Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Anerkennung der deutschen Eheschließung in Marokko (Gelesen: 5.328 mal)
hilal
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i love i4a


Beiträge: 49
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Anerkennung der deutschen Eheschließung in Marokko
28.02.2006 um 21:22:04
 
Hallo,

bräuchte eine Auskunft über die Anerkennung der in Deutschland geschlossenen Ehe in Marokko.

Wird die standesamtliche Hochzeit auch in Marokko anerkannt? Der Standesbeamte wusste es nicht genau und hat mir empfohlen, bei der marokkanischen Botschaft nachzufragen.

Habt ihr Erfahrungswerte? Wird denn eine in Deutschland islamisch geschlossene Ehe (als "gleichwertig") anerkannt?

Danke schon mal.

Viele Grüße
Hilal
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
line
Junior Top-Member
**
Offline




Beiträge: 264
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Anerkennung der deutschen Eheschließung in Mar
Antwort #1 - 01.03.2006 um 09:57:07
 
Hi hilal,

im Prinzip kann es Probleme in Marokko geben, wenn Ihr "nur" standesamtlich verheiratet seid. Ob dies in der Praxis was ausmacht, ist dann die andere Frage (z.B. wenn Ihr nur als Touristen mal ins Land fahrt).

Hier ein link, unter dem Du mehr Informationen finden kannst.
http://www.marokko.net/info/publikationen/html/eheschliessung.html

Gruß,
line
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
ronny
Platin Member
*****
Offline


Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Anerkennung der deutschen Eheschließung in Mar
Antwort #2 - 01.03.2006 um 10:40:48
 
Nachdem der ausgewiesene Marokko-Experte verweigert hat will ichs mal versuchen Zwinkernd

Nach dem marokkanischen Recht (CSPS) ist die Eheschließung ein zivilrechtlicher Vertrag zwischen Mann und Frau, eine Ehe kommt danach nur wirksam zustande, wenn bei der Vertragssitzung die Adoulen, die Eheschließenden oder / und ggf. die Vertreter bzw. Ehevormünder anwesend sind.

Bei einer rein standesamtlichen Eheschließung in Deutschland sind diese Voraussetzungen des marokkanischen Rechts jedoch nicht erfüllt,.  Der deutsche Standesbeamte soll die Verlobten darauf hinweisen, und ggf. an das Konsulat verweisen um zu erfragen ob eine zusätzliche Eheschließung vor der marokk. Auslandsvertretung erforderlich ist.

Zitat:
Wird denn eine in Deutschland islamisch geschlossene Ehe (als "gleichwertig") anerkannt?


Wenn die Formvorschriften des marokkanischen CSPS eingehalten werden sollte das möglich sein, evtl. hat auch ein marokkanischer Konsularbeamter diese Berechtigung.

Falls Du nicht dem deutschen Recht unterliegst, könnte auch eine alleinige Eheschließung im Konsulat möglich sein Zwinkernd Dies geht aber nach deutschem Recht nur wenn Du nicht dem deutschen Recht unterstehst (als Deutsche, oder als Asylberechtigte, als ausl. Flüchtling etc.)

Deshalb nochmal die Bitte, gebt Eure Staatsangehörigkeit an, dann werden die Antworten leichter Zwinkernd


Grüße
Ronny Zwinkernd
Zum Seitenanfang
« Zuletzt geändert: 01.03.2006 um 10:52:53 von ronny »  

...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
IP gespeichert
 
hilal
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i love i4a


Beiträge: 49
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Anerkennung der deutschen Eheschließung in Mar
Antwort #3 - 01.03.2006 um 19:48:16
 
Hallo,

danke erst mal für die Hinweise.

Sorry, habe nicht daran gedacht, die Staatsangehörigkeit anzugeben. Also ich bin Deutsche und er ist Marokkaner.

Wir haben islamisch geheiratet und haben darüber eine Urkunde von einer Moschee in Deutschland. Wird das anerkannt?

Am besten ist wohl, wenn ich direkt beim Konsulat nachfrage, damit wir evtl. dort noch einmal heiraten. Kennt sich damit jemand aus? Vielleicht aus eigener Erfahrung?

Eine Anerkennung der Hochzeit in Marokko ist mir deshalb wichtig, falls mal etwas passiert, dass wir dann eben die Rechte von Eheleuten haben.

Danke nochmal für eure Mühe!

Hilal
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
sunnysunshine
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Anerkennung der deutschen Eheschließung in Mar
Antwort #4 - 01.03.2006 um 20:05:10
 
hilal schrieb am 01.03.2006 um 19:48:16:
Hallo,

Am besten ist wohl, wenn ich direkt beim Konsulat nachfrage, damit wir evtl. dort noch einmal heiraten. Kennt sich damit jemand aus? Vielleicht aus eigener Erfahrung?


eine Heirat beim marokkanischen Konsulat kommt für euch nicht in Frage, da du deutsche Staatsangehörige bist. Eine Heirat da wäre z.B. nur möglich, wenn ihr beide die marokkanische Staatsangehörigkeit hättet.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
ronny
Platin Member
*****
Offline


Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Anerkennung der deutschen Eheschließung in Mar
Antwort #5 - 01.03.2006 um 21:08:13
 
Zitat:
eine Heirat beim marokkanischen Konsulat kommt für euch nicht in Frage,


Hi hilal,

die konsularische Eheschließung könntet ihr nur als Ergänzung in Betracht ziehen, um die Ehe in Marokko wirksam werden zu lassen Zwinkernd

Ob die bereits erfolgte islamische Eheschießung in Marokko anerkannt wird, kann Dir auch nur das Konsulat sicher sagen, wird aber davon abhängen, in welcherArt Moschee ihr geheiratet habt. Ob diese Glaubensrichtung dann Gnade vor dem marokkanischen Recht findet ist mir bekannt.

Für Deutschland ist weder die Konsulatsehe noch die Moscheehe relevant, weil Du deutsche Staatsangehörige bist (Art. 13 EGBGB).

Die  Frage bei Ehe und Familie wäre wie folgt zu beantworten:

Aufgrund von § 28 Abs. 1 AufenthG hat er einen Anspruch auf Erteilung einer AE nach der Eheschließung. Soweit er das mit der Antragstellung noch innerhalb des Gültigkeitszeitraumes seines Titels aus Spanien realisieren kann,  gilt § 39 Ziffer 6 AufenthV . D.h. eine nochmalige Ausreise ist nicht erforderlich, er kann die AE direkt bei der ABH beantragen Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd

Zum Seitenanfang
« Zuletzt geändert: 02.03.2006 um 07:24:48 von ronny »  

...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema