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Geburtsurkunde aus Marokko (Gelesen: 5.933 mal)
hilal
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02.03.2006 um 19:06:29
 
Hallo zusammen,

ich mal wieder mit einer von meinen vielen Fragen (sorry Ronny, dass ich soviel neue Themen anfange, vielleicht wäre eine Zusammenfassung wirklich besser gewesen  Traurig).

Zur Anmeldung der Eheschließung vor dem Standesamt ist u.a. die Geburtsurkunde aus Marokko notwendig. Diese ist auch inzwischen eingetroffen, nur leider ist es nicht DIE Geburtsurkunde, sondern nur ein "Personenstandsnachweis" (Fiche individuelle dètat civil, Tenant lieu d'extract d'acte de naissance), welcher an die Stelle vom Auszug aus der Geburtsurkunde tritt (Text der Übersetzung). Weiter heißt es, dass die Übereinstimmung der Angaben mit den Eintragungen in der Geburtsurkunde bestätigt wird.

Der Standesbeamte erkennt dieses Dokument nicht an und möchte eine "echte" Geburtsurkunde. Die Nachfrage bei einem anderen Standesamt ergab, dass dieses Dokument dort anerkannt wird, dies aber eine Ermessensentscheidung des jeweiligen Standesbeamten ist.

Da ich selbst eine Verwaltungsausbildung habe ist mir klar, dass ich hier nicht viel bewegen kann.

Aber vielleicht gibt es irgendwelche Hinweise und Empfehlungen, mit denen ich argumentieren könnte. Ich will nicht lange diskutieren, nur würde ich den Standesbeamten nochmal bitten, die Urkunde zu prüfen und das ggf. intern abzustimmen, wenn ich stichhaltige Argumente hätte.

Es handelt sich hier um eine kleine Gemeinde und ich glaube, dass hier noch keine deutsch-marokkanische Ehe geschlossen wurde, sprich das genannte Dokument dort unbekannt ist und das vielleicht der Grund für die Ablehnung sein könnte.

Vielleicht könnt ihr mir einen Tipp geben, ich versuche mein Glück nochmal beim Standesbeamten mit dem Wissen, dass die richtige Geburtsurkunde von meinem Mann (sehr zeitaufwendig) trotzdem besorgt werden muss.

Ich danke euch schon mal für eure Hilfe und vor allem für die Geduld mit meiner Fragerei.

Liebe Grüße
Hilal
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ronny
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Antwort #1 - 03.03.2006 um 08:05:18
 
Zitat:
extract d'acte de naissance


Hi hilal,

Das oben ist die mir gebräuchliche Geburtsurkunde aus Marokko, von dem "fiche" höre ich zum ersten Mal.

Wer hat die ausgestellt, enthält sie alle Angaben die in der GU vorhanden sind...?Könnte es sich um das handeln, was wir landläufig mit Geburtsbescheinigung bezeichnen. ?


Die o.g. Urkunde ist vom Geburtsstandesamt auszustellen. Sie ist in legalisierter Form vorzulegen Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd


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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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hilal
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Antwort #2 - 04.03.2006 um 20:27:45
 
Hallo Ronny,

vielen Dank für die Info.

Die mir vorliegende Urkunde (übersetzt als "Personenstandsnachweis") wurde vom Ministerium des Innern, Dritte Außenstelle der Provinz, in der mein Verlobter vorher wohnte, ausgestellt. Geboren ist er aber dort nicht.

Dieses Dokument enthält Angaben über Vor- und Familienname, Geburtsdatum und Geburtsort, Namen und Wohnort der Eltern.

Das Dokument bestätigt weiterhin die Übereinstimmung der Angaben mit den Eintragungen in der Geburtsurkunde.

Wie auch immer, mein Verlobter muss in jedem Fall die richtige Geburtsurkunde besorgen, ich denke, dass er die ja auch für die ABH zur Erlangung einer AE braucht.

Viele Grüße
Hilal
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Antwort #3 - 09.03.2006 um 09:01:58
 
Hi hilal,

es gibt wirklich "zwei" Geburtsurkunden aus Marokko. Die, die Du jetzt hast, wurde an seinem Wohnort erstellt. Auf dem Vordruck steht auch, dass sie die "echte" Geburtsukrunde ersetzen kann. Bei uns hat das Standesamt sie anerkannt.
Die andere (Abschrift auf grünem Papier) wird nur an seinem Geburtsort ausgestellt, ist aber kein Problem (außer dass er oder ein Angehöriger halt evtl. hinfahren muss). Es handelt sich dann um eine direkte Abschrift aus dem Geburtsregister.

Gruß,
line

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ronny
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Antwort #4 - 09.03.2006 um 09:06:01
 
Zitat:
Es handelt sich dann um eine direkte Abschrift aus dem Geburtsregister.


Wobei ich dann die Vorbehalte des deutschen Standesamtes schon nachvollziehen kann. Ist eigentlich ja ähnlich wie bei uns, könnte also schon eine rein gewohnheitsmäßige Reaktion sein Zwinkernd

Was mich jetzt mal selber interessiert,:

Werden denn Änderungen des Personenstandes (z.B. nach der Heirat) in das Geburtsregister eingetragen ?

Grüße
Ronny Zwinkernd
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Antwort #5 - 09.03.2006 um 11:17:08
 
Guten Morgen

Zum Thema Geburtsuhrkunde:

Es gibt in Marocco zweierlei Geburtsuhrkunden.

Die Ersatz Geburtsuhrkunde am Wohnsitz ausgestellt.

Die tatsächliche Geburtsuhrkunde am Geburtsort ausgestellt.

Damit die Ersatz Geburtsuhrkunde oder die tatsächliche Geburtsuhrkunde in Deutschland ( im Regelfall)
anerkannt wird sollte sie vor der Übersetzung vom Staatsanwalt des 1.instandlichen Gerichts und danach vom Außenministerium in Marocco beglaubigt sein.
Danach sollte die Geburtsuhrkunde Übersetzt, vom deutschen Konsulat beglaubigt werden.
Die Erfahrung hat gezeigt sollte die Geburtsuhrkunde mit der beschriebenen Prozedur beim deutschen Standesamt vorgelegt werden, wird (im Regelfall) die eine wie die andere anerkannt.

ABER ACHTUNG :

In Marocco benötigt man sowohl zur Legalisierung einer auswärts geschlossenen Ehe sowie zur Heirat in Marocco die tatsächliche Geburtsuhrkunde am Geburtsort ausgestellt.

Klingt sehr dramatisch aber die Geburtsuhrkunde kann ohne viel Aufhebens von einem Familienangehörigen abgeholt werden.

Es empfiehlt sich eine mehrfache austellung (10 fach) der tatsächliche Geburtsuhrkunde die Kosten sind gering.
Für spätere Eventualitäten (Kinder, Familienzusammenführung etc.)

Bis Bald
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ronny
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Antwort #6 - 09.03.2006 um 12:00:19
 
Zitat:
Die tatsächliche Geburtsuhrkunde am Geburtsort ausgestellt.


OK danke Zwinkernd

Meine Frage ist aber noch offen:

Wird der Geburtseintrag ergänzt wenn der Betreffende die Ehe schließt ?

Wird also in den Geburtseintrag eingetragen: Eheschließung am... in ... ?

Grüße
Ronny Zwinkernd
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 09.03.2006 um 21:07:57
 
High

Ja und nein

auf jedenfall im moment nicht zuverlässig.

Ich habe heute mittag mit dem entsprechenden Sachbearbeiter meines aufenthaltsortes die frage erörtert "wie schütze ich mich vor einem faulen ei"

die eindeutige antwort nur durch die ledigkeitsbescheinigung

hat schon seinen sinn das procedere darum

Wenn die elektronische vernetzung der einwohner erfassung abgeschlossen ist ca.2 jahre wird es mehr sicherheit geben.

ich hake noch mal an anderer stelle nach und gebe dann bescheid

so weit...
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