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Sprachvisum (Gelesen: 941 mal)
karibu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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25.12.2005 um 04:50:52
 
Darf ein Ausländer mit einem Sprachvisum für D auch andere EU-Länder bzw. Schengen-Staaten besuchen?

Darf ein Ausländer mit einem Sprachvisum einen Heimaturlaub machen, d.h. während der Dauer des Visums heimreisen und mit dem selben Visum wieder nach D einreisen?
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sunnysunshine
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 25.12.2005 um 08:33:07
 
Hallo karibu,

das kommt darauf an, ob du mit Sprachvisum das tatsächliche Visum oder die Aufenthaltserlaubnis nach § 16 AufenthG meinst.

Wenn du das Visum (Maximalgültigkeit 3 Monate, von der Botschaft ausgestellt) meinst, kommt es darauf an, ob es ein Deutschland-Visum oder ein Schengen-Visum ist und wieviele Einreisen darin gestattet sind. Steht alles im Aufkleber Zwinkernd Wenn es ein Schengenvisum ist und multiple Einreisen gestattet sind, ist das kein Problem.

Wenn es sich um eine Aufenthaltserlaubnis nach § 16 AufenthG (durch die ABH in Deutschland ausgestellt) handelt, ist dies ein schengenwirksamer Titel, d.h. sie kann damit auch in andere Schengenländer reisen. Auch kann sie damit Heimaturlaub machen, aber sie muss darauf achten, dass die AE nicht erlischt. D.h. durch einen längeren Auslandsaufenthalt (kann schon bei vier Wochen oder kürzer  sein) könnte es den Anschein erwecken, dass sie gar nicht mehr an dem Sprachkurs teilnimmt sondern diesen abgebrochen hat. Damit würde die Aufenthaltserlaubnis erlöschen und sie handelt sich damit Probleme wie z.B. illegale Einreise bzw. illegalen Aufenthalt ein.

Am besten mit der zuständigen lokalen ABH abklären,wie die das sehen. Wenn es sich z.B. um eine Sprachschule handelt, die Ferien hat, am besten eine Bestätigung darüber mitnehmen.

Grüße
sunnysunshine Zwinkernd
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