Hallo zusammen,
mein Name ist Ali (aus dem Iran). Ich bin derzeit Student in Deutschland und habe einen Aufenthaltstitel nach § 16b
AufenthG. Mein Studium habe ich noch nicht abgeschlossen.
Nun habe ich die Möglichkeit, eine Vollzeitstelle im IT-Bereich anzunehmen. Mein Arbeitgeber möchte mich langfristig beschäftigen und mir einen unbefristeten Arbeitsvertrag anbieten. Aktuell liegt mir bereits ein Vertragsentwurf vor, der aber noch nicht unterschrieben ist.
Ich habe im Iran keinen abgeschlossenen Hochschulabschluss, verfüge jedoch über mehrere Jahre praktische Berufserfahrung im IT-Bereich, insbesondere in Webdesign und IT-Dienstleistungen.
Ich möchte meinen Aufenthaltstitel gerne von § 16b
AufenthG auf einen Aufenthaltstitel zur Beschäftigung nach § 19c
AufenthG wechseln.
Meine Frage ist: Ist ein solcher Wechsel grundsätzlich möglich, obwohl ich keinen abgeschlossenen Hochschulabschluss habe, dafür aber mehrjährige Berufserfahrung im IT-Bereich vorweisen kann? Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen und welche Unterlagen sollte ich bei der Ausländerbehörde einreichen?
Ich wäre für eine Einschätzung von Anwältinnen, Anwälten oder Personen mit Erfahrung in diesem Bereich sehr dankbar.
Vielen Dank im Voraus.