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Amerikaner & Deutscher selbststaendig (Gelesen: 3.148 mal)
selim
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10.02.2006 um 13:47:01
 
Hallo,

Ich und ein Amerikanischer Freund wuerden uns gerne in der Gastronomie selbststaendig machen. Wir haben zwar Kapital jedoch keine Million und werden auch nicht 10 Leute anstellen gleich von Anfang an.

-Muss ich mich selbststaendig machen und ihn dann einstellen ? Falls "ja" dann als was muss ich ihn einstellen?? Ist es dann schlussentlich egal was er fuer eine Funktion uebernimmt nachdem er Angestellter ist? Seine staerken sind eher im Buchhalterischen und Organization, werden die mir nicht sagen stell einen Deutschen an?

-Gaebe es eine Rechtsform die es mir erleichtert so eine Partnerschaft einzugehen?

Vielen Dank fuer jeden Beitrag!!
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Mick
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Antwort #1 - 10.02.2006 um 17:27:29
 
Hi,
welchen Status hat Dein Freund denn hier? Oder lebt
er noch im Ausland?
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Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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selim
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Antwort #2 - 11.02.2006 um 03:19:45
 
Mick schrieb am 10.02.2006 um 17:27:29:
Hi,
welchen Status hat Dein Freund denn hier? Oder lebt
er noch im Ausland?


Er ist noch in den USA.
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Mick
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Antwort #3 - 11.02.2006 um 12:45:15
 
Hi,
für eine Arbeitnehmertätigkeit sehe ich da kaum eine Möglichkeit.
Kannst ja mal in der BeschV nachsehen, ob da irgendwas
passt. Hinzu käme noch eine Vorrangprüfung.
Grundsätzlich kann er sich auch selbständig machen, die Frage
ob das im Einzelfall klappt, kann aber nur vor Ort mit der ABH
geklärt werden.
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Antwort #4 - 11.02.2006 um 16:01:24
 
Mick schrieb am 11.02.2006 um 12:45:15:
Hi,
für eine Arbeitnehmertätigkeit sehe ich da kaum eine Möglichkeit.
Kannst ja mal in der BeschV nachsehen, ob da irgendwas
passt. Hinzu käme noch eine Vorrangprüfung.
Grundsätzlich kann er sich auch selbständig machen, die Frage
ob das im Einzelfall klappt, kann aber nur vor Ort mit der ABH
geklärt werden.


Also waere es eventuell sogar einfacher eine Partnerschaft, mit der passenden Rechtsform, einzugehen als ihn irgendwie versuchen einzustellen (?) Das haengt dann ab ob die ABH z.B mit der Summe der Investition, Konzept, Arbeitsplatzschaffung etc. begeistert ist (?)
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Mick
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Antwort #5 - 11.02.2006 um 16:35:22
 
Hi,
die Chancen, sich in D. selbständig zu machen sind für
US-Amerikaner gar nicht mal so schlecht. Liegt an einem
alten Abkommen zwischen den USA und Deutschland.
Sicherlich wird die ABH in Zusammenarbeit mit den ent-
sprechenden Behörden (z.B. Gewerbeamt) die Geschichte
ein wenig unter die Lupe nehmen (Konzept, Eignung).

Versuch macht kluch.
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Antwort #6 - 12.02.2006 um 03:55:39
 
Mick schrieb am 11.02.2006 um 16:35:22:
Hi,
die Chancen, sich in D. selbständig zu machen sind für
US-Amerikaner gar nicht mal so schlecht. Liegt an einem
alten Abkommen zwischen den USA und Deutschland.
Sicherlich wird die ABH in Zusammenarbeit mit den ent-
sprechenden Behörden (z.B. Gewerbeamt) die Geschichte
ein wenig unter die Lupe nehmen (Konzept, Eignung).

Versuch macht kluch.


Sehr hilfreich, Dankeschoen!
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #7 - 13.02.2006 um 21:23:43
 
Mick schrieb am 11.02.2006 um 16:35:22:
Liegt an einem
alten Abkommen zwischen den USA und Deutschland.
...
Versuch macht kluch.


Wenn Du zur ABH gehst, sprich sie ruhig konkret auf dieses " Freundschaftsabkommen "an. Ist nicht unbedingt überall bekannt und auch nicht in jeder Sammlung zu finden. Quelle hab ich jetzt hier zu Hause leider net zur Hand Traurig
Voraussetzung ist u.a. die sogenannte Gegenseitigkeit; d.h. Du must Dich als Deutscher in Amerika mit der gleichen Sache selbständig machen können ( Info's dazu gibt es nach meinem Wisssensstand bei der IHK ). Diese Chance ist auf jeden Fall wesentlich größer als die Anstellung in der Gastronomie. Ich kasper grad einen entsprechenden Fall in der Praxis durch, Prognose zum Ausgang ?!

Aber wie Mick schon schrieb

TRY IT!
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Antwort #8 - 14.02.2006 um 07:24:29
 
wichtel schrieb am 13.02.2006 um 21:23:43:
Quelle hab ich jetzt hier zu Hause leider net zur Hand Traurig

Hi,
die "Quelle":
Freundschafts-, Handels- und Schifffahrtsvertrag zwischen der
Bundesrepublik Deutschland un den Vereinigten Staaten von
Amerika vom 29.10.1954 (BGBl. II S. 487, BGBl. II S. 763).
Ist kein Freibrief, aber enthält quasi eine "Wohlwollensregelung".
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Antwort #9 - 14.02.2006 um 14:06:25
 
Vielen Dank nochmals! ich sehe glaube ich langsam etwas licht im Tunnel  Cool
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