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Berechtigung für die Integrationskurs (Gelesen: 5.994 mal)
motorcu
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20.03.2006 um 01:13:30
 
hi,

ich möchte gern mal hier fragen ob jemand hier gibt, dass er/sie ähnliche Situation hat.

Ich,
- seit ~ 7 Jahren hier (6,5 J.)
- nicht berechtigt bei einer Integrationskurse(Int.K.) teilzunehmen
- habe eine nicht so einfache Sprachprüfung , also DSH (Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang) hinter mir, also immer noch Student.
- habe Alle Voraussetzungen erfüllt für StAG §10 (fehlt nur 8(od.7) Jahre Aufenthaltszeit)

Das Problem; Ich hatte vor einer Woche versucht, bei VHS mich zu erkundigen. Dort wurde mir gesagt dass ich bei einer Int.K. teilzunehmen nicht berechtigt sei . Falls ich von dem Regionalkoordinator von BMAF (das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) eine Berectigung bringen würde, dann würde ich , da ich mit meiner Sprachkenntnisse höheres Niveau habe, bei dem zweiten Teil von der Kurse (30 Stunden für Orientierungskurs) zugelssen werden.
Ja, habe ich den Koordinator angerufen und er hat darauf hingewiesen,dass falls ich bei VHS eine Sprachprüfung, Zertifikat Deutsch, bestehen würde, dann würde er mir eine Berechtigung geben und damit könnte ich bei dieser Orientierungkurse teilnehmen. Als ich verscuht habe ihm zu erklären dass ich eine DSH Prüfungsergebniss am Hand habe, hatte er mir gesagt "neh, wir kennen keine DSH oder andere art von der Prüfungen, ich solle diese "Zertifikat Deutsch" bestehen und ihm nachweisen"...

Hat jemand in die Richtung überhaupt eine ähnliche Erfahrung? Die Prüfung für die Hoschschulen sind bestimmt 3-4 mal schweriger als diese "Zertifkat Deutsch"..

Na ja eigentlich was mich nur ärgert dass ich für so eine blöde Prüfung 100€ bezahlen muss, falls ich ein Jahr Verkürzung bei der Staatsangehörigkeitszeit haben möchte. 

dankeÜbrigens ich bedanke mich echt vielmals bei den Leute, die sich mühe geben hier ein tolles Foren im Laufen zu halten und allen sehr gut informieren.. Meistens braucht man ein paar mal stöbern um die Antworten für seine Frage zu finden..   blumenstrauss
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andrej
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Antwort #1 - 20.03.2006 um 12:55:12
 
Hi, ich bin in der gleichen Situation wie Du.
Dass Du nicht teilnahmeberechtig bist, ist Irrtum/Quatsch.
Darüber gab es hier im Forum Infos, leider funktioniert die Suche nicht, ich finde nicht mal meine eigenen Postings!
Stelle einfach den Eintrag auf Zulassung zum Integrationskurs bei der zuständigen BAMF-Stelle und gehe damit zur VHS.
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andrej
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Antwort #2 - 20.03.2006 um 12:58:21
 
Ergänzung: DSH wird tatsächlich nicht akzeptiert, so blöd wie es ist.
PS. Sorry für Fehler, bin in Eile.
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spm
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Antwort #3 - 20.03.2006 um 15:16:41
 
Was brauchst du denn genau? Manche Einbürgerungsbehörden handhaben es folgendermaßen: Student+Orientierungskurs=Verkürzung auf 7 Jahre. War bei mir der Fall, habe lediglich bei einem Privatträger den Orientierungskurs gemacht, zuerst voll bezahlt (30*2,05), nachträglich eine Zulassung vom BAMF erhalten und einen Teil des Geldes zurück bekommen.

Viel Erfolg!
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motorcu
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Antwort #4 - 20.03.2006 um 16:13:41
 
spm schrieb am 20.03.2006 um 15:16:41:
Was brauchst du denn genau? Manche Einbürgerungsbehörden handhaben es folgendermaßen: Student+Orientierungskurs=Verkürzung auf 7 Jahre. War bei mir der Fall, habe lediglich bei einem Privatträger den Orientierungskurs gemacht, zuerst voll bezahlt (30*2,05), nachträglich eine Zulassung vom BAMF erhalten und einen Teil des Geldes zurück bekommen.

Viel Erfolg!


hi

ändert sich bestimmt von dem Beamter zu anderen. Ohne eine Sprachprüfung haben sie dich zugelassen bei der Teilnahme der Orientierungskurs? Oder solltest du zu dem Kursgeber deine DSH nachweisen?

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spm
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Antwort #5 - 20.03.2006 um 20:03:02
 
motorcu schrieb am 20.03.2006 um 16:13:41:
hi

ändert sich bestimmt von dem Beamter zu anderen. Ohne eine Sprachprüfung haben sie dich zugelassen bei der Teilnahme der Orientierungskurs? Oder solltest du zu dem Kursgeber deine DSH nachweisen?



Es geht doch bei der Zulassung zum Orientierungskurs nicht um Beamte. Glaube ich zumindest.  Laut lachend

Ich habe hier in der Stadt alle Integrationskursträger abgeklappert, habe die Situation geschildert (sehr gute deutsche Kenntnisse, nachweisbar durch Abitur, momentan Student, aber keine Sprachzertifikate) und keiner hatte was dagegen, mich zum Orientierungskurs zuzulassen. Habe halt den vollen Preis gezahlt, wobei 61,50€ keine enorm hohe Summe ist, das ersparte Jahr für mich aber sehr wichtig war.

Gibt es denn in deiner Stadt neben der VHS keine weiteren Schulen? Und wie ist es bei deiner Einbürgerungsbehörde? Reicht da die Orientierungskursbescheinigung alleine aus? Hier im Forum gab es Fälle, wo die Sprachprüfung doch gebraucht wurde.
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Ralf
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Antwort #6 - 20.03.2006 um 20:34:53
 
...

Ich denke die eigentliche Frage zum Integrationskurs passt hier besser hin, auch wenn dieser zum Zwecke der Einbürgerung sein soll.

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anajid69
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Antwort #7 - 20.03.2006 um 22:46:23
 
Hi Dragan,

du musst nicht die Sprachprüfung "Zertifikat Deutsch" bestehen und zusätzlich den Orientierungskurs belegen. Dadurch wird der Zeitraum von 8 auf 7 Jahre verkürzt.

Frage an diejenige, die es schon hinter sich haben: Wie war es beim Einbürgerungsamt?
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anajid69
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Antwort #8 - 20.03.2006 um 22:49:01
 
Sorry, es sollte eigentlich heißen:


du musst die Sprachprüfung "Zertifikat Deutsch" bestehen und zusätzlich den Orientierungskurs belegen. Dadurch wird der Zeitraum von 8 auf 7 Jahre verkürzt. 
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motorcu
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Antwort #9 - 21.03.2006 um 09:10:32
 
anajid69 schrieb am 20.03.2006 um 22:49:01:
Sorry, es sollte eigentlich heißen:


du musst die Sprachprüfung "Zertifikat Deutsch" bestehen und zusätzlich den Orientierungskurs belegen. Dadurch wird der Zeitraum von 8 auf 7 Jahre verkürzt. 


hi anajid69,

es geht darum. Also warum soll ich dieses Prüfung bestehen obwohl ich so eine Prüfung wie DSH (mehrfach schwieriger als Zertifikat Deutsch) hinter mir habe!.


hi spm
spm schrieb am 20.03.2006 um 20:03:02:
Gibt es denn in deiner Stadt neben der VHS keine weiteren Schulen? Und wie ist es bei deiner Einbürgerungsbehörde? Reicht da die Orientierungskursbescheinigung alleine aus? Hier im Forum gab es Fälle, wo die Sprachprüfung doch gebraucht wurde.

Ja, eigentlich schon, da ich in der eingetragenen Kursträgerliste nur VHS erreichen könnte, habe ich mich nur bei VHS erkundigt, aber werde ich jetzt anderen auch versuchen. Vielleicht bei einem anderen Kursgeber bekomme ich diese Orientierungskurs (30st.). Ich weiss es auch nicht ob ich dadurch eine Bescheinigung bekomme, es geht eigentlich darum dass man eine Bescheinigung haben soll (nach § 43 Abs. 3 Satz 2 des Aufenthaltsgesetzes)
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andrej
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Antwort #10 - 21.03.2006 um 13:52:57
 
motorcu schrieb am 21.03.2006 um 09:10:32:
Also warum soll ich dieses Prüfung bestehen obwohl ich so eine Prüfung wie DSH (mehrfach schwieriger als Zertifikat Deutsch) hinter mir habe!.


Weil das bürokratische System, ähnlich wie ein Computer, nur mit dem fest vorgegebenem Input arbeiten kann. Was in keiner Vorschirft drin steht, bringt den Vorgang zum Absturz, das gilt erfahrungsgemäß für alle Behörden.
Den Input in Form der DSH hat man gesetzlich nicht vorgesehen, weil die ganze Geschichte eigentlich nicht für Personen wie wir beide konzipiert ist, wir können nur deren gute Nebenwirkungen nutzen (Verkürzung 8->7).

motorcu schrieb am 21.03.2006 um 09:10:32:
Ja, eigentlich schon, da ich in der eingetragenen Kursträgerliste nur VHS erreichen könnte, habe ich mich nur bei VHS erkundigt, aber werde ich jetzt anderen auch versuchen. Vielleicht bei einem anderen Kursgeber bekomme ich diese Orientierungskurs (30st.). Ich weiss es auch nicht ob ich dadurch eine Bescheinigung bekomme, es geht eigentlich darum dass man eine Bescheinigung haben soll (nach § 43 Abs. 3 Satz 2 des Aufenthaltsgesetzes)


Viele bieten Kurse an, aber nur bei wenigen Anbietern kann man einschlägige Prüfungen ablegen. Das mag von Stadt zu Stadt unterschiedlich sein, aber in der Stadt wo ich bin sind Kursplätze und Prüfungen für 1/2 Jahr im voraus schon belegt. Ich habe mich im November 2005 erst für Mai 2006 eingeschrieben.
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Antwort #11 - 22.03.2006 um 00:03:22
 
Da hast du schon Recht, eine Prüfung wie "Zertifikat Deutsch" ist meiner Einsicht nach  im Vergleich zu einer DSH-Prüfung ziemlich lächerlich, da lässt sich aber nichts machen, da müssen wir durch... dies beansprucht allerdings unsere Zeit und natürlic KOSTEN!!!
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Antwort #12 - 24.03.2006 um 22:30:00
 
so weit ich nach meiner bisherigen Nachforschungen[smiley=whatsgoingonhere.gif]  verstanden habe, gibt´s eine Berechtigung falls man eine staatliche Hilfe (also die Kosten übernimmt der Staat) haben möchte, soll man eine Berechtigung von dem Regionalkoordinator von BMAF haben. Sonst gibt´s Kursgeber für die Integration ausser VHS, die auf eigene Kosten eine Orientierungskurs verfügungsstellen. Na ja, werde ich jetz erst bei eine 30 stündige Orientierungskurs teilnehmen und danach bei Standestamt bzw. Einbürgerungsbehörde versuchen meine DSH-Prüfung + Orientierungskurs überzeugen lassen.

Hoffentlich klappt es so. Smiley

Danke für alle Smiley, die gelesen und auch noch antwortet haben..


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edmondk77
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #13 - 25.03.2006 um 01:22:49
 
Also in der Integrationskursverordnung steht : Zertifikat Deutsch (B1)
Soweit ich weis eine DSH ist midestens niveau C1 sogar C2. Ich würde in Deiner stelle damit der Beamte klar machen Smiley Zeig ihm einfach das Europ. Schprahniveaubestuffung Smiley und betone dass C1 > B1 ist Smiley
eine integrationskurs umfasst so 600 st. bei DSH hasst Du mindestens 2 oder 3 Semester sprache gelernt.
Ich finde aber echt lächerlich.  Ich habe nur die Grundstufe beendet und ich habe eine B1 oder B2 nur heißt nicht Zertifikat Deutsch sonden Grundstufe II Smiley
werde dämnächst erkundigen, mal gucken was bei mir raußkommt.

Auf jedenfall ich rate Dich das SCHRIFTLICH zu beantragen. Einfach so mit den Behörde sprechen, bringt's manchmal nichts. Schreib ne Brief oder Email an deine Behörde.
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Antwort #14 - 03.05.2006 um 01:28:43
 
hi wieder,

Frage; gibt´s jemand hier aus hannover der trotz fehlender Berechtigung ,die von dem amt BAMF geholt wird, bei einem Orientierungskurs(30 stundige) teilgenommen hat? Ich hätte gern Name von dem Kurs erfahren!

grüße
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