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Separate Nachbeurkundung / Übersetzung einer Apostille? (Gelesen: 424 mal)
Fernweher
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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04.09.2026 um 22:25:29
 
Hallo zusammen,

Bezüglich des Ehegattennachzugs eine wichtige Frage:
Wir haben unsere georgische Eheurkunde von einer georgischen Übersetzungsagentur ins Deutsche übersetzen und anschließend notarieren lassen. Allerdings wurde die Apostille auf der Rückseite damals nicht mitübersetzt. Die Mitarbeiterin im Konsulat merkte dies an und verlangte eine Übersetzung der Apostille.

Da die Eheurkunde an sich schon übersetzt ist:
Ist es möglich, nur die Apostille von einem anderen Übersetzer übersetzen zu lassen und diese nachträglich als zweite Datei bzw. Seite hinzuzufügen?

Oder verlangen die Botschaft / Ausländerbehörde zwingend, dass Eheurkunde und Apostille von demselben Übersetzer als ein zusammenhängendes Dokument übersetzt und gestempelt werden?
Hat jemand Erfahrungen damit gemacht, ob zwei getrennte Übersetzungen (oder ein zusammengefügtes PDF aus zwei Übersetzungen) von deutschen Behörden akzeptiert werden?
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« Zuletzt geändert: 04.09.2026 um 22:40:35 von Fernweher »  
 
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Fernweher
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #1 - 04.09.2026 um 23:10:38
 
Nachtrag: bei der genannten Apostille handelt es sich um die Apostille der Übersetzung selbst (“Translator of Apostille and Legalization Devision”).
Diese muss ins Deutsche übersetzt werden.
Nicht
die Apostille der Eheurkunde selbst, diese wurde bereits übersetzt.
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Petersburger
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Antwort #2 - 04.09.2026 um 23:32:21
 
Da die Übersetzung an sich keine Urkunde ist und die notarielle Beglaubigung der Unterschrift des Übersetzers eine landestypische Besonderheit ...

... ich würde dem ganzen Quatsch aus dem Weg gehen und die Urkunde in Deutschland von einem beeidigten Übersetzer anfertigen lassen.
Das wird, aller Erfahrung nach, ohnehin früher oder später erforderlich sein, da deutsche Inlandsbehörden meist nur solche Übersetzungen akzeptieren.
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Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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Fernweher
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
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Antwort #3 - 04.09.2026 um 23:38:59
 
Petersburger schrieb am 04.09.2026 um 23:32:21:
Da die Übersetzung an sich keine Urkunde ist und die notarielle Beglaubigung der Unterschrift des Übersetzers eine landestypische Besonderheit ...

... ich würde dem ganzen Quatsch aus dem Weg gehen und die Urkunde in Deutschland von einem beeidigten Übersetzer anfertigen lassen.
Das wird, aller Erfahrung nach, ohnehin früher oder später erforderlich sein, da deutsche Inlandsbehörden meist nur solche Übersetzungen akzeptieren.

Bezüglich dessen; würde das bedeuten, dass die Übersetzungen der Georgier bereits während des Visum-Verfahrens nicht anerkannt werden würden? Von der Sachbearbeiterin in Moskau wurden sie so bereits akzeptiert, aber wer weiß.

Problem ist auch, dass man uns dies erst heute telefonisch mitteilte. Am Wochenende lässt sich kein Übersetzer finden und das soll bis Dienstag fertig sein; laut Sachbearbeiter.
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reinhard
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Antwort #4 - 05.09.2026 um 13:51:08
 
Alle Übersetzer:innen, die in Deutschland Urkunden übersetzen dürfen, findest Du hier:

www.gerichts-uebersetzer.de

Schick einfach jetzt eine Mail los und guck, ob jemand auch am Wochenende antwortet.
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