Sehr geehrte Damen und Herren,
mein Name ist Kenan. Am 06.09.2020 bin ich im Rahmen des Familiennachzugs nach Deutschland eingereist.
Zunächst erhielt ich eine Aufenthaltserlaubnis für ein Jahr. Anschließend wurde mein Aufenthaltstitel um weitere zwei Jahre verlängert. Aufgrund von Problemen in meiner Ehe kam es jedoch zur Scheidung.
Als ich die dritte Verlängerung meines Aufenthaltstitels beantragen wollte, wurde mir mitgeteilt, dass die Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug nicht mehr verlängert werden könne. Stattdessen erhielt ich auf Grundlage des Assoziationsrechts zwischen der Türkei und der Europäischen Union (ARB 1/80) eine Aufenthaltserlaubnis mit der Auflage, drei Jahre bei einem bestimmten Arbeitgeber beschäftigt zu bleiben.
Nach 17 Monaten wurde das Unternehmen, bei dem ich arbeitete, übernommen. Da ich die rechtlichen Regelungen nicht kannte und nicht arbeitslos werden wollte, fand ich eine neue Arbeitsstelle. Ich informierte die Ausländerbehörde darüber, jedoch wurde der Arbeitgeberwechsel nicht akzeptiert.
Danach zog ich nach Hessen und schilderte dort meine Situation. Ich fand eine Beschäftigung bei Gerüst Bau. Auch dort wurde mir die Auflage erteilt, drei Jahre bei diesem Arbeitgeber tätig zu sein. Nach 12 Monaten wurde ich jedoch betriebsbedingt gekündigt.
Anschließend zog ich nach Nordrhein-Westfalen (NRW) und begann eine neue Beschäftigung bei einem anderen Unternehmen. Aufgrund des Arbeitgeberwechsels wurde mein Aufenthaltstitel erneut angepasst. Derzeit bin ich weiterhin bei diesem Unternehmen beschäftigt.
Auf meinem aktuellen Aufenthaltstitel steht folgender Vermerk:
„Aufenthaltstitel nur deklaratorische Wirkung nach
ARB 1/80.“
Meine Frage ist nun:
Wenn ich insgesamt vier Jahre bei diesem Arbeitgeber beschäftigt bin, erhalte ich dann ein uneingeschränktes Arbeitsmarktrecht beziehungsweise einen von diesem Arbeitgeber unabhängigen Aufenthaltsstatus nach
ARB 1/80? Beginnen den die 4 Jahre jedes mal bei jedem Arbeitgeber neu?
Außerdem habe ich inzwischen sechs Jahre Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung geleistet und erfülle nach meinem Verständnis die Voraussetzungen für eine wenn auch befristete Niederlassungserlaubnis. Wie kann ich die Bindung an einen bestimmten Arbeitgeber aufheben lassen und einen von dieser Auflage unabhängigen Aufenthaltstitel erhalten?
Mit freundlichen Grüßen
Kenan