Verfahrensdauer |
Wie lange dauert die Bearbeitung eines Einbürgerungsantrages? |
Zu dieser Frage gibt es keine konkrete Antwort, denn dies hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab. Nachdem der Einbürgerungsantrag gestellt wurde, muss die Einbürgerungsbehörde (EBH) zunächst Anfragen bei verschiedenen Behörden halten. Es geht z.B. darum zu klären, ob Strafverfahren anhängig sind oder waren, ob Arbeitslosengeld II (früher: Sozialhilfe oder Arbeitslosenhilfe) bezogen wird, es ist eine Regelanfrage beim Verfassungsschutz und beim Bundeszentralregister erforderlich etc. Bis alle Antworten vorliegen kann unter Umständen ein Zeitraum bis zu 6 Monaten vergehen.
Sofern dann festgestellt wird,
dass der Antragsteller sich aus der bisherigen Staatsangehörigkeit entlassen
lassen muss, wird in der Regel eine Einbürgerungszusicherung erteilt. Die
Einbürgerung wird für den Fall zugesichert, dass der Antragsteller die
Entlassung aus der bisherigen Staatsangehörigkeit nachweist. Damit geht man
dann zu seiner Botschaft bzw. seinem Generalkonsulat und beantragt die
Entlassung bzw. erklärt seinen Verzicht (je nach Staat gibt es hier sehr
unterschiedliche Verfahren). Das Verfahren bis zur Entlassung dauert - je
nach Staat und abhängig von den persönlichen Umständen (z.B. Regelung des
Wehrdienstes) - unterschiedlich lang. Zeiten bis zu 2 Jahren sind hier keine
Seltenheit, allerdings gibt es auch Staaten, bei denen dieses
Entlassungsverfahren innerhalb weniger Wochen bis Monate erledigt wird. Wenn
dann die Entlassung vorliegt, sind die Antworten auf die Anfragen der
Einbürgerungsbehörde evtl. schon älter als sechs Monate. Die Unterlagen
dürfen aber im Zeitpunkt der Einbürgerung nicht älter als sechs Monate sein.
Ergo: die Anfragen werden erneut gestartet...
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