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Integrationskurs nicht erforderlich für AE, aber vielleicht später? (Gelesen: 1.015 mal)
dck
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i4a rocks!


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07.09.2026 um 23:36:55
 
Hallo,

meine Frau (Filipina) ist mit einem FZV eingereist vor Monaten, wir haben die AE beantragt und bekommen (3 Jahre gültig).
Es wurde Teilnahme an einem Integrationskurs verlangt, aber darauf hingewiesen dass wenn sie einen Hochschulabschluss hat die keine Verpflichtung als auch kein Anspruch besteht.

Da sie damals bereits hochschwanger war und wir erwarteten vorerst keine Zeit für den Integrationskurs zu haben wiesen wir den College-Abschluss nach und damit keine Verpflichtung mehr.


Aber: brauchen wir den Kursbesuch-Nachweis später dann doch wieder für NE oder Einbürgerung irgendwann?

Und, da meine Frau dennoch vorhat weiterzulernen und die Prüfungen A2 und B1 abzulegen: Sofern der Kurs später doch noch notwendig sein sollte, kann man ihn zumindest reduzieren um die Sprachkursanteile?

Danke schonmal für alle Antworten  Smiley

// EDIT: hatte die Suche bemüht aber nichts in die Richtung gefunden. Kann aber auch sein dass ich die Suche (noch) nicht kapiere...
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roseforest
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Antwort #1 - 08.09.2026 um 05:03:56
 
Für die NE oder Einbürgerung muss sie B1 und den Leben in Deutschland Test nachweisen


Sie kann aber beim Bamf einen Antrag auf Zulassung stellen
https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Integration/Integrationskurse/Kursteil...

Wenn das nicht klappen sollte muss es halt komplett privat finanziert werden .
Gibt ja beim Goethe Institut z.b. Kurse oder bei anderen Sprachschulen oder selber lernen und nur zur Prüfung anmelden..
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dck
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Antwort #2 - 08.09.2026 um 09:16:59
 
roseforest schrieb am 08.09.2026 um 05:03:56:
Wenn das nicht klappen sollte muss es halt komplett privat finanziert werden .
Gibt ja beim Goethe Institut z.b. Kurse oder bei anderen Sprachschulen oder selber lernen und nur zur Prüfung anmelden..


Hatten wir bei A1 so gemacht, selbständig gelernt dann die Prüfung bei Goethe als Externe gemacht. Das hat sehr gut geklappt. Das würden wir dann wahrscheinlich so weitermachen.

Und so wie ich das verstehe kann man das beim Leben in Deutschland Test genauso machen, selbständig lernen und einfach zur Prüfung anmelden.

Danke  Smiley
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roseforest
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Antwort #3 - 08.09.2026 um 10:21:33
 
Richtig 👍 könnt ihr genau so machen.
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Fernweher
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Antwort #4 - 08.09.2026 um 11:42:31
 
Moment. Ich dachte, ein Bachelor oder Master wären keine Voraussetzung, um der Pflicht zu entgehen. Nur, wenn diese Abschlüsse dabei helfen, in den deutschen Arbeitsmarkt zu gelangen. Und das setzt doch meist die deutsche Sprache voraus, weshalb eine Pflicht trotz Hochschulabschluss besteht?
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roseforest
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Antwort #5 - 08.09.2026 um 12:44:54
 
§44:
(3) Der Anspruch auf Teilnahme am Integrationskurs besteht nicht,
1.
bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die eine schulische Ausbildung aufnehmen oder ihre bisherige Schullaufbahn in der Bundesrepublik Deutschland fortsetzen,
2.
bei erkennbar geringem Integrationsbedarf oder
3.
wenn der Ausländer bereits über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt.


Also mE könnte die ABH auf Nr. 2 abstellen.. bei meiner Frau - auch Filippina wollte die ABH auch erst keine Verpflichtung geben.. wir wollten es aber unbedingt da der Kurs ja super günstig ist was dann auch geklappt hat. Wobei das schon lustig war der Sachbearbeiter hatte einen kleinen Test gemacht und meine Frau musste quasi beweisen dass sie kein Deutsch kann 🤣🤣

Generell kann man aber nicht sagen ein Studium reicht aus .
Ich kenne auch viele Fälle da ist der Standard : erster ABH Termin = eAT bestellen und Verpflichtung abholen
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Antwort #6 - 08.09.2026 um 12:59:16
 
Also bei mir hat sich auch der Eindruck ergeben dass jede ABH je nach Wohnort (vielleicht Bundesland) das ein klein wenig anders handhabt. Also klar, nicht aus eigener Erfahrung, aber so aus anderer Leute Berichte.
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Fernweher
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Antwort #7 - 08.09.2026 um 16:58:44
 
roseforest schrieb am 08.09.2026 um 12:44:54:
2.
bei erkennbar geringem Integrationsbedarf

Und somit ist ein Hochschulabschluss entsprechend auszuwerten. Mich wundert es tatsächlich, wenn jemand mit einer College-Ausbildung einen geringeren Integrationsbedarf hätte, da doch die Deutschkenntnisse weiterhin fehlen würden, um jegliche Arbeit überhaupt ausführen zu dürfen.

Ist nicht daher das Gesetz auch so ausgelegt worden? Denn wäre der Abschluss, ob College, Bachelor oder gar Master, nicht sprachabhängig, ließe sich eine Arbeit entsprechend problemlos finden. Das wäre doch allerdings nur in technischen Arbeiten der Fall, in der Sprache gut möglich zweitrangig sein kann. Bei einem solchen Einzelfall bestehe somit auch geringer Integrationsbedarf. Aber sonst …?
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Antwort #8 - 08.09.2026 um 18:06:13
 
Spätestens zur Verlängerung des AE braucht ihr den Nachweis über die Prüfungen, die im Integrationskurs verlangt werden. Oder es gibt nur noch 12 Monate immer
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Antwort #9 - 08.09.2026 um 20:59:41
 
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