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Zuständigkeit Standesamt (Gelesen: 2.286 mal)
cendrillon
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Zuständigkeit Standesamt
11.03.2006 um 00:26:53
 
Wenn ich in einem anderen Standesamt heiraten möchte, da dann auch ein anderes Oberlandesgericht dafür zuständig wäre, ich aber in einem anderen Ort wohne, geht das? Ich bin davon ausgegangen, daß man sich das Standesamt selbst aussuchen kann.
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cendrillon
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #1 - 11.03.2006 um 00:58:21
 
Zusatzinfo: Das Standesamt liegt nicht nur in einer anderen Stadt, sondern auch in einem anderen Bundesland.

Muß ich zwingend einen Wohnsitz dort haben oder geht das auch ohne? bzw. geht es auch mit Zweitwohnsitz?

Danke, cendrillon
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
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Antwort #2 - 11.03.2006 um 12:09:34
 
Zitat:
Ich bin davon ausgegangen, daß man sich das Standesamt selbst aussuchen kann.


Nein die Zusändigkeit für die Anmeldung der Eheschließung richtet sich nach dem Wohnsitz, hilfsweise nach dem gewöhnlichen Aufenthalt, hilfshilfsweise nach dem einfachen Aufenthalt.

Daraus ergibt ich auch zwangsläufig die Zuständigkeit für die Befreiung durch das OLG.

Würde auch sonst keinen Sinn machen. Warum soll das OLG gewechselt werden ?


Nach der Befreiung kannst Du mit einer sog. Ermächtigung durch den zuständigen Standesbeamten die Ehe in einem anderen Standesamt schließen. Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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cendrillon
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #3 - 15.03.2006 um 23:06:18
 
Danke Ronny für die Infos.
Bedeutet das , daß ich auch bei dem Standesamt meines zweiten Wohnsitzes die Ehe anmelden kann?
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 16.03.2006 um 07:53:23
 
Zitat:
Bedeutet das , daß ich auch bei dem Standesamt meines zweiten Wohnsitzes die Ehe anmelden kann?


Nur wenn dort tatsächlich ein Wohnsitz besteht. Damit ist eindeutig NICHT gemeint ,dass eine einfache melderechtliche Anmeldung einer Nebenwohnung vorliegt. Der Wohnsitz im standesamtlichen Sinne richtet sich nach dem BGB.

Im Zweifelsfall wird der Standesbeamte, der dadurch Arbeit bekommt sich sowieso mit dem ursprünglich zuständigen kurzschließen müssen.

Grüße
Ronny Zwinkernd
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