Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken
Namensgebung für Kinder und weitere Fragen (Gelesen: 7.597 mal)
jassu
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i love i4a


Beiträge: 14
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Namensgebung für Kinder und weitere Fragen
05.04.2006 um 08:36:49
 
Guten Morgen an alle! Smiley

Ich habe ein Problem und hoffe es kann mir jemand weiter helfen. Bin verlobt mit einem Griechen und eine Hochzeit ist leider nur mit Großen Umständen in Deutschland möglich, deswegen werden wir im Sommer in Griechenland heiraten. Laut Griechischen Gesetzt ist es so, das ich nicht den Nachnamen meines Mannes annehmen kann und meinen behalten muss. Griesgrämig
Was genau für Papiere müßen wir aus Griechenland mitbringen, das die Ehe hier anerkannt wird? Nur Hochzeitsurkunde mit Apostille? Die Apostille bekommen wir in Griechenland oder beim Griechischen Konsulat in Deuschland?
Wir wünschen uns nach der Hochzeit Kinder und möchten das unsere Kinder seinen Nachmamen bekommen.
Jetzt das Problem, die Hochzeit in Deutschland ist nicht möglich weil es Unterschiede des Nachnamens in Geburtsurkunde (Australien) und Reisepass (Griechenland) gibt. Das Standesamt (Deutschland) sagt, man muß die Geburtsurkunde ändern lassen aber deswegen müßten wir nach Australien.

Denke mal wenn es um die Namensgebung der Kinder geht, stehen wir vor dem gleichen Problem oder? Ich habe schon nicht die Möglichkeit seinen Nachnamen anzunehmen wie ist das dann mit Kindern? hä?  Wie kann man sowas klären ohne nach Australien zu müßen?
Wenn die Kinder in Deutschland geboren werden, wo muß man sie überall anmelden? Standesamt? Konsulat?
Tut mir sehr leid das es jetzt so viele Fragen gibt, werde sie alle unten nochmal auflisten.

Fragen:

Was genau für Papiere müßen wir aus Griechenland mitbringen, das die Ehe hier anerkannt wird?

Nur Hochzeitsurkunde mit Apostille?

Die Apostille bekommen wir in Griechenland oder beim Griechischen Konsulat in Deuschland?

Wenn die Kinder in Deutschland geboren werden, wo muß man sie überall anmelden? Standesamt? Konsulat?

Haben die Kinder automatisch die doppelte Staatsbürgerschaft? Oder muß man sowas extra beantragen?

Wie kann man sowas klären ohne nach Australien zu müßen?

Was für Papiere brachen wir zur Anmeldung der Geburt von Kindern?

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
tuyet
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Namensgebung für Kinder und weitere Fragen
Antwort #1 - 05.04.2006 um 08:53:43
 
Du kannst sicherlich seinen Familiennamen annehmen.
Das geht normalerweise auf dem deutschen Standesamt, auch nachträglich.
Ihr müsste dann ein Familienbuch anlegen lassen und dort wird der gemeinsame Familienname eingetragen.
Wir haben das gestern erst machen lassen. Es handelte sich hier um eine vietnamesisch/deutsche Ehe. Ist aber das selbe Problem, das es in Vietnam auch kein solches Namensrecht gibt, wo man nach der Ehe den Namen des Partners annimmt.

Liebe Grüße Tuyet
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
tuyet
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Namensgebung für Kinder und weitere Fragen
Antwort #2 - 05.04.2006 um 09:06:03
 
So nochmal zu deinen anderen Fragen  Zwinkernd

Also wir brauchten Heiratsurkunde. Wir haben einen Antrag auf FZF in der Botschaft gestellt, da brauchten wir dann noch einiges mehr an Papieren. Aber bei euch läuft das sicherlich anders, weil Grichenland ja zur EU gehört.Wie das mit der Apostille ist, weis ich leider nicht, weil in Vietnam gibts das nicht.
Findest du aber vielleicht hier weitere Informationen dazu : http://www.athen.diplo.de/de/Startseite.html

Die Kinder werden auf dem Standesamt angemeldet.
Brauchst du garnichts dazu, das macht alles die Klinik, direkt nach der Geburt.
Das Kind hätte auf jedenfall die deutsche Staatsbürgerschaft, weil du ja deutsch bist. Wie es mit der griechischen aussieht ,weis ich leider nicht.

Tuyet
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
jassu
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i love i4a


Beiträge: 14
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Namensgebung für Kinder und weitere Fragen
Antwort #3 - 05.04.2006 um 09:13:14
 
Hallo Tuyet,
das mit dem Nachnamen annehmen ist bei uns leider nicht so einfach möglich. Sein Nachname wird in der Geburtsurkunde anders geschrieben wie im Reisepass. (Bsp. Geburtsurkunde Meier, Reisepass Meyher) und laut Aussage des Standesamt muß der Name der Geburtsurkunde als gemeinsamer Nachname genommen werden. Mein Verlobter ist aber in Griechenland und Deutschland mit der schreibweise des Reisepasses gemeldet. Hoffe ich habe jetzt nicht zu verwirrent geschrieben. Einzigste Möglichkeit währe wohl die Geburtsurkunde anpassen zu lassen und nicht die tausen anderen Papiere aus GR und DE und um die Änderung zu machen muß man persönlch beim Australischen Standesamt vorsprechen (Aussage vom Australischen Konsulat) mir geht es jetzt aber hauptsächlich um die Namensgebung der Kinder.
Was man braucht. Geburtsurkunde der Eltern? Oder reicht die Hochzeitsurkunde?

Familienbuch können wir nicht anlagen, weil wir das Problem mit seiner Geburtsurkunde haben.

Gruß jassu
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Ralf
i4a-team
*****
Offline


Moin Moin ;)


Beiträge: 8.042

Oldenburg, Niedersachsen, Germany
Oldenburg
Niedersachsen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Namensgebung für Kinder und weitere Fragen
Antwort #4 - 05.04.2006 um 09:21:59
 
jassu schrieb am 05.04.2006 um 08:36:49:
Die Apostille bekommen wir in Griechenland oder beim Griechischen Konsulat in Deuschland?


Die Apostille auf eine griechische Urkunde kann nur in Griechenland erteilt werden.

jassu schrieb am 05.04.2006 um 08:36:49:
Haben die Kinder automatisch die doppelte Staatsbürgerschaft? Oder muß man sowas extra beantragen?


Ja, automatisch. Vorausgesetzt, du bist Deutsche. Zwinkernd
Zum Seitenanfang
  

...
 
IP gespeichert
 
tuyet
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Namensgebung für Kinder und weitere Fragen
Antwort #5 - 05.04.2006 um 09:31:07
 
Also bei der Anmeldung der Kinder brauchst du die Geburtsurkunde oder eine Abstammungsurkunde geht auch. Mit der Eheurkunde kommst du da nicht weit.
Kann man das in Australien nicht durch eine Vertrauensperson machen, wenn man ihr eine Vollmacht erteilt?

Tuyet
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
jassu
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i love i4a


Beiträge: 14
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Namensgebung für Kinder und weitere Fragen
Antwort #6 - 05.04.2006 um 09:47:35
 
Leider gibt es in Australien keine Vertrauensperson. Er ist mit 14 nach Griechenland  gezogen und hat dort weitere 13 Jahre gelebt. In Deutschland ist er seit 4 Jahren. Wir haben aus Griechenland einen "Auszug aus dem Familienregiester" (mit richtiger Namensschreibweise) aber laut Standesamt ist das nicht gültig.  Griesgrämig
Habe noch eine Frage wegen der Hochzeitsurkunde, mit dieser Urkunde gehen wir dann wieder zum Standesamt? oder nur zur Meldebehörde? (wollen kein Familienbuch anlegen lassen)  Kann es sein das wir dann wieder Probleme haben? Weil das mit der Geburtsurkunde ja noch nicht geklärt ist? Langsam bin ich total verwirrt.

Gruß jassu
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
tuyet
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Namensgebung für Kinder und weitere Fragen
Antwort #7 - 05.04.2006 um 10:20:23
 
Bei Papieren mit verschiedenen Schreibweisen wird es wohl zwangsläufig immer Probleme geben.
Das beste wäre wahrscheinlich schon, das zu klären, auch wenn es in diesem Fall sehr aufwendig ist.
Hab dir mal eine PN geschrieben.

Gruß Tuyet
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
jassu
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i love i4a


Beiträge: 14
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Namensgebung für Kinder und weitere Fragen
Antwort #8 - 05.04.2006 um 10:51:40
 
Hallo tuyet,

habe Dir eine mail geschrieben. Smiley
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
ronny
Platin Member
*****
Offline


Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Namensgebung für Kinder und weitere Fragen
Antwort #9 - 05.04.2006 um 18:44:34
 
Hallo Jassu,

grundsätzlich ist es beim Namensrecht für den deutschen Rechtsbereich so, dass die vom Heimatstaat verwendete Schreibweise massgebend ist, also die griechische. Da Griechenland aber keine lateinische Schrift kennt, muß das Geschreibsel immer in eine lesbare Schreibweise umgewandelt werden. Hierfür gibt es Normen an die sich leider kaum noch jemand hält.
Allerdings gibt es weltweit unterschiedliche internationale Privatrechte, sodass die Schreibweise in Australien eine andere sein kann  als in Deutschland, insbesondere wenn unterschiedliche Transliterationsnormen verwendet werden.

Hier käme noch hinzu, dass -aufgrund einer Entscheidung des EUGH-  nach dem § 49 Abs. 5a der Dienstanweisung der Standesbeamten die lateinische Schreibweise aus dem Pass zulässig und massgebend ist.
Die in den Urkunden aus Griechenland verwendeten "Hieroglyphen" (mir fällt gerade die korrekte Bezeichnung ned ein, sorry ) sind nicht massgebend weil sie ja sonst für den deutschen Rechtsbereich  nach ISO-Norm zu transliterieren wären, was noch weitere Verunstaltungen zur Folge hätte.

Ich würde den Standesbeamten darauf hinweisen (§ 49 Abs. 5a der DA).

Angesichts der von Dir geschilderten (geringfügigen) Abweichung vermute ich mal, dass diese lediglich aufgrund unterschiedlicher Transliteration zustandegekommen ist Zwinkernd

Zur Namensführung in der Ehe:

Ihr habt hier in Deutschland die Möglichkeit über Art. 10 Abs. 2 EGBGB und § 1355 BGB einen Ehenamen zu bestimmen, habt aber dann immer das Problem, dass dein Männe  hier anders heissen wird als in Griechenland.  Immerhin käme dann ein gemeinsamer Name für die Kinder zustande Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
Zum Seitenanfang
  

...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
IP gespeichert
 
jassu
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i love i4a


Beiträge: 14
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Namensgebung für Kinder und weitere Fragen
Antwort #10 - 06.04.2006 um 07:46:14
 
Guten morgen an alle Smiley
danke für Eure Antworten. Ich habe eine Information von einem andere Standesbeamten (andere Stadt) er meinte man könnte vor dem OLG klagen,  Schockiert/Erstaunt das ich den Namen von meinem Mann bekomme. Wir müßten darauf klagen, das das Standesamt die schreibweise wie im Pass nehmen muß (auch für nachträgliche Namensnannahme von meinem Mann). Ist das so richtig? Da würden wir ja gegen das Standesamt klagen oder?  Kann mir vielleicht jemand sagen wie sowas abläuft? Geht sowas nur vor der Hochzeit oder auch danach?
Danke schonmal für Eure Antworten.

Gruß jassu
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
ronny
Platin Member
*****
Offline


Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Namensgebung für Kinder und weitere Fragen
Antwort #11 - 06.04.2006 um 07:59:16
 
Zitat:
Geht sowas nur vor der Hochzeit oder auch danach?


Hi,

nö, mit welcher Begründung denn?

Die von mir erwähnte Regelung (§ 49 der DA) greift ja nur, wenn die Eintragung in ein deutsches Personenstandsbuch erforderlich wird. Vorher hat sie keine Bewandtnis. Da ihr kein Familienbuch anlegen wollt, kommt sie m.E. erst bei Eintragung der Geburt eines Kindes in Frage.

Zitat:
Ich habe eine Information von einem andere Standesbeamten (andere Stadt) er meinte man könnte vor dem OLG klagen,


Das ist auch ned ganz richtig, weil Rechtsmittel zunächst der § 45 PStG wäre, den Standesbeamten anzuweisen etwas zu tun, das macht in erster Instanz das AG am Sitz des Landgerichts.

Nur sehe ich im Moment keine Amtshandlung die dafür in Frage käme, weil ihr kein Familienbuch anlegen wollt.

Grüße
Ronny Zwinkernd
Zum Seitenanfang
  

...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
IP gespeichert
 
jassu
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i love i4a


Beiträge: 14
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Namensgebung für Kinder und weitere Fragen
Antwort #12 - 06.04.2006 um 08:04:26
 
wäre es denn was andere wenn wir ein Familienbuch anlegen würden bzw. möchten?

Gruß jassu
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
ronny
Platin Member
*****
Offline


Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Namensgebung für Kinder und weitere Fragen
Antwort #13 - 06.04.2006 um 08:26:45
 
Hallo,

die Anlegung des Familienbuches wird dann zum Anlass genommen werden den Namen "festzuzurren" d. h. er wird erstmals in ein deutsches Personenstandsbuch einzutragen sein Zwinkernd

Dann greift der § 49 Abs. 2 (nicht 5a, hab das gestern abend aus dem Gedächtnis gebracht, sorry ) der DA der auf der Entscheidung des EUGH urspr. und -für Deutschland massgebend- des BGH vom 27.10.1993 beruht.

In Eurem Fall könnt ihr nach Anlegung des Familienbuches seinen Namen über den Weg Art. 10 EGBGB und § 1355 BGB zu einem Ehenamen bestimmen Zwinkernd

Falls der Standesbeamte trotz Hinweis auf die Rechtsprechung des BGH und den entspr. § 49 Abs. 2 DA den Namen nicht eintragen will, solltest Du den Rechtsweg § 45 PStG beschreiten . Zuständig wäre das AG am Sitz des Landgerichts. Den Antrag an das Gericht kann man beim Standesamt stellen Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
Zum Seitenanfang
  

...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
IP gespeichert
 
jassu
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i love i4a


Beiträge: 14
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Namensgebung für Kinder und weitere Fragen
Antwort #14 - 06.04.2006 um 09:04:18
 
Hallo ronny,

vielen vielen Dank für diese Informationen. Habe zum Schluß nur noch eine Frage. Wir möchten ja jetzt im Ausland heiraten (Griechenland) Wenn wir dann mit der Hochzeitsurkunde und Stempel usw. zurück in Deutschland sind, muß die Ehe ja eingetragen werden (Meldestelle usw.). Können wir denn dann noch nachträglich ein Familienbuch beim Standesamt beantragen bzw. anlegen?

Habe gelesen "man kann jederzeit den Ehenamen ändern" sind die von Dir genante §´en dann auch dafür massgebend? Bzw. wenn sich der Standesbeamte sperrt das man über den Rechtsweg § 45 PStG gehen kann?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema