Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Incoming-Versicherung für russische Staatsbürgerin (Gelesen: 472 mal)
Fernweher
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 30

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Incoming-Versicherung für russische Staatsbürgerin
13.08.2026 um 22:48:09
 
Moinsen!

Wie lange müsste eine solche Incoming-Versicherung abgeschlossen werden? Reichen drei Monate, ab gewünschtem Einreisedatum? Etwa länger? Was ist da am besten?

Meine Frau würde im November von Moskau einreisen wollen (Ehegattennachzug), aber Dokumente gibt sie erst in einigen Wochen ab. Ich hatte gelesen, dass die Incoming auch erst bei Erteilung des Visums vorzulegen ist, würden es jedoch bevorzugen, die Versicherung schon bei Abgabe der Dokumente vorweisen zu können.

Und welche Incoming wäre eigentlich die billigste? Und welche nimmt Deutschland überhaupt an? Ich würde denken, es zählen nur deutsche Incoming-Versicherungen, bspw. ADAC und Hanse-Merkur. Jedenfalls kenne ich mich da nicht so aus, vielleicht wisst ihr da besser Bescheid.

Und wie sieht es aus, wenn sie den Flug bspw. auf Dezember verlegt, kann ich die Incoming auch entsprechend verschieben?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.787

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Incoming-Versicherung für russische Staatsbürgerin
Antwort #1 - 14.08.2026 um 10:26:23
 
Normalerweise ist Deine Frau familienversichert, wenn Du nicht privat versichert bist. Dann gilt die Einreise-Versicherung bis zur Anmeldung hier. Du schließt sie normalerweise für drei Monate ab.

Welche die günstigste ist, weiß ich nicht.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
Petersburger
i4a-team
*****
Offline




Beiträge: 6.852

RUS, Russia
RUS
Russia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Incoming-Versicherung für russische Staatsbürgerin
Antwort #2 - 14.08.2026 um 11:18:05
 
Erstmal zur Incoming-KV an sich:
Eine reine Reise-Versicherung, also nur für Kurzaufenthalte (max. 90 Tage), hat nicht den Versicherungsumfang, der für Daueraufenthalt nötig ist.
Man muss also darauf achten, dass die mögliche (!) Versicherungsdauer in abgeschlossenen Tarif größer als drei Monate ist.
So etwas gibt es für Au-pair, für Studenten, ...

Sobald Deine Frau in Deutschland ist, solltet ihr Euch zeitnah um die Versicherung kümmern. Bei der Familienversichung "anmelden" - die sollte dann ab Einreise gelten. 

Braucht sie einen eigenen privaten Vollvertrag, kann man den auch vor der Einreise abschließen. Dann ist eine "Einreise-KV" unnötig.

Ohne eine solchen Vollvertrag reicht auch eine KV für ein paar Wochen. Ist billiger - kann aber sinnvoll erst eingereicht werden, wenn die positive Entscheidung über den Visumantrag gefallen ist, weil erst dann das Einreisedatum bestimmt werden kann.


Das Ganze übrigens ohne Berücksichtigung der hier im Forum immer wieder gestellten Frage, ob eine KV für ein Visum zum Familiennachzug zum deutschen Ehepartner/Kind/Elternteil überhaupt vorgelegt werden muss.
Diese Frage hat noch niemand "durchgefochten" - das Erfüllen dieser Forderung für wenige Euro ist daher wohl einfacher. Schneller ist es auf jeden Fall.
Zum Seitenanfang
  

„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
IP gespeichert
 
Fernweher
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 30

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Incoming-Versicherung für russische Staatsbürgerin
Antwort #3 - 14.08.2026 um 19:49:25
 
Petersburger schrieb am 14.08.2026 um 11:18:05:
Erstmal zur Incoming-KV an sich:
Eine reine Reise-Versicherung, also nur für Kurzaufenthalte (max. 90 Tage), hat nicht den Versicherungsumfang, der für Daueraufenthalt nötig ist.


Nun, Incoming-Versicherungen wie die der HanseMerkur scheinen für den Ehegattennachzug durchaus beliebt zu sein, zumindest von dem, was ich in Erfahrung bringen konnte. Allerdings gab es kaum Informationen über dessen Länge bzw. Dauer, um den Forderungen auch gerecht zu werden.

Wie von euch beiden angesprochen, wäre meine Frau nach Ankommen sowieso mitversichert. Dass sie aufgrund des nationalen Visums schließlich 90 Tage zur Verfügung hat und bis dahin zudem einen Aufenthaltstitel beantragen müsste, sollte doch bedeuten, dass eine Versicherungsdauer von 90 Tagen insofern korrekt ist. Tut es aber scheinbar nicht?
Kurios wie ich bin, stellt sich mir dann die Frage: warum eigentlich nicht?

Auf jeden Fall sollte dann ja eine Versicherungsdauer von 4 Monaten genug sein? So oder so sind diese Versicherungen durchaus flexibel, dass man sie vorzeitig kündigen kann, sobald meine Frau die KV hat… nehme ich an?


Edit: Tatsächlich konnte ich mit den Suchbegriffen “incoming” und “Versicherung” nur diesen, meinen, Thread entdecken. Gibt es sonst kein Thema dazu? 
Zum Seitenanfang
« Zuletzt geändert: 14.08.2026 um 20:02:04 von Fernweher »  
 
IP gespeichert
 
lottchen
Silver Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 2.499
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Incoming-Versicherung für russische Staatsbürgerin
Antwort #4 - 14.08.2026 um 20:07:58
 
Fernweher schrieb am 14.08.2026 um 19:49:25:
Tatsächlich konnte ich mit den Suchbegriffen “incoming” und “Versicherung” nur diesen, meinen, Thread entdecken. Gibt es sonst kein Thema dazu? 


Nicht in den letzten 3 Monaten. Unter "Suchen" das Stichwort "incoming" eingeben und weiter unten dort die Anzeige von 3 Monaten auf 1 Jahr oder noch länger ändern. Dann findet man viele Themen.

z.B.
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1772320663/6#6
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Fernweher
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 30

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Incoming-Versicherung für russische Staatsbürgerin
Antwort #5 - 14.08.2026 um 20:37:56
 
lottchen schrieb am 14.08.2026 um 20:07:58:
Nicht in den letzten 3 Monaten. Unter "Suchen" das Stichwort "incoming" eingeben und weiter unten dort die Anzeige von 3 Monaten auf 1 Jahr oder noch länger ändern. Dann findet man viele Themen.

z.B.
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1772320663/6#6

Da war ich wohl geistig abwesend, hatte das gar nicht bemerkt.
Danke dir!
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Petersburger
i4a-team
*****
Offline




Beiträge: 6.852

RUS, Russia
RUS
Russia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Incoming-Versicherung für russische Staatsbürgerin
Antwort #6 - 14.08.2026 um 21:01:07
 
Du fragst hier nach Informationen - schön, dafür ist das Forum da.

Ich zumindest werde aber keine Diskussionen über die Informationen aus anderen Quellen anfangen.

Fernweher schrieb am 14.08.2026 um 19:49:25:
Nun, Incoming-Versicherungen wie die der HanseMerkur scheinen für den Ehegattennachzug durchaus beliebt zu sein, zumindest ...

Sie sind aber sinnfrei.

Eine Versicherung abzuschließen, die bei Einreise zum Daueraufenthalt - am D-Visum erkennbar - überhaupt nicht leisten muss, ist verbranntes Geld.

Wenn so ein Unfug in einer AV akzeptiert wird, ist das Sache dieser AV. Die muss das dann ggf. begründen.

Fernweher schrieb am 14.08.2026 um 19:49:25:
Auf jeden Fall sollte dann ja eine Versicherungsdauer von 4 Monaten genug sein?

Zwei Wochen sind genug, wenn es nur der richtige Tarif ist. Also einer, der auch für vier Monate abgeschlossen werden könnte.

Achtung, Meinung:
Wenn ich mir die Zeit für einen solchen Streit nehmen wollte bei einem nationalen Visum für meine Frau, dann würde ich die Frage stellen, wo im AufenthG denn eine Krankenversicherung als Erteilungsvoraussetzung für ein Visum zum Ehegattennachzug zum Deutschen genannt ist.
Ist sie bis heute nicht - sie kommt über den Lebensunterhalt "ins Boot".
Und der gesicherte LU ist eben keine übliche Erteilungsvoraussetzung für ein Visum zum Familiennachzug zu Deutschen.
Endgültig sinnfrei wird eine Forderung nach einer Incoming-Versicherung dann, wenn die KV des deutschen Ehegatten bescheinigt, dass ab Einreise die Ehefrau familienversichert ist.

Aber auch ich würde das wohl eher nicht durchstreiten, sondern eine Incoming-KV mit einem Tarif für Daueraufenthalt vorlegen, die für zwei Wochen Versicherungsdauer abgeschlossen ist.
Zum Seitenanfang
  

„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema