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Frühstmöglicher Einreisetermin beim Ehegattennachzug (Gelesen: 751 mal)
Fernweher
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i4a rocks!


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15.08.2026 um 19:27:30
 
Moinsen.

Meine Frau würde am XX. XXX ihre Dokumente bei VisaMetric in Moskau einreichen. Gibt es bezüglich des Einreisetermins irgendwelche Einschränkungen? Beispielsweise, dass sie die Einreise frühestens drei Monate nach Abgabe ihrer Dokumente beantragen kann? Oder ginge sogar der 21. Oktober, gar September (in Theorie, kaum erwartbar, dass ein solches Visum schnell bearbeitet werden könnte)?

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Exaktes Datum entfernt.
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« Zuletzt geändert: 22.08.2026 um 20:22:21 von Petersburger »  
 
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reinhard
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Antwort #1 - 15.08.2026 um 23:29:03
 
Sie hat ja jetzt das Visum beantragt. Wenn es bewilligt wird, kann sie einen "Gültigkeit ab..." wünschen. Dann gilt das Visum ab dem Tag, an dem sie einreisen will.
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Fernweher
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Antwort #2 - 15.08.2026 um 23:38:02
 
Es gibt eine Form bzw. Bewerbungsformular auszufüllen, an der man u. a. nach dem Datum erfragt wird. Da ist kein Datum festgesetzt, sie hatte sich jedoch umgehört gehabt, dass eine solche Einreise erst nach mind. drei Monaten bewilligt werden könnte.

Das bezweifle ich an. Daher meine Frage.
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reinhard
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Antwort #3 - 15.08.2026 um 23:54:18
 
Dann kann sie dort doch nur ein Wunschdatum eintragen und abwarten, ob es klappt.
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Fernweher
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Antwort #4 - 16.08.2026 um 00:19:56
 
In einem solchen Fall, falls der Termin nicht eingehalten werden könnte, würde die Botschaft uns benachrichtigen und nach einem anderen Termin fragen? Oder wie läuft diese Prozedur ab?
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Antwort #5 - 16.08.2026 um 08:26:31
 
Es ist nahezu Standard, dass gewünschte Einreisedaten im Nachgang, also vor der Visumerteilung, geändert werden.

Denkt nicht zu viel nach, sondern gebt einfach (irgend)ein Datum im Antrag an (Antrag, nicht Bewerbung!).

Sobald die Erteilungsvoraussetzungen alle erfüllt sind, also auch die benötigte Zustimmung der ABH vorliegt, kann dann sowohl das Einreisedatum final angegeben werden als auch eine ab diesem Datum gültige Incoming-KV für wenige Wochen übersandt werden.
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Mannlich
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Antwort #6 - 17.08.2026 um 22:42:21
 
Fernweher schrieb am 15.08.2026 um 19:27:30:
Meine Frau würde am 


Schau, dass sie noch in diesem Jahr einreist und in diesem Jahr einen dt. Wohnsitz hat.

Nur dann hast du unter Umständen für das Jahr 2026 erhebliche Steuererleichterungen. Hinweis verstanden?  Zwinkernd
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Fernweher
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i4a rocks!


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Antwort #7 - 18.08.2026 um 00:53:16
 
Mannlich schrieb am 17.08.2026 um 22:42:21:
Hinweis verstanden?  Zwinkernd

Tatsächlich nein. Keine Ahnung, was du meinst.
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Antwort #8 - 18.08.2026 um 02:24:36
 
Fernweher schrieb am 18.08.2026 um 00:53:16:
Tatsächlich nein. Keine Ahnung, was du meinst.


Wenn sie bis Ende des Jahres ihren Wohnsitz in D hat, dann könnt Ihr für das ganze Jahr 2026 gemeinsam steuerlich veranlagt werden. Sie hat hier ja nichts verdient, Dein Einkommen wird also auf zwei Nasen verteilt und Du zahlst entsprechend deutlich weniger Steuern bzw. bekommst einen dicken Batzen zurück.
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Ich bin nur Laie und meine Aussagen sind nur meine Meinung bzw. Interpretation nach bestem Wissen. Sollte ich mal Dummfug schreiben, werde ich hoffentlich korrigiert!
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Fernweher
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Antwort #9 - 18.08.2026 um 03:30:49
 
nixwissen schrieb am 18.08.2026 um 02:24:36:
Wenn sie bis Ende des Jahres ihren Wohnsitz in D hat, dann könnt Ihr für das ganze Jahr 2026 gemeinsam steuerlich veranlagt werden. Sie hat hier ja nichts verdient, Dein Einkommen wird also auf zwei Nasen verteilt und Du zahlst entsprechend deutlich weniger Steuern bzw. bekommst einen dicken Batzen zurück.

Verstehe.

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Antwort #10 - 25.08.2026 um 01:01:32
 
ergänzend zu @nixwissen`s Beitrag

ebenso für Zinseinnahmen. Hat deine Frau Wohnsitz noch in 2025, kannst dich über doppelten Freibetrag für 2025 freuen (Falls genug Geld auf der Bank, was Zinsen abwirft)
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