danke für die bisherigen Antworten

Ich möchte meine jetzige Ehefrau, die ich letztes Jahr in Marokko geheiratet habe und die Marokkanerin ist, nach Deutschland holen damit wir hier zusammenleben können.
Zu meinem Hintergrund: Ich bin deutsch-marokkanischer Doppelstaater. Meine erste Ehefrau war Marokkanerin. Die erste Ehe wurde vor etwa vier Jahren in Marokko durch ein Gericht geschieden und ist rechtskräftig. Das marokkanische Scheidungsurteil liegt mir vor, wurde vom marokkanischen Gericht beglaubigt/bestempelt und anschließend in Deutschland von einem amtlich anerkannten Übersetzer übersetzt und beglaubigt.
Die Anerkennung dieser ersten Scheidung in Deutschland nach § 107 FamFG habe ich bisher noch nicht beantragt. Dank eurer Hinweise werde ich das Anerkennungsverfahren demnächst beim zuständigen OLG einreichen.
Meine jetzige Ehefrau möchte ein Visum zum Familiennachzug beantragen. Die Unterlagen sind allerdings noch nicht vollständig; einige Dokumente müssen in Marokko noch legalisiert werden. Einen konkreten Termin für die Visumbeantragung haben wir daher noch nicht und wir stehen auch noch nicht auf einer Warteliste.
Soweit ich weiß, kann es aktuell vom Beginn des Visumverfahrens bzw. der Registrierung bis zu einem tatsächlichen Termin beim deutschen Konsulat in Marokko eineinhalb bis zwei Jahre oder möglicherweise sogar länger dauern. Genau deshalb möchte ich vermeiden, dass durch das noch laufende Anerkennungsverfahren später zusätzliche Verzögerungen entstehen.
Meine Fragen sind daher:
Kann es später bei der Erteilung des Visums Probleme oder Verzögerungen geben, wenn das Anerkennungsverfahren meiner ersten Scheidung zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen ist und die Ausländerbehörde die Unterlagen für den Familiennachzug prüft?
Wäre es sinnvoll, die Anerkennung meiner ersten Scheidung jetzt bereits einzureichen, damit sie möglichst vor dem späteren Visumverfahren abgeschlossen ist?
Und falls das Anerkennungsverfahren bis zum Visumantrag noch nicht abgeschlossen sein sollte: Kann das Visumverfahren deswegen zurückgestellt werden? Müsste man dann möglicherweise wieder von vorne anfangen oder erneut eine sehr lange Zeit auf einen Termin warten?
Ich wäre sehr dankbar für Erfahrungen von Personen mit einem ähnlichen Fall – insbesondere bei einer marokkanischen Scheidung, deutsch-marokkanischer Doppelstaatsangehörigkeit, anschließender Eheschließung in Marokko und anschließendem Familiennachzug nach Deutschland.
Merci.