Hallo,
es ist zutreffend, dass für Dich deutsches Recht für die Ehe massgebend ist, aber....
Für Deine Zukünftige nicht. Und die braucht halt ein
EFZ bzw. die Befreiung davon.
Eine bestehende Ehe ist allerdings zunächst mal für sie ein Ehehindernis, da sie einen verheirateten Mann nichtheiraten darf, auch eine polygame Ehe ist nach marokkanischem Recht an Bedingungen geknüpft.
Weil das grundsätzliche (wie gesagt Ausnahmen unter best. Bedingungen möglich) Eheverbot nach ihrem Heimatrecht besteht, verlangen de OLG für die Befreiungsentscheidung eben die Anerkennung der Scheidung im Heimatstaat der Frau.
Das mag Dir passen oder nicht, ist aber geltendes Recht und auch durch die Rechtsprechung des BGH abgedeckt
Ich hab im Hinterkopf eine Entscheidung des BGH nach der diese Forderung der vorherigen Anerkennung der deutschen Scheidung nicht gegen die Eheschließungsfreiheit verstößt. Findes sie im Moment aber ned, sorry
Auch eine Aufschiebung einer Eheschließung bis zur Anerkennung der Scheidung wird noch als zumutbar angesehen. Erst wenn die Scheidungsanerkennung in Marokko endgültig abgelehnt würde, läge ein Verstoß gegen den deutschen ordre public vor, mit der Folge dass der Präsident des OLG Befreiung erteilen würde.
Falls Du da rechtlich gegen vorgehen willst, solltet ihr die Befreiung beantragen und auf einer ablehnenden Entscheidung des Präsidiums des OLG bestehen. Dann könnt ihr gegen die Ablehnung der Befreiung gerichtliche Entscheidung des OLG beantragen.
Grüße
Ronny