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Staatenlos? Vietnam, in Deutschland geboren, NIE einen Pass besessen, NLB gültig (Gelesen: 520 mal)
Anthony
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i4a rocks!


Beiträge: 1

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: vietnamesisch
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15.08.2026 um 01:08:37
 
Hallo zusammen,

ich brauche dringend Rat in einer sehr komplizierten aufenthaltsrechtlichen Situation. Ich hoffe, hier kann mir jemand weiterhelfen.

Zu meiner Person:
•      Geboren 1998 in München, Deutschland
•      Laut deutschen Behörden: vietnamesische Staatsangehörigkeit
•      Seit dem 9. Lebensjahr (ca. 2007) nicht mehr bei der Familie, kein Kontakt zur leiblichen Familie
•      Ich habe NIE einen vietnamesischen Nationalpass besessen – nicht einmal als Kind
•      Aktuell wohnhaft in Duisburg-Süd

Mein Fall:
•      Mit 10 Jahren (ca. 2008) wurde meine Identität geprüft – damals kam heraus, dass ich nie richtig gemeldet war und quasi 10 Jahre “illegal” in Deutschland gelebt habe, trotz Geburt in München
•      Als Kind habe ich von diesem Prozess nichts verstanden
•      Nach der Prüfung erhielt ich einen Reiseausweis für Ausländer mit der Nationalität “vietnamesisch”
•      Mit 16 Jahren (ca. 2014) wurde mir eine Niederlassungserlaubnis ausgestellt (trotz fehlendem Pass)
•      2022 wollte die Ausländerbehörde (Ostallgäu) meine Papiere nicht mehr verlängern – seitdem habe ich keine gültigen Kartenkörper mehr
•      Bis 2025 erhielt ich halbjährlich Fiktionsbescheinigungen von der Ausländerbehörde Ostallgäu
•      2024 und 2025 habe ich die vietnamesische Botschaft kontaktiert – beide Male erhielt ich eine Negativbescheinigung, dass ich aufgrund Mangels von Nachweisen der vietnamesischen Staatsangehörigkeit keinen Pass bekomme
•      Seit Dezember 2025 warte ich auf das Ergebnis meiner Staatenlosigkeitsprüfung (bei der Ausländerbehörde Duisburg)
•      Ich gehe davon aus, dass ich nie die vietnamesische Staatsangehörigkeit besessen habe und die vietnamesischen Behörden nichts von meiner Existenz wissen
•      Aktuell werde ich von meiner Sachbearbeiterin bei der Ausländerbehörde Duisburg geghostet – ich erhalte keine Antworten auf meine Anfragen

Mein Problem:
•      Ich besitze aktuell kein einziges gültiges amtliches Dokument mehr
•      Die Ausländerbehörde Duisburg teilt mir mit, dass sie mir nicht helfen kann, da ich keinen gültigen Nationalpass habe
•      Meine Niederlassungserlaubnis ist rechtlich weiterhin gültig (wurde 2014 erteilt, nie widerrufen), wird aber im Alltag zunehmend als “abgelaufen” erkannt
•      Ich kann keine Bankkonten eröffnen, keine Verträge abschließen, mich nicht identifizieren

Meine Fragen:
1.      Staatenlosigkeit: Habe ich mit den beiden Negativbescheiden der vietnamesischen Botschaft gute Chancen, als staatenlos anerkannt zu werden? Was kann ich noch tun, um die Staatenlosigkeitsfeststellung zu beschleunigen?
2.      Reiseausweis für Ausländer (§ 5 AufenthV): Kann ich einen Reiseausweis für Ausländer beantragen, auch ohne dass die Staatenlosigkeit festgestellt wurde? Die Behörde sagt, sie kann mir nicht helfen ohne Pass – ist das rechtens?
3.      Niederlassungserlaubnis: Meine NLB ist rechtlich gültig, aber die Karte ist abgelaufen. Kann ich eine neue eAT-Karte beantragen, auch ohne Pass? Oder brauche ich dafür einen Reiseausweis?
4.      Ausbürgerung Vietnam: Ich habe vor, einen Antrag auf Entlassung aus der vietnamesischen Staatsangehörigkeit zu stellen (Ausbürgerung). Macht das Sinn, oder ist das kontraproduktiv für die Staatenlosigkeitsfeststellung?
5.      Untätigkeitsklage: Ich warte seit Dezember 2025 auf eine Entscheidung. Kann ich schon Untätigkeitsklage (§ 75 VwGO) einreichen, oder sollte ich noch warten?
6.      Rechtsanwalt: Lohnt es sich, einen Fachanwalt für Ausländerrecht einzuschalten? Hat jemand Erfahrungen mit Anwälten in Duisburg/Essen, die sich mit Staatenlosigkeit auskennen?

Was ich bisher getan habe:
•      Kontakt zur vietnamesischen Botschaft (2x Negativbescheid)
•      Schreiben an die Ausländerbehörde Duisburg (wird ignoriert)
•      Kontakt zu Statefree e.V., Caritas, AWO, DRK, Diakonie (warte auf Rückmeldung)
Was ich erreichen will:
•      Klärung meines Status (staatenlos oder vietnamesisch?)
•      Einen gültigen Passersatz (Reiseausweis für Ausländer oder Staatenlose)
•      Eine neue eAT-Karte für meine Niederlassungserlaubnis
•      Langfristig: Einbürgerung in Deutschland (wenn möglich)

Ich weiß, dass mein Fall sehr komplex ist, aber ich hoffe, jemand hat ähnliche Erfahrungen gemacht oder kann mir rechtliche Tipps geben. Jede Hilfe ist willkommen!

Vielen Dank im Voraus.

VG 
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dim4ik
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #1 - 15.08.2026 um 08:44:02
 
Anthony schrieb am 15.08.2026 um 01:08:37:
Ich habe NIE einen vietnamesischen Nationalpass besessen – nicht einmal als Kind

Dass du nie einen vietnamesischen Ausweis besessen hast bedeutet noch nicht unbedingt dass du die vietnamesische Staatsangehörigkeit nicht besitzt.

Anthony schrieb am 15.08.2026 um 01:08:37:
2024 und 2025 habe ich die vietnamesische Botschaft kontaktiert – beide Male erhielt ich eine Negativbescheinigung, dass ich aufgrund Mangels von Nachweisen der vietnamesischen Staatsangehörigkeit keinen Pass bekomme

Wie lautete die Antwort der vietnamesischen Botschaft genau? Der genaue Wortlaut ist hier essenziell.

Anthony schrieb am 15.08.2026 um 01:08:37:
Ich gehe davon aus, dass ich nie die vietnamesische Staatsangehörigkeit besessen habe

Es kommt auf die vietnamesische Gesetzgebung seit 1998 aufwärts. Es kann gut sein, dass du die vietnamesische Staatsangehörigkeit durch die Geburt von vietnamesischen Eltern (oder sogar von einem vietnamesischen Elternteil) automatisch erworben hast, auch wenn keiner vietnamesischen Behörde deine Existenz überhaupt bekannt ist.

Anthony schrieb am 15.08.2026 um 01:08:37:
1.      Staatenlosigkeit: Habe ich mit den beiden Negativbescheiden der vietnamesischen Botschaft gute Chancen, als staatenlos anerkannt zu werden?

Du würdest bessere Chancen als jetzt haben, wenn es tatsächlich um eine Negativbescheinigung gehen würde, in der eindeutig der Nichtbestand der vietnamesischen Staatsangehörigkeit festgestellt/bescheinigt wird. Insoweit hast du wohl lediglich ein Schreiben bekommen, in der die Botschaft schreibt, dass sie das Vorhandensein der vietnamesischen Staatsangehörigkeit nicht prüfen konnte; das ist aber keine Negativbescheinigung, die der ABH ausreichen würde. Kannst du die beiden Schreiben hier posten (ohne personenbezogene Daten)?

Anthony schrieb am 15.08.2026 um 01:08:37:
2.      Reiseausweis für Ausländer (§ 5 AufenthV): Kann ich einen Reiseausweis für Ausländer beantragen, auch ohne dass die Staatenlosigkeit festgestellt wurde?

beantragen kannst du es, bekommen würdest du es erst dann (wenn überhaupt), wenn festgestellt wird, dass du kein vietnamesischer Staatsbürger bist.

Anthony schrieb am 15.08.2026 um 01:08:37:
3.      Niederlassungserlaubnis: Meine NLB ist rechtlich gültig, aber die Karte ist abgelaufen. Kann ich eine neue eAT-Karte beantragen, auch ohne Pass? Oder brauche ich dafür einen Reiseausweis?

S. oben unter Punkt 2.

Anthony schrieb am 15.08.2026 um 01:08:37:
4.      Ausbürgerung Vietnam: Ich habe vor, einen Antrag auf Entlassung aus der vietnamesischen Staatsangehörigkeit zu stellen (Ausbürgerung). Macht das Sinn, oder ist das kontraproduktiv für die Staatenlosigkeitsfeststellung?

Das könnte helfen, da Vietnam dann naturgemäß erst prüfen müsste, ob du überhaupt die vietnamesische Staatsangehörigkeit besitzt.

Anthony schrieb am 15.08.2026 um 01:08:37:
5.      Untätigkeitsklage: Ich warte seit Dezember 2025 auf eine Entscheidung. Kann ich schon Untätigkeitsklage (§ 75 VwGO) einreichen, oder sollte ich noch warten?

Ja, kannst du. Ob das aktuell Sinn macht, ist ne andere Frage.

Anthony schrieb am 15.08.2026 um 01:08:37:
6.      Rechtsanwalt: Lohnt es sich, einen Fachanwalt für Ausländerrecht einzuschalten? Hat jemand Erfahrungen mit Anwälten in Duisburg/Essen, die sich mit Staatenlosigkeit auskennen?

Das könnte helfen, muss aber nicht, es kommt auf viele Faktoren an.

Btw. warum sind hier zwei ABH involviert? Wo hast du aktuell deinen Hauptwohnsitz in Deutschland? Hast du zeitweise (2022-2025?) in Ostallgäu gewohnt und bist jetzt zurück nach Duisburg?
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #2 - 15.08.2026 um 18:07:20
 
Wenn Du 2014 eine Niederlassungserlaubnis bekommen hast, brauchtest Du ja 2022 gar keine "Verlängerung" (das geht mit einer Niederlassungserlaubnis nicht).
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Puncherfaust
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in ABH/EBH
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Antwort #3 - 15.08.2026 um 19:25:07
 
Hast du nur keinen Kontakt zu deinen Eltern oder auch keine Informationen über sie? Wer könnte Infos haben?

Wieso hattest du auf einmal keinen Kontakt mehr? Weiß irgendwer wer deine Eltern waren und wo sie ggf. heute sind?
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