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Nachzug zum deutschen Kind (Gelesen: 814 mal)
Themen Beschreibung: Fragen spezifisch
Easy64
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Türkisch
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30.08.2026 um 05:18:27
 
Hallo in die Runde,

ich habe eine Frage bezüglich meines Visaverfahrens.

Ich bin in Deutschland geboren und habe die türkische Staatsangehörigkeit.

2016 wurde ich ausgewiesen/abgeschoben und dies ist mittlerweile verjährt.
Wegen meiner Straftat habe ich keine Haftungen oder vollstreckungen vorliegen.

Ich habe 2021 geheiratet meine Ehefrau ist mittlerweile deutsche Staatsbürgerin und mit Hauptwohnsitz in Deutschland.

2022 haben wir Kinder bekommen und die haben die doppelbürgerschaft. Deutsch & türkisch

2025 wurde mir ein Visum erteilt für den Ehegattennachzug den ich aber nicht wahr nehmen konnte weil mir zu dem Zeitpunkt noch offene Strafen waren.

Jetzt habe ich erneut ein Visum Antrag für den nachzug zu den deutschen Kindern gestellt und warte seit Ende April auf einen Termin bei idata.

Heute erfahre ich von meiner noch Ehefrau das sie eine Scheidung einreichen möchte beim Anwalt ohne Grund ?! Kurz vor der Einreise und sie möchte auch nicht mehr mich mit meinem Visum unterstützen.

Wie relevant ist die Aussage meiner Ehefrau für mein Visums Vorgespräch bei der Ausländerbehörde?
Ich habe die Absicht mich in Deutschland zwecks meinen Kindern aufzuhalten und meine Aufgaben als Vater zu übernehmen.

Als Referenzperson habe ich eines meiner Zwillinge angegeben bei meinem Visumsantrag  die sind aber noch minderjährig ?

Ich danke für jegliche Unterstützung und Information im Voraus.
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Petersburger
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 30.08.2026 um 14:54:14
 
Wenn Du das Sorgerecht für Deine Kinder hast, spielt die Meinung der Kindesmutter keine entscheidende Rolle.

Deine Kinder haben ein Recht auf Umgang mit ihrem Vater, daher müssen schon gewichtige Gründe im Sinne des Kindeswohls vorliegen, um ihnen diesen Umgang zu verweigern.

Solltest Du kein Sorgerecht haben, ist auch nicht alles verloren, es bedarf aber einer guten Argumentation. Da sollte dann ein Spezialist 'ran, keine Forumsgemeinschaft.
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Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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Easy64
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Türkisch
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Antwort #2 - 30.08.2026 um 15:39:31
 
Danke für die schnelle Reaktion habe ich den als Vater ich bin ja noch verheiratet nicht automatisch das Sorgerecht mit ? Also man teilt sich ja das Sorgerecht wenn die Kinder in einer Ehe geboren werden ?

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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #3 - 30.08.2026 um 16:31:10
 
Ja, wenn nichts anderes festgelegt wird, haben die beiden Eltern gemeinsames Sorgerecht. Die Frau, die sich scheiden lassen will (das geht in Deutschland ohne Begründung), könnte dazu einen Antrag stellen. Aber solange es dazu keinen Gerichtsbeschluss gibt, bleibt alles so.

Wichtig ist dann nur, den Nachzug zum Kind zu beantragen.
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Easy64
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Türkisch
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Antwort #4 - 30.08.2026 um 17:27:56
 
Ja habe ich mir auch gedacht nur habe ich meiner Frau damals eine Vollmacht gegeben gehabt das sie bei allen Belangen über die Kinder entscheiden kann jetzt mache ich mir Sorgen das die Vollmacht evtl ein Hindernis sein kann ?
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #5 - 30.08.2026 um 17:49:41
 
Du musst erstaml das Visum beantragen. Nur so kannst Du erfahren, ob irgend etwas zu einem Problem wird. Was sind könnte, spielt ja keine Rolle.

Probleme werden Dir mitgeteilt.
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roseforest
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #6 - 30.08.2026 um 18:34:18
 
Man könnte ja auch die Frage umdrehen: Beispiel wenn die Frau hier schreiben würde - wie und ob ich verhindern kann dass mein (Noch) Mann ein  Visum bekommt ? Würde mich tatsächlich interessieren Smiley
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Easy64
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #7 - 31.08.2026 um 01:51:11
 
Ja das wäre tatsächlich interessant Smiley

Aber letztendlich müssen wir als Eltern dafür sorgen das es den Kindern an erster Linie gut geht und das ich da vorbestraft Ware ist halt die schnelle Jugend gewesen da habe ich meine Lehre auch raus.
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deerhunter
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
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Antwort #8 - 01.09.2026 um 10:43:31
 
Petersburger schrieb am 30.08.2026 um 14:54:14:
Deine Kinder haben ein Recht auf Umgang mit ihrem Vater, daher müssen schon gewichtige Gründe im Sinne des Kindeswohls vorliegen, um ihnen diesen Umgang zu verweigern


Oder gewichtige Gründe, welche die Bürger in Deutschland gefährden

Easy64 schrieb am 30.08.2026 um 05:18:27:
2016 wurde ich ausgewiesen/abgeschoben


BTM Handel, schwere Straftaten gegen Gesundheit oder sexuelle Selbstbestimmung, OK würde ich da mal reinwerfen

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SimonB
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #9 - 01.09.2026 um 10:50:18
 
Easy64 schrieb am 30.08.2026 um 05:18:27:
Kurz vor der Einreise

Woher weißt du, wann du einreisen könntest?

Easy64 schrieb am 30.08.2026 um 05:18:27:
2025 wurde mir ein Visum erteilt für den Ehegattennachzug den ich aber nicht wahr nehmen konnte weil mir zu dem Zeitpunkt noch offene Strafen waren.

Ein Visum bekommen, obwohl Strafen "noch offen" waren?
Und jetzt im April 26 war alles "sauber"?

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Petersburger
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #10 - 01.09.2026 um 12:32:08
 
deerhunter schrieb am 01.09.2026 um 10:43:31:
Oder gewichtige Gründe, welche die Bürger in Deutschland gefährden

Selbstverständlich.

Allerdings hatte ich hier nicht vor, alle außerhalb des eigentlichen Themas liegenden möglichen oder auch nur denkbaren weiteren Punkte anzusprechen.

Und ich halte das eigentlich auch nicht für sinnvoll.
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #11 - 01.09.2026 um 22:10:00
 
SimonB schrieb am 01.09.2026 um 10:50:18:
Und jetzt im April 26 war alles "sauber"?



Ja, in Deutschland kennen wir die Verjährung und auch die Vollstreckungsverjährung. Da er dazu keine Fragen hatte, sondern das nur als Information gegeben hat, können wir das einfach mal so glauben.
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Easy64
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Antwort #12 - 02.09.2026 um 13:18:23
 
Danke nochmal an alle.

Ja meine offenen Strafen sind verjährt und es war auch nicht leicht ein erneutes Visum ausgestellt zu bekommen.

Ich möchte auch deutlich machen das ich aus meiner Fehlern gelernt habe und jetzt aus meinem Leben das Beste plane mit meinen Kindern .

Ich werde nochmal berichten wenn ich Neuigkeiten habe.

Danke an alle die mich unterstützen.
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Antwort #13 - 02.09.2026 um 13:19:48
 
Alle Informationen bezüglich meiner Vollstreckung Bewährung u.ä wurde mit der Staatsanwaltschaft geklärt.

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