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kann die ABH meine Aufenthaltserlaubnis erlöschen? (Gelesen: 2.715 mal)
baher
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Beiträge: 13

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag kann die ABH meine Aufenthaltserlaubnis erlöschen?
30.11.2005 um 17:04:02
 
Guten Abend an Alle,

ich bin neu hier und ich freue mich wirklich, dass so was gibt. Es ist eine große Hilfe für jeden, der dringende Antwort auf seine fragen hat.
                                Vielen Dank für euch im voraus.

Ich habe eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis seit 4 Monate. Ich bin leider seit einem Monat Arbeitslos geworden und und meine deutsche Frau will sich von mir trennen.

Kann die ABH meine Aufenthaltserlaubnis von mir zurückziehen, wenn ich und meine Frau uns trennen würden? Weil ich auch ohne Arbeit jetzt bin?

Ich habe noch eine frage bitte

Ein Freund von mir hat fast die gleiche Situation aber noch schlemmer er er bezieht HARTZ 4 Leistung und er weiss auch nicht was mit ihm geschehen wird?

kann und jemand bitte unsere dringende fragen beantworten???


Vielen Dank für eure Hilfe

Viele Grüße


Baher



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Bruno
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: kann die ABH meine Aufenthaltserlaubnis erlösc
Antwort #1 - 01.12.2005 um 10:42:58
 
hi,

wenn zum Zeitpunkt der Erteilung der NE alle Voraussetzungen vorlagen und von Dir
nicht nachweislich getäuscht wurde, so gibt es keine Begründung für die Rücknahme
der NE.
Die Trennung von deiner Ehefrau und der Bezug von ALG I zum jetzigen Zeitpunkt
ist kein Grund die NE zu widerrufen bzw. zurück zu nehmen.

Bei Deinem Freund ist offensichtlich die NE erteilt worden, obwohl ALG II-Leistungen
bezogen wurden. Hier sieht die Sachlage schon anders aus.

Maßgeblich sind für die Erteilung der NE bei deusche verheirateten § 28 Abs. 2 AufenthG.
Hierbei sind die allg. Erteilungsvorauss. aus § 5 AufenthG zu beachten. Werden diese
z.T. wahrheitswidrig angegeben kann die NE natürlich gem. § 48 VwVfG zurückgenommen
werden.

Bruno

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Abu
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Beiträge: 2.772

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Kleinmachnow
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: kann die ABH meine Aufenthaltserlaubnis erlösc
Antwort #2 - 01.12.2005 um 10:46:55
 
Zitat:
Bei Deinem Freund ist offensichtlich die NE erteilt worden, obwohl ALG II-Leistungen bezogen wurden.
Woher weißt Du das?

Abu
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brickbat
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Beiträge: 1.257
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: kann die ABH meine Aufenthaltserlaubnis erlösc
Antwort #3 - 01.12.2005 um 14:03:52
 
Zitat:
...Die Trennung von deiner Ehefrau und der Bezug von ALG I zum jetzigen Zeitpunkt
ist kein Grund die NE zu widerrufen bzw. zurück zu nehmen.


...es sei denn, die Ehefrau gibt als Trennungsdatum ein vor der Erteilung der NE liegendes Datum an...
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Bruno
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: kann die ABH meine Aufenthaltserlaubnis erlösc
Antwort #4 - 01.12.2005 um 15:26:08
 
Abu schrieb am 01.12.2005 um 10:46:55:
Woher weißt Du das?

Abu



steht im SV !
Sonst weitere Aufklärung notwendig ! Schockiert/Erstaunt

Bruno
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Bruno
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: kann die ABH meine Aufenthaltserlaubnis erlösc
Antwort #5 - 01.12.2005 um 15:26:57
 
brickbat schrieb am 01.12.2005 um 14:03:52:
...es sei denn, die Ehefrau gibt als Trennungsdatum ein vor der Erteilung der NE liegendes Datum an...



jau, das wäre in der Tat schlecht !


Bruno
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