hi,
ich möchte gern mal hier fragen ob jemand hier gibt, dass er/sie ähnliche Situation hat.
Ich,
- seit ~ 7 Jahren hier (6,5 J.)
- nicht berechtigt bei einer Integrationskurse(Int.K.) teilzunehmen
- habe eine nicht so einfache Sprachprüfung , also DSH (Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang) hinter mir, also immer noch Student.
- habe Alle Voraussetzungen erfüllt für
StAG §10 (fehlt nur 8(od.7) Jahre Aufenthaltszeit)
Das Problem; Ich hatte vor einer Woche versucht, bei VHS mich zu erkundigen. Dort wurde mir gesagt dass ich bei einer Int.K. teilzunehmen nicht berechtigt sei . Falls ich von dem Regionalkoordinator von BMAF (das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) eine Berectigung bringen würde, dann würde ich , da ich mit meiner Sprachkenntnisse höheres Niveau habe, bei dem zweiten Teil von der Kurse (30 Stunden für Orientierungskurs) zugelssen werden.
Ja, habe ich den Koordinator angerufen und er hat darauf hingewiesen,dass falls ich bei VHS eine Sprachprüfung, Zertifikat Deutsch, bestehen würde, dann würde er mir eine Berechtigung geben und damit könnte ich bei dieser Orientierungkurse teilnehmen. Als ich verscuht habe ihm zu erklären dass ich eine DSH Prüfungsergebniss am Hand habe, hatte er mir gesagt "neh, wir kennen keine DSH oder andere art von der Prüfungen, ich solle diese "Zertifikat Deutsch" bestehen und ihm nachweisen"...
Hat jemand in die Richtung überhaupt eine ähnliche Erfahrung? Die Prüfung für die Hoschschulen sind bestimmt 3-4 mal schweriger als diese "Zertifkat Deutsch"..
Na ja eigentlich was mich nur ärgert dass ich für so eine blöde Prüfung 100€ bezahlen muss, falls ich ein Jahr Verkürzung bei der Staatsangehörigkeitszeit haben möchte.
Übrigens ich bedanke mich echt vielmals bei den Leute, die sich mühe geben hier ein tolles Foren im Laufen zu halten und allen sehr gut informieren.. Meistens braucht man ein paar mal stöbern um die Antworten für seine Frage zu finden..