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Besuchervisum???? (Gelesen: 2.771 mal)
alkim
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Beiträge: 9

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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07.02.2006 um 12:59:43
 
hallo!

meine tochter wird jetzt im august eingeschuld und dazu wollte ich die eltern und geschwister von meinem mann (türke) einladen nach deutschland. was muß ich beachten? ich bin zur zeit harz4 empfänger  Traurig weinend  und mein mann ist noch bis ende mai in einer massnahme,  flugticket sind kein thema.

wir wissen aber auch noch nicht genau ob seine eltern kommen können (gesundheitlich).. aber seine geschwister wollen gerne kommen..wie alt müssen die denn sein das sie so ein besuchervisum bekommen ( 6J. bis 21 J. )...

hilfe ich kenn mich da ja nicht aus und fragen bei bekannten sind alle unterschiedlich herausgekommen  unentschlossen , hab auch schon im netz geschaut, aber ich bin da noch nicht weiter gekommen.

lg alkim
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ronny
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Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
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Antwort #1 - 07.02.2006 um 15:40:00
 
Zitat:
was muß ich beachten?


Wie willst Du den Lebensunterhalt sicherstellen für die Besucher? Sieh mal in den § 2 AufenthG.

Ohne jetzt zu nahe treten zu wollen, könnte da schon die erste Hürde liegen Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
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Reyhan
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 07.02.2006 um 20:31:52
 
..sehe ich genau wie Ronny. Viel Hoffnung kann man Dir / euch nicht machen.

Aber wie wäre es mit einem Besuch im Bürgerbüro und der Frage nach Alternativen zur Verpflichtungserklärung falls die Verwandschaft finanziell gut ausgerüstet sein sollte.

Alles andere was Du beachten musst, findest Du auf der jeweiligen Seite der deutschen zuständige Vertretungen ( Ankara, Izmir und Istanbul ) in der Türkei.

Altersbeschränkungen gibts keine so weit ich informiert bin.

Viel Glück

Reyhan
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..immer mit der Ruhe !
 
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Reyhan
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 07.02.2006 um 20:34:45
 
..vielleicht kann ja auch jemand anders für euch die Verpflichtungserklärung abgeben ?

Reyhan
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alkim
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Beiträge: 9

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #4 - 08.02.2006 um 22:43:00
 
hallo!

ich danke euch erst mal für die tips....

ist echt nur traurig weinend weinend weinend,das man betteln gehen muß auf ämter um die familie mal einzuladen,ich als deutsche kann zu meinen schwiegereltern und familie mit meinen perso ohne jede hinternis fliegen. Traurig Traurig Traurig

ich will doch kein geld von irgentwelchen ämtern haben,mir ist es ja schon peinlich wegen meinem harz 4....wo ich aber auch nur 100 euro erhalte.
ich will doch nur meine familie sehen...
naja werd mal mit meinen eltern reden,die müßen wohl dann den antrag stellen....ich hoffe das geht da sie beide rentner sind...

lg mandy
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Marco
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Rechtsanwalt/-anwältin
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Antwort #5 - 21.02.2006 um 16:51:58
 
Zitat:
ich hoffe das geht da sie beide rentner sind...


Grundsätzlich geht das. Es kommt natürlich drauf an, wie viel Rente die beiden erhalten und wie viele Leute "eingeladen" werden sollen.

Am besten einfach mal zur Ausländerbehörde gehen und nachfragen.

Gruß

Marco
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