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Wie ist Nachbeurkundung einer dänischen Ehe mit Drittstaatsangehörigen möglich? (Gelesen: 587 mal)
Balidoen
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Wie ist Nachbeurkundung einer dänischen Ehe mit Drittstaatsangehörigen möglich?
11.08.2026 um 15:29:50
 
Hallo,

leider hab ich auch nach langer Suche keine eindeutige Antwort gefunden, vielleicht kann hier jemand weiterhelfen?

Ein deutscher Staatsbürger hat eine eritreiische Staatsbürgerin in Dänemark geheiratet. Die Frau besitzt einen eritreischen Reisepass, hat aber keine Geburtsurkunde. Sie lebt seit über 15 Jahren in Deutschland, hat zwei erwachsene Kinder (deutsche STA).

Bisher hatte sie einen Aufenthaltstitel nach §28 Abs. 1 AufenthG, Verlängerung wurde bereits beantragt. (Eins der Kinder ist noch in der Ausbildung) Aufgrund der Eheschließung hat sie ebenfalls Anspruch auf den Aufenthaltstitel nach §28 AufentG, jetzt würde sie das gern haben, weil die Ausbildung des Kindes irgenwann zu Ende ist.

Es besteht die Befürchtung, dass die Ausländerbehörde die Eheschließung im Ausland nicht akzeptieren könnte; deshalb kam die Idee auf, die dänische Ehe in DE nachbeurkunden zu lassen.

Ich habe gelesen, daß für die Nachbeurkundung die gleichen Unterlagen nötig sind wie für eine Heirat in DE. Das wären ja dann auch eine Geburtsurkunde und eine Ehefähigkeitszeugnnis. Beides ist nicht vorhanden, sie hat nur den Reisepass.

Das mit dem Ehefähigkeitszeugnis dürfte auch schwierig werden – ich weiß nicht einmal, ob es sowas in Eritrea gibt. 

Würde mich freuen, wenn mir jemand sagen könnte, ob es trotzdem irgendwie möglich ist.
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Aras
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Antwort #1 - 11.08.2026 um 22:27:03
 
Man stellt den Antrag auf Nachbeurkundung und dann schaut man was die fordern.

Es wäre aber wahrscheinlich sinnvoller bei der Ausländerbehörde direkt die Aufenthaltserlaubnis mit der dänischen Eheurkunde zu beantragen.

Die Ausländerbehörden sind in der Regel viel flexibler als die Standesbeamten.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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roseforest
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Antwort #2 - 11.08.2026 um 22:35:50
 
https://nrwe.justiz.nrw.de/olgs/hamm/j2023/11_U_5_23_Beschluss_20231030.html

Eine Nachbeurkundung darf nicht verlangt werden . Allerdings durchaus möglich dass weitere Unterlagen gefordert werden. Insofern schließe ich mich Aras an den Aufenthaltstitel zu beantragen.

Ich weiss ist nicht die Frage, aber sollten ggf Kinder geplant sein kann es durchaus Sinn machen die Nachbeurkundung jetzt anzugehen. Dann sind oft alle Dokumente schon geprüft.

Wie ist sie denn nach D gekommen ? Da müssten doch auch Unterlagen eingereicht werden oder ? Vllt findet sich da doch noch was

Ich habe mal kurz Recherchiert Eritrea scheint wirklich einfach zu sein mit den Dokumenten.
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roseforest
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Antwort #3 - 11.08.2026 um 22:42:22
 
Moment sie hat 2 volljährige Deutsche Kinder.
Vllt ist da ja schon alles geklärt mit den Unterlagen beim Standesamt ? Vllt dort mal einfach fragen.
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Antwort #4 - 12.08.2026 um 01:22:43
 
Ich würde tatsächlich auch nicht nur einer Befürchtung wegen nun eine Nachbeurkundung anstoßen. Das kann man später immer noch tun, falls es nötig werden sollte.
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Balidoen
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 17.08.2026 um 10:48:17
 
Hallo und danke für die Antworten! Besonders das Urteil ist sehr interessant.
Wir haben schon die ABH angeschrieben und über die Heirat informiert und die dänische Eheurkunde mitgeschickt mit der Bitte, den Aufenthaltstitel jetzt endlich zu verlängern. Die Frau hat nämlich seit über 2 Jahren nur Fiktionsbescheinigungen erhalten; was damals genau schiefgelaufen ist, weiß ich aber nicht, da war ich noch nicht involviert.
Sie war ursprünglich im Rahmen des Familiennachzugs nach DE gekommen, weil ihre Kinder deutsche STA sind. Damals wollte sie den Vater der Kinder schon heiraten, das ging aber nicht wegen fehlender Identitätspapiere. Aber jetzt hat sie ja den Reisepass. Weitere Kinder wird es nicht geben, aus dem Alter ist sie raus.

Dann warten wir mal, wie die ABH reagiert; bei Standesamt hatten wir vorsicherhalber auch schon angefragt, was für eine Nachbeurkundung erforderlich wäre. Wenn es wirklich ohne ginge, wäre es ja wirklich einfach.
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traute
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #6 - 29.08.2026 um 07:47:02
 
Seit März d.J. ist es möglich, bei der eritreischen Botschaft in Berlin einen Nationalpaß zu bekommen. Es wird keine Reueerklärung mehr verlangt und auch keine 2% Steuer. Ich weiß von einigen Eritreern, die das gemacht und jetzt mit dem Nationalpaß auch einen unbefristeten Aufenthalt erhalten haben. Mit einem Nationalpaß kann die Eheschließung in DK auch nachbeurkundet werden. Zumindest so geschehen in meinem Wohnort (S-H).
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TG
 
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