Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken
Doppelpruefung: fuer EFZ und nochmal Heiratsurk. ? (Gelesen: 7.236 mal)
gluecklicher
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 31

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Doppelpruefung: fuer EFZ und nochmal Heiratsurk. ?
17.05.2006 um 01:59:40
 
Hallo,

kann mir jemand sagen, ob nach erfolgter Echtheitspruefung der Unterlagen fuer die Ausstellung des EFZ auch noch die Heiratsurkunde geprueft werden muss?

Wenn ja, habe ich dann jeweils denselben Pruefungsvorgang und dieselbe Zeitdauer?

Hintergrund: Pruefung der Dokumente der philipinischen Verlobten erfolgte fuer die Ausstellung des EFZ des deutschen Verlobten. Nach der Heirat auf den Philippinen soll die Heiratsurkunde auch geprueft werden.


Danke,
Gluecklicher
[/font][font=Sans-Serif]
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
ronny
Platin Member
*****
Offline


Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Doppelpruefung: fuer EFZ und nochmal Heiratsur
Antwort #1 - 17.05.2006 um 07:34:37
 
Hallo,

ganz verstehe ich die Frage doch nicht so recht ...

Wenn die Urkunden für die Ausstellung des EFZ inhaltlich geprüft wurden, dann sind sie ja für gut befunden worden. Dann müssen sie natürlich nicht mehr nochmals überprüft werden.

Was anderes ist mit der Heiratsurkunde, die lag ja bei Überprüfung noch nicht vor, oder ?

Da kann ich mir eine erstmalige Überprüfung durchaus vorstellen.

Grüße
Ronny Zwinkernd

Zum Seitenanfang
  

...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
IP gespeichert
 
gluecklicher
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 31

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Doppelpruefung: fuer EFZ und nochmal Heiratsur
Antwort #2 - 17.05.2006 um 08:58:44
 
Hallo,

d.h. dass die inhaltliche Pruefung der Heiratsurkunde sich dann nur auf die Heiratsurkunde selbst und nicht mehr auf alle Dokumente bezieht?

Konkret:
Wenn mit der Dokumentenpruefung im Rahmen des EFZ schon Geburtsurkunde, Ledigkeitsnachweis, etc. ueberprueft wurden, dann werden diese Dinge im Rahmen der Pruefung der Heiratsurkunde nicht mehr durchgefuehrt?

Was wird dann im Rahmen der Pruefung der Heiratsurkunde gecheckt?
Ich weiss nur, dass im Rahmen dieser Pruefung dann wieder Geburtsurkunde, Ledigkeitsnachweis, etc. an die Botschaft uebergeben werden muss, damit die Pruefung der Heiratsurkunde durchgefuehrt werden kann.

Gruss,
Gluecklicher


Gruss,
Gluecklicher
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
ronny
Platin Member
*****
Offline


Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Doppelpruefung: fuer EFZ und nochmal Heiratsur
Antwort #3 - 17.05.2006 um 11:33:28
 
gluecklicher schrieb am 17.05.2006 um 08:58:44:
d.h. dass die inhaltliche Pruefung der Heiratsurkunde sich dann nur auf die Heiratsurkunde selbst und nicht mehr auf alle Dokumente bezieht?


Ja genau, alles andere ist bereits überprüft Zwinkernd

Zitat:
Konkret:
Wenn mit der Dokumentenpruefung im Rahmen des EFZ schon Geburtsurkunde, Ledigkeitsnachweis, etc. ueberprueft wurden, dann werden diese Dinge im Rahmen der Pruefung der Heiratsurkunde nicht mehr durchgefuehrt?


Konkret Zwinkernd


Zitat:
Was wird dann im Rahmen der Pruefung der Heiratsurkunde gecheckt?


Ich könnte mir vorstellen, dass die persönliche Anwesenheit beim Standesamt geprüft wird, also dass die Originalunterschriften dort geleistet wurden. Ansonsten wüßte ich nicht was noch zu prüfen wäre  hä?

Grüße
Ronny Zwinkernd


Zum Seitenanfang
  

...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
IP gespeichert
 
D. Alan Dan
Newbie
*
Offline


Departure.


Beiträge: 5

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Doppelpruefung: fuer EFZ und nochmal Heiratsur
Antwort #4 - 17.05.2006 um 12:01:29
 
gluecklicher schrieb am 17.05.2006 um 01:59:40:
Hallo,

kann mir jemand sagen, ob nach erfolgter Echtheitspruefung der Unterlagen fuer die Ausstellung des EFZ auch noch die Heiratsurkunde geprueft werden muss?

Hintergrund: Pruefung der Dokumente der philipinischen Verlobten erfolgte fuer die Ausstellung des EFZ des deutschen Verlobten. Nach der Heirat auf den Philippinen soll die Heiratsurkunde auch geprueft werden.

Danke,
Gluecklicher
[/font][font=Sans-Serif]



Ja so ist es, die Echtheitsprüfung dieser Heiratsurkunde wird von der ABH verlangt. Ich leide übrigens genau an den selben Beschwerden Zwinkernd. Prüfungsdauer für diesen zweiten Prüfvorgang ist mir unbekannt, ich stehe gerade am Anfang diese neuen Erfahrung Zwinkernd, ich habe Montag davon erfahren. Ich dachte mich trifft der Hammer, als mir die ABHmitarbeiterin das sagte. Die erste Prüfung im Rahmen des EFZ hat bei uns bis zur Ausstellung des EFZ 8 Monate gedauert. Mich würde interessieren, wie sich das ganze bei euch beiden entwickelt, da wir ja die selbe Vorgeschichte haben, wär es doch gut, wenn wir uns gegenseitig updaten würden. Was hälst du davon? Ich bin aus NRW. Ach - seit wann weißt du von der zweiten Echtheitsprüfung?

ps: mein Link zum selben Thema ist http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1147857148


Gruß LDL
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
gluecklicher
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 31

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Doppelpruefung: fuer EFZ und nochmal Heiratsur
Antwort #5 - 20.05.2006 um 14:32:46
 
Hallo LDL,

bei mir hatte der Standesbeamte zunaechst zugesichert, dass er das EFZ ohne Pruefung ausstellt und die Pruefung im Rahmen der Familienzusammenfuehrung erfolgen kann.  2 Tage vor geplanter Ausstellung hat er dann ploetzlich eine Pruefung verlangt. Dann hat er mich auch darauf hingewiesen, dass nach der Heirat in den Philippinen die Heiratsurkunde geprueft werden muss.

Prima Sache .... Und vor allem: der Standesbeamte scheint total ueberfordert zu sein ..... Haette ich mich nicht selbst um alles gekuemmert und den Standesbeamten mit Informationen versorgt, dann wuerde es heute noch Briefwechsel zwischen Botschaft und Standesamt geben, um noch fehlende Unterlagen nachzufordern ...

Die Pruefung laeuft jetzt und wird wohl demnaechst abgeschlossen sein.

Um Zeit und Aerger zu sparen, gehe ich jetzt schon bereits den naechsten Schritt an: Vorbereitung der Pruefung der Heiratsurkunde. Ich moechte wissen, was da noch auf mich und auch meine Verlobte noch zu kommt.


Da die Pruefung fuer das EFZ (keine Spaetregistrierung meiner Verlobten) noch nicht abgeschlossen ist, kann ich ueber die gesamte Dauer noch keine Auskunft geben.
Der aktuelle Stand: Eintreffen der Unterlagen bei der Botschaft in Manila Anfang Maerz. Besuch des Vertrauensanwalts war Mitte April. Ein Anruf bei der Botschaft letzte Woche ergab, dass die Pruefung noch laeuft. Wann mit dem Ergebnis gerechnet werden kann, weiss ich nicht. Ich werde in 2 Wochen nochmal anrufen.

Welche Papiere werden bei Dir fuer die Pruefung der Heiratsurkunde gefordert?
Hast Du Ahnung, was bei der Pruefung gecheckt wird?

Gruss,
Gluecklicher
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Santa
Junior Top-Member
**
Offline


Tupaq Amaru


Beiträge: 176

Augsburg, Germany
Augsburg
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Doppelpruefung: fuer EFZ und nochmal Heiratsur
Antwort #6 - 06.06.2006 um 11:42:31
 
gluecklicher schrieb am 17.05.2006 um 08:58:44:
Was wird dann im Rahmen der Pruefung der Heiratsurkunde gecheckt?
Ich weiss nur, dass im Rahmen dieser Pruefung dann wieder Geburtsurkunde, Ledigkeitsnachweis, etc. an die Botschaft uebergeben werden muss, damit die Pruefung der Heiratsurkunde durchgefuehrt werden kann.


Für die Prüfung der Heiratsurkunde muss nochmal ein Ledigkeitsnachweis erbracht werden? Wie soll das denn gehen? Ihr seid doch in diesem Moment bereits verheiratet Smiley.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Zeppelin
Silver Member
****
Offline


für die Venus


Beiträge: 1.292
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: dt. + russ.-tatarisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Doppelpruefung: fuer EFZ und nochmal Heiratsur
Antwort #7 - 06.06.2006 um 20:09:07
 
gluecklicher schrieb am 17.05.2006 um 01:59:40:
...ob nach erfolgter Echtheitspruefung der Unterlagen fuer die Ausstellung des EFZ auch noch die Heiratsurkunde geprueft werden muss?
...
Hintergrund: Pruefung der Dokumente der philipinischen Verlobten erfolgte fuer die Ausstellung des EFZ des deutschen Verlobten. Nach der Heirat auf den Philippinen soll die Heiratsurkunde auch geprueft werden.

[/font][font=Sans-Serif]


Sorry, aber trotz größter Mühe steige ich da nicht ganz durch. Könnte da etwas durcheinander geraten sein?
Also:
Ich (Deutscher) lasse mir von meinem Standesamt ein EFZ ausstellen. Da spielt die Verlobte ja noch keine Rolle. Damit aber dieses EFZ im Ausland anerkannt werden kann, muss es beglaubigt werden.
Alles ist gut, ich darf die Verlobte heiraten. Freu!

Was nun? Soll die Eheschließung von den deutschen Behörden anerkannt werden? Dann wäre es ja wohl nur verständlich, dass Deutschland zunächst mal wissen möchte, ob die Urkunde echt und rechtens ist.
Dazu gehört eben auch, dass Deutschland die EF der Verlobten bestätigt, was ja laut Posting schon im Vorfeld geschehen sein dürfte.

Sofern bei mir nicht zehn Elephanten auf der Leitung stehen, kann es sich ja bei der Frage nach der Heiratsurkunde nur noch um deren Echtheit handeln - sprich also Apostilen, beglaubigte Übersetzungen usw.

Andernfalls habe ich das Problem wohl nicht erkannt und bitte um Erläuterung.

Z.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Santa
Junior Top-Member
**
Offline


Tupaq Amaru


Beiträge: 176

Augsburg, Germany
Augsburg
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Doppelpruefung: fuer EFZ und nochmal Heiratsur
Antwort #8 - 06.06.2006 um 22:06:58
 
Zeppelin schrieb am 06.06.2006 um 20:09:07:
Ich (Deutscher) lasse mir von meinem Standesamt ein EFZ ausstellen. Da spielt die Verlobte ja noch keine Rolle.

Leider falsch gedacht: das EFZ wird nicht allgemein für Dich ausgestellt (das wäre dann eine Ledigkeitsbescheinigung oder sowas ähnliches) sondern für die Ehe zwischen zwei konkreten Personen und da spielt Deine Verlobte schon eine Rolle. Es wird anhand ihrer Dokumente geprüft, ob Du Dich nach deutschem Recht mit ihr verheiraten darfst. Das EFZ gilt auch nur für die Hochzeit mit Ihr und nicht mit irgendjemand anderem und hat ausserdem eine "Verfallsdauer".
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
gluecklicher
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 31

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Doppelpruefung: fuer EFZ und nochmal Heiratsur
Antwort #9 - 07.06.2006 um 06:01:30
 
Santa schrieb am 06.06.2006 um 11:42:31:
Für die Prüfung der Heiratsurkunde muss nochmal ein Ledigkeitsnachweis erbracht werden? Wie soll das denn gehen? Ihr seid doch in diesem Moment bereits verheiratet Smiley.


Es koennte ja die Ledigkeit VOR der Heirat nochmal geprueft werden.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
gluecklicher
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 31

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Doppelpruefung: fuer EFZ und nochmal Heiratsur
Antwort #10 - 07.06.2006 um 06:04:48
 
Zeppelin schrieb am 06.06.2006 um 20:09:07:
Sorry, aber trotz größter Mühe steige ich da nicht ganz durch. Könnte da etwas durcheinander geraten sein?
Also:
Ich (Deutscher) lasse mir von meinem Standesamt ein EFZ ausstellen. Da spielt die Verlobte ja noch keine Rolle. Damit aber dieses EFZ im Ausland anerkannt werden kann, muss es beglaubigt werden.
Alles ist gut, ich darf die Verlobte heiraten. Freu!

Was nun? Soll die Eheschließung von den deutschen Behörden anerkannt werden? Dann wäre es ja wohl nur verständlich, dass Deutschland zunächst mal wissen möchte, ob die Urkunde echt und rechtens ist.
Dazu gehört eben auch, dass Deutschland die EF der Verlobten bestätigt, was ja laut Posting schon im Vorfeld geschehen sein dürfte.

Sofern bei mir nicht zehn Elephanten auf der Leitung stehen, kann es sich ja bei der Frage nach der Heiratsurkunde nur noch um deren Echtheit handeln - sprich also Apostilen, beglaubigte Übersetzungen usw.

Andernfalls habe ich das Problem wohl nicht erkannt und bitte um Erläuterung.

Z.



Wie schon geschildert wurde: EFZ ist die Heirat mit einer bestimmten Person.

In den Philippinen muss eine Echtheitsueberpruefung der Heiratsurkunde erfolgen (so von der Auslaenderbehoerde verlangt), da philippinsche Urkunden nicht legalisiert werden (Philippinen gehoeren zu den Laendern mit unsicherem Urkundenverkehr).
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Santa
Junior Top-Member
**
Offline


Tupaq Amaru


Beiträge: 176

Augsburg, Germany
Augsburg
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Doppelpruefung: fuer EFZ und nochmal Heiratsur
Antwort #11 - 07.06.2006 um 08:10:17
 
gluecklicher schrieb am 07.06.2006 um 06:01:30:
Es koennte ja die Ledigkeit VOR der Heirat nochmal geprueft werden.
Klar, aber woher soll denn das Dokument kommen? Welche Behörde stellt denn nach der Hochzeit für eine  verheiratete Person nochmal einen Ledigkeitsnachweis aus? Zwinkernd
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Zeppelin
Silver Member
****
Offline


für die Venus


Beiträge: 1.292
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: dt. + russ.-tatarisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Doppelpruefung: fuer EFZ und nochmal Heiratsur
Antwort #12 - 07.06.2006 um 11:10:37
 
Danke für Eure Erläuterungen. Meine Irritation kam folgendermaßen zustande:

Als meine damalige Verlobte und ich mit unserer Ehenschließungsabsicht das erste mal bei dem Standesamt vorsprachen, wo wir schließlich geheiratet haben, erhielten wir eine ausführliche Beratung, was wir unternehmen müssten, damit wir heiraten können. Dazu gehörte auch die Erläuterung der behördlichen Prozedur
(Es war eine der Stellen des Standesamtes des Bezirks Pankow von Berlin, der wir hiermit nochmals ausdrücklich danken!)

Dabei erklärte uns die Standesbeamtin - so habe ich es zumindest verstanden und abgespeichert - dass ich bei dem Standesamt, bei dem meine Geburt beurkundet wurde, ein EFZ beantragen müsse, dass von dort (an mir vorbei) direkt an das Eheschließende Standesamt gesendet wird. Das hab ich auch gemacht.
Uns wurde erklärt, dass das EFZ praktisch ein Positivbescheid ist, der alle erdenklichen Gründe der Versagung einer Heirat zusammenfassend aausschließt.

Hinsichtlich meiner heutigen Frau wurden wir darüber aufgeklärt, dass zahlreiche Staaten - wie z.B. die Russ.-Föd. ein solches Dokument nicht austellen, sondern nur Einzelurkunden zu den möglichen Versagungsgründen. Aus diesen Einzelurkunden würde dann das OLG (in Berlin=KG) über die Pflicht zur Beibringung eines EFZ entscheiden oder eben nicht.

Meine ausländische Verlobte musste also bei ihren Heimatbehörden die Urkunden über Geburt, Familienstand, Wohnort etc. besorgen, beglaubigen und übersetzen lassen und beim Standesamt in Berlin einreichen. Gesagt, getan.
Daraus folgerte ich, dass für beide Verlobte zunächst die Ehefähigkeit festgestellt wird, und dann das Standesamt der Eheschließung nach Befreiung von der Pflicht zur Beibringung eines EFZ für die Verlobte über die Erlaubnis zur Heirat entscheidet.
So geschah es auch.

Als ich also bei meinem Geburtsstandesamt den Antrag auf Ausstellung eines EFZ für mich stellte, gab ich da zwar wohl u.a. auch Name, Anschrift, Geburtsdatum meiner Verlobten an, aber die ihrerseitigen Urkunden darüber lagen zu dem Zeitpunkt ja noch nicht vor.
So folgerte ich, dass das EFZ für beide Partner zunächst unabhängig ausgestellt, bzw. man ggf. davon berfeit wird, und aus dem Abgleich zwischen beiden die Entscheidung zur Heiratserlaubnis erfolgt.

Uns wurde aber von vornherein plausibel dargelegt, dass es letztlich gleichgültig sei, wo wir heiraten. In jedem Fall würde der Staat, in dem man sich niederlassen möchte prüfen, ob eine nach dem jeweiligen Recht gültige Ehe anerkannt werden kann.

So ist es wohl zu verstehen, wenn die deutschen Behörden die Gültigkeit einer ausländischen Eheurkunde prüfen.
Die erneute Erbringung von Nachweisen, die ursprünglich zur Erteilung einer Eheschließungserlaubnis geführt haben, dürfte insofern nicht nötig sein.

Deshalb meine ich, dass es nur noch um eine Prüfung der Echtheit der Heiratsurkunde gehen kann, nicht aber um die erneute Beibringung der Voraussetzungen dafür.

Grüße,
Zeppelin
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
gluecklicher
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 31

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Doppelpruefung: fuer EFZ und nochmal Heiratsur
Antwort #13 - 07.06.2006 um 11:45:05
 
Zeppelin schrieb am 07.06.2006 um 11:10:37:
Danke für Eure Erläuterungen. Meine Irritation kam folgendermaßen zustande:

...  So ist es wohl zu verstehen, wenn die deutschen Behörden die Gültigkeit einer ausländischen Eheurkunde prüfen.
Die erneute Erbringung von Nachweisen, die ursprünglich zur Erteilung einer Eheschließungserlaubnis geführt haben, dürfte insofern nicht nötig sein.

Deshalb meine ich, dass es nur noch um eine Prüfung der Echtheit der Heiratsurkunde gehen kann, nicht aber um die erneute Beibringung der Voraussetzungen dafür.

Grüße,
Zeppelin


Hallo Zeppelin,

ich gebe Dir voll und ganz recht. So sollte es sein.

Wenn ein deutsches Amt (z.B. Auslaenderbehoerde) die Pruefung der Heiratsurkunde verlangt, dann kann es passieren, dass auch die Voraussetzungen nochmals geprueft werden.

D.h. das Amt muss im Amtshilfeersuchen an die Botschaft (in dem um die Pruefung der Heiratsurkunde gebeten wird) eindeutig beschreiben, dass nur die Echtheit der Urkunde bestaetigt werden soll und bei der Pruefung die Voraussetzungen nicht mehr zu pruefen sind.

Wenn diese eindeutige Eingrenzung im Amtshilfeersuchen nicht erfolgt, dann kann es passieren, dass dann auch noch mal die Voraussetzungen geprueft werden.

Gruss,
Gluecklicher
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Zeppelin
Silver Member
****
Offline


für die Venus


Beiträge: 1.292
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: dt. + russ.-tatarisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Doppelpruefung: fuer EFZ und nochmal Heiratsur
Antwort #14 - 07.06.2006 um 12:25:37
 
gluecklicher schrieb am 07.06.2006 um 11:45:05:
Wenn diese eindeutige Eingrenzung im Amtshilfeersuchen nicht erfolgt, dann kann es passieren, dass dann auch noch mal die Voraussetzungen geprueft werden.

Gruss,
Gluecklicher


So ist es wohl. Daher stellt sich die Frage, was so ein EFZ überhaupt wert ist. Einerseits ist es die Voraussetzung um heiraten zu können, andererseits wird es rückwirkend angezweifelt???

Frage also an die Fachleute im Forum:
Liegt es nur an zwischenstaatlichen Abkommen, dass solche Dokumente nicht wechselseitig anerkannt werden sollten?

Grüße
Zeppelin (ebenfalls ein Glücklicher.)
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema