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Ausländerrecht >> EU- und Schengenrecht (inclusive Besuchsaufenthalte) >> Sollte ich als Einladender einer Philippina die Botschaft kontaktieren?
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Beitrag begonnen von Edwin67 am 01.12.2017 um 23:31:31

Titel: Sollte ich als Einladender einer Philippina die Botschaft kontaktieren?
Beitrag von Edwin67 am 01.12.2017 um 23:31:31
Hallo,
nachdem ich hier verschiedene Threats durchsucht habe und keine Antwort fand, wage ich diesen Hilferuf.
Vorgeschichte: Ich habe bereits 4 mal eine Khmer erfolgreich nach Deutschland für jeweils 90 Tage Schengenvisum eingeladen. Diese hatte keine tolle Arbeit, jedoch eine Immobilie, aber es gab keine Probleme.
Nun wollte ich zum 10.10. eine Philippina aus Dapitan City einladen. Sie ist zwar erst 29, besitzt jedoch eine Immobilie auf 2000m² eigenem Grundstück, ist eine Abteilungsleiterin in der Stadtverwaltung(also nach Oberbürgermeister und Bürgermeister die 3. Leitungsebene einer 80.000 Einwohnerstadt) seit 5 Jahren mit Optionen zum Aufstieg, hält als Hochschullehrerin an der Uni Lehrveranstaltungen und ist gesellschaftlich aktiv. Ich selbst bin ebenfalls Beamter im öffentlichen Dienst. ... Der Schengenvisumsantrag wurde abgelehnt, weil die Rückkehrbereitschaft nicht gewährleistet wäre. Alle Unterlagen wurden von ihr sorgfältig und vollständig eingereicht. Außerdem war in ihrem Ausweis deutlich zu sehen, dass sie privat in Singapore, Hanoi, Kuala Lumpur und Hongkong auf Urlaubsreisen war.
Wir waren sehr geschockt über die Ablehnung und gingen in die Remonstration(ich beschrieb noch einmal ausführlich unsere Situation, also dass ich mir weder eine illegale Prostituierte noch eine Putzhilfe oder ähnliches leisten möchte, weil ich meine gute Stellung nicht verlieren möchte usw.) mit der Absicht, nun nur noch einen Monat Urlaub hier zu planen, da ihre Dissertation im Januar beginnen soll. Nun sind es nur noch 6 Tage bis zur Reise, und die Botschaft meldet nichts. Sie hat heute früh eine Mail geschrieben, die prompt damit beantwortet wurde, dass weitere Nachfragen nur die Zeit verlängern.
Ich könnte mich jetzt auslassen über hundertausende illegale Flüchtlinge in Deutschland, würde aber nur gern wissen, ob es einen Sinn ergeben würde, wenn ich bei der Botschaft eine weitere Nachfrage starte.
Vielen Dank im voraus!
Edwin
P.S.tut nichts zur Sache, muss aber sein: Wer , wenn nicht diese Frau sollte ein Schengenvisum bekommen? Sie ist entsprechend verletzt, weil sie auch auf eigene Kosten ca.800km nach Manila geflogen ist, um dann nicht einen Deutschen auf der Botschaft zu treffen, sondern nur PhilippinOs, die sie mit entwürdigenden Fragen malträtieren, denn nicht alle Asiatinnen sind in der Prostitution tätig...am Ende entscheiden wohl Asiaten indirekt über meine Lebensgestaltung- eine Unverschämtheit!

Titel: Re: Sollte ich als Einladender einer Philippina die Botschaft kontaktieren?
Beitrag von Petersburger am 02.12.2017 um 07:11:14

Edwin67 schrieb am 01.12.2017 um 23:31:31:
würde aber nur gern wissen, ob es einen Sinn ergeben würde, wenn ich bei der Botschaft eine weitere Nachfrage starte.

Wenn Du, lieber Kollege, das in sachlichem Stil - so wie Du selbst auch gern Informationen von anderen bekommen möchtest - das tust, sollte es nicht schaden.

Die anderen Themen solltest Du schlicht weglassen (illegale Flüchtlinge - was ist das überhaupt?) bzw. völlig unabhängig von dem konkreten Vorgang anbringen (entwürdigende Fragen + malträtieren).

Falls die lokal Beschäftigten Kollegen sich tatsächlich inkorrekt verhalten, sind die Leiter der Visastelle über Informationen meist dankbar.
Bitte vergiss aber nicht, dass das auch ein Problem der Wahrnehmung sein kann: Mir ist es selbst schon geschehen, dass ein Hochschullehrer auf eine Frage, auf welche Weise ihm die Einladung übermittelt wurde ausschließlich mit Vorwürfen und Abwehrreaktionen kam - dabei wollte ich ihn nur bitten, die Mail von seinem oder dem Mailpostfach seiner Uni zu uns weiterzuleiten. Die wenigsten unserer Fragen sind indirekte oder direkte Unterstellungen.

Titel: Re: Sollte ich als Einladender einer Philippina die Botschaft kontaktieren?
Beitrag von deerhunter am 02.12.2017 um 09:20:58

Edwin67 schrieb am 01.12.2017 um 23:31:31:
mit der Absicht, nun nur noch einen Monat Urlaub hier zu planen


Also normalerweise sollte es mit diesem Background funktionieren.....aber etwas macht mich stutzig (möglicherweise auch die DBM)! 1 - 3 Monate nach Deutschland heißt 1 - 3 Monate Urlaub! Kein Angestellter / Arbeiter, speziell im öffentlichen Dienst hat 1 - 3 Monate Urlaub! Dort sind i.d.R. 10 - 15 Tage im Jahr üblich und kein Monat oder länger! Das wird der Knackpunkt sein und daran wird sich der Entscheider aufhängen. Mache einen neuen Antrag und plane so, wie auch die landesüblichen Voraussetzungen sind (2 Wochen) und es wird klappen


Edwin67 schrieb am 01.12.2017 um 23:31:31:
Sie ist entsprechend verletzt, weil sie auch auf eigene Kosten ca.800km nach Manila geflogen ist, um dann nicht einen Deutschen auf der Botschaft zu treffen, sondern nur PhilippinOs


Ja so ist das nunmal. Das Interview wird von einem "einheimischen" Mitarbeiter geführt, schon allein wegen der Sprache! Nicht alle dort in den Phill sprechen verhandlungsischeres Englisch!


Edwin67 schrieb am 01.12.2017 um 23:31:31:
Nun sind es nur noch 6 Tage bis zur Reise, und die Botschaft meldet nichts


Remonstration dauert momentan in den Philippinen 3 - 5 Wochen

Titel: Re: Sollte ich als Einladender einer Philippina die Botschaft kontaktieren?
Beitrag von KaGe am 02.12.2017 um 10:15:18

Edwin67 schrieb am 01.12.2017 um 23:31:31:
am Ende entscheiden wohl Asiaten indirekt über meine Lebensgestaltung- eine Unverschämtheit!

Über wessen Lebensgestaltung??


Titel: Re: Sollte ich als Einladender einer Philippina die Botschaft kontaktieren?
Beitrag von Edwin67 am 02.12.2017 um 11:15:01
Guten Morgen, liebe Forenmitglieder,
als erstes möchte ich mich für die freundlichen Antworten bedanken. Das habe ich in anderen Foren auch schon anders erlebt. ... :-)
Als erstes entschuldige ich mich, dass ich zum Schluss doch recht emotional geworden bin, aber in meinem Einladungsschreiben/Remonstrationszuarbeit habe ich das alles vermieden.
Ja, mit dem 3 monatigen Visum war ich wohl zu optimistisch nach meinen Erfahrungen mit der Botschaft in Kambodscha... ;-)
Es ist aber in der Tat so, dass sie nach Absprache mit dem Oberbürgermeister einen Monat bezahlten und 2 Monate unbezahlten Urlaub bekommen hat/hätte. Sie hätte dabei außerdem auf die Jahresendgratifikation verzichtet, die für die Philippinen doch einen großen Betrag bedeuten.


KaGe schrieb am 02.12.2017 um 10:15:18:
Über wessen Lebensgestaltung??

Ich hatte gehofft, die Weihnachtszeit nicht allein verbringen zu müssen. Ich hatte bereits 2 kleine Vorträge an meiner Schule organisiert(da sie eigentlich Englischlehrerin ist), um etwas über die Entwicklung im Land zu erzählen, außerdem an unserer Hochschule Möglichkeiten gemeinsamer Projekte ausgelotet(public management ist ihr 2. Abschluss dort). Ich wollte sie hier natürlich näher kennenlernen, mit ihr gemeinsam ein paar europäische Städte erkunden usw. Es wäre sicher eine interessante Zeit geworden, und wenn sich dann mehr ergeben hätte, um so besser.
Es betrifft also auch meine Lebensgestaltung; vielleicht mal deutlicher: Ich habe SIE eingeladen, und sie wollte zuerst nicht( so lange) aus den Gründen der eigenen beruflichen Entwicklung. Sie hat auch ganz klar entschieden, dass sie nicht noch einmal auf diese Botschaft fährt, und als unabhängige, beruflich erfolgreiche Frau sich einer solchen Tortur aussetzt.
Vielleicht bin ich hier vom Leben zu sehr verwöhnt, denn ich kann seit der Wende grundsätzlich hinreisen, wo ich will, und sehe mich hier seit langem mal wieder als Bittsteller ohne wirkliche Beeinflussungsmöglichkeit(wie zu DDR-Zeiten).
Ich habe mal meinen Beitrag zu Remonstration angehangen, die Namen rausgelöscht. Ich wäre dankbar für Kritik, oder was ich hier noch ändern könnte in einem Schreiben an die Botschaft.

Mit freundlichem Gruß und ein schönes Wochenende!
Edwin67
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Titel: Re: Sollte ich als Einladender einer Philippina die Botschaft kontaktieren?
Beitrag von KaGe am 02.12.2017 um 12:13:18

Edwin67 schrieb am 02.12.2017 um 11:15:01:
und sehe mich hier seit langem mal wieder als Bittsteller

Entschuldigung, aber du solltest doch wissen, dass es eben nicht um DICH geht. Denn SIE hat ein Schengenvisum beantragt, nicht du.
Du bist lediglich der einladende Gastgeber.
Wenn schon, dann ist SIE die Bittstellerin und wie du schreibst, tut sie sich das nicht nochmal an. Du hast die Remonstration für DICH gemacht...lese ich zumindest heraus.
Das angehängte Dokument macht genau den Eindruck, als sei es nur dir aus diversen Gründen wichtig, dass sie das Visum erhält.
Ein Vergleich mit der Visa-Praxis von Kambodscha ist imho nicht hilfreich. Auch aus diversen Gründen.

Diese Frau *soll* ein Schengenvisum beantragen, weil du das gut findest für deine Lebensgestaltung?
Ich las ---Lebensgestalung--- wirklich nicht als *einmal einsame Weihnachten*-----
Denn ihre betrifft es ja wohl nicht.

Ob es was bringt, wenn DU jetzt auch noch bei der Botschaft nachfragst, bezweifel ich.
Da die Remonstration schon aus Mitte Oktober stammt, ist das mit den 3-5 Wochen Bearbeitungszeit längst überfällig.

Titel: Re: Sollte ich als Einladender einer Philippina die Botschaft kontaktieren?
Beitrag von Edwin67 am 02.12.2017 um 12:26:57
Es geht nicht darum dass ein philippinische Bürgerin nicht aus ihrem Land gelassen wird(das ist dann eindeutig ihr Problem), sondern dass sie nicht nach Deutschland reingelassen wird. Deswegen bin ich schon der Betroffene. Sie hat natürlich die Remonstration geschrieben, und ich nur diese neue Einladung zugefügt. Und natürlich möchte sie mich hier auch gern besuchen. Ich glaube, Sie konnten nicht den richtigen Eindruck bekommen, weil der Teil der Philippina hier nicht veröffentlicht ist.
"einsame Weihnachten"...in der Übertreibung liegt die Anschauung...
Trotzdem danke ich Ihnen, dass Sie sich Zeit genommen haben.

Titel: Re: Sollte ich als Einladender einer Philippina die Botschaft kontaktieren?
Beitrag von fab87 am 02.12.2017 um 12:47:00

Edwin67 schrieb am 02.12.2017 um 12:26:57:
sondern dass sie nicht nach Deutschland reingelassen wird. Deswegen bin ich schon der Betroffene.


Nein, immer noch sie. Sie (wie du richtig erkennst) darf nicht nach Deutschland und nicht du. Sie beantragt das Visum. Gleichwohl hat sie remonstriert und nicht ihr.

Diese Einsicht wird man aber wohl schwer erwarten können bei jemanden der ein Problem hat, wenn "Asiaten entscheiden" über einen entscheiden. Aus dem gleichen Grund streitest du der Eingeladenen Dame wohl auch jegliche selbständige Handlungsfähigkeit ab und siehst dich als nicht Antragstellenden als den einzigen der leidet.


Zitat:
m Ende entscheiden wohl Asiaten indirekt über meine Lebensgestaltung- eine Unverschämtheit!


Die tiefsitzende Geisteshaltung die hinter solchen Aussagen steht ist wohl mehr als unappetlitlich.

Titel: Re: Sollte ich als Einladender einer Philippina die Botschaft kontaktieren?
Beitrag von Edwin67 am 02.12.2017 um 12:51:37

fab87 schrieb am 02.12.2017 um 12:47:00:
Diese Einsicht wird man aber wohl schwer erwarten können bei jemanden der ein Problem hat, wenn "Asiaten entscheiden" über einen entscheiden. Aus dem gleichen Grund streitest du der Eingeladenen Dame wohl auch jegliche selbständige Handlungsfähigkeit ab und siehst dich als nicht Antragstellenden als den einzigen der leidet.


Ok, jetzt sind wir doch beim Niveau anderer Foren angekommen. Ihre Unterstellungen/Interpretation sind doch recht weit hergeholt und außer einer Beleidigung nicht zielführend. Vielen Dank, bitte keine weiteren "Hilfen" dieser Art.

Titel: Re: Sollte ich als Einladender einer Philippina die Botschaft kontaktieren?
Beitrag von KaGe am 02.12.2017 um 13:31:42

Edwin67 schrieb am 02.12.2017 um 12:26:57:
Sie hat natürlich die Remonstration geschrieben

Was hat sie denn rein geschrieben? Passt das zu dem, was du rangehängt hast?

Wenn jemand ein Schengenvisum beantragt, will er in den Schengenraum einreisen/hineingelassen werden. Dazu dient das Visum. Dann wird er auch * hinausgelassen* und wird später wieder hineingelassen.
Wird das Visum nicht erteilt, ist der Antragsteller betroffen. Nur der! Er kann dort nicht raus und hier nicht rein.

Du bist nur insoweit und also indirekt betroffen, dass du deine Rechnung  ohne den Wirt gemacht hast.
Du hast die Erfahrungen mit der Botschaft in Kambodscha auch für Manila vorausgesetzt.

Ich hatte gehofft, die Weihnachtszeit nicht allein verbringen zu müssen.
Wenn ich daraus *einsame Weihnachten* lese, ist das weder eine Übertreibung noch zeigt es eine Anschauung.

Da du allerdings sogar in deiner neuen Einladung im letzten Satz mehr als deutlich darauf hinweist, dass sie ausschliesslich bei dir zu Hause sein wird----bleibt vom ursprünglichen Ansatz recht wenig.
Ja, ich weiss, anderes war geplant. Aber auch das interessiert die Botschaft wohl wenig. Wenn die Rückkehrbereitschaft bezweifelt wird, ist es nicht wichtig, welches *Programm* du ihr hier bieten willst.

Was @fab87 schreibt, ist imho nicht weit hergeholt.
Du schreibst so deutlich, dass man nichts unterstellen oder hineinlesen oder weit herholen muss.




Titel: Re: Sollte ich als Einladender einer Philippina die Botschaft kontaktieren?
Beitrag von Aras am 02.12.2017 um 14:20:37
Hmm. Wenn das Schreiben die Remonstration darstellen soll, dann finde ich es relativ schlecht. Als ob man eine Schnulze liest. Der Schwerpunkt des Schreibens ist falsch gelegt. Nicht du und deine Beteuerungen begründen eine Rückkehrbereitschaft sondern die wirtschaftliche, soziale, familiäre und akademische Situation des Antragstellers. Und dies auch nachgewiesen.

Aber ich kann die Erfolgsaussichten nicht beurteilen.

Titel: Re: Sollte ich als Einladender einer Philippina die Botschaft kontaktieren?
Beitrag von Edwin67 am 02.12.2017 um 14:42:33
OK, ich danke euch noch mal, ein schönes Wochenende :-)

Titel: Re: Sollte ich als Einladender einer Philippina die Botschaft kontaktieren?
Beitrag von deerhunter am 02.12.2017 um 16:16:51

Edwin67 schrieb am 02.12.2017 um 11:15:01:
Ja, mit dem 3 monatigen Visum war ich wohl zu optimistisch nach meinen Erfahrungen mit der Botschaft in Kambodscha... Zwinkernd


Das ist auf den Philippinen sehr schwer 3 Monate zu bekommen....da muss schon alles passen!


Edwin67 schrieb am 02.12.2017 um 11:15:01:
Es ist aber in der Tat so, dass sie nach Absprache mit dem Oberbürgermeister einen Monat bezahlten und 2 Monate unbezahlten Urlaub bekommen hat/hätte. Sie hätte dabei außerdem auf die Jahresendgratifikation verzichtet, die für die Philippinen doch einen großen Betrag bedeuten


Das bedeutet im Umkehrschluss, für den Visaentscheider, dass dieser Job doch nicht so wichtig sein kann...wenn man 3 Monate auf deine Freundin verzichten kann! Wenn der Job die Rückkehrwilligkeit nachweisen soll, muss man nur schwer auf jemanden verzichten können. 3 Monate passen da überhaupt nicht, gerade auf den Philippinen zeigt das eher, dass der Job unwichtig ist...versucht es mit "ortüblichen" 14 Tagen nochmals und dann klappt es vermutlich!


Edwin67 schrieb am 02.12.2017 um 11:15:01:
ch hatte gehofft, die Weihnachtszeit nicht allein verbringen zu müssen


Ja dafür kann aber die Botschaft nichts....dafür gibt es ja auch hier Möglichkeiten...oder du besuchst Sie!


Edwin67 schrieb am 02.12.2017 um 11:15:01:
Vielleicht bin ich hier vom Leben zu sehr verwöhnt, denn ich kann seit der Wende grundsätzlich hinreisen, wo ich will, und sehe mich hier seit langem mal wieder als Bittsteller ohne wirkliche Beeinflussungsmöglichkeit(wie zu DDR-Zeiten).


Ja, bist du! Aus anderen Ländern ist das deutlich schwieriger, besonders aus 3. Weltländern! Da muss schon alles stimmig sein!


Edwin67 schrieb am 02.12.2017 um 11:15:01:
ch habe mal meinen Beitrag zu Remonstration angehangen, die Namen rausgelöscht. Ich wäre dankbar für Kritik


Das ist eine Tränenstory, aber keine Remo! Sie räumt nicht einen einzigen Grund aus, den die Botschaft in ihrer Ablehnung anspricht! Dazu remonstrierst nicht du, sondern Sie...oder du mittels Vollmacht!


Edwin67 schrieb am 02.12.2017 um 12:26:57:
sondern dass sie nicht nach Deutschland reingelassen wird. Deswegen bin ich schon der Betroffene. 


Nein, du bist nicht der Betroffene....du kannst doch auf die Philippinen fliegen. Die Dame jedoch muss deutlich mehr nachweisen, wenn Sie in den Schengenraum will! So einfach wird das nichts! Die Ablehnquote für Damen zu Herrenbesuchen von den Philippinen ist sehr hoch!



Titel: Re: Sollte ich als Einladender einer Philippina die Botschaft kontaktieren?
Beitrag von KaGe am 02.12.2017 um 19:18:42
Nochmal @TS
zu dem Anhangsschreiben:

Es ist deine Selbstdarstellung und eine völlig unpassende Situationsbeschreibung, eine Verunglimpfung anderer Bürger sowohl in Südostasien wie auch in Deutschland. Ausserdem eine Fehlerzuweisung an die Botschaft, rein aus deiner "Mathematiker-Sicht". Was für ein Eigentor--- >:(
Stell dir vor, ein MA der DBM liest das allein und erst dann das, was die Frau  in ihre Remonstration schrieb (man kann nur hoffen, dass sie das anders begründet hat).
Wenn du dich wirklich mit *Visumsgenehmigung* beschäftigt hättest, wäre dir sowas nicht aus der Feder geflossen.

Du hättest es anders und vor allem in ihrem Sinne formuliert.

Auf ein Neues.


Titel: Re: Sollte ich als Einladender einer Philippina die Botschaft kontaktieren?
Beitrag von Holzer am 03.12.2017 um 10:12:30

Edwin67 schrieb am 01.12.2017 um 23:31:31:
Sie ist zwar erst 29, besitzt jedoch eine Immobilie auf 2000m² eigenem Grundstück, ist eine Abteilungsleiterin in der Stadtverwaltung(also nach Oberbürgermeister und Bürgermeister die 3. Leitungsebene einer 80.000 Einwohnerstadt) seit 5 Jahren mit Optionen zum Aufstieg, hält als Hochschullehrerin an der Uni Lehrveranstaltungen und ist gesellschaftlich aktiv.

Also mit diesem Background dürfte die Zustimmung der DBM ziemlich sicher sein  8-)


Edwin67 schrieb am 02.12.2017 um 11:15:01:
Ja, mit dem 3 monatigen Visum war ich wohl zu optimistisch

Und damit ist die Ablehnung nahezu sicher... 8-)

Als "Kenner" der Philippinen behaupte ich mal, dass hier etwas nicht passt! Gerade im öffentlichen Dienst dort und noch dazu wenn man wichtig ist (Leitungsebene + Hochschullehrer) bekommt man keine 3 Monate Urlaub am Stück. 2 Wochen sind normal für die Philippinen! Auch sind so lange keine Ferien (wegen Hochschule).....damit musste das Visum abgelehnt werden. Denn hier ist kein "wichtiger" Job vorhanden, man kommt "easy" 3 Monate ohne Sie aus....was 3 Monate geht, geht auch Jahre! Auch das Haus und Land ist kein problem, dass kann ja auch von D aus verkauft werden.

Hier ist alles falsch angefangen worden

Titel: Re: Sollte ich als Einladender einer Philippina die Botschaft kontaktieren?
Beitrag von alfons1 am 05.12.2017 um 11:07:16
Die Deutsche Botschaft in Manila ist das abartigste was man sich überhaupt nur vorstellen kann. Nicht nur das grundsätzlich alle Touristenvisa abgelehnt werden, (egal welchen Status die Filipina hat) die deutsche Botschaft hat sogar die anderen EU-Botschaften gebeten kein Schengenvisum zu Besuchzwecken zu geben wenn Deutsche die Verpflichtungserklärung geben. Dieses habe ich schriftlich vorliegen mit  vollständigen Namen des Mitarbeiters der Deutschen Botschaft Manila. Es ist also nicht verwunderlich wenn die EU Freizügigkeit von Staaten wie Belgien, Niederlande oder Polen abgelehnt werden sobald Deutsche Verpflichtungsgeber genannt werden.  Ein absolute Menschenverachtende Handlungsweise. Strafrechtlich kann man nichts machen doch wurde bereits jetzt dem EU Abgeordneten eine entsprechende Mitteilung geschickt in der Hoffnung das diese Stasi Methoden unterbunden werden. Bis dahin bleibt dir nur die Möglichkeit einen EU Staat zu finden der die Machenschaften der Deutschen Regierung und deren Auslandsvertretung in Manila nicht folgt.

Titel: Re: Sollte ich als Einladender einer Philippina die Botschaft kontaktieren?
Beitrag von fab87 am 05.12.2017 um 12:06:15

alfons1 schrieb am 05.12.2017 um 11:07:16:
Die Deutsche Botschaft in Manila ist das abartigste was man sich überhaupt nur vorstellen kann. Nicht nur das grundsätzlich alle Touristenvisa abgelehnt werden, (egal welchen Status die Filipina hat) die deutsche Botschaft hat sogar die anderen EU-Botschaften gebeten kein Schengenvisum zu Besuchzwecken zu geben wenn Deutsche die Verpflichtungserklärung geben. Dieses habe ich schriftlich vorliegen mit  vollständigen Namen des Mitarbeiters der Deutschen Botschaft Manila. Es ist also nicht verwunderlich wenn die EU Freizügigkeit von Staaten wie Belgien, Niederlande oder Polen abgelehnt werden sobald Deutsche Verpflichtungsgeber genannt werden.  Ein absolute Menschenverachtende Handlungsweise. Strafrechtlich kann man nichts machen doch wurde bereits jetzt dem EU Abgeordneten eine entsprechende Mitteilung geschickt in der Hoffnung das diese Stasi Methoden unterbunden werden. Bis dahin bleibt dir nur die Möglichkeit einen EU Staat zu finden der die Machenschaften der Deutschen Regierung und deren Auslandsvertretung in Manila nicht folgt.


Absoluter Unsinn und eine Frechheit den Mitarbeitern von AVs(teilweise scheinabr sogar ehemals Manila) die hier ihre Freizeit opfern.

Wenn du dir die Ablehnungsquote von Visa in Manila anschaut wirst du schnell merken, dass deine erste Behauptung auf keinen Fall zutreffend ist. Hier ein paar Daten aus einer parlamentarischen Anfrage dazu. Die Ablehnungsquote in Manila (für alle Visa) lag bei 9%...

Anderen EU Ländern wird eine deutsche VE vermutlich relativ egal sein. Dieses angebliche Schreiben, wenn es existiert heißt wohl auch nichts.

EU Staaten besitzen keine Freizügigkeit, bestimmte Personen verfügen über diese. Du hast da scheinbar grundsätzlich etwas falsch verstanden.

Was hat Strafrecht auch da mit zu tun?! Und den Stasivergleich kommentiert man am Besten gar nicht erst.

Titel: Re: Sollte ich als Einladender einer Philippina die Botschaft kontaktieren?
Beitrag von Saxonicus am 05.12.2017 um 12:28:48

alfons1 schrieb am 05.12.2017 um 11:07:16:
Die Deutsche Botschaft in Manila ist das abartigste was man sich überhaupt nur vorstellen kann. Nicht nur das grundsätzlich alle Touristenvisa abgelehnt werden, 

Wie kommst du zu dieser Behauptung ?
Liegen Dir andere Zahlen vor als dem deutschen Bundestag ?

Bei der deutschen Vertretung in Manila wurden im Jahr 2015
16.758 Visumsanträge gestellt,
es wurden
15.226 Visa (davon Schengenvisa 13.003) erteilt,
1.463 abgelehnt (davon Schengenvisa 1.166) und
69 zurückgezogen.
Daraus ergibt sich eine Ablehnungsquote von
8,73% (bei Schengenvisa 8,20%).
(Quelle: Deutscher Bundestag, Drucksache 18/9477)

Die Zahlen aus 2016 dürften nicht viel anders sein und bewegen sich im ähnlichen Rahmen vergleichbarer Länder.

Titel: Re: Sollte ich als Einladender einer Philippina die Botschaft kontaktieren?
Beitrag von DerRalf am 05.12.2017 um 12:29:25
Also Alfons ich bin auch sauer auf die DBM, weil sie den Besuch meines Verlobten abgelehnt hat. Aber mit solchen Behauptungen halte ich mich zurück.

Du schreibst auch, dass du schriftlich was vorliegen hast. Wie kannst du dir sicher sein, dass es wirklich von der Botschaft ist? Ich kann mir ehrlich sowas nicht vorstellen.

Titel: Re: Sollte ich als Einladender einer Philippina die Botschaft kontaktieren?
Beitrag von alfons1 am 05.12.2017 um 12:50:25
Mir liegt das Schreiben vor. Eine interne Mitteilung an die Deutsche ABH. Das Schreiben wurde bereits dem EU Beauftragten vorgelegt. Weitere Beschwerden sind in Berlin anhängig. Da es sich um ein laufenden Verfahren handelt werde ich erst nach Abschluss der Angelegenheit weitere Details veröffentlichen

Titel: Re: Sollte ich als Einladender einer Philippina die Botschaft kontaktieren?
Beitrag von KaGe am 05.12.2017 um 12:59:16
Und was hat das mit dem Anliegen des TS bzw. der Philippina zu tun, die ein Visum beantragt hat und wegen nicht plausibler Rückkehrbereitschaft eine Ablehnung erhalten hat?
Und deren Remonstration schon aus ca. Mitte Oktober stammt und wohl noch nicht beschieden wurde?

Mach doch einen eigenen Thread mit speziellem oder allgemeinem Thema auf.
;)

Titel: Re: Sollte ich als Einladender einer Philippina die Botschaft kontaktieren?
Beitrag von alfons1 am 05.12.2017 um 13:04:20
Nicht plausible Rückkehrbereitschaft? Wer legt das fest? Welche Maßstäbe werden angesetzt?
Wie kann jemand aus einem Visaantrag heraus feststellen das diese Person die absicht hat nicht zurück zu kehren?
Gibt es eine Kristallkugel die einem die Zukunft offenbahrt? Alleine schon dem Antragsteller zu unterstellen er würde lügen und nicht zurückkehren wollen ist eine absolute Menschenverachtende Unterstellung.

Titel: Re: Sollte ich als Einladender einer Philippina die Botschaft kontaktieren?
Beitrag von fab87 am 05.12.2017 um 13:06:27

alfons1 schrieb am 05.12.2017 um 12:50:25:
Mir liegt das Schreiben vor. Eine interne Mitteilung an die Deutsche ABH. Das Schreiben wurde bereits dem EU Beauftragten vorgelegt. 


Ist es jetzt ein Schreiben an eine ABH oder eine Bitte an Vertretungen anderer EU Länder. Und was soll ein EU Beauftragter sein? Vermutlich wird es letztendlich eher darum gehen, dass Visashopping, hier also wohl Beantragung bei einem anderen Land unter Angabe von Falschangaben über das Hauptreiseziel verhindert werden soll.

Titel: Re: Sollte ich als Einladender einer Philippina die Botschaft kontaktieren?
Beitrag von alfons1 am 05.12.2017 um 13:13:04
Es geht darum das die Deutsche Botschaft Manila, anderen EU Mitgliedstaaten empfiehlt keine Visa einem Filipino oder einer Filipina zu geben wenn eine Deutsche Verlobte/Frau oder Verlobter/Mann die Einladung abgibt. Mit welcher Berechtigung mischt sich hier der Deutsche Staat in Eu Angelegenheiten ein und versucht die Reisetätigkeit z.B. im Rahmen der EU Freizügigkeit - gesetzlich ganz klar geregelt- zu unterbinden in dem er versucht andere Botschaften der EU Mitgliedstaaten zu beeinflussen?

Titel: Re: Sollte ich als Einladender einer Philippina die Botschaft kontaktieren?
Beitrag von alfons1 am 05.12.2017 um 13:17:48
Warum EU Abgeordneter? Weil es hier ganz klar um einen Verstoß gegen geltendes EU Recht geht.

Titel: Re: Sollte ich als Einladender einer Philippina die Botschaft kontaktieren?
Beitrag von lottchen am 05.12.2017 um 13:20:00

alfons1 schrieb am 05.12.2017 um 13:04:20:
Nicht plausible Rückkehrbereitschaft? Wer legt das fest? Welche Maßstäbe werden angesetzt?
Wie kann jemand aus einem Visaantrag heraus feststellen das diese Person die absicht hat nicht zurück zu kehren?
Gibt es eine Kristallkugel die einem die Zukunft offenbahrt? Alleine schon dem Antragsteller zu unterstellen er würde lügen und nicht zurückkehren wollen ist eine absolute Menschenverachtende Unterstellung.


Na bei der Einstellung müssten ja alle Visa genehmigt werden. Bzw. man könnte sich die Visavergabe gleich ganz sparen und jeder kann einreisen wie er möchte. Weil es menschenverachtend wäre anzunehmen, dass jemand nicht zurückreisen wollte. Auf die Idee kommt ja niemand.

Titel: Re: Sollte ich als Einladender einer Philippina die Botschaft kontaktieren?
Beitrag von alfons1 am 05.12.2017 um 13:28:16
@ lottchen

Wer hat denn deiner Meinung nach das Recht zu reisen und andere Länder zu besuchen? Woran machst du das fest wer reisen darf und wer nicht. Stufst du die Menschen in 1. -  2. oder 3 Klasse ein und legst fest wer reisen darf?
Nur der der Geld hat und einen festen Job darf seine Verwandten besuchen? Alle anderen haben dann eben Pech gehabt? Mit der Heirat gibt (in diesem Fall) der Philippinische Partner auch seine Familie auf. Gerne würde er mal Eltern oder Geschwister einladen, gerne würden diese diese auch mal das fremde land besuchen indem Ihr Sohn/Tochter jetzt wohnt.

Titel: Re: Sollte ich als Einladender einer Philippina die Botschaft kontaktieren?
Beitrag von fab87 am 05.12.2017 um 13:28:27

Zitat:
Warum EU Abgeordneter? Weil es hier ganz klar um einen Verstoß gegen geltendes EU Recht geht.


Dann sag das doch. Du hattest EU Beauftragter geschrieben.


Zitat:
versucht die Reisetätigkeit z.B. im Rahmen der EU Freizügigkeit - gesetzlich ganz klar geregelt- zu unterbinden in dem er versucht andere Botschaften der EU Mitgliedstaaten zu beeinflussen?


EU Freizügigkeit hat mit der Thematik hier nichts zu tun. Die gebe es etwa bei einem philipinischen Ehepartner der Freizügigkeit etwa in NL genießt als Angehöriger eines EU Bürgers. Ganz was anderes.

Titel: Re: Sollte ich als Einladender einer Philippina die Botschaft kontaktieren?
Beitrag von Saxonicus am 05.12.2017 um 13:34:24
Visavergabe in 2016 Manila

beantragt 18.787 gesamt/ davon Schengenvisa 16.176
erteilt 16.985  / davon Schengenvisa 14.757
zurückgezogen 95 / davon Schengenvisa 34
abgelehnt  1.707 = 9,09% / davon Schengenvisa 1.385 = 8,56%

(Quelle: Deutscher Bundestag, Drucksache 18/11588)


alfons1 schrieb am 05.12.2017 um 11:07:16:
Die Deutsche Botschaft in Manila ist das abartigste was man sich überhaupt nur vorstellen kann. Nicht nur das grundsätzlich alle Touristenvisa abgelehnt werden....

Diese Behauptung ist schlichtweg Blödsinn, die Zahlen des Bundestages widerlegen das.

Titel: Re: Sollte ich als Einladender einer Philippina die Botschaft kontaktieren?
Beitrag von Saxonicus am 05.12.2017 um 13:41:49

alfons1 schrieb am 05.12.2017 um 13:28:16:
Wer hat denn deiner Meinung nach das Recht zu reisen und andere Länder zu besuchen? Woran machst du das fest wer reisen darf und wer nicht.

Derjenige, von dem man mit hoher Wahrscheinlichkeit davon ausgehen kann, dass er das besuchte Land zum Ende der Visumsgültigkeit wieder verlässt und der seine Reise selbst bezahlen kann oder über einen Sponsoren verfügt, welcher ihm die Reise finanziert.

Jeder Mensch hat das Recht sein Land zu verlassen und dahin zurückzukehren wenn er das will. Es gibt aber kein Recht darauf, in ein anderes Land einzureisen, wenn es dieses andere Land nicht will.

Du lässt doch wohl auch nicht jeden in Deine Wohnung ?

Titel: Re: Sollte ich als Einladender einer Philippina die Botschaft kontaktieren?
Beitrag von alfons1 am 05.12.2017 um 13:44:29
Und welchen Sinn hat denn dann die Verpflichtungserklärung wenn das Visa trotz der Erklärung abgelehnt wird?

Titel: Re: Sollte ich als Einladender einer Philippina die Botschaft kontaktieren?
Beitrag von Edwin67 am 05.12.2017 um 13:48:41
Hallo, liebe Mitlesenden,
na da hat sich ja was entwickelt... :-)
Ich wollte eigentlich nur einen Tipp, wie ich mich verhalten sollte.
Mit dem jetzigen Zeitpunkt, also sicherlich Dienstschluss in Manila hat die Beantragende immer noch keine Antwort bekommen. Das finde ich schon traurig.
Aber es lohnt sich meines Erachtens nicht, mich jetzt über das Vergangene aufzuregen; ich habe auch versucht, mir die teilweise nicht gerade konstruktiven "Hinweise" nützlich zu machen. Aber ehrlich gesagt, weiß ich immer noch nicht, wie man nun "richtig" vorgehen muss, um ein Visum zu bekommen. (Diese Ausdrucksweise könnte man nun so interpretieren, dass ich beim nächsten Mal schummeln möchte, was nicht stimmt. Ich bin nach wie vor überzeugt, dass ich keine schlechte Intention mit dieser Einladung verfolgte, der eingeladenen Philippina die Lebensbedingungen -privat und allgemein- hier zu zeigen, um nach ihrer Rückkehr nach Hause gemeinsam zu überlegen, dies zu wiederholen - gemeinsame Zeiten hier und dort und später vielleicht mehr, wenn BEIDE das wollen. Ich sehe da nichts verwerfliches). Dass ich nichts zu verbergen habe, sollte man auch daran sehen, dass meine Zuarbeit zu IHRER Remonstration hier frei zugänglich ist. Das machen ja auch nicht alle...
Ich würde mich also freuen, wenn es irgendwie eine Liste mit pro und kontra Rückkehrbereitschaft gäbe, dass man diese dann in der nächsten Einladung nutzt, und nicht so wie ich glaubte, man könne einfach jemanden einladen.
Und bitte noch mal ganz deutlich: Obwohl ich bereits einige der nichtssagenden Beiträge ignoriert habe, nervt es doch, unkonstruktive Beiträge zu lesen und sich mit Vorwürfen wie Rassist, typisch europäische Denkweise usw. die Lebenszeit zu verschwenden. Ich bin für Gleichberchtigung von Mann und Frau und das bei allen Menschen auf der Welt. Und global denkend heißt meiner Meinung nach, nicht nur Warenströme sondern auch Menschenströme in gewisser Form zuzulassen. Wenn man mit dem Flugzeug fliegt, sind nämlich keine Landesgrenzen zu erkennen, die machen nur Menschen...
Und für alle, die jetzt schon wieder ansetzen wollen, mir meine Fehler aufzuzeigen, bitte nur noch konstruktive Hinweise zur nächsten Beantragung, mehr nicht. Ich fliege nun wieder über Weihnachten hin, obwohl das nicht das gleiche ist, als wäre sie hier.
Vielen Dank an alle Helfenden!
Gruß
Edwin

Titel: Re: Sollte ich als Einladender einer Philippina die Botschaft kontaktieren?
Beitrag von alfons1 am 05.12.2017 um 13:57:37
Wenn du deiner Filipina Europa zeigen möchtest dann Reise mit Ihr nach England oder Frankreich. Beide haben die bearbeitungszeit auf 7 Tage bzw. 48 Stunden verkürzt. Das schaffst du dann noch bis Weihnachten

Titel: Re: Sollte ich als Einladender einer Philippina die Botschaft kontaktieren?
Beitrag von DerRalf am 05.12.2017 um 13:59:06
Hallo Edwin,

das Problem deines Schreibens ist, dass es nicht auf ihre Rückkehrbereitschaft eingeht. Das Visum ist abgelehnt worden weil ihre Rückkehrbereitschaft nicht glaubhaft gemacht worden ist und die müsst ihr versuchen glaubhaft zu machen.

Ich poste dir gleich mal mein Schreiben zur Remonstration. Bestimmt ist es nicht besonders gut und es gibt auch vieles auszusetzen. Ich würde auch vieles jetzt anders schreiben. Eine Antwort der DBM haben wir auch noch nicht.

Dauert ein bißchen mit dem Text, da ich es ja annonym machen muss

Titel: Re: Sollte ich als Einladender einer Philippina die Botschaft kontaktieren?
Beitrag von DerRalf am 05.12.2017 um 14:13:36
So Edwin, habe die Remonstration unkenntlich gemacht soweit. Habe sie als PDF angehängt.

Bitte nicht zerreißen. Logisch hätte man vieles anders schreiben können. Und ob es reicht weiß man nicht, aber dies war alles was wir anbringen konnten.
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?action=downloadfile;file=Forum.pdf (68 KB | 192 )

Titel: Re: Sollte ich als Einladender einer Philippina die Botschaft kontaktieren?
Beitrag von deerhunter am 05.12.2017 um 17:46:53

Edwin67 schrieb am 05.12.2017 um 13:48:41:
Ich würde mich also freuen, wenn es irgendwie eine Liste mit pro und kontra Rückkehrbereitschaft gäbe, dass man diese dann in der nächsten Einladung nutzt, und nicht so wie ich glaubte, man könne einfach jemanden einladen.


Man sollte sich Beitrag 2 oder ganz besonders 14 (der Schreiber kennt die AV Manila sehr gut  8-) )!

Die Visalänge muss zur "ortsüblichen" Urlaubszeit passen, wenn amn einen besonderen Job zum Nachweis der Rückkehrwilligkeit nutzen möchte!
Mit diesem Job sollte ein 3 Wochen Visum sehr erfolgversprechend sein!  8-)

Titel: Re: Sollte ich als Einladender einer Philippina die Botschaft kontaktieren?
Beitrag von HeFi am 05.12.2017 um 21:19:57

Edwin67 schrieb am 05.12.2017 um 13:48:41:
Ich würde mich also freuen, wenn es irgendwie eine Liste mit pro und kontra Rückkehrbereitschaft gäbe,


Diese Liste gibt es, Anhaltspunkte und Kriterien zur Beurteilung der Rückkehrbereitschaft hatte ich vor 3 Jahren mal hier --> http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1406280994/15#15
zusammengetragen.


HeFi schrieb am 28.08.2014 um 00:31:38:
Faktoren, die Zweifel an der Rückkehrbereitschaft aufkommen lassen (können) (siehe zB VISA-Handbuch Ziff. 7.12):
1. jung, ledig, kinderlos, arbeitslos, wohnen bei Eltern, arme Länder
2. Internetbekanntschaft, Falschangaben im Antrag
3. fehlende Verwurzelung des Antragstellers im Heimatland, zB Arbeit, Familie, Lebensumstände etc. (Das ganze muss natürlich auch stimmig, widerspruchsfrei und möglichst mit Nachweisen dargelegt werden.) Eine beantragte ungewöhnlich lange Zeitspanne OHNE Glaubhaftmachung der Abkömmlichkeit (zB durch Urlaubsbescheinigung) beweist eine ungenügende Verwurzelung im Herkunftsland.


Titel: Re: Sollte ich als Einladender einer Philippina die Botschaft kontaktieren?
Beitrag von Edwin67 am 06.12.2017 um 00:06:25
Das ist ja toll, danke euch beiden. Diese Informationen hätte ich mal vorher anschauen sollen...

Muss eigentlich bei einer weiteren Visumsbeantragung dann in den nächsten Monaten die Antragstellerin wieder ca.900km nach Manila persönlich reisen oder gibt es da eine Erleichterung?

Titel: Re: Sollte ich als Einladender einer Philippina die Botschaft kontaktieren?
Beitrag von deerhunter am 06.12.2017 um 07:14:57

Edwin67 schrieb am 06.12.2017 um 00:06:25:
Muss eigentlich bei einer weiteren Visumsbeantragung dann in den nächsten Monaten die Antragstellerin wieder ca.900km nach Manila persönlich reisen oder gibt es da eine Erleichterung?


Ja, selbstverständlich muss man wieder zur Deutschen AV nach Manila! Es gibt ja nur die eine in den Philippinen. Wer etwas will, muss sich schon etwas einbringen!
Mein Tipp ist, das Visum entsprechend dem ortüblichen Urlaub zu beantragen und sich sehr gut auf das Interview vorzubereiten....dann sollte es mit diesem Background eigentlich klappen

Titel: Re: Sollte ich als Einladender einer Philippina die Botschaft kontaktieren?
Beitrag von Aras am 06.12.2017 um 07:56:27
Fingerabdrücke werden 5 Jahre im VIS gespeichert.

Titel: Re: Sollte ich als Einladender einer Philippina die Botschaft kontaktieren?
Beitrag von Petersburger am 06.12.2017 um 08:29:59

Aras schrieb am 06.12.2017 um 07:56:27:
Fingerabdrücke werden 5 Jahre im VIS gespeichert. 

... was bedeutet, dass grundsätzlich die Antragsabgabe auch durch einen Vertreter möglich sein sollte.

Ganz private Auffassung hierzu:
Wenn ich als letztes eine Ablehnung bekommen habe, würde *ich* trotzdem persönlich hingehen.

Titel: Re: Sollte ich als Einladender einer Philippina die Botschaft kontaktieren?
Beitrag von deerhunter am 06.12.2017 um 10:22:42

Aras schrieb am 06.12.2017 um 07:56:27:
Fingerabdrücke werden 5 Jahre im VIS gespeichert. 


Und das "Interview"? Auf der DAV Manila legt man sehr viel Wert auf ein entsprechendes Interview des Antragstellers!
Will man ein Visum haben, sollte man auch selbst erscheinen

Titel: Re: Sollte ich als Einladender einer Philippina die Botschaft kontaktieren?
Beitrag von KaGe am 06.12.2017 um 11:27:55

DerRalf schrieb am 05.12.2017 um 14:13:36:
Und ob es reicht weiß man nicht,

Stimmt, das weiss man wirklich nicht.
Aber:
Dieses Schreiben stellt schon mal um Längen mehr auf den Antragsteller und seine Gründe ab, als das andere des TS, was wir lesen durften.
Und da wir hier nicht die Entscheider sind, können wir nur unsere Wahrnehmungen schildern, obs gefällt oder nicht.
Außerdem liegt diese Remo noch nicht so lange "auf dem Stapel" wie die des TS.
Und überhaupt:
Hier liest man zumindest deutlich, was tatsächlich Sache ist.

Titel: Re: Sollte ich als Einladender einer Philippina die Botschaft kontaktieren?
Beitrag von KaGe am 06.12.2017 um 11:33:04

alfons1 schrieb am 05.12.2017 um 13:44:29:
Und welchen Sinn hat denn dann die Verpflichtungserklärung 

Die hat auf jeden Fall nicht den Sinn und Zweck, einen eingeladenen Gast garantiert zum korrekten Ausreisedatum wieder ausreisen zu lassen.
In welcher Welt lebst du ?

Ist  deine Frau und das Kind inzwischen in D?

Titel: Re: Sollte ich als Einladender einer Philippina die Botschaft kontaktieren?
Beitrag von T.P.2013 am 06.12.2017 um 21:22:36

Petersburger schrieb am 06.12.2017 um 08:29:59:
... was bedeutet, dass grundsätzlich die Antragsabgabe auch durch einen Vertreter möglich sein sollte.


Hallo,

ist das jetzt eine private Meinung oder gibt es dazu Verbindliches (RE, verbindliche Verfahrensweisen der jew. AVen o.ä.)?

Gruß


Titel: Re: Sollte ich als Einladender einer Philippina die Botschaft kontaktieren?
Beitrag von DerRalf am 06.12.2017 um 23:01:01

T.P.2013 schrieb am 06.12.2017 um 21:22:36:
Hallo,

ist das jetzt eine private Meinung oder gibt es dazu Verbindliches (RE, verbindliche Verfahrensweisen der jew. AVen o.ä.)?

Gruß


Nun wenn ich das Visahandbuch lese, ist dazu nichts klares gesagt. Wenn ich aber es interpretiere, kann auf das persönliche Erscheinen verzichtet werden. Allerdings eher, wenn ein Visum schon mal erteilt wurde und rechtmäßig in Anspruch genommen wurde. Dies ist in diesem konkreten Fall ja nicht passiert. Von daher muss sie wohl nochmal zur DBM anreisen.

Nochmal was zu dem Post, von wegen sie will ja was, welcher nicht von dir ist. Ich finde es abartig, dass wir uns so arrogant darstellen, dass Menschen betteln müssen Deutschland zu besuchen.

Titel: Re: Sollte ich als Einladender einer Philippina die Botschaft kontaktieren?
Beitrag von T.P.2013 am 06.12.2017 um 23:58:58

DerRalf schrieb am 06.12.2017 um 23:01:01:
Nun wenn ich das Visahandbuch lese, ist dazu nichts klares gesagt. Wenn ich aber es interpretiere, kann auf das persönliche Erscheinen verzichtet werden. Allerdings eher, wenn ein Visum schon mal erteilt wurde und rechtmäßig in Anspruch genommen wurde. Dies ist in diesem konkreten Fall ja nicht passiert. Von daher muss sie wohl nochmal zur DBM anreisen.


Das Handbuch und die Webauftritte div. AVen kann ich auch lesen und interpretieren - deshalb habe ich mich ganz konkret an den MA und damit "Insider" einer AV gewendet, der dazu eine grundsätzliche Aussage getroffen hat. Aber danke...

Titel: Re: Sollte ich als Einladender einer Philippina die Botschaft kontaktieren?
Beitrag von DerRalf am 07.12.2017 um 00:04:40

T.P.2013 schrieb am 06.12.2017 um 23:58:58:
Das Handbuch und die Webauftritte div. AVen kann ich auch lesen und interpretieren - deshalb habe ich mich ganz konkret an den MA und damit "Insider" einer AV gewendet, der dazu eine grundsätzliche Aussage getroffen hat. Aber danke...


Du es war auch keine Kritik an dir. Ich wollte damit nur sagen, das der TE sich an die DBM wenden solte und auch dass es sein könnte, das die DBM ein erneutest Erscheinen verlangt und dass sie es können.

Titel: Re: Sollte ich als Einladender einer Philippina die Botschaft kontaktieren?
Beitrag von KaGe am 07.12.2017 um 11:48:45

DerRalf schrieb am 07.12.2017 um 00:04:40:
Ich wollte damit nur sagen, das der TE sich an die DBM wenden solte

Wieso das denn? ::)
Der TE hat doch nur insoweit mit der Sache zu tun, dass er die VE abgegeben hat. Er selbst hat absolut nichts mit der DBManila zu tun. Er hat sich schon viel zu viel aus eigenem Interesse reingehängt.
Ausserdem hat er grade erklärt, er fliegt über Weihnachten wieder hin. Hast du etwa noch Fragen zur Konstellation dieses Sachverhaltes? ;)


DerRalf schrieb am 06.12.2017 um 23:01:01:
Ich finde es abartig, dass wir uns so arrogant darstellen, dass Menschen betteln müssen Deutschland zu besuchen.

Wenn du genau nachliest, was der TE hier schreibt, ist es wohl doch so, dass nicht die Philippina  gebettelt hat.

Titel: Re: Sollte ich als Einladender einer Philippina die Botschaft kontaktieren?
Beitrag von DerRalf am 07.12.2017 um 19:40:59
Also erstmal habe ich gelesen, dass er Weihnachten hinfliegt. Habe ich irgendwas gesagt, was damit zu tun hat? Nein

Wo ist das Problem, dass er eine nette Mail an die Botschaft schreibt und allgemein fragt, ob ein nochmaliges Erscheinen notwendig ist? Wir beantwortet die DBM immer auf fragen zum Visaverfahren, natürlich nicht Personenbezogen.

Die Sache mit dem betteln war allgemein gemeint und ich denke mir die Philippinerin möchte durchaus auch Deutschland besuchen und nicht nur er möchte dies.

Titel: Re: Sollte ich als Einladender einer Philippina die Botschaft kontaktieren?
Beitrag von KaGe am 07.12.2017 um 22:32:19

DerRalf schrieb am 07.12.2017 um 19:40:59:
Habe ich irgendwas gesagt, was damit zu tun hat?

Nein, man muss doch nur lesen, was geschrieben steht.
Ich frage dich nochmal: Wieso sollte ER denn an die DBM schreiben und fragen, ob SIE ndort ochmals erscheinen soll?

Aus welchem Grund sollte eine Antragstellerin das nicht selbst tun können, wenn sie nach evtl. Remo-Ablehnung dann evtl. noch ein neues Visum beantragt?

Auch allgemein betrachtet: Die Philippina hat nicht gebettelt.
Und andere Antragsteller brauchen auch nicht betteln, sondern gut begründete Anträge stellen.
WIR stellen uns nicht arrogant dar, ich weiss nicht, wenn du mit WIR meinst.

Titel: Re: Sollte ich als Einladender einer Philippina die Botschaft kontaktieren?
Beitrag von DerRalf am 07.12.2017 um 23:24:54

KaGe schrieb am 07.12.2017 um 22:32:19:
Nein, man muss doch nur lesen, was geschrieben steht.
Ich frage dich nochmal: Wieso sollte ER denn an die DBM schreiben und fragen, ob SIE ndort ochmals erscheinen soll?

Aus welchem Grund sollte eine Antragstellerin das nicht selbst tun können, wenn sie nach evtl. Remo-Ablehnung dann evtl. noch ein neues Visum beantragt?

Auch allgemein betrachtet: Die Philippina hat nicht gebettelt.
Und andere Antragsteller brauchen auch nicht betteln, sondern gut begründete Anträge stellen.
WIR stellen uns nicht arrogant dar, ich weiss nicht, wenn du mit WIR meinst.


So natürlich kann auch die Antragstellerin eine Mail an die DBM schreiben und nachfragen, ob sie nochmal erscheinen muss. Das steht ausser Frage. Sie kann natürlich dann auch auf sich bezogen Fragen stellen. Aber der TE kann allgemein nachfragen.

Nun zu dem Besuch bezüglich Weihnachten. Ich habe verstanden, dass der TE Weihnachten nun sie besuchen will. Aber der TE fragte, ob ein Erscheinen bei der DBM notwendig ist, wenn sie erneut ein Visa beantragen möchte. Darauf bin ich eingegangen und habe gesagt, dass sie dieses mit der DBM klären sollten. Das ist unabhängig von Weihnachten. Vielleicht wollen sie ja dass sie für Ostern ein Visum beantragt.


deerhunter schrieb am 06.12.2017 um 07:14:57:
Wer etwas will, muss sich schon etwas einbringen!

Hierauf bezog ich mich mit dem betteln. Was muss ich als Deutscher einbringen, wenn ich wohin will? Wir Deutschen können fast überall hinreisen ohne Probleme, verlangen aber von anderen Staatsangehörigen sonst was für Voraussetzungen. Ich könnte, sofern ich Hartz4 Empfänger bin, und mir irgendjemand den Flug bezahlt nahezu überall auf der Welt hinfliegen. Umgekehrt ist dies nicht möglich.  Da reicht eine Vollzeitstelle nicht, da der Antragsteller z.B. wenig verdient. Da wird gleich gesagt, der geht wahrscheinlich nicht zurück. Sorry dieses Verhalten von Deutschland finde ich arrogant und menschenverachtend. Dies ist aber eine Diskussion, die hier nicht angebracht ist, da wir uns eher mit der rechtlichen Seite befassen sollten. Aber nochmal was zu rechtlichen Sache. Ich persönlich finde die finanzielle Beurteilung nicht dem Grundgesetz entsprechend.

Titel: Re: Sollte ich als Einladender einer Philippina die Botschaft kontaktieren?
Beitrag von Saxonicus am 08.12.2017 um 00:36:49

DerRalf schrieb am 07.12.2017 um 23:24:54:
Was muss ich als Deutscher einbringen, wenn ich wohin will? Wir Deutschen können fast überall hinreisen ohne Probleme....

Das war aber nicht immer so und hat sich erst nach und nach so entwickelt, weil die meisten deutschen Staatsangehörigen die Reise eben nicht zur Einwanderung in andere Länder nutzten, sondern vereinbarungsgemäß wieder nach Hause zurückkehrten. Das sprach sich herum und deshalb verzichteten viele Staaten auf die Visumspflicht für deutsche Bürger.


Zitat:
....verlangen aber von anderen Staatsangehörigen sonst was für Voraussetzungen. Ich könnte, sofern ich Hartz4 Empfänger bin, und mir irgendjemand den Flug bezahlt nahezu überall auf der Welt hinfliegen. Umgekehrt ist dies nicht möglich.Da reicht eine Vollzeitstelle nicht, da der Antragsteller z.B. wenig verdient. Da wird gleich gesagt, der geht wahrscheinlich nicht zurück. Sorry dieses Verhalten von Deutschland finde ich arrogant und menschenverachtend. 

Auch das wurde doch nicht aus Jux und Dollerei so entschieden, sondern hatte handfeste Gründe. Hier handelt es sich nicht um eine deutsche Entscheidung, sondern um einen Beschluss aller Schengenstaaten. Für manche  Staatsangehörigkeiten wurde die Visumspflicht doch erst dann eingeführt, als viele die Visumsfreiheit zur illegalen Einwanderung missbrauchten, in Deutschland verblieben und nicht in ihre Länder zurückkehrten. 

Titel: Re: Sollte ich als Einladender einer Philippina die Botschaft kontaktieren?
Beitrag von Edwin67 am 08.12.2017 um 00:40:20
Abschlussstand: Also bis heute, zum eigentlichen Abreisetag von dort, ist keine Antwort von der Botschaft an die Philippina eingetroffen.
Diese indirekte Ablehnung der Remonstration ist für mich eine glatte Fehlentscheidung. Der Mitarbeiter der Botschaft hätte mit einem Anruf/Nachfrage beim Bürgermeister der Stadt Dapitan City sämtliche Dokumente überflüssig gemacht. Alle Kontaktdaten waren angegeben. Sie ist dort eine Person im öffentlichen Leben, die sich beruflich und in ihrer Freizeit gesellschaftlich engagiert. Die Frage nach Rückkehrbereitschaft stellt sich da gar nicht mehr. Aber das ist nun um's Eck. Frühestens im Juli/August nächstes Jahr sieht sie eine neue Chance, sich aus der Arbeit frei zu machen.

Zu der angeführten offiziellen Statistik bezüglich unter 9% Ablehnungen möchte ich noch bemerken, dass diese Zahl nichts aussagt, da keine altersspezifische Aussage über die hier interessierenden jungen Frauen von ca. 20 bis 30 Jahren getroffen ist.
Aber das soll jetzt weder eine pauschale Kritik an irgendeiner Botschaft sein oder ein Nachtreten. Ich habe doch die Mathematik nicht erfunden. Es ist am Ende immer ein stochastisches Experiment, eine Rückkehrbereitschaft einzuschätzen, weil die Beantwortung der Frage nun mal erst durch die Zukunft erfolgt, vor allem bei Leuten, die den Antrag zum ersten Mal stellen. Und die hier in Deutschland so gewohnte Unschuldsvermutung spielt anscheinend keine Rolle.
Es wäre so ähnlich, als würde man einem Antragsteller die Fahrerlaubnis verweigern, weil man glaubt, dass die Bereitschaft zum Halten an die Geschwindigkeitsbegrenzungen nicht gegeben ist (da würden mir sofort 20 Punkte einfallen, an denen man das mit gewissen Wahrscheinlichkeiten festmachen könnte). Und der könnte das auch niemals beweisen, dass er sich an alles hält...
Na mal sehen, wie sich das entwickelt. Bis jetzt sieht die junge Frau ihren Besuch bei der Botschaft und das Interview als einmalig, da diese Fragen nach Prostitution u. ä. sensible Gemüter schon beleidigen können. Das möchte sie nicht noch einmal erleben, sagt sie zum heutigen Zeitpunkt.


Ich danke allen, die sich einfühlend und hilfreich zum Thema geäußert haben und wünsche allen,also auch den Mitarbeitern der Botschaft, eine schöne Weihnachtszeit, weil ich nach wie vor nicht glaube, dass jemand sich absichtlich so entscheidet.

Gruß Edwin







Titel: Re: Sollte ich als Einladender einer Philippina die Botschaft kontaktieren?
Beitrag von DerRalf am 08.12.2017 um 11:11:07
Hallo Edwin,

das sie keine Antwort hat, tut mir leid. Die Praxis ist schon schlimm, weil es kann sein, dass die Remonstration erfolgreich ist und sie dann sagen, jetzt kann sie das Visa bekommen. Nur was das unsinnige dann ist, dass der Arbeitgeber nicht Urlaub nach Meinung der Botschaft geben kann. Ist bei meinem Verlobten dasselbe. Er kann nur zwischen den Jahren weg. So bringt es nichts, wenn die Remonstration danach erfolgreich ist. Man kann das Visa erst drei Monate vorher beantragen. Bei uns war kein Termin frei zur Antragsabgabe. So erfolgte die Abgabe Anfang November. Abgelehnt innerhalb einer Woche. Remonstration nach 4 Tagen eingelegt. Vorgetsren habe ich noch etwas zur Remonstration nachgereicht als Nachweis und habe in der Mail höfflich gefragt, wie lange die derzeitige Bearbeitungsdauer ist. Heute die Antwort der DBM: "Wegen des hohen Arbeitsanfalls muss derzeit mit einer längeren Bearbeitungsdauer gerechnet werden. Zur Zeit beträgt die Bearbeitungsdauer ungefähr 8-12 Wochen." Tja d.h. ich werde keinen Besuch bekommen können. Weil acht Wochen wäre schon Mitte Januar. Unmöglich. Dann sollten sie auch einen Visaantrag früg genug ermöglichen, damit eine Remonstration vor dem geplanten Zeitpunkt bearbeitet wird.

Titel: Re: Sollte ich als Einladender einer Philippina die Botschaft kontaktieren?
Beitrag von Saxonicus am 08.12.2017 um 14:28:42

KaGe schrieb am 07.12.2017 um 22:32:19:
Wieso sollte ER denn an die DBM schreiben und fragen, ob SIE ndort ochmals erscheinen soll?

Der TE ist doch überhaupt kein Gesprächspartner für die AV in Manila, das ist nur die Visumsantragstellerin. Dass er für die Antragstellerin eine VE abgegeben hat, ist doch für die AV völlig irrelevant.

Titel: Re: Sollte ich als Einladender einer Philippina die Botschaft kontaktieren?
Beitrag von DerRalf am 08.12.2017 um 14:42:51
Sorry müsst ihr jetzt die ganze Zeit darauf rum hacken?

Natürlich kann die Antragstellerin selber nachfragen. Der TE kann aber auch allgemein nachfragen. Wie gesagt allgemein und nicht personenbezogen.


Titel: Re: Sollte ich als Einladender einer Philippina die Botschaft kontaktieren?
Beitrag von Holzer am 08.12.2017 um 14:48:48

DerRalf schrieb am 06.12.2017 um 23:01:01:
Allerdings eher, wenn ein Visum schon mal erteilt wurde und rechtmäßig in Anspruch genommen wurde. Dies ist in diesem konkreten Fall ja nicht passiert. Von daher muss sie wohl nochmal zur DBM anreisen

Also mal aus der Praxis. Natürlich kann bei jemandem der schon mehrfach ein positives Visum erhalten hat und dessen Abdrücke im System sind, auf eine Anreise verzichtet werden. Auch jemand, der bisher abgelehnt wurde, muss nicht erscheinen....sollte sich dann aber über weitere Ablehnungen nicht aufregen. I.d.R. will die AV doch ein Interview durchführen (lassen)., wo der Antragsteller seine Gründe und seine Rückkehrwilligkeit darlegen kann.
Wenn man darauf verzichten möchte, kann man es auch von zu Hause versuchen  8-)

Titel: Re: Sollte ich als Einladender einer Philippina die Botschaft kontaktieren?
Beitrag von Holzer am 08.12.2017 um 14:57:53

DerRalf schrieb am 07.12.2017 um 23:24:54:
Hierauf bezog ich mich mit dem betteln. Was muss ich als Deutscher einbringen, wenn ich wohin will? 

Beantrage mal ein Visum in der russischen Botschaft Berlin  ;D


DerRalf schrieb am 07.12.2017 um 23:24:54:
Wir Deutschen können fast überall hinreisen ohne Probleme, verlangen aber von anderen Staatsangehörigen sonst was für Voraussetzungen

Nun haben die meisten anderen Staaten, von denen "wir" solche Voraussetzungen erwarten, auch keinen hervorragenden Sozialstaat und auch keine "Klagemöglichkeit" auf Kosten des inländischen Steurzahlers (PKH).


DerRalf schrieb am 07.12.2017 um 23:24:54:
Ich könnte, sofern ich Hartz4 Empfänger bin, und mir irgendjemand den Flug bezahlt nahezu überall auf der Welt hinfliegen. Umgekehrt ist dies nicht möglich

Da würde man dich, bei "Armut",  aber auch sofort rauswerfen....während du hier dem Sozialstaat auf der Tasche liegst! Der Gesetzgeber hat sich schon etwas dabei gedacht....und wir können das nicht ändern!


DerRalf schrieb am 07.12.2017 um 23:24:54:
Da reicht eine Vollzeitstelle nicht, da der Antragsteller z.B. wenig verdient

Ja, ist doch klar. Wenn der H4 Satz in D über dem Monatsverdienst eines "mittleren" Angestellten / Arbeiters liegt, ist es halt mit dem beweis der Rückkehrwilligkeit schwer. Und in den Philippinen ist das z. B. so.....da liegt das Einkommen eines Lehrers bei ca. 20k PHP, dass sind etwas über 300 Euro!
Da muss man dann schon entsprechend anders versuchen die Rückkehrwilligkeit nachzuweisen. Der Beamte auf der AV kommt nur dem Gesetz nach.


DerRalf schrieb am 07.12.2017 um 23:24:54:
Ich persönlich finde die finanzielle Beurteilung nicht dem Grundgesetz entsprechend


Wo steht denn im GG, das jeder Mensch das Recht auf freie Einreise nach Deutschland hat?









Titel: Re: Sollte ich als Einladender einer Philippina die Botschaft kontaktieren?
Beitrag von DerRalf am 08.12.2017 um 15:55:14
Natürlich steht im GG nichts zum Recht auf freie Einreise, aber es steht vor dem Gesetz sind alle gleich. Klar werden alle beim Visaverfahren gleich behandelt, allerdings finde ich die fianzielle Beurteilung nicht als Gleichheit.

Natürlich würde ich aus dem Land geworfen, wenn ich arm werden würde oder auch nicht aber dann verhungern. Hier ist es aber so das eine VE abgegeben wurde und somit der Antragsteller nicht dem Deutschen Staat auf der Tasche liegen würde.

Die Einkommenssituation auf den Philipphinen ist mir durchaus bewusst. Ich weiß ja was mein Partner verdient. Aber daraus zu schließen, dass jemand nicht zurück geht finde ich weit hergeholt.

Im übrigen gab es eine Anfrage der Linkspartei im Bundestag ob es Daten geben würde, wieviele Personen mit einer VE nicht zurück gehen würde. Antwort nein, dass würde nicht erfasst. Das wäre aber mal interessant zu erfahren, denn vielleicht ist es so dass sich die Antragsteller gegenüber der Person, die die VE abgegeben hat sich verpflichtet fühlt.

Und ehrlich gesagt, die Beurteilung ob jemand die Absicht hat zurück zu kehren ist genauso als würde ich zu einem Wahrsager gehen. Der Entscheider hat ja noch nicht mal selbst sich ein Bild von der Person gemacht. Er spricht nicht mal mit ihm.

Was mich aber auch nervt ist die zu lange Bearbeitungszeit einer Remonstration. Es ist Fakt, dass man nicht jeder Zeit Urlaub kriegen kann. Somit ist die ganze Remonstration bei meinem Fall sinnlos.

Titel: Re: Sollte ich als Einladender einer Philippina die Botschaft kontaktieren?
Beitrag von Holzer am 08.12.2017 um 16:11:51

DerRalf schrieb am 08.12.2017 um 15:55:14:
Klar werden alle beim Visaverfahren gleich behandelt, allerdings finde ich die fianzielle Beurteilung nicht als Gleichheit.

Die finanzielle Beurteilung ist ja auch nur ein Teil davon...andere Parameter kommen dazu. Ansonsten würde es kaum Visa für Pinays geben...und davon gibt es ja nachweislich genug.


DerRalf schrieb am 08.12.2017 um 15:55:14:
Hier ist es aber so das eine VE abgegeben wurde und somit der Antragsteller nicht dem Deutschen Staat auf der Tasche liegen würde

Die VE ist aber kein Nachweis für die Rückkehrwilligkeit.....ich hatte ja mal eine "Kaution" vorgeschlagen! Wollte man aber auch nicht ran!


DerRalf schrieb am 08.12.2017 um 15:55:14:
Aber daraus zu schließen, dass jemand nicht zurück geht finde ich weit hergeholt.

Macht ja niemand...ist nur ein Teil der Prognose


DerRalf schrieb am 08.12.2017 um 15:55:14:
Und ehrlich gesagt, die Beurteilung ob jemand die Absicht hat zurück zu kehren ist genauso als würde ich zu einem Wahrsager gehen. 

Ja, manchmal erscheint es so...aber meist passt es schon


DerRalf schrieb am 08.12.2017 um 15:55:14:
Der Entscheider hat ja noch nicht mal selbst sich ein Bild von der Person gemacht. Er spricht nicht mal mit ihm.

Dafür fehlt oft die Zeit und die sprachliche Verständigung...dafür beschäftigt man "Ortskräfte", die sind auch deutlich günstiger und das spart Steuern


DerRalf schrieb am 08.12.2017 um 15:55:14:
Was mich aber auch nervt ist die zu lange Bearbeitungszeit einer Remonstration. Es ist Fakt, dass man nicht jeder Zeit Urlaub kriegen kann. Somit ist die ganze Remonstration bei meinem Fall sinnlos.

Das glaube ich dir...aber was soll man machen. Es gibt in vielen AV´en, speziell in Manila einen hohen Personalmangel und niemand kann mehr wie arbeiten. Schreibe an deinen Abgeordneten, dass meht Personal eingestellt wird und das die Auslandsversorgung besser wird.

Titel: Re: Sollte ich als Einladender einer Philippina die Botschaft kontaktieren?
Beitrag von Aras am 08.12.2017 um 16:20:03
Was ist dein Problem? Du bringst offen gesagt ziemlich viel Unruhe in die Threads, aber immer geht es um deinen Verlobten, der dich besuchen will.

Fakt ist, dass den Botschaften ein Beurteilungsspielraum bei der Rückkehrbereitschaft gegeben worden ist. D.h. dass es einen Bereich der Exekutive darstellt, der kaum gerichtlich nachgeprüft werden kann weil die fachliche Expertise eben aus der Nähe der Botschaft zum ausländischen Staat gegeben ist.

Siehe C-84/12
http://curia.europa.eu/juris/liste.jsf?num=C-84/12

Also wenn die Botschaft zu dem Ergebnis kommt, dass die Rückkehrbereitschaft nicht gegeben sei, dann ist diese eben nicht gegeben. Da helfen auch keine hundert Verpflichtungserklärungen um eine vermeintliche Rückkehrbereitschaft nachzuweisen.

Ausländer haben kein grundgesetzliches Freizügigkeitsrecht in Deutschland. Die allgemeine Handlungsfreiheit aus Artikel 2 I GG ist auch einschränkbar. Artikel 8 der EMRK, Achtung der Privatlebens, ermöglicht auch kein bedingungsloses Einreiserecht für Ausländer, sondern Artikel 8 Abs. 2 EMRK ermöglicht ja gerade aus Gründen des wirtschaftlichen Wohls eines Landes das Grundrecht einzuschränken.


DerRalf schrieb am 08.12.2017 um 15:55:14:
, aber es steht vor dem Gesetz sind alle gleich

Und so pauschal stimmt es ja nicht. Gleiches muss gleich behandelt werden, ungleiches muss ungleich behandelt werden. Zumal in Deutschland eine Diskriminierung aufgrund von Staatsangehörigkeit erlaubt ist.


DerRalf schrieb am 08.12.2017 um 15:55:14:
allerdings finde ich die fianzielle Beurteilung nicht als Gleichheit.

Es mag vielleicht irgendwie deinem moralischen Kompass nicht passen, aber wie Holzer schon schrieb, haben andere Staaten schwächere Sozialsysteme etc.. Außerdem geht es nicht um die finanzielle Beurteilung, sondern um die Rückkehrbereitschaft.


DerRalf schrieb am 08.12.2017 um 15:55:14:
Hier ist es aber so das eine VE abgegeben wurde und somit der Antragsteller nicht dem Deutschen Staat auf der Tasche liegen würde.

Doch klar. Erst geht der Staat in Vorrechnung und muss dann dem Geld jahrelang hinterherlaufen. In Duisburg wurde mal eine nicht-krankenversicherte rumänische Prostituierte der Bauch aufgeschlitzt und ausm Fenster geworfen. Kostenpunkt 100.000 €. Der "Freier" muss das zahlen, wird aber auch ein leben dauern.
Genauso wie die Fälle wo bspw. Georgier total krank und in ihrer Heimat nicht behandelbar nach Deutschland kommen und Asyl beantragen und dann medizinisch behandelt werden für mehrere zehntausend bis hunderttausend Euro. Gibt bestimmt paar Experten, die würden VEs erteilen, damit ihre Verwandten zumindest in Deutschland behandelt werden und dann stottern die das irgendwann ab, wenn überhaupt.


DerRalf schrieb am 08.12.2017 um 15:55:14:
Aber daraus zu schließen, dass jemand nicht zurück geht finde ich weit hergeholt.

Alleine die Einkommenshöhe ist auch nicht ausschlaggebend, aber ggf. ein starker Indikator.

Naja man könnte viel schreiben. Lass dich zum Außenminister wählen und dann erlasse eine Verwaltungsanweisung, dass im Zweifel für die Reisefreiheit entschieden wird.

http://www.tagesspiegel.de/politik/im-zweifel-fuer-die-reisefreiheit/640266.html

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/15/059/1505975.pdf


Titel: Re: Sollte ich als Einladender einer Philippina die Botschaft kontaktieren?
Beitrag von DerRalf am 08.12.2017 um 17:29:21

Holzer schrieb am 08.12.2017 um 16:11:51:
Die finanzielle Beurteilung ist ja auch nur ein Teil davon...andere Parameter kommen dazu. Ansonsten würde es kaum Visa für Pinays geben...und davon gibt es ja nachweislich genug.

Das Problem ist nur, dass es bei vielen keine anderen Parameter gibt. Also wird dieses nur herangezogen.

Holzer schrieb am 08.12.2017 um 16:11:51:
Die VE ist aber kein Nachweis für die Rückkehrwilligkeit.....ich hatte ja mal eine "Kaution" vorgeschlagen! Wollte man aber auch nicht ran!

Das ist mir bewusst und habe ich auch nie behauptet.

Holzer schrieb am 08.12.2017 um 16:11:51:
Ja, manchmal erscheint es so...aber meist passt es schon

Woher willst du wissen, dass es passt. Das würdest du nur wissen, wenn man die Person nach Deutschland lassen würde und sie kommt nicht zurück

Holzer schrieb am 08.12.2017 um 16:11:51:
Dafür fehlt oft die Zeit und die sprachliche Verständigung...dafür beschäftigt man "Ortskräfte", die sind auch deutlich günstiger und das spart Steuern

Also gerade auf den Philippinen dürfte eine sprachliche Verständigung möglich sein auf Englisch. Klar muss man es bei allen Botschaften gleich machen. Aber natürlich sehe ich da eine große Fehlerquelle bei der Beurteilung, wenn man die Person nie gesprochen hat.

Holzer schrieb am 08.12.2017 um 16:11:51:
Das glaube ich dir...aber was soll man machen. Es gibt in vielen AV´en, speziell in Manila einen hohen Personalmangel und niemand kann mehr wie arbeiten. Schreibe an deinen Abgeordneten, dass meht Personal eingestellt wird und das die Auslandsversorgung besser wird. 

Das zu wenig Personal da ist, ist ja auch das Problem. Ich unterstelle den Mitarbeitern auch nicht, dass sie nicht arbeiten. Klar muss das Personalproblem durch die Politik gelöst werden. Das die Mitarbeiter nichts dafür können, dass sie mit der Bearbeitung nicht hinterkommen, sehe ich genauso.

Aras schrieb am 08.12.2017 um 16:20:03:
Was ist dein Problem? Du bringst offen gesagt ziemlich viel Unruhe in die Threads, aber immer geht es um deinen Verlobten, der dich besuchen will. 

In die Threads? Immer um meinen Verlobten? Hier habe ich dazu gesprochen. Jo weil es auch die DBM betrifft. Und in welche Threads bringe ich bitte noch Unruhe?

Aras schrieb am 08.12.2017 um 16:20:03:
Fakt ist, dass den Botschaften ein Beurteilungsspielraum bei der Rückkehrbereitschaft gegeben worden ist. D.h. dass es einen Bereich der Exekutive darstellt, der kaum gerichtlich nachgeprüft werden kann weil die fachliche Expertise eben aus der Nähe der Botschaft zum ausländischen Staat gegeben ist. 

Ich kenne durchaus die Rechtssprechung. Leider finde ich es jetzt gerade nicht, aber es gibt durchaus ein Urteil wo ein Richter klare Richtlinien einfordert, weil vieles widersprüchlich von den Botschaften berücksichtigt wird. Einmal wird gesagt ok der geht zurück weil pflegebedürftigte Oma und beim nächsten wird gesagt, wenn jemand anderes die Oma zwei Wochen pflegen kann, warum sollte der dann zurück gehen. Viele solcher Beispiele sind da aufgeführt. Es wird alles frei beurteilt.

Aras schrieb am 08.12.2017 um 16:20:03:
Also wenn die Botschaft zu dem Ergebnis kommt, dass die Rückkehrbereitschaft nicht gegeben sei, dann ist diese eben nicht gegeben. Da helfen auch keine hundert Verpflichtungserklärungen um eine vermeintliche Rückkehrbereitschaft nachzuweisen. 

Ich habe nie behauptet, dass eine VE die Rückkehrbereitschaft nachweist.

Aras schrieb am 08.12.2017 um 16:20:03:
Zumal in Deutschland eine Diskriminierung aufgrund von Staatsangehörigkeit erlaubt ist.

Wo steht den sowas? Ich glaube z.B. als Arbeitgeber würde ich wahnsinnige Probleme mit dem Arbeitsgericht kriegen, wenn ich sagen würde z.B. Ich stelle dich nicht ein, weil du türkischer Staatsbürger bist.

Aras schrieb am 08.12.2017 um 16:20:03:
Außerdem geht es nicht um die finanzielle Beurteilung, sondern um die Rückkehrbereitschaft. 

Die aber vielfach nur sich auf das fianzielle bezieht.

Und zu dem mit VE und große Kosten die der Staat vorschiessen müsste. Natürlich gibt es diese Fälle. Aber es gibt sie trotz der jetzigen Beurteilung der Botschaften. Woher will man wissen, dass es mehr würde?

Aber für mich ist das Thema hier jetzt auch erledigt. Wir brauchen nicht weiter drüber diskutieren, weil die Rechtslage ändern wir dadurch auch nicht.

Nur was ich schlimm finde, dass man sich auf den Botschaftsseiten sich ein Merkblatt anguckt, was man alles für den Antrag braucht. Aber aus diesem Merkblatt geht nicht verständlich hervor, was es sich mit dem Punkt Verwurzelung auf sich hat. Dieses sollte verständlicher klargestellt werden. Das es hier um die Rückkehrbereitschaft geht und wie wichtig dieser Punkt ist, ist nicht klar.

Nach der Ablehnung wird dann gesucht und dann werden einem die Augen geöffnet, worum es bei diesem Punkt geht. Wenn wir dieses vorher gewußt hätten, wären wir da ganz anders rangegangen. Aber so. Naja gut sie wollen wissen ob er Arbeit hat und Urlaub bekommt. Fertig Punkt erledigt.

Tja nun bin ich schlauer und ich denke das geht vielen so.

Titel: Re: Sollte ich als Einladender einer Philippina die Botschaft kontaktieren?
Beitrag von KaGe am 08.12.2017 um 18:01:21

Saxonicus schrieb am 08.12.2017 um 14:28:42:
Der TE ist doch überhaupt kein Gesprächspartner für die AV in Manila
Eben.


DerRalf schrieb am 08.12.2017 um 14:42:51:
Sorry müsst ihr jetzt die ganze Zeit darauf rum hacken?

Wir hacken nicht draufherum, sondern erklären, wer in seinem eigenen Interesse irgendwas fragen sollte bzw. könnte.
Aus welchem Grund sollte ein Deutscher in Deutschland bei der DBM mal allgemein anfragen, ob irgendjemand  persönlich dort erscheinen muss oder nicht.
Sorry, was soll das denn?
Das andere hat mir @Holzer schon vorweg genommen. Danke dafür.
Du verwechselst doch hier den Status des jeweiligen.
Du kannst auch nicht fast überall hin ohne Visum. Es gibt noch genügend Staaten, die nicht jeden Deutschen reinlassen. Die die Visa-Anträge genau prüfen.


Edwin67 schrieb am 08.12.2017 um 00:40:20:
Es ist am Ende immer ein stochastisches Experiment
Aus deiner Mathematiker-Sicht vielleicht.
Aus Sicht der Erfahrungswerte der MA dort eher nicht.
Die Unschuldsvermutung? Meine Güte, was soll das denn hier? Bewegst du dich schon im Strafrecht?
Die junge Philippina wird mir immer sympathischer. Die weiss, was sie will und was sie nicht will.
Sehr gut.

Titel: Re: Sollte ich als Einladender einer Philippina die Botschaft kontaktieren?
Beitrag von KaGe am 08.12.2017 um 18:06:18

DerRalf schrieb am 08.12.2017 um 15:55:14:
aber es steht vor dem Gesetz sind alle gleich.

Uii, und für wen gilt das deutsche Grundgesetz?
Beim Visaverfahren werden auch nicht alle gleich behandelt. Das geht gar nicht.

Titel: Re: Sollte ich als Einladender einer Philippina die Botschaft kontaktieren?
Beitrag von DerRalf am 08.12.2017 um 18:16:14

KaGe schrieb am 08.12.2017 um 18:06:18:
Uii, und für wen gilt das deutsche Grundgesetz?


Das Grundgesetz gilt für die Bundesrepublik Deutschland und das Auswärtige Amt vertreten durch die Botschaft ist ein Organ der Bundesrepubik Deutschland und ein Organ der BRD unterliegt dem Grundgesetz.

Titel: Re: Sollte ich als Einladender einer Philippina die Botschaft kontaktieren?
Beitrag von Saxonicus am 08.12.2017 um 18:30:22

KaGe schrieb am 08.12.2017 um 18:01:21:
Du kannst auch nicht fast überall hin ohne Visum. Es gibt noch genügend Staaten, die nicht jeden Deutschen reinlassen. Die die Visa-Anträge genau prüfen.

Genau so ist es. Jedes Land entscheidet im eigenen Ermessen darüber, wem es ins Land lässt und wem nicht. Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Einreise (zumindest nicht in einem Fall wie hier). Andere Länder sind da weitaus rigoroser, da gibt keine Remonstration bei einer Visaablehnung. Entweder es gibt ein Visum oder eben nicht. Punkt.

@DerRalf
...und nun erkläre mir bitte mal, wo im GG steht, das jeder Ausländer ein Recht auf Einreise in das Bundesgebiet hat?

Titel: Re: Sollte ich als Einladender einer Philippina die Botschaft kontaktieren?
Beitrag von DerRalf am 08.12.2017 um 19:10:29

Saxonicus schrieb am 08.12.2017 um 18:30:22:
...und nun erkläre mir bitte mal, wo im GG steht, das jeder Ausländer ein Recht auf Einreise in das Bundesgebiet hat? 


Wo habe ich gesagt, dass im GG steht, dass jeder ein Recht auf Einreise in die BRD hat? Ich habe mich nur zu den Beurteilungskriterien des Visums in Bezug auf das GG geäußert. Natürlich steht das auf dünnem Eis. Und ehrlich das auszufechten würde mich reizen, aber die finanziellen Mittel habe ich nicht.

Titel: Re: Sollte ich als Einladender einer Philippina die Botschaft kontaktieren?
Beitrag von DerRalf am 08.12.2017 um 19:17:46
Aber Leute lasst uns jetzt mal zur sachlichen Seite zurück kehren. Klar meine Nerven lagen blank und liegen sie immer noch. Aber an der Beurteilung können wir nichts ändern. Und bei den Beurteilungen wird es zu Fehlern kommen, da es eine rein subjektive Entscheidung ist. Damit muss ich leben und tue ich auch. Im übrigen haben mein Verlobter und ich uns damit jetzt abgefunden. Es lässt sich nicht ändern und ist nunmal so.

Titel: Re: Sollte ich als Einladender einer Philippina die Botschaft kontaktieren?
Beitrag von KaGe am 08.12.2017 um 20:01:46
Ralf, merkst du noch, dass du 2 sehr unterschiedliche Sachverhalte immerzu und immer noch als eins beschreibst.
Damit zerreisst du nicht nur den Thread, sondern bringst auch sachfremde Argumente in Edwins Problem.

Die finanzielle Beurteilung bringt doch niemand bei der Visumsabteilung in Manila auf den Tisch.
Wie oft hast du gelesen, dass vor allem die Rückkehrbereitschaft *bewertet* wird?
Warum sollte das rein subjektiv bewertet werden und die objektiven Kriterien ohne Würdigung bleiben?



Lies doch einfach in Ruhe nochmal die allerersten 3-4 Beiträge von Edwin.


Titel: Re: Sollte ich als Einladender einer Philippina die Botschaft kontaktieren?
Beitrag von DerRalf am 08.12.2017 um 20:27:24
KaGe bezüglich Edwins Problem hast du Recht. Es ging nie um die finanzielle Seite. Klar da habe ich meinen Fall reingebracht. Sorry mein Fehler. Sehe ich ein.

Aber trotzdem ist die Einschätzung der Rückkehrbereitschaft rein subjektiv, weil du kannst nicht sagen ob jemand zurück geht oder nicht. Ich könnte noch so reich dort sein, noch sonst was an Grundbesitz haben. Noch eine Pflegebedürftige Mutter. Wer sagt dass ich nicht froh bin die Pflege meiner Mutter, weil ich sie nicht leiden kann, los zu sein?

Das sind alles subjektive Bewertungen. Objektiv kann man nie einschätzen ob jemand zurück geht oder nicht. Wir können nicht in die Zukunft schauen.

Bei Edwins Sache dürfte schon am meisten das Problem mit 3 Monaten sein. Das klingt unglaubwürdig bei einem so wichtigen Job. Dies müssten sie schon sehr gut erklären können.

Titel: Re: Sollte ich als Einladender einer Philippina die Botschaft kontaktieren?
Beitrag von KaGe am 09.12.2017 um 11:00:03
Nein, die Bewertung erfolgt nicht rein subjektiv.
Der Antragsteller soll etliche Fakten (objektive Tatbestände) in seinen Antrag packen, möglichst solche Fakten, die den Entscheider zum positiven Bescheid bringen.
Der positive Bescheid heisst hier: Erteilung des Visums.
Ob derjenige aber dann tatsächlich zurückkehrt?--- Das weiss letztlich niemand in der Botschaft oder Konsulat. Eben. Nur dieser Gedanke ist subjektiv.

Deshalb wird die Bewertung immer anhand der Tatsachen, also objektiv, erfolgen. Und auch das persönliche Erscheinen und Auftreten beim ersten V-Antrag ist ein objektives Kriterium.

Objektiv oder subjektiv---hat nichts mit dem Blick in den Menschen oder in die Zukunft zu tun.
Da irrst du.

Die Freundin von Edwin ganz allein müsste der DBM erklären, warum es für sie durchaus möglich ist, 3 Monate am Stück ihrer Arbeit, ihren sonstigen gesellsch. Tätigkeiten usw. fernzubleiben.
Edwin sollte dazu überhaupt nichts äussern, er sollte nur VE-Geber sein.

Ich habe mich nur zu den Beurteilungskriterien des Visums in Bezug auf das GG geäußert.
Ja, und?




Titel: Re: Sollte ich als Einladender einer Philippina die Botschaft kontaktieren?
Beitrag von Edwin67 am 09.12.2017 um 22:49:13

DerRalf schrieb am 08.12.2017 um 20:27:24:
Bei Edwins Sache dürfte schon am meisten das Problem mit 3 Monaten sein. Das klingt unglaubwürdig bei einem so wichtigen Job. Dies müssten sie schon sehr gut erklären können.


Obwohl auch ich mit dem Thema erst mal abgeschlossen habe, will ich nur bemerken, dass sie mit einem Schreiben des Bürgermeisters von Dapitan City in Manila angereist ist, aus dem eindeutig hervorgeht, dass ihr dieser Urlaub genehmigt wird.
Mal sehen, was dann in der Remonstrationsanwort steht, wenn sie die Philippina erreicht.

Und weil von einem Mitschreiber immer wieder etwas unterstellt wird, dass nur ich diesen "Urlaub" wollte, will ich noch mal deutlich sagen (ohne sie wortwörtlich zu zitieren), dass sie nun sehr enttäuscht zu Hause sitzt, die Welt nicht mehr versteht und einfach nicht verstehen kann, was da gemeint ist, dass die Rückkehrbereitschaft nicht gewährleistet ist.

Und zum Schluss- und dann würde ich mich freuen, wenn man diesen Thread schließen könnte- möchte ich nur noch mal freundlichst erinnern, dass es nicht eine Mathematikersicht und eine "richtige" Sicht gibt. Der Grund aller Streitereien auf dieser Welt sind ungenügende Daten(nutzung), denn dann kommen Emotionen ins Spiel... und bitte, das ist nicht von mir, ich bin nur ein durchschnittlich begabter Mensch, der ab und zu mal was nachliest.
Bis bald!

Titel: Re: Sollte ich als Einladender einer Philippina die Botschaft kontaktieren?
Beitrag von Holzer am 10.12.2017 um 06:19:09

Edwin67 schrieb am 09.12.2017 um 22:49:13:
dass sie mit einem Schreiben des Bürgermeisters von Dapitan City in Manila angereist ist, aus dem eindeutig hervorgeht, dass ihr dieser Urlaub genehmigt wird.


Sorry, wenn ich dir die Hoffnung nehmen muss. Ein solches Schreiben ist absolut nichts wert. Die Philippinen und Ihr "öffentliches" Personal gelten als extrem korrupt. Für ein wenig Geld erhält man jedes Schreiben, auch vom Bürgermeister (oder gerade  8-) ) einer Kleinstadt! Das gilt überhaupt nichts, im Gegenteil. Es heißt übersetzt, dass der Job der Dame eben nicht so wichtig ist und man problemlos 3 Monate auf Sie verzichten kann.
Versuche das nächste Mal den ortsüblichen Urlaub von 2- 3 Wochen und es wird klappen.


Edwin67 schrieb am 09.12.2017 um 22:49:13:
Und weil von einem Mitschreiber immer wieder etwas unterstellt wird, dass nur ich diesen "Urlaub" wollte, will ich noch mal deutlich sagen (ohne sie wortwörtlich zu zitieren), dass sie nun sehr enttäuscht zu Hause sitzt, die Welt nicht mehr versteht und einfach nicht verstehen kann, was da gemeint ist, dass die Rückkehrbereitschaft nicht gewährleistet ist.


Wenn Sie jetzt schon enttäuscht ist, dann sei vorsichtig falls ihr mal heiraten wollt. Das Visumprocedere wird dann noch um einiges aufwändiger und da bleiben Enttäuschungen nicht aus


Titel: Re: Sollte ich als Einladender einer Philippina die Botschaft kontaktieren?
Beitrag von Edwin67 am 10.12.2017 um 18:30:12
Hallo Holzer,
vielen Dank für die nette Antwort. Ich werde das so angehen.

Holzer schrieb am 10.12.2017 um 06:19:09:
Wenn Sie jetzt schon enttäuscht ist, dann sei vorsichtig falls ihr mal heiraten wollt. Das Visumprocedere wird dann noch um einiges aufwändiger und da bleiben Enttäuschungen nicht aus

So weit habe ich noch nicht vorgedacht, aber das befürchte ich auch, werde mich dann VORHER hier belesen und befragen, weil meine Sichtweise offensichtlich nicht zielführend ist...  ;)

Titel: Re: Sollte ich als Einladender einer Philippina die Botschaft kontaktieren?
Beitrag von KaGe am 11.12.2017 um 11:04:13
Aus deinem ersten Beitrag:

Edwin67 schrieb am 01.12.2017 um 23:31:31:
P.S.tut nichts zur Sache, muss aber sein: Wer , wenn nicht diese Frau sollte ein Schengenvisum bekommen? Sie ist entsprechend verletzt, weil sie auch auf eigene Kosten ca.800km nach Manila geflogen ist, um dann nicht einen Deutschen auf der Botschaft zu treffen, sondern nur PhilippinOs, die sie mit entwürdigenden Fragen malträtieren, denn nicht alle Asiatinnen sind in der Prostitution tätig...am Ende entscheiden wohl Asiaten indirekt über meine Lebensgestaltung- eine Unverschämtheit! 


Und nun zum Schluss des langen Threads kommst du endlich zu der Erkenntnis.


Titel: Re: Sollte ich als Einladender einer Philippina die Botschaft kontaktieren?
Beitrag von KaGe am 11.12.2017 um 11:08:34
Aus deinem ersten Beitrag:

Edwin67 schrieb am 01.12.2017 um 23:31:31:
P.S.tut nichts zur Sache, muss aber sein: Wer , wenn nicht diese Frau sollte ein Schengenvisum bekommen? Sie ist entsprechend verletzt, weil sie auch auf eigene Kosten ca.800km nach Manila geflogen ist, um dann nicht einen Deutschen auf der Botschaft zu treffen, sondern nur PhilippinOs, die sie mit entwürdigenden Fragen malträtieren, denn nicht alle Asiatinnen sind in der Prostitution tätig...am Ende entscheiden wohl Asiaten indirekt über meine Lebensgestaltung- eine Unverschämtheit! 


Übrigens war nicht nur ich das, der auf die Rückkehrbereitschaft und deine Intention des Besuches hinwies.


Und nun zum Schluss des langen Threads kommst du endlich zu der Erkenntnis:
...werde mich dann VORHER hier belesen und befragen, weil meine Sichtweise offensichtlich nicht zielführend ist... 
Ja, mach das und
Viel Glück


Titel: Re: Sollte ich als Einladender einer Philippina die Botschaft kontaktieren?
Beitrag von Edwin67 am 15.12.2017 um 22:10:56
Hallo noch mal,
wie versprochen wollte ich mitteilen, dass heute nun für den Reisestart des 9.12.17 die Ablehnung der Remonstration kam.

Falls es interessiert, kann ich auch die Argumentation des Botschaftsmitarbeiters hier offenlegen. Aber ich warne, dass das nicht für emotionale Gemüter ist.

Einen schönen 3. Advent !



Titel: Re: Sollte ich als Einladender einer Philippina die Botschaft kontaktieren?
Beitrag von DerRalf am 15.12.2017 um 23:48:14
Mich würde die Gründe schon interessieren.

Titel: Re: Sollte ich als Einladender einer Philippina die Botschaft kontaktieren?
Beitrag von uteschnute am 16.12.2017 um 06:31:37
mich auch

Titel: Re: Sollte ich als Einladender einer Philippina die Botschaft kontaktieren?
Beitrag von Iceyy92 am 16.12.2017 um 15:02:44

Edwin67 schrieb am 15.12.2017 um 22:10:56:
Hallo noch mal,
wie versprochen wollte ich mitteilen, dass heute nun für den Reisestart des 9.12.17 die Ablehnung der Remonstration kam.

Falls es interessiert, kann ich auch die Argumentation des Botschaftsmitarbeiters hier offenlegen. Aber ich warne, dass das nicht für emotionale Gemüter ist.

Einen schönen 3. Advent !


Da ich mich aktuell mit dem selbem mistherumschlage wäre ich auch Dankbar für die Begründung.

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