Du fragst hier nach Informationen - schön, dafür ist das Forum da.
Ich zumindest werde aber keine Diskussionen über die Informationen aus anderen Quellen anfangen.
Fernweher schrieb am 14.08.2026 um 19:49:25:Nun, Incoming-Versicherungen wie die der HanseMerkur scheinen für den Ehegattennachzug durchaus beliebt zu sein, zumindest ...
Sie sind aber sinnfrei.
Eine Versicherung abzuschließen, die bei Einreise zum Daueraufenthalt - am D-Visum erkennbar - überhaupt nicht leisten muss, ist verbranntes Geld.
Wenn so ein Unfug in einer
AV akzeptiert wird, ist das Sache dieser
AV. Die muss das dann ggf. begründen.
Fernweher schrieb am 14.08.2026 um 19:49:25:Auf jeden Fall sollte dann ja eine Versicherungsdauer von 4 Monaten genug sein?
Zwei Wochen sind genug, wenn es nur der richtige Tarif ist. Also einer, der auch für vier Monate abgeschlossen werden
könnte.
Achtung,
Meinung:
Wenn ich mir die Zeit für einen solchen Streit nehmen wollte bei einem nationalen Visum für meine Frau, dann würde ich die Frage stellen, wo im
AufenthG denn eine Krankenversicherung als Erteilungsvoraussetzung für ein Visum zum Ehegattennachzug zum Deutschen genannt ist.
Ist sie bis heute nicht - sie kommt über den Lebensunterhalt "ins Boot".
Und der gesicherte
LU ist eben
keine übliche Erteilungsvoraussetzung für ein Visum zum Familiennachzug zu Deutschen.
Endgültig sinnfrei wird eine Forderung nach einer Incoming-Versicherung dann, wenn die
KV des deutschen Ehegatten bescheinigt, dass ab Einreise die Ehefrau familienversichert ist.
Aber auch ich würde das wohl eher nicht durchstreiten, sondern eine Incoming-KV mit einem Tarif für Daueraufenthalt vorlegen, die für zwei Wochen Versicherungsdauer abgeschlossen ist.