ronny schrieb am 13.06.2006 um 07:35:57:
Welchen Sinn könnte eine Scheidung im Ausland nach deutschem Recht haben ?
scheidung im ausland nach deutschen recht gibt es nicht.
an bebe2
scheidung im ausland kann deutlich schneller und preiswerter
vollzogen werden als hier. trennungsjahr oft nicht relevant.
das vollständige und rechtskräftige urteil muss mit apostile
vorliegen. es ist per anerkennungsverfahren bei dem
zuständigen standesamt auszufüllen.
das verfahren selbst übernimmt das zuständige olg.
Moderator
Änderung: Nicht jede Scheidung im Ausland bedarf der Anerkennung nach Art. 7 FamRÄndG durch das Präsidium des OLG. Heimatstaatsentscheidungen werden auch durch die zust. Verwaltungsbehörde geprüft (sog. kleine Anerkennung) falls ein relevanter Anlass dafür besteht: Beispiel namensrechtliche Erklärung oder so ähnliches
kosten des verfahrens einkommensabhängig zw. 10 und 310
euro. dauer zw. 1 und 3 monate.
übersetzungen in deutsche sprache müssen vereidigt
übersetzt worden sein. egal wo.
Moderator
Änderung: Hinweis: Welche Übersetzung anerkannt wird, entscheidet die Behörde die sie anfordert. Ausländische Übersetzungen auch von einem vereidigten Übersetzer müssen nicht akzeptiert werden
antrag zum anerkennungsverfahren ist bundeseinheitlich.
download hier
http://www.berlin.de/imperia/md/content/rbm-just/30.pdfgeschilderter fall nur möglich wenn ein eheparter
dauerhaft im ausland lebt.
c.o.
Moderator
Änderung: Hinweis Moderator Ronny :Ich habe mal die irreführenden Passagen durch Hinweise ergänzt