Hallo,
leider hab ich auch nach langer Suche keine eindeutige Antwort gefunden, vielleicht kann hier jemand weiterhelfen?
Ein deutscher Staatsbürger hat eine eritreiische Staatsbürgerin in Dänemark geheiratet. Die Frau besitzt einen eritreischen Reisepass, hat aber keine Geburtsurkunde. Sie lebt seit über 15 Jahren in Deutschland, hat zwei erwachsene Kinder (deutsche STA).
Bisher hatte sie einen Aufenthaltstitel nach §28 Abs. 1
AufenthG, Verlängerung wurde bereits beantragt. (Eins der Kinder ist noch in der Ausbildung) Aufgrund der Eheschließung hat sie ebenfalls Anspruch auf den Aufenthaltstitel nach §28 AufentG, jetzt würde sie das gern haben, weil die Ausbildung des Kindes irgenwann zu Ende ist.
Es besteht die Befürchtung, dass die Ausländerbehörde die Eheschließung im Ausland nicht akzeptieren könnte; deshalb kam die Idee auf, die dänische Ehe in DE nachbeurkunden zu lassen.
Ich habe gelesen, daß für die Nachbeurkundung die gleichen Unterlagen nötig sind wie für eine Heirat in DE. Das wären ja dann auch eine Geburtsurkunde und eine Ehefähigkeitszeugnnis. Beides ist nicht vorhanden, sie hat nur den Reisepass.
Das mit dem Ehefähigkeitszeugnis dürfte auch schwierig werden – ich weiß nicht einmal, ob es sowas in Eritrea gibt.
Würde mich freuen, wenn mir jemand sagen könnte, ob es trotzdem irgendwie möglich ist.