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Visaerteilung bei sanktionierter Arbeitsstelle? (Gelesen: 324 mal)
Der gute Heinrich
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18.08.2026 um 14:07:40
 
Meine Frau hatte für ein Jahr im Jahre 2016 in einem staatlichen Unternehmen gearbeitet. Dieses wurde im Jahre 2022 von Deutschland / der EU sanktioniert.
Ihre Rolle war rein administrativ bzw. projektbezogen.
Nichtsdestotrotz muss diese Arbeitsstelle in ihrem Lebenslauf erscheinen, da man ja alles offenlegen möchte.

Wie stehen die Chancen, dass ein Visum erteilt wird?
Und inwieweit würde sich das Verfahren verschieben? Ich konnte nur der KI entnehmen, dass es gar ein Jahr dauern könnte, bis die Sicherheitsbehörden das "OK" geben.
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Aras
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Antwort #1 - 18.08.2026 um 15:26:50
 
In manchen Staaten ist die Wirtschaft in Kontrolle des Staates oder staatlichen Akteuren. Bspw. ist in Ägypten fast die gesamte Wirtschaft in der Hand der Armee. Im Iran in der Hand der Revolutionsgarden. Keine Ahnung wie es in Russland ist, aber da wird es bestimmt auch entsprechende Verschränkungen zwischen Wirtschaft und Staat geben.

Es ist also in solchen Ländern völlig normal, das jemand mittelbar oder unmittelbar für den jeweiligen Staat arbeitet oder gearbeitet hat. Russland 140 Millionen Einwohner. Würde die deutsche Botschaft jeden Visabewerber mit Erwerbshistorie auf Herz und Niere prüfen, dann würde das tatsächlich massive Arbeitsbelastung bedeuten, mit einer ganz geringen Erfolgsquote, wenn überhaupt.

Manche Staaten haben vollumfassende Wehrpflicht, wo jeder Bürger eine militärische Ausbildung "genießt". Bspw. US-amerikanische Visaanträge fragen nach Militärischer Ausbildung. Da gebe ich halt meinen Wehrdienst bei der Bundeswehr an. Aber soll ich bei meiner 63 Jahre alten Mutter tatsächlich die einwöchige "militärische Ausbildung" an der Kalashnikov am Anfang des Iran-Irak-Krieges (1980) angeben?

Also wenn deine Frau jetzt nicht unbedingt eine ehemalige oder aktive FSB-Agentin ist, würde ich die Sache erstmal locker sehen.

Zumal die EU-Sanktionen die Firmen betreffen und die damit namentlich genannten Betriebsangehörigen. Ist deine Frau dort nicht namentlich genannt, ist auch die Sanktion erstmal nicht relevant.

Zumal deine Frau einen Familiennachzug zum Ehegatten anstrebt. Da gelten ganz andere Regeln.

Also erstmal keine Panik schieben.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Der gute Heinrich
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Antwort #2 - 18.08.2026 um 18:33:21
 
Grüße dich.
Staatliches Unternehmen ist eine Sache, genau, aber gilt gleiches für Unternehmen, die mit dem Militär zusammenhängen und -arbeiten?
Meines Erachtens würde einzig das Arbeitsjahr meiner Frau (2016) die Situation verbessern. Allerdings kenne ich aus meinem Bekanntenkreis tatsächlich Russen, die aufgrund ähnlicher Umstände (arbeiteten in einem sanktionierten Unternehmen, allerdings bevor das Unternehmen sanktioniert wurde) nicht nachziehen durften.

Allgemein: wie ist es denn das mit einer Sicherheitsprüfung, besonders bei Russen, gar Iranern? Ich hatte gelesen, dass dies generell bei Applikanten solcher Länder erfolgt.
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