Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Visum zum ungeborenen deutschen Kind (Gelesen: 812 mal)
Voguhl
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 4

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Visum zum ungeborenen deutschen Kind
03.09.2026 um 21:51:50
 
Hallo und guten Abend,

ich habe im April meine Frau aus Indonesien geheiratet, ursprünglich wollten wir auf dem regulären Weg den Familiennachzug beantragen.
Ich darf mich allerdings freuen bald Vater zu werden, und ich bräuchte euren Input zum Thema Familiennachzug zum ungeborenen deutschen Kind.
Wir würden sehr gerne das Kind in Deutschland zur Welt bringen, aber die Laufzeiten der Botschaft und die Ausländerbehörde machen mir Probleme.
Vom Arzt haben wir gehört dass ein Flug nach Mitte November sehr schwer wird und mir läuft die Zeit davon.

Seit Ende Juli ist unsere Ehe durch das Einwohnermeldeamt bestätigt und direkt im Anschluss haben wir das Visum bei der Botschaft beantragt. Parallel habe ich versucht über die örtliche Behörde eine Vorabzustimmung zu bekommen.

Die Vorabzustimmung wurde von der Behörde mehrmals abgelehnt, mit der Begründung dass A1 für Familiennachzug erforderlich ist, dass kein Visumsantrag vorliegt (obwohl er im System bei diplo ist), und zuletzt dass das ungeborene Kind noch kein Recht besitzt.
Hier habe ich das Gefühl, dass ich nicht weiter komme. Vielleicht brauche ich die Vorabzustimmung auch nicht, aber wenn ich das richtig verstanden habe, dann Meldet sich die Botschaft bei der selben Behörde und ich befürchte, dass es dann ebenfalls abgelehnt wird.

Der eigentliche Visumsantrag ist endlich durch die Vorprüfung und morgen dürfen wir die Originale vorlegen.
Wie lange der Prozess danach dauert, weiß ich nicht. Und ob es überhaupt Erfolg hat ebenfalls nicht.

Unterlagen haben wir eigentlich alle zusammen, bis auf das fehlende A1 (welches hierfür eigentlich nicht notwendig sein wollte).
Ich verdiene genug und habe das auch der Behörde übermittelt, sodass auch der Unterhalt kein Thema sein sollte.

Habt ihr einen Rat für mich was ich tun kann?
Ist der Zeitpunkt gekommen, dass ich über das VG in Berlin gehen sollte?

Vielen vielen Dank für euren Input und eine gute Zeit  Smiley
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
deerhunter
Silver Member
.
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 2.296

Brisbane, Australia
Brisbane
Australia
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visum zum ungeborenen deutschen Kind
Antwort #1 - 04.09.2026 um 11:18:53
 
Ein Familiennachzug zum ungeborenen deutschen Kind ist rechtlich möglich und wird im Regelfall ab der Einsetzbarkeit der Geburt (ca. ab der 28. Schwangerschaftswoche) genehmigt.

Es ist jedoch einen Kannvorschrift, allerdings bei einer Ehe sollte es kein Problem darstellen. Ist eure Ehe denn nach den entsprechenden Vorschriften geschlossen worden?

Hochzeit wo? Ehefähigkeitszertifikat vorhanden gewesen? Hochzeit anerkannt?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Voguhl
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 4

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visum zum ungeborenen deutschen Kind
Antwort #2 - 04.09.2026 um 18:11:01
 
Wir haben in Hong Kong geheiratet, Das Zertifikat + Apostille wurde vom Einwohnermeldeamt nacht Prüfung akzeptiert und die Ehe ist eingetragen. Da gibt es wohl ein Abkommen, dass die Ehe aus Hong Kong international anerkannt ist.

Wenn du sagst ab der 28ten Woche, heißt das dann über den normalen Weg der Beantragung des Visums bei der Botschaft?
Oder wie muss ich das verstehen?

Wir haben heute erfahren es kann zwischen 4 und 8 Wochen dauern bis wir Antwort bekommen.
Bei 8 Wochen wird das schon sehr knapp mit der Flugfähigkeit meiner Frau.

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Petersburger
i4a-team
*****
Offline




Beiträge: 6.854

RUS, Russia
RUS
Russia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visum zum ungeborenen deutschen Kind
Antwort #3 - 04.09.2026 um 19:00:01
 
deerhunter schrieb am 04.09.2026 um 11:18:53:
Es ist jedoch einen Kannvorschrift

Nein, das ist falsch.

Wenn die Vaterschaft des Deutschen unzweifelhaft ist - und auch das steht in niemandes Ermessen -, ist es eine IST-Vorschrift.

Wir lesen gemeinsam in der AVwV zum AufenthG:
Zitat:
28.1.4 Aufgrund der aufenthaltsrechtlichen Vorwirkung des Schutzgebots des Artikels 6 GG kann werdenden Eltern von Kindern, die aufgrund ihrer Abstammung von einem deutschen Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen werden (§ 4 Absatz 1 StAG), ein mit Blick auf den voraussichtlichen Geburtszeitpunkt entsprechend langfristig berechnetes Visum zur Einreise auf Grundlage des künftigen Anspruchs nach § 28 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 erteilt werden.

Hier könnte man noch auf die Idee einer Kann-Vorschrift kommen, aber das eröffnet nur die bis zur Veröffentlichung der AVwV vor knapp 17 Jahren nicht klar geregelte Möglichkeit.

Klar wird das im nächsten Absatz
Zitat:
Die Einreise ist der Schwangeren zu ermöglichen, sobald die Geburt mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist.

IST.
Ende eines Kann oder eines Ermessens.
Zum Seitenanfang
  

„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
IP gespeichert
 
Petersburger
i4a-team
*****
Offline




Beiträge: 6.854

RUS, Russia
RUS
Russia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visum zum ungeborenen deutschen Kind
Antwort #4 - 04.09.2026 um 19:20:19
 
Voguhl schrieb am 03.09.2026 um 21:51:50:
Parallel habe ich versucht über die örtliche Behörde eine Vorabzustimmung zu bekommen.

Eine Vorabzustimmung ist nur denkbar oder sinnvoll, bevor das Visum beantragt ist.

Das kannst Du also vergessen.

Voguhl schrieb am 03.09.2026 um 21:51:50:
dass kein Visumsantrag vorliegt (obwohl er im System bei diplo ist),

Das reicht nicht, er muss auch von der AV zur ABH gesendet werden.

Voguhl schrieb am 03.09.2026 um 21:51:50:
morgen dürfen wir die Originale vorlegen.

Man darf vermuten, dass ein Visumantrag so lange nicht gesendet wird, bis die Originale vorliegen. Denn erst dann kann die AV davon wirklich davon ausgehen, dass die mit den Dokumenten belegten Umstände wirklich belegt sind. Nicht etwa Phantasiegrafiken geschickt wurden.

Und zum Senden des Antrags sind auch die Biometriedaten Deiner Frau erforderlich.

Voguhl schrieb am 03.09.2026 um 21:51:50:
wenn ich das richtig verstanden habe, dann Meldet sich die Botschaft bei der selben Behörde und ich befürchte, dass es dann ebenfalls abgelehnt wird.

Möglich.
Ich hatte es tatsächlich selbst mehrfach, dass eine ABH in einem solchen Fall wegen fehlenden A1 oder fehlender LU-Sicherung nicht zustimmen wollte.
Davon hat aber die Antragstellerin nie etwas gemerkt, weil die ABH schnell von mir überzeugt werden konnte.
Übrigens mit derselben Vorschrift, die ich im vorigen Beitrag zitiert habe.

Diese Vorschrift ist zwar leider nicht absolut eindeutig formuliert, weil sie nicht selbst auch vorschreibt, völlig analog zu § 28 Abs. 1 Zi. 1 Nr. 3 zu entscheiden.
Daher ist die Forderung nach A1 wie auch nach LU-Sicherung erstmal verständlich - sie entspricht dem Buchstaben des Gesetzes.

Allerdings habe ich immer argumentiert, dass es wohl sinnfrei sei, einem deutschen Kind die Geburt in Deutschland zu verweigern, weil man von den werdenden Eltern vor der Geburt Dinge fordert, die nach der Geburt nicht mehr gefordert werden dürfen.
Anderenfalls wäre - in Bezug auf  die LU-Sicherung - die Zi. 28.1.4 eine "Vorschrift für Reiche", was ja augenscheinlich GG-widrig wäre.
Zum Seitenanfang
  

„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
IP gespeichert
 
Voguhl
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 4

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visum zum ungeborenen deutschen Kind
Antwort #5 - 06.09.2026 um 11:04:10
 
Okay, danke für die Ausführung Smiley

Dann hake ich das Thema Vorabzustimmung ab. Ich hatte des sowieso nur versucht um den Prozess zu beschleunigen.

Biometriedaten wurden am Freitag ebenfalls erfasst. Damit sollte der Antrag jetzt mit allem was notwendig ist zur ABH gehen.

Ich hatte genau den selben Absatz (28.1.4) bereits der ABH geschickt.
Ich vermute, dass dieser nur für den eigentlichen Antrag greift und nicht für eine Vorabzustimmung. Deswegen wohl die Ablehnung.

Petersburger schrieb am 04.09.2026 um 19:20:19:
Davon hat aber die Antragstellerin nie etwas gemerkt, weil die ABH schnell von mir überzeugt werden konnte.
Übrigens mit derselben Vorschrift, die ich im vorigen Beitrag zitiert habe.

Über welchen Weg hast du diese Argumentation geführt? Kann ich hier selbst etwas tun?

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Petersburger
i4a-team
*****
Offline




Beiträge: 6.854

RUS, Russia
RUS
Russia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visum zum ungeborenen deutschen Kind
Antwort #6 - 07.09.2026 um 08:45:30
 
Hast Du aus meiner Formulierhng nicht gemerkt, dass das behördenintern war?
Zum Seitenanfang
  

„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
IP gespeichert
 
Voguhl
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 4

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visum zum ungeborenen deutschen Kind
Antwort #7 - 07.09.2026 um 11:35:53
 
Doch ich dachte mir entweder intern, oder Bürgerservice oder Anwalt.

Fällt dir noch etwas ein, was ich machen kann, außer auf einen ähnlich guten Bearbeiter zu hoffen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema