Voguhl schrieb am 03.09.2026 um 21:51:50:Parallel habe ich versucht über die örtliche Behörde eine
Vorabzustimmung zu bekommen.
Eine
Vorabzustimmung ist nur denkbar oder sinnvoll, bevor das Visum beantragt ist.
Das kannst Du also vergessen.
Voguhl schrieb am 03.09.2026 um 21:51:50:dass kein Visumsantrag vorliegt (obwohl er im System bei diplo ist),
Das reicht nicht, er muss auch von der
AV zur
ABH gesendet werden.
Voguhl schrieb am 03.09.2026 um 21:51:50:morgen dürfen wir die Originale vorlegen.
Man darf vermuten, dass ein Visumantrag so lange nicht gesendet wird, bis die Originale vorliegen. Denn erst dann kann die
AV davon wirklich davon ausgehen, dass die mit den Dokumenten belegten Umstände wirklich belegt sind. Nicht etwa Phantasiegrafiken geschickt wurden.
Und zum Senden des Antrags sind auch die Biometriedaten Deiner Frau erforderlich.
Voguhl schrieb am 03.09.2026 um 21:51:50:wenn ich das richtig verstanden habe, dann Meldet sich die Botschaft bei der selben Behörde und ich befürchte, dass es dann ebenfalls abgelehnt wird.
Möglich.
Ich hatte es tatsächlich selbst mehrfach, dass eine
ABH in einem solchen Fall wegen fehlenden
A1 oder fehlender LU-Sicherung nicht zustimmen wollte.
Davon hat aber die Antragstellerin nie etwas gemerkt, weil die
ABH schnell von mir überzeugt werden konnte.
Übrigens mit derselben Vorschrift, die ich im vorigen Beitrag zitiert habe.
Diese Vorschrift ist zwar leider nicht absolut eindeutig formuliert, weil sie nicht selbst auch vorschreibt, völlig analog zu § 28 Abs. 1 Zi. 1 Nr. 3 zu entscheiden.
Daher ist die Forderung nach
A1 wie auch nach LU-Sicherung erstmal verständlich - sie entspricht dem Buchstaben des Gesetzes.
Allerdings habe ich immer argumentiert, dass es wohl sinnfrei sei, einem deutschen Kind die Geburt in Deutschland zu verweigern, weil man von den werdenden Eltern vor der Geburt Dinge fordert, die nach der Geburt nicht mehr gefordert werden dürfen.
Anderenfalls wäre - in Bezug auf die LU-Sicherung - die Zi. 28.1.4 eine "Vorschrift für Reiche", was ja augenscheinlich GG-widrig wäre.