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EFZ VOM STANDESAMT IST SEHR WICHTIG!!!! (Gelesen: 7.382 mal)
RASCHIDO
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24.05.2006 um 12:25:23
 
unentschlossen

ein verzweifeltes hallo an alle,

ich war montag beim standesamt, und habe die drei dokumente von meiner verlobten aus marokko, (efz, reisepasskopie und geburtsurkunde) dem standesbeamten in meiner stadt vorgelegt. alle drei papiere mit einer legalisierung, auf zwei papieren steht folgendes geschrieben "Legalisation: Die Echtheit der vorstehenden Unterschrift des Beamten der Konsularabteilung des Marokkanischen Aussenministeriums sowie des verwendeten Dienstsiegels wird gem. § 13 Abs. 2 KG bestätigt. Mit dieser Legalisation ist keine bestätigung der Zuständigkeit des Austellers zur Aufnahme der inhaltlichen Richtigkeit der Ausländischen Urkunde verbunden. Botschaft der Bundesrepublik Deutschland Rabat, den ..."

und auf einer Urkunde steht soviel geschrieben wie "Die Legalisation wird durch die deutsche Botschaft nicht mehr durchgeführt"

ich habe das nicht ganz verstanden, warum legalisiert die deutsche botschaft etwas und schreibt darin das sie es nicht legalisieren. die frau wo ich es übersetzen lassen habe, hat sowas auch noch nie gesehen. hä?

und als der standesbeamte das sah, kam natürlich gleich ein "aha, dass muss ich mir dann nochmal genauer angucken." und ich sagte dann zu ihm was das zu bedeuten hat, darauf er "ja die detusche botschaft nimmt keine legalisation mehr vor da so viele urkundenfälschungen in marokko vorgenommen werden." unentschlossen

und jetzt was soll ich machen ???? tee trinken und abwarten ??? geht nicht bin total verzweifelt jetzt.

und verstehe auch das ganze nicht, wenn die deutsche botschaft nicht mehr legalsiert, wer denn dann ??? soll das jetzt heisen das man gar nicht mehr eine frau bzw. einen mann aus marokko heiraten kann??? Ärgerlich

ich hoffe irgendjemand weis etwas dazu und kann mir vielleicht helfen.

mfg RASCHIDO
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Antwort #1 - 24.05.2006 um 12:57:40
 
Hi raschido,

locker bleiben! :lob:
Der Standesbeamte wird Dir das EFZ trotzdem ausstellen können!!
Es ist einfach so, dass manche Urkunden legalisiert werden, andere aber wiederum nicht (da die Botschaft nicht bei allem die Echtheit prüfen kann, ich glaube es betrifft die Ledigkeitsbescheinigung, oder?). Dies ist aber auch in den Standesämtern bekannt, sodass Dein Beamter eigentlich nur in den Richtlinien nachgucken müsste...Das meinte er wohl mit seiner Bemerkung.

Es wird ihm dann nichts anderes übrig bleiben als das EFZ auszustellen, weil er ja Deine Zukünftige auch nicht hierher bestellen kann und befragen. Meinem Standesbeamten kamen auch kurz Zweifel, er wollte dann noch eine eidesstattliche Versicherung meines Mannes haben. Hat sich's dann aber anders überlegt, weil ja auch diese Urkunde nicht legalisiert werden würde...

Ich würd' nächste Woche einfach noch mal bei ihm nachfragen.

Viel Glück,
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Abu
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Antwort #2 - 24.05.2006 um 13:53:36
 
line schrieb am 24.05.2006 um 12:57:40:
Es ist einfach so, dass manche Urkunden legalisiert werden, andere aber wiederum nicht (da die Botschaft nicht bei allem die Echtheit prüfen kann, ich glaube es betrifft die Ledigkeitsbescheinigung, oder?).


Zitat:
Einige Auslandsvertretungen haben feststellen müssen, dass in ihrem Amtsbezirk die Voraussetzungen für die Legalisation von Urkunden nicht gegeben sind. Sie haben daher mit Billigung des Auswärtigen Amtes die Legalisation bis auf weiteres eingestellt. Diese Verfahrensänderung betrifft z.Zt. Urkunden aus den folgenden Ländern: ... Marokko (nur Einstellung der Legalisation von Bescheinigungen, die nicht aus den Personenstandsregistern stammen) ... .

( Auswärtiges Amt )

Abu
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Melek1979
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Antwort #3 - 25.05.2006 um 18:50:29
 
Hallo,

@line Zitat:
Meinem Standesbeamten kamen auch kurz Zweifel, er wollte dann noch eine eidesstattliche Versicherung meines Mannes haben. Hat sich's dann aber anders überlegt, weil ja auch diese Urkunde nicht legalisiert werden würde


Bist Du dir da sicher, oder weißt Du wo man das nachlesen kann? Weil dann könnte ich Dein Zitat als Agument bei meiner Standesbeamten vorbringen.

Und weiß jemand wie lange es im Durchschnitt dauern kann bis man das EFZ bekommt?

Gruß Melek
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Blaise
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Antwort #4 - 25.05.2006 um 19:01:54
 
Hallo,

ich halte ein Zitat aus dem Internet nicht besonders geeignet, den Standesbeamten von einer rechtlichen Sache zu überzeugen.

Es gibt aber geeignete Hinweise anderer Behörden im Internet:

Merkblat Marokko vom Auswärtigen Amt

Merkblatt Marokko vom OLG Stuttgart

Merkblatt Marokko vom OLG Köln

Die sollten mehr Aussagekraft haben, als das Zitat eines unbekannten Users in einem Internetforum...

Grüße

Blaise
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Aus "Loriots Kommentare":
Nach den neuen Richtlinien betreffs Geschwindigkeitsbeschränkung für Beamte ist es untersagt, während der öffentlichen Verkehrszeiten den Amtsschimmel auf Trab zu bringen.
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Antwort #5 - 25.05.2006 um 21:10:51
 
Hi melek,

es war sicherlich seine Ermessensentscheidung. Er hat sich aber am Merkblatt des OLG Stuttgart orientiert. Es hängt sicher auch davon ab, wie die Urkundedn aussehen, die vorgelegt werden. Handschriftlicher Wisch oder sauberes Dokument etc.
Insofern muss ich Blaise Recht geben: Ein Zitat aus dem Internet würde mich als Beamten auch nicht überzeugen!
Wenn nichts Außergewöhnliches zu überprüfen ist (Scheidungsurteil o.ä.) geht's sicher schnell bzw. innerhalb weniger Tage.

Grüße,
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Antwort #6 - 25.05.2006 um 23:31:37
 
Augenrollen Hallo  Zwinkernd ich hatte auch nicht vor hin zu gehen und zu sagen; also im Internet , ne, da stand etc.

danke für die links, werd ich gleich mal schauen.

bye Melek
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Antwort #7 - 29.05.2006 um 11:56:59
 
hallo leute habe gerade mit dem typ vom standesamt geredet, und er meinte es ist kein problem und ich kann das efz morgen abholen. Durchgedreht Laut lachend Smiley Zwinkernd

FREU FREU FREU

ich bin jetzt sooo glücklich und danke nochmal allen die mir meine fragen beantwortet haben und mir geholfen haben.

mfg RASCHIDO
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Antwort #8 - 29.05.2006 um 14:49:17
 
Das ist schön.. freut mich. Sag wie lange hat es bei Dir von Antragstellung bis zum Erhalt der EFZ gedauert?
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Melek1979  
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Antwort #9 - 30.05.2006 um 10:39:14
 
hallo melek,

es hat genau eine woche gedauert. ging ratzfatz, wünsche euch allen alles gute.

geht dann ja aber noch richtig los in marokko, hoffe das alles gut wird. also werde am 3 juli ankommen und am 28 juli abreisen aus marokko. das sind dann 3 and halb wochen, ich hoffe das reicht achwas das muss reichen. papiere dort übersetzen dauert nur einen tag, und die sachen die ich von der botschaft benötige dürften auch an einem tag zu erledigen sein, die beurkundung und die ärztliche untersuchung dürften auch innerhalb eines tages zu erledigen sein.

dann geht alles zum tribunal, und wir werden dann sehen.

mfg RASCHIDO
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Antwort #10 - 30.05.2006 um 10:50:53
 
Eine Woche... Du hast es gut!!! Ich sitze schon seit 4 Wochen an meinem EFZ und ich befürchte fast das wegen dem alles scheitern wird  weinend. Meine Standesbeamtin wusste nicht was für Unterlagen ich brauche. Also habe ich mich per Internet selbst schlau gemacht. Und alles vor 2 Wochen hin gebracht und wollte heute nur mal so nach fragen, wie's aussieht... da sagt sie, sie konnte noch nichts abschicken weil sie eine Unterschrieft braucht von mir. Ich hatte aber zwischen durch schon zwei mal angerufen, da hat sie kein Wort davon erwähnt  Ärgerlich. Jetzt schickt sie heute alles weg und meint das wird wohl zwei Wochen dauern  weinend, damit ist die Zeitplanung im A*****  weinend .

Ich bin echt kurz vorm durchdrehen, denn ich habe meine Flugticket schon zu Hause  weinend.....

LG Melek
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Antwort #11 - 30.05.2006 um 11:42:46
 
Hi raschido,

Glückwunsch zum EFZ.
Bei Deiner Zeitplanung für MA bist Du sehr optimistisch!
Du solltest für Rabat mind. 2 Tage reservieren, denn dort gehst Du auch Außenministerium (um die bei Konsulat und Justizministerium erhaltenen Dokumente legalisieren zulassen). Man kommt dort nicht unbedingt an einem Tag dran.

Nachdem Ihr den Antrag beim Tribunal gestellt habt, müsst Ihr dann noch weitere Stationen abklappern, z.B. Polizei etc. Erst dann wird die Erlaubnis zum Heiraten erteilt. Das wird Euch aber noch genau gesagt, oder Deine Freundin fragt jetzt schon nach. - Wäre clever, denn 3 Wochen sind rum wie nix.

Viel Glück weiterhin,
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Antwort #12 - 05.06.2006 um 18:02:46
 
Hallo, ich noch mal....

wenn ich das EFZ habe und es beglaubigen lasse, MUSS es dann noch (mit den dazugehörigen Unterlagen) zum OLG? Oder wäre es auch nur mit Beglaubigung der Aufsichtsbehörde des Standesamtes gültig für die Heirat?

Gruß Melek
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Antwort #13 - 06.06.2006 um 00:42:05
 
Melek1979 schrieb am 05.06.2006 um 18:02:46:
Hallo, ich noch mal....

wenn ich das EFZ habe und es beglaubigen lasse, MUSS es dann noch (mit den dazugehörigen Unterlagen) zum OLG? Oder wäre es auch nur mit Beglaubigung der Aufsichtsbehörde des Standesamtes gültig für die Heirat?

Gruß Melek

Das OLG hat mit dem deutschen EFZ nichts zu tun.

Abu
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Antwort #14 - 06.06.2006 um 02:13:55
 
hmmm, oh man ist das alles kompliziert  Griesgrämig.

Warum müssen die Unterlagen ( Geburtsurkunde etc von mir und meinem Verlobten) dann zum OLG? Weiß das jemand?
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Melek1979  
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