rückkehr nach D eine FZF beantragen muss und ob sie meinen Mann dann evtl. noch einmal nach Nigeria schicken, um das Visum zu beantragen?

Nein, er könnte eine AE direkt bei der deutschen ABH beantragen. Das ergibt sich aus § 39 Nr. 6 AufenthV.

Aber wie gesagt: Das ganze funktioniert sowieso nicht, da bisher keine gültige Ehe vorliegt...

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Malo
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Antwort #11 - 26.06.2006 um 15:25:27
 
Danke Abu!
Dann also doch nur bis Oktober warten, das ist doch beruhigend.
Aber wie ist jetzt das genaue Prozedere? Also mein Mann und ich heiraten nach Scheidung in seinem Heimatland. Ich habe einen Job (z.B. in Österreich) nehme also meinen Pass, seinen Pass, die Heiratsurkunde und meinen Arbeitsvertrag und die lassen ihn ohne Visum einfliegen, wenn ich an der Grenze, dass Urteil zur Freizügigkeit in der EU zitiere?
Das bezweifle ich wenn ich ehrlich bin.
Also gehe ich zur österreichischen Botschaft auch da bezweifle ich, dass sie ihm einfach so sein Visum in den Pass drücken. gerichtsurteil hin oder her.
Denn Recht haben bedeutet ja nicht gleich Recht kriegen.
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Abu
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Antwort #12 - 26.06.2006 um 16:16:01
 
Malo schrieb am 26.06.2006 um 15:25:27:
Dann also doch nur bis Oktober warten, das ist doch beruhigend.
Woraus leitest Du das ab?
Zitat:
Aber wie ist jetzt das genaue Prozedere? Also mein Mann und ich heiraten nach Scheidung in seinem Heimatland. Ich habe einen Job (z.B. in Österreich) nehme also meinen Pass, seinen Pass, die Heiratsurkunde und meinen Arbeitsvertrag und die lassen ihn ohne Visum einfliegen, wenn ich an der Grenze, dass Urteil zur Freizügigkeit in der EU zitiere?
Das bezweifle ich wenn ich ehrlich bin.
Also gehe ich zur österreichischen Botschaft auch da bezweifle ich, dass sie ihm einfach so sein Visum in den Pass drücken. gerichtsurteil hin oder her.

Ich gehe davon aus, daß er für die Familienzusammenführung in Österreich ein Visum beantragen muß und daß die östereichischen Behörden in diesem Zusammenhang überprüfen, ob tatsächlich eine Ehe besteht. Aber letztendlich können Dir das nur die österreichischen Behörden sagen...

Zusammenfassend sehe ich keinen Zeitgewinn gegenüber einer FzF in D.

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Saxonicus
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Antwort #13 - 26.06.2006 um 16:38:39
 
Die Kontrolle der Einreiseberechtigung obliegt den Fluggesellschaften beim Check-in am Abflug-Airport und da habe ich so meine Zweifel, ob die dort Beschäftigten sich mit den Einreisegesetzen des Ziellandes auskennen. Die wollen ein Visum sehen, etwas anderes kennen die nicht.

Aus eigenen Erfahrungen ist mir das hinlänglich bekannt. Meine Frau hatte in der Vergangenheit bei der Urlaubsrückreise aus ihren Heimatland trotz Aufenthaltsberechtigung in D, immer wieder Schwierigkeiten ins Flugzeug zu gelangen, weil der Dame am Eincheckschalter der Fluggesellschaft der Aufenthaltstitel nicht bekannt war. So haben wir auch schon mal wegen "fehlenden Visum für Deutschland" unser Flugzeug verpasst.
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Ulf
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Antwort #14 - 26.06.2006 um 16:42:54
 
Saxonicus schrieb am 26.06.2006 um 16:38:39:
Meine Frau hatte in der Vergangenheit bei der Urlaubsrückreise aus ihren Heimatland trotz Aufenthaltsberechtigung in D, immer wieder Schwierigkeiten ins Flugzeug zu gelangen, weil der Dame am Eincheckschalter der Fluggesellschaft der Aufenthaltstitel nicht bekannt war. So haben wir auch schon mal wegen "fehlenden Visum für Deutschland" unser Flugzeug verpasst.


Gab es da irgendeine Entschädigung seitens der Fluggesellschaft?

Gruß, ULF
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