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Pass lautet auf den alten Namen (Gelesen: 8.757 mal)
Galak
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mahlzeit...


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Pass lautet auf den alten Namen
02.04.2006 um 14:05:05
 
Hallo.

Meine Frau und ich haben im Februar geheiratet, sie hat ohne Probleme eine Aufenthaltserlaubnis bekommen, jedoch erweist sich das Ausstellen eines neues Passes (neuer Nachname) seitens ihrer Botschaft als nicht ganz so einfach.

Dazu nun meine Fragen:

1) Kann sie mit dem alten Pass in ihre Heimat reisen und ohne Probleme danach wieder nach Deutchland einreisen ? Die Aufenthaltserlaubnis ist ja eingeklebt, lautet halt nur auf den neuen Namen, der Pass aber noch auf den alten.

2) Welche Nachteile gibt es ausserdem im "Alltag" mit dem alten Pass ?

Danke für eure Antworten...


Galak
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Mick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #1 - 02.04.2006 um 15:38:22
 
Hi,
m.E. müsste die Aufenthaltserlaubnis auf den gleichen Namen
ausgestellt sein, wie der Pass. Zusätzlich müsste ein Eintrag im
Pass stehen, mit einem Hinweis auf die Namensführung nach
der Eheschließung.
Ich denke auch so ist eine Reise möglich (insbesondere ins
Heimatland), zur Vermeidung von Problemen sollte aber die
Heiratsurkunde mit dem Hinweis auf die Namensführung mit-
geführt werden.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
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Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #2 - 12.04.2006 um 09:04:51
 
Hi,
wir haben denselben Fall, im Reisepass meiner Frau ist der alte Name drin, auch die Aufenthaltserlaubnis lautet darauf. Probleme hat's deshalb aber noch nie gegeben, meine Frau ist öfters nach Moskau und zurück unterwegs.

Viele Grüße,
Elmar
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Galak
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mahlzeit...


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #3 - 14.04.2006 um 08:27:47
 
Vielen Dank für die Infos...

Wir reisen im Juli in Ihre Heimat, nach Kirgisien und werden auch ihren alten Pass benutzen.
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Andreas78
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #4 - 11.07.2006 um 15:13:01
 
Mick schrieb am 02.04.2006 um 15:38:22:
Hi,
m.E. müsste die Aufenthaltserlaubnis auf den gleichen Namen
ausgestellt sein, wie der Pass. Zusätzlich müsste ein Eintrag im
Pass stehen, mit einem Hinweis auf die Namensführung nach
der Eheschließung
.


Hallo Mick,

wie bekommt man so einen Eintrag? Unsere ABH will eine schriftliche Bestätigung von der Botschaft, dass der Pass nicht auf den deutschen Namen ausgestellt werden kann (und darum bemühen wir uns nun seit Monaten). Ist den ABHs nicht bekannt, welche Staaten die Namensführung nach deutschem Recht ignorieren?

Gruß,
Andreas
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Mick
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Antwort #5 - 11.07.2006 um 15:44:46
 
Hi Andreas,

Andreas78 schrieb am 11.07.2006 um 15:13:01:
Ist den ABHs nicht bekannt, welche Staaten die Namensführung nach deutschem Recht ignorieren?


nicht unbedingt, aber eine Hilfe findet man hier.
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Antwort #6 - 11.07.2006 um 15:58:07
 
bei uns hat die Ausländerbehörde erst die Aufenthaltsgenehmigung (mit neuem Namen) erteilt, nachdem der Paß von der chinesischen Botschaft geändert wurde. Meine Frau hat nun einen zusätzlichen Eintrag über Doppelnamensführung
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thomasbuchem thomasbuchem  
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Saxonicus
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Antwort #7 - 11.07.2006 um 22:47:28
 
Nach unserer Hochzeit in der Heimat meiner Frau, ist sie mit der Heiraturkunde zur Passbehörde gegangen. Diese haben dann auf einer freien Seite im Pass den Vermerk eingetragen:

"Ab x.x.xxxx trägt die Passinhaberin den Familiennamenn XYZ".

Unterschrift, Stempel fertig.
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Zeppelin
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Antwort #8 - 12.07.2006 um 09:06:05
 
Nach unserer Heirat in D. (Pass natürlich noch auf den Geburtsnamen ausgestellt), wurde die AE vorerst ebenfalls auf den Geburtsnamen ausgestellt.
Zusätzlich wurde handschriftlich darauf vermerkt, wie der Name seit dem xx.xx.xxxx lautet nebst Unterschrift und Dienstsiegel.

Als dieser Pass jedoch vor dessen Ablauf im Herkunftsstaat (RUS) erneuert und gleichzeitig auf den Ehenamen umgeschrieben wurde, zog die dortige Passbehörde den alten Pass inclusive AE ein. Dies erforderte die Beschaffung eines Visums für die Wiedereinreise nach D.
Obskurer Weise ist des lt. Aussage des dt. Konsulats nicht möglich gewesen, direkt dort die AE in den neuen Pass zu übertragen, obwohl dort alle Dokumente, die die Existenz einer AE bestätigten, vorlagen.
Dank freundlicher Unterstützung unserer ABH wurden die entsprechenden Bestätigungen vorab an das dt. Konsulat gesendet, aber das half auch nichts. Viel mehr verlangte man die Vorlage (des ja eingezogenen) Originals der AE, weigerte sich aber gleichzeitig, das Original des Bestätigungsschreibens der ABH überhaupt anzusehen...
Allerdings war zuvor ganz klar abgestimmt worden, wann, wo und meine Gattin sich einfinden sollte, um sich ohne weiteren Aufwand ihr Rückreisevisum abzuholen. Doch bei ihrem pünktlichen Erscheinen wollte niemand beim Empfang des Kosulats etwas davon wissen.
Erst nach aufwendiger Intervention meinerseits (von Berlin aus) erhielt meine Gattin dann ein 7-Tage-Visum zur "Familienzusammenführung"... hä?

Ich frage mich blos, warum das Konsulat nicht gleich die AE in den neuen Pass übertragen kann, wenn wirklich alle erforderlichen Informationen bereits vorliegen, und alle rechtlichen Vorraussetzungen erfüllt sind?

Zeppelin

PS: Kommentare in der Art, man hätte den Pass ja auch über das russ. Konsulat hier umtauschen können, sind überflüssig.
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Mick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #9 - 12.07.2006 um 09:17:32
 
Zeppelin schrieb am 12.07.2006 um 09:06:05:
Ich frage mich blos, warum das Konsulat nicht gleich die AE in den neuen Pass übertragen kann, wenn wirklich alle erforderlichen Informationen bereits vorliegen, und alle rechtlichen Vorraussetzungen erfüllt sind?


Hoi,
das ist schlicht eine Frage der Zuständigkeit. Die Zu-
ständigkeiten der Botschaft ergeben sich aus § 71 Abs.
2 AufenthG. Die Übertragung eines Aufenthaltstitels ist
weder eine Pass-, noch eine Visaangelegenheit.
Ergo gibt es zwei Möglichkeiten:
- Die Frau schickt den Pass zu Dir, Du erledigst das in D.
  und schickst den Pass zurück
- Wie geschehen: Wiedereinreise mit Visum
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Antwort #10 - 12.07.2006 um 11:38:11
 
Zeppelin schrieb am 12.07.2006 um 09:06:05:
Ich frage mich blos, warum das Konsulat nicht gleich die AE in den neuen Pass übertragen kann, wenn wirklich alle erforderlichen Informationen bereits vorliegen, und alle rechtlichen Vorraussetzungen erfüllt sind?

Zeppelin




Könnte mir durchaus vorstellen, daß ein Konsulat garnicht über die erforderlichen Klebeetiketten für Aufenthaltserlaubnisse verfügt, da es nicht zu den Aufgaben eines Konsulats gehört Aufenthaltstitel zu vergeben.
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Zeppelin
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #11 - 12.07.2006 um 12:03:35
 
Saxonicus schrieb am 12.07.2006 um 11:38:11:
Könnte mir durchaus vorstellen, daß ein Konsulat garnicht über die erforderlichen Klebeetiketten für Aufenthaltserlaubnisse verfügt, da es nicht zu den Aufgaben eines Konsulats gehört Aufenthaltstitel zu vergeben.

Das mag vorstellbar sein, aber es geht eben nicht um die "Vergabe" einer Aufenhaltserlaubnis (Visa sind auch Aufenthaltstiel) sondern um die Übertragung einer bestehenden AE in einen neuen Pass.
Wenn die "Klebeetiketten" für alle möglichen Visa zu den Konsulaten gebracht werden können, warum dann nicht die für AE?
Den Briefumschlag und das Porto würde ich sogar noch sponsorn.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #12 - 12.07.2006 um 12:06:42
 
Zeppelin schrieb am 12.07.2006 um 09:06:05:
(Pass natürlich noch auf den Geburtsnamen ausgestellt), wurde die AE vorerst ebenfalls auf den Geburtsnamen ausgestellt.
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Das Original der AE im bisherigen Paß hätte man vielleicht noch vor Paßerneuerung in der AE vorweisen können...

Wäre es denkbar, in solchen Fällen die schriftliche Genehmigung für ein Ausnahmevisum einzuholen? Schriftlich, weil der Ehegatte sonst von der ausländischen Ausreisekontrolle in der Regel gar nicht erst in den Flieger gelassen wird.

Gruß, ULF
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Mick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #13 - 12.07.2006 um 12:12:32
 
Zeppelin schrieb am 12.07.2006 um 12:03:35:
Das mag vorstellbar sein, aber es geht eben nicht um die "Vergabe" einer Aufenhaltserlaubnis (Visa sind auch Aufenthaltstiel) sondern um die Übertragung einer bestehenden AE in einen neuen Pass.
Wenn die "Klebeetiketten" für alle möglichen Visa zu den Konsulaten gebracht werden können, warum dann nicht die für AE?
Den Briefumschlag und das Porto würde ich sogar noch sponsorn.


Hoi,
ist doch müßig, die Diskussion. Die Botschaft ist nunmal
ausschließlich für Pass- und Visaangelegenheiten zuständig
(siehe mein Posting oben). Damit fällt die Idee flach, auch
wenn die Kleber da rumfliegen würden.

Rein praktisch würde ich ggf. die Ausländerbehörde um
Vorabzustimmung bitten. Für ein Ausnahmevisum sehe
ich bei derartig planbaren Geschichten keinen Raum.
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Antwort #14 - 12.07.2006 um 12:14:52
 
Ergänzung:
Es ist Sommer- und Urlaubszeit. Da werden in der
Heimat wieder viele Pässe gestohlen o.ä. Es ist tägl.
Übung der Botschaft, da innerhalb von ein, zwei
Tagen alles mit der ABH zu klären, damit ein Visum
erteilt werden kann.
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