Nach unserer Heirat in D. (Pass natürlich noch auf den Geburtsnamen ausgestellt), wurde die
AE vorerst ebenfalls auf den Geburtsnamen ausgestellt.
Zusätzlich wurde
handschriftlich darauf vermerkt, wie der Name seit dem xx.xx.xxxx lautet nebst Unterschrift und Dienstsiegel.
Als dieser Pass jedoch vor dessen Ablauf im Herkunftsstaat (RUS) erneuert und gleichzeitig auf den Ehenamen umgeschrieben wurde, zog die dortige Passbehörde den alten Pass inclusive
AE ein. Dies erforderte die Beschaffung eines Visums für die Wiedereinreise nach D.
Obskurer Weise ist des lt. Aussage des dt. Konsulats nicht möglich gewesen, direkt dort die
AE in den neuen Pass zu übertragen, obwohl dort alle Dokumente, die die Existenz einer
AE bestätigten, vorlagen.
Dank freundlicher Unterstützung unserer
ABH wurden die entsprechenden Bestätigungen vorab an das dt. Konsulat gesendet, aber das half auch nichts. Viel mehr verlangte man die Vorlage (des ja eingezogenen) Originals der
AE, weigerte sich aber gleichzeitig, das Original des Bestätigungsschreibens der
ABH überhaupt anzusehen...
Allerdings war zuvor ganz klar abgestimmt worden, wann, wo und meine Gattin sich einfinden sollte, um sich ohne weiteren Aufwand ihr Rückreisevisum abzuholen. Doch bei ihrem pünktlichen Erscheinen wollte niemand beim Empfang des Kosulats etwas davon wissen.
Erst nach aufwendiger Intervention meinerseits (von Berlin aus) erhielt meine Gattin dann ein 7-Tage-Visum zur "Familienzusammenführung"...
Ich frage mich blos, warum das Konsulat nicht gleich die
AE in den neuen Pass übertragen kann, wenn wirklich alle erforderlichen Informationen bereits vorliegen, und alle rechtlichen Vorraussetzungen erfüllt sind?
Zeppelin
PS: Kommentare in der Art, man hätte den Pass ja auch über das russ. Konsulat hier umtauschen können, sind überflüssig.