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Aufenthaltstitel ARB 1/80 (Gelesen: 303 mal)
Kenan2121
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i4a rocks!


Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Türkisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Aufenthaltstitel ARB 1/80
25.08.2026 um 20:58:38
 
Sehr geehrte Damen und Herren,

mein Name ist Kenan. Am 06.09.2020 bin ich im Rahmen des Familiennachzugs nach Deutschland eingereist.

Zunächst erhielt ich eine Aufenthaltserlaubnis für ein Jahr. Anschließend wurde mein Aufenthaltstitel um weitere zwei Jahre verlängert. Aufgrund von Problemen in meiner Ehe kam es jedoch zur Scheidung.

Als ich die dritte Verlängerung meines Aufenthaltstitels beantragen wollte, wurde mir mitgeteilt, dass die Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug nicht mehr verlängert werden könne. Stattdessen erhielt ich auf Grundlage des Assoziationsrechts zwischen der Türkei und der Europäischen Union (ARB 1/80) eine Aufenthaltserlaubnis mit der Auflage, drei Jahre bei einem bestimmten Arbeitgeber beschäftigt zu bleiben.

Nach 17 Monaten wurde das Unternehmen, bei dem ich arbeitete, übernommen. Da ich die rechtlichen Regelungen nicht kannte und nicht arbeitslos werden wollte, fand ich eine neue Arbeitsstelle. Ich informierte die Ausländerbehörde darüber, jedoch wurde der Arbeitgeberwechsel nicht akzeptiert.

Danach zog ich nach Hessen und schilderte dort meine Situation. Ich fand eine Beschäftigung bei Gerüst Bau. Auch dort wurde mir die Auflage erteilt, drei Jahre bei diesem Arbeitgeber tätig zu sein. Nach 12 Monaten wurde ich jedoch betriebsbedingt gekündigt.

Anschließend zog ich nach Nordrhein-Westfalen (NRW) und begann eine neue Beschäftigung bei einem anderen Unternehmen. Aufgrund des Arbeitgeberwechsels wurde mein Aufenthaltstitel erneut angepasst. Derzeit bin ich weiterhin bei diesem Unternehmen beschäftigt.

Auf meinem aktuellen Aufenthaltstitel steht folgender Vermerk:

„Aufenthaltstitel nur deklaratorische Wirkung nach ARB 1/80.“

Meine Frage ist nun:

Wenn ich insgesamt vier Jahre bei diesem Arbeitgeber beschäftigt bin, erhalte ich dann ein uneingeschränktes Arbeitsmarktrecht beziehungsweise einen von diesem Arbeitgeber unabhängigen Aufenthaltsstatus nach ARB 1/80? Beginnen den die 4 Jahre jedes mal bei jedem Arbeitgeber neu?

Außerdem habe ich inzwischen sechs Jahre Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung geleistet und erfülle nach meinem Verständnis die Voraussetzungen für eine wenn auch befristete Niederlassungserlaubnis. Wie kann ich die Bindung an einen bestimmten Arbeitgeber aufheben lassen und einen von dieser Auflage unabhängigen Aufenthaltstitel erhalten?

Mit freundlichen Grüßen

Kenan
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Kenan2121
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Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Türkisch
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Antwort #1 - 26.08.2026 um 16:09:45
 
Da ich den Text mit einem Übersetzungsprogramm erstellt habe möchte ich die Stelle mit den 17 Monaten korrigieren, da es so wie im Text ist nicht ganz stimmt.

Bei diesem Arbeitgeber war ich insgesamt 17 Monate beschäftigt. Im Unternehmen wurde mir mitgeteilt, dass sich die Firmenstruktur ändern bzw. das Unternehmen übernommen werden würde. Aus Sorge, meine Beschäftigung und damit meinen Aufenthaltsstatus zu verlieren, kündigte ich das Arbeitsverhältnis eigenständig und suchte mir unmittelbar eine neue Arbeitsstelle. Zu diesem Zeitpunkt war mir leider nicht bekannt, dass der Arbeitgeberwechsel möglicherweise gegen die aufenthaltsrechtliche Auflage verstoßen könnte. Ich informierte die Ausländerbehörde über den Wechsel, jedoch wurde dieser nicht akzeptiert.
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