Hallo,
meine Frau (Filipina) ist mit einem FZV eingereist vor Monaten, wir haben die
AE beantragt und bekommen (3 Jahre gültig).
Es wurde Teilnahme an einem Integrationskurs verlangt, aber darauf hingewiesen dass wenn sie einen Hochschulabschluss hat die keine Verpflichtung als auch kein Anspruch besteht.
Da sie damals bereits hochschwanger war und wir erwarteten vorerst keine Zeit für den Integrationskurs zu haben wiesen wir den College-Abschluss nach und damit keine Verpflichtung mehr.
Aber: brauchen wir den Kursbesuch-Nachweis später dann doch wieder für
NE oder Einbürgerung irgendwann?
Und, da meine Frau dennoch vorhat weiterzulernen und die Prüfungen A2 und
B1 abzulegen: Sofern der Kurs später doch noch notwendig sein sollte, kann man ihn zumindest reduzieren um die Sprachkursanteile?
Danke schonmal für alle Antworten

// EDIT: hatte die Suche bemüht aber nichts in die Richtung gefunden. Kann aber auch sein dass ich die Suche (noch) nicht kapiere...