Du hast doch geschrieben das Bundesland ist Berlin ???
Das mit dem Fragen meinte ich bei ihrem Termin dann für den Aufenthaltstitel.dafür muss sie natürlich erstmal hier sein und ihr den Termin haben.
Ja 3 Jahre gem..
https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/pdf/BMI-MI3-20091026-SF-A001.... Ich würde es ausdrücklich ansprechen:
28.1.6 Die Aufenthaltserlaubnis ist bei der Erteilung
i. d. R. auf drei Jahre zu befristen. Hiervon ab-
weichend ist eine Befristung auf nur ein Jahr
angezeigt, wenn Restzweifel bestehen (unter-
halb der eine Ablehnung des Antrags recht-
fertigenden Schwelle), ob die Eheschließung
nur zum Zweck der Aufenthaltssicherung des
ausländischen Ehegatten geschlossen wurde (so
genannte Scheinehe, siehe hierzu Nummer
27.1a.1.1.2 f.). Soweit entsprechende Zweifel am
Vorliegen einer allgemeinen Erteilungsvoraus-
setzung bestehen oder Obdachlosigkeit droht,
ist die Aufenthaltserlaubnis ebenfalls zunächst
nur für ein Jahr zu erteilen.