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Ehegattennachzug zu einem Deutschen (Gelesen: 428 mal)
Themen Beschreibung: Kann es problematisch sein, wenn der deutsche Ehepartner noch bei den Eltern wohnt?
Curt
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i4a rocks!


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Staatsangehörigkeit: Deutsch
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07.09.2026 um 13:25:02
 
Hallo zusammen,

ich bin deutscher Staatsangehöriger und habe eine marokkanische Ehefrau. Für meine Frau läuft derzeit das Visumverfahren zum Ehegattennachzug nach Deutschland über die Deutsche Botschaft in Rabat.

Ich habe dazu eine Frage bezüglich meiner Wohnsituation.

Ich wohne derzeit noch im Haus meiner Eltern und habe dort meinen Wohnsitz. Ich möchte allerdings eine eigene Wohnung suchen und aus dem Elternhaus ausziehen. Aufgrund meiner persönlichen Situation würde ich gerne wissen, ob es problematisch sein könnte, wenn ich zum Zeitpunkt des Visumverfahrens bzw. der weiteren Bearbeitung noch bei meinen Eltern wohne.

Der Termin bzw. die weitere Bearbeitung des Visumantrags meiner Frau beginnt voraussichtlich erst Mitte November. Deshalb überlege ich, ob ich jetzt schon unbedingt eine eigene Wohnung finden sollte oder ob ich zunächst abwarten kann und gegebenenfalls erst im Zusammenhang mit der Einreise meiner Frau eine Wohnung suche.

Meine Fragen wären daher:

1. Kann die Tatsache, dass ich noch bei meinen Eltern wohne, für die Deutsche Botschaft bzw. die Ausländerbehörde ein Problem beim Ehegattennachzug darstellen?
2. Muss ich bereits eine eigene Wohnung haben, bevor das Visum meiner Frau erteilt wird?
3. Könnte es negative Konsequenzen für das Visumverfahren haben, wenn ich während der Bearbeitung noch bei meinen Eltern wohne?
4. Oder reicht es aus, wenn ich mich jetzt um eine eigene Wohnung kümmere und diese spätestens zur Einreise meiner Frau gefunden habe?
5. Hat jemand Erfahrungen mit einem Ehegattennachzug zu einem deutschen Staatsangehörigen, bei dem der deutsche Ehepartner zunächst noch bei seinen Eltern gewohnt hat?

Mir geht es insbesondere darum, ob ich jetzt schnellstmöglich eine eigene Wohnung finden muss, um das laufende Visumverfahren meiner Frau nicht zu gefährden, oder ob ich dies auch noch während der Bearbeitung bzw. vor ihrer tatsächlichen Einreise regeln kann.

Vielen Dank für eure Erfahrungen und Einschätzungen!
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roseforest
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 07.09.2026 um 15:29:37
 
Die Forderung nach "ausreichend Wohnraum" bezieht sich nur auf Familiennnachzug zu einem Ausländer und nicht zu deutschen.

In der Praxis wollen die ABHs aber trotzdem manchmal Mietvertrag oder bei Eigentum ein anderes Dokument aus dem die Grösse der Wohnung hervorgeht. Man macht es sich natürlich dann leichter das einfach einzureichen.

Rein praktisch gesehen ist das Haus denn gross genug damit ihr alle da leben könntet ? Falls ja seh ich kein Problem im Gegenteil. So manche leben bei den Eltern im Haus mit seiner Frau..

Im Gegenteil dazu könnte es sogar Verzögerungen geben wenn du z.b. während des laufenden Visaverfahrens in eine andere Stadt umziehst und dann eine andere ABH zuständig wird.
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Curt
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 07.09.2026 um 16:18:02
 
Vielen Dank für die Antwort. Bei uns ist ausreichend Wohnraum vorhanden, insgesamt ca. 80 m², sodass meine Frau nach ihrer Einreise zunächst problemlos bei mir wohnen könnte.

Dass ich bisher noch keine eigene Mietwohnung gesucht habe, hatte private Gründe. Dadurch hat sich meine ursprüngliche Planung etwas verlängert und ist unerwartet später geworden. Inzwischen habe ich einen Arbeitsplatz und stehe selbst etwas unter Druck, die Wohnsituation zu regeln.

Mein Plan ist daher, dass meine Frau zunächst zu mir kommt und wir uns danach gemeinsam um eine eigene Wohnung kümmern.

Meine eigentliche Sorge war nur, ob es für das laufende Visumverfahren problematisch sein könnte, wenn ich zum Zeitpunkt des Verfahrens noch bei meinen Eltern im Haus wohne. Wenn das bei ausreichend vorhandenem Wohnraum kein Problem darstellt, wäre meine Frage damit eigentlich beantwortet.

Vielen Dank für die hilfreiche Einschätzung!
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reinhard
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Antwort #3 - 08.09.2026 um 13:04:05
 
Das ist alles klein Problem für das Visum-Verfahren.
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