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wie sollten wir vor gehen? (Gelesen: 4.600 mal)
Anu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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24.01.2006 um 17:47:47
 
hallo,

ich bin Ausländerin und lbe in meinem Heimatland,mein Freund ist ein Ausländer der in Deutschland geboren ist und dort lebt, wir wollen heiraten und würden gerne wissen wie es am schnellsten geht. Oder was welcher weg am einfachsten ist.

danke!
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Bruno
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 24.01.2006 um 17:56:20
 
Hi,

was soll schnell gehen ?


Bruno
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Anu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 24.01.2006 um 18:07:57
 
dass ich zu ihn kann bzw. dass wir heiraten
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
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Antwort #3 - 24.01.2006 um 18:57:45
 
Zitat:
dass wir heiraten


Aus welchem Land stammst DU und welche Staatsangehörigkeit hat ER ?

Welchen ausländerrechtlichen Status hat ER in Deutschland ?

Grüße
Ronny Zwinkernd

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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Anu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 24.01.2006 um 19:07:44
 
Also,    ich bin Armenierin und er ist Türke

Den genauer staus weiss ich jetzt nicht aber ich glaube Es ist auf jeden fall un befristet Ich glaube Aufenthaltsberechtigung
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ronny
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Antwort #5 - 24.01.2006 um 19:58:19
 
Hi Anu,

dann habt ihr drei Staaten zur Auswahl, in denen ihr heiraten könnt :

Türkei

Armenien

Deutschland

und in Deutschland wiederum drei Möglichkeiten:

Botschaft Türkei

Botschaft Armenien

deutsches Standesamt.

Für das letztere benötigt ihr den türkischen Pass, eine türkische Abstammungsurkunde und ein mehrsprachiges türkisches EFZ, sowie von Dir die in dem nachstehenden
link
genannten Unterlagen.

Der Rest ist in den FAQ erläutert. Was die ausländischen Behörden verlangen erfahrt ihr jeweils direkt dort.

Für eine Eheschließung in Deutschland (egal wo!) wird ausländerrechtlich das Visum zum Zwecke der Eheschließung benötigt, welches Du bei der deutschen Botschaft in Armenien beantragen mußt.

Grüße
Ronny Zwinkernd
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Anu
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Antwort #6 - 24.01.2006 um 20:25:33
 
Danke für die Anwort!

Und spielt es eine Rolle dass, ich eine Asylbewerberin in Deutschland gewesen bin (besser gesagt meine Eltern ich war noch minderjährig als der antrag gestellt woren ist )und freiwillig zurück gekehrt bin/sind ob ich das Visum bekomme?
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ronny
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Antwort #7 - 24.01.2006 um 20:31:50
 
Anu schrieb am 24.01.2006 um 20:25:33:
Danke für die Anwort!

Und spielt es eine Rolle dass, ich eine Asylbewerberin in Deutschland gewesen bin (besser gesagt meine Eltern ich war noch minderjährig als der antrag gestellt woren ist )und freiwillig zurück gekehrt bin/sind ob ich das Visum bekomme?



Hi Anu,

solange da keine Abschiebung oder Ausweisung im Raum steht, dürfte das nicht von Belang sein. Allerdings solltet ihr Euch darauf einstellen, dass die Ernsthaftigkeit der Eheführungsabsichten sicher hinterfragt werden wird. Ggf. solltet ihr auch beantworten können, warum die Ehe nicht auch in der Tükei oder in Armenien geführt werden kann.

Grüße
Ronny Zwinkernd
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Anu
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Antwort #8 - 24.01.2006 um 20:43:52
 
Wenn wir z.B. in der Türkei heiraten, muss ich zurück nach Armenien und er zurück nach Deuschland und einen antrag auf Familienzusammenfühtung stellen?

übrigens finde ich den Satz auf französisch sehr schön!
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Antwort #9 - 24.01.2006 um 21:32:08
 
Anu schrieb am 24.01.2006 um 20:43:52:
Wenn wir z.B. in der Türkei heiraten, muss ich zurück nach Armenien und er zurück nach Deuschland und einen antrag auf Familienzusammenfühtung stellen?




Das wäre eine Möglicheit, geht sicher auch Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd

Das Motto ist vom "kleinen Prinzen" von A. de Saint-Exupery Zwinkernd
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Antwort #10 - 24.01.2006 um 22:15:57
 
Danke für die Infos!

Na ja mal sehen wie wir es machen und ob es auch klappt.
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