Verfahrensdauer

 

Wie lange dauert die Bearbeitung eines Einbürgerungsantrages?

Zu dieser Frage gibt es keine konkrete Antwort, denn dies hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab. Nachdem der Einbürgerungsantrag gestellt wurde, muss die Einbürgerungsbehörde (EBH) zunächst Anfragen bei verschiedenen Behörden halten. Es geht z.B. darum zu klären, ob Strafverfahren anhängig sind oder waren, ob Arbeitslosengeld II (früher: Sozialhilfe oder Arbeitslosenhilfe) bezogen wird, es ist eine Regelanfrage beim Verfassungsschutz und beim Bundeszentralregister erforderlich etc. Bis alle Antworten vorliegen kann unter Umständen ein Zeitraum bis zu 6 Monaten vergehen.

Sofern dann festgestellt wird, dass der Antragsteller sich aus der bisherigen Staatsangehörigkeit entlassen lassen muss, wird in der Regel eine Einbürgerungszusicherung erteilt. Die Einbürgerung wird für den Fall zugesichert, dass der Antragsteller die Entlassung aus der bisherigen Staatsangehörigkeit nachweist. Damit geht man dann zu seiner Botschaft bzw. seinem Generalkonsulat und beantragt die Entlassung bzw. erklärt seinen Verzicht (je nach Staat gibt es hier sehr unterschiedliche Verfahren). Das Verfahren bis zur Entlassung dauert - je nach Staat und abhängig von den persönlichen Umständen (z.B. Regelung des Wehrdienstes) - unterschiedlich lang. Zeiten bis zu 2 Jahren sind hier keine Seltenheit, allerdings gibt es auch Staaten, bei denen dieses Entlassungsverfahren innerhalb weniger Wochen bis Monate erledigt wird. Wenn dann die Entlassung vorliegt, sind die Antworten auf die Anfragen der Einbürgerungsbehörde evtl. schon älter als sechs Monate. Die Unterlagen dürfen aber im Zeitpunkt der Einbürgerung nicht älter als sechs Monate sein. Ergo: die Anfragen werden erneut gestartet...
Wer vor der Einbürgerung kein Entlassungsverfahren betreiben muss, weil er z.B. als EU-Bürger unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit eingebürgert werden kann oder seine alte Staatsangehörigkeit automatisch verliert, hat insofern Glück, dass diese Zeit eingespart wird, denn anstelle der Einbürgerungszusicherung wird in diesen Fällen gleich die Einbürgerungsurkunde ausgestellt.

Außerdem hängt die Frage der Bearbeitungsdauer auch entscheidend davon ab, wie viele Anträge die zuständige Behörde gerade zu bearbeiten hat und wie viel Personal ihr dafür zur Verfügung steht. Zu berücksichtigen ist beispielsweise auch, dass in Urlaubszeiten weniger Personal im Dienst ist.