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Bin ich nach Aufenthalt in Dtl antragsberechtigt? (Gelesen: 7.130 mal)
julia_russland
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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24.01.2006 um 14:29:06
 
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir weiter helfen könnten. Falls dieses Thema schon besprochen wurde, bitte ich Sie herzlich, mich auf die Web-Site zu verweisen.

Ich bin russische Staatsbürgerin. Im Februar 2004 habe ich im Deutschen Konsulat Moskau einen Antrag auf Erteilung eines Visums zur städigen Wohnsitznahme als jüdische Kontingentflüchtling gestellt. Die Antwort liegt immer noch nicht vor, weil mir gerade die Änderungen des Zuwanderungsgesetzes 2005 dazwischengekommen sind. Im Bundesministerium für Flüchtlinge und Migration wurde mir gesagt, dass eine neue Regelung erst im Juni -Juli 2006 vorliegen wird und ich nach der neuen Regelung weitere Unterlagen nachreichen muss (Nachweis über Deutschkenntnisse usw).

Im Dezember 2005 habe ich ein Visum zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit in Dtl. beantragt und eine Anfrage wegen Auswanderung gemacht. Neulich habe ich ein Schreiben aus der Deutschen Botschaft Moskau bekommen - Zitat
"...möchte ich Sie aber darauf verweisen, dass zum jetzigen Zeitpunkt nicht absehbar ist, ob Personen, die sich längerfristig in Deutschland aufhalten, überhaupt noch antragsberechtigt im Rahmen der jüdischen Zuwanderung sind".

Meine Frage an Sie wäre - ob das wirklich so ist, dass wenn ich jetzt eine Arbeit in Dtl aufnehme und ein paar Jahre da arbeite, werde ich automatisch nicht mehr antragsberechtigt  im Rahmen der jüdischen Zuwanderung?

Diese Arbeit wäre doch ein Teil meiner Integration in Dlt!

Ich hoffe, Sie können mir weiterhelfen. Vielen Dank für Ihre Hilfe im Voraus.

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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
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Antwort #1 - 24.01.2006 um 14:39:24
 
Hallo Julia,

das eine (Kontingent) hat mit dem anderen (Visum zur Arbeitsaufnahme) nichts zu tun Zwinkernd

Wenn Du jetzt als "normale" Antragstellerin ein Visum zum Zwecke der Ausübung einer Beschäftigung erhalten solltest, kannst Du u.U. die evtl. notwendigen Formalitäten nach der anstehenden Neuregelung der Kontingentregelung nicht mehr erfüllen. Dazu kann dir eigentlich nur das BAMF was sagen, Zwinkernd


Sicherlich wird die Neuregelung des jüdischen Kontingents voraussetzen, dass die Genehmigung,  als jüdische Migrantin einzuwandern, im Herkunftsstaat abgewartet werden muß Zwinkernd

Eine ähnliche Regelung gab/ und gibt es bei den Spätaussiedlern, die die Entscheidung über den Aufnahmeantrag in Russland abwarten müssen.

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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michael_p
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 24.01.2006 um 15:50:06
 
Hallo Julia,
ich war in der gleichen Situation vor einige Jahre.
Es war so, das mein Antrag auf  J. Emigration  wurde nicht weitergearbeitet, während ich in Deutschland gearbeitet habe. Nur nach 2 Jahre Briefwechsel hat mir ein Telefonat mit Auswärtigen Amt in Berlin geholfen, und Antrag wurde weitergearbeitet. Noch nach 1 Jahr habe ich eine Aufnahmezusage gekriegt, aber musste mit der Arbeit aufhören und wieder nach Russland zurück, weil man bei der Einfahrt als J. Emigrant eine gültige Aufenthaltserlaubnis nicht besitzen darf).

Endergebnis: Arbeitsstelle wurde vergeben, neue konnte bis jetzt nicht finden, und sitze ohne Job richtig wie ein Flüchtling.
Also, auf deine Bemerkung: *Diese Arbeit wäre doch ein Teil meiner Integration in Dlt!*
kann nur antworten: für Deutschland ist es egal,  alles läut nur laut Gesetz und Fortschrift auf jetzigen Zeitpunkt. Die ändern sich doch ständig.

Ich wage dir nur empfehlen, Wartezeit bis deiner Aufnahmezusage zu einschätzen (je nach Bundesland ist anders, in Schleswig-Holstein z.B., nur 0,5-1 Jahr). Wenn die kurz ist,  dann lieber abwarten.

Grüsse,
Michael_Pet
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brickbat
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #3 - 24.01.2006 um 16:26:56
 
Zitat:
Also, auf deine Bemerkung: *Diese Arbeit wäre doch ein Teil meiner Integration in Dlt!*
kann nur antworten: für Deutschland ist es egal,  alles läut nur laut Gesetz und Fortschrift auf jetzigen Zeitpunkt. Die ändern sich doch ständig.



Mooooment mal! Das ist ja wohl ausgemachter Unsinn. Der theoretische Sinn der Aufnahme jüdischer  Emigranten im Rahmen der Kontingentregelung ist der Schutz vor evtl. `Verfolgung´ im Heimatland aufgrund der Glaubenszugehörigkeit. Wenn jemand bereits auf einer anderen Grundlage über einen gesicherten Aufenthalt außerhalb des `Verfolgerstaates´ verfügt benötigt er diesen Schutz überhaupt nicht mehr. Er verläßt seinen Heimatstaat ja nicht um der dortigen evtl. Benachteiligung zu entgehen sondern um hier eine Beschäftigung auszuüben.
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michael_p
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 24.01.2006 um 17:51:17
 
brickbat

Zitat:
Mooooment mal! Das ist ja wohl ausgemachter Unsinn.

***Das ist meine Meinung, wenn ich die hier aussprechen darf.

Zitat:
Der theoretische Sinn der Aufnahme jüdischer  Emigranten im Rahmen der Kontingentregelung ist der Schutz vor evtl. `Verfolgung´ im Heimatland aufgrund der Glaubenszugehörigkeit. Wenn jemand bereits auf einer anderen Grundlage über einen gesicherten Aufenthalt außerhalb des `Verfolgerstaates´ verfügt benötigt er diesen Schutz überhaupt nicht mehr. Er verläßt seinen Heimatstaat ja nicht um der dortigen evtl. Benachteiligung zu entgehen sondern um hier eine Beschäftigung auszuüben.


***Laut ’’theoretischen’’ Sinns  es evtl. korrekt. 

Bitte doch 2 Alternativen zum Vergleich, die ein Antragsteller nach der Antragstellung hat:

1)      1-3-7 Jahre in der `Verfolgerstaat´ sitzen und warten,  sich ’’verfolgen’’ lassen. Nach der Einreise auf Antrag: kein Deutschkenntnis, ARG2 .
2)      Arbeit in Ausland finden, verdienen, Rentenbeträge, Steuern zahlen. Aufenthalt ist dabei nicht gesichert:  kein Job – kein Aufenthalt.
     Nach der Einreise auf Antrag: gutes Deutsch, dadurch weniger Anspruch auf Sozialleistungen.

Meine Meinung nach 2) ist attraktiver sowohl für Antragsteller als auch evtl. (?)für Deutschland.
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Mick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #5 - 24.01.2006 um 19:30:44
 
Hi,
"Verfolgerstaat" ist im Zusammenhang mit den aufgenommenen Kontingenten
der völlig falsche Ausdruck. Damit wird suggeriert, dass eine staatliche Ver-
folgung stattfand/stattfindet. Und eben das wird seitens Deutschland nicht so
gesehen.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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julia_russland
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #6 - 24.01.2006 um 21:54:51
 
Zunächst mal herzlichen Dank für Ihre Hilfe und Antworten!!!  Daumen hoch danke
Jetzt muss ich mich nur noch erkundigen, wie lange ich mich in NRW aufhalten darf.

Zitat:
"Verfolgerstaat" ist im Zusammenhang mit den aufgenommenen Kontingenten
der völlig falsche Ausdruck. Damit wird suggeriert, dass eine staatliche Ver-
folgung stattfand/stattfindet. Und eben das wird seitens Deutschland nicht so
gesehen.


Da stimme ich dem Mick vollkommen zu.
Es geht seit langem nicht mehr um einen "Verfolgerstaat", sondern um Reparationen/ Schadenersatz, den man an mich als Nachfolgerin und Vertreterin des vernichteten Volkes leistet (Die Ermordeten brauchen die Reparationen bestimmt nicht mehr  [trän=traen.gif]- wer ausreisen wollte, ist schon ausgereist + diejenigen, die noch etwas mit dem 2. Weltkrieg zu tun hatten, sind jetzt LEIDER  [trän=traen.gif] 60 Jahre nach Kriegesende nicht mehr am Leben - Ich bin 22). So sehe ich das wenigstens.

Dabei wurde ganz vor kurzem ein Attentat in einer Synagoge in Moskau ausgeübt. Ich möchte eine Synagoge besuchen, ohne mich um mein Leben zu bangen.   

MICHAEL_P: Du hast genau meine Meinung geäßert bis auf das letzte Wort.  :happy: Daumen hoch

Ich will doch für den deutschen Staat arbeiten, alle Steuern zahlen, auch mein Deutsch im Lande perfektionieren und DESWEGEN entzieht man mir die Möglichkeit, eingebürgert zu werden, wobei ich darauf jeden Anspruch habe???!!! Ich verzichte doch auf jede Sozialleistung!!! Ich will dem deutschen Staat nicht auf der Tasche liegen!
Wo ist der Sinn dieser Gesetze??!!! Schockiert/Erstaunt
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Reni
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #7 - 24.01.2006 um 22:17:34
 
Hallo Julia,
trotz des zu erwartenden Protestes: ich weiß nicht, ob und wie lange in Deutschland ein Besuch einer Synagoge ungefährlich ist. Sie werden allerdings ständig bewacht, genau wie alle anderen jüdischen Einrichtungen.
Der Sinn solcher Vorschriften und ihrer buchstabengenauen statt sinngemäßen Durchführung? Erstens, es ist Vorschrift - um des Prinzips willen.
Zweitens: natürlich wäre es für den deutschen Staat besser, wenn du oder michael euren Lebensunterhalt selbst verdienen würdet. Aber sieht das der deutsche Staat ein? oder impliziert das System, dass man abhängige, dankbar sein müssende Einwanderer hat....
Gruß
Reni - die riskiert, dass der thread gesperrt wird.
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
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Antwort #8 - 24.01.2006 um 22:21:58
 
Zitat:
trotz des zu erwartenden Protestes


Ich protestiere ned ich halts für überflüssig was Du da von Dir gibst, sorry Zwinkernd
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julia_russland
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Noch ein paar Fragen
Antwort #9 - 24.01.2006 um 23:26:44
 
Hallöchen an alle,

ich hoffe, ich war nicht sehr bissig in meiner Bemerkung von älteren Leuten. Die tun mir nur wirklich leid.


Ein paar Fragen anlässlich der Einbürgerung und Arbeitsaufnahme in Dtl.

1) Wo genau kann ich mich erkundigen, wie
lange ich in NRW mich aufhalten darf, um dann doch eingebürgert zu
werden?

2) Kann es vorkommen, dass mir die Aufnahmezusage verweigert wird,
falls ich mich länger als erlaubt in Dtl aufhalte? dass mir auf der Stelle
diese "Antragsberechtigung" entzogen wird?

3) Wird mein Antrag bearbeitet, nur in dem Falle, dass ich mich in Russland aufhalte? Oder ist es egal, wo ich mich aufhalte?

Vielen Dank im Voraus!!!
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #10 - 25.01.2006 um 00:16:02
 
Reni schrieb am 24.01.2006 um 22:17:34:
Reni - die riskiert, dass der thread gesperrt wird.

Bitte lass das Geschwafel, sonst riskierst du eher, dass nicht nur
der thread sondern auch Du gesperrt wirst.

Stammtisch ist woanders  unentschlossen
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Saxonicus
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Antwort #11 - 25.01.2006 um 00:30:37
 
Deutschland sollte ja eigentlich nur eine Zwischenstation bei der Ausreise nach Erez Israel sein. Bitte versteht mich nicht falsch, aber Israel braucht die Einwanderung, Deutschland nicht unbedingt.
Wie sagte neulich ein israelischer Minister: "Gegen die Sozialleistungen in Deutschland hat Israel keine Chancen."
Mir soll es nur recht sein, wenn sich in Deutschland nach der Shoa wieder jüdisches Leben entwickelt, aber es sind nicht alles Juden, die als solche aus der GUS auswandern.
Ich hatte mal Kontakt mit solchen Leuten, die sagten mir ganz offen: "Mit den Juden haben wir nichts am Hut, aber es war für uns eine Gelegenheit nach Deutschland zu kommen, indem wir uns als solche ausgaben."
Ich will niemanden zu nahe treten, aber man sollte doch ein bißchen genauer hinschauen.

Shalom
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Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
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julia_russland
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #12 - 25.01.2006 um 01:13:12
 
Ist das jetzt etwa ein Nazi-Geschwafel? Danke Dir.  sensationell

Dtl und Isreal sind unvergleichbar.  Ich bleibe eher in Russland als dass ich nach Isreal auswandere, wo nicht alle Juden sind (sondern Araber) und Palästinenser mit Bomben drohen. Danke Dir! Ich habe immer von einer Bombe geträumt! Das hatte mir noch im Leben gefehtl!  :gähn: Sonst  ist mir in Russland allzu langweilig!

Danke für Deine Fürsorge!

Wieso wanderst DU nicht nach Isreal aus? Jemand bekommt dann eine freie Arbeitsstelle ! ICH z. B.
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julia_russland
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #13 - 25.01.2006 um 01:14:46
 
Es geht mich nix an, was Dtl oder Israel braucht. Es geht mir darum, was ICH persönlich brauche.
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ronny
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Antwort #14 - 25.01.2006 um 07:32:38
 
Zitat:
Wo genau kann ich mich erkundigen


Hatte ich Dir doch schon gesagt :

Beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, kurz BAMF Zwinkernd

Da werden sie geholfen Zwinkernd

Einbürgerung ist nach der Einreise erst nach langjährigem rechtmäßigem Inlandsaufenthalt (sieben Jahre im Falle der Zuwanderung als jüd. Migrant) möglich Zwinkernd Aber bis dahin fließt noch soviel Wasser die Weser runter.... das kann man deshalb nicht verbindlich sagen .

Grüße
Ronny Zwinkernd
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