Peter Win schrieb am 01.08.2026 um 16:09:06:Die Frage war, ob alle diese Stellen, die Ausländerbehörde + Anwälte und Kommissionen für Ausländer, diese Erwerbsminderung möchten, richtig ist?
Nein, das ist nicht richtig.
Du wurdest von diesen Stellen evtl. aufgefordert, nachzuweisen, dass du erwerbsgemindert bist. Also brauchst du von der DRV solch einen Bescheid.
Das bedeutet nicht, dass die
ABH eine NE erteilt.
Für eine NE-Erteilung sind die im Gesetz geregelten Voraussetzungen zu erfüllen. Ausnahmen davon (zB wegen Erwerbsminderung) habe ich in den allg. Verw.-Vorschriften zu §9 nicht finden können.
https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/pdf/BMI-MI3-20091026-SF-A001....Peter Win schrieb am 01.08.2026 um 16:09:06:Nach einer Niederlassungserlaubnis würde man die Einbürgerung beantragen.
Es gelten zunächst die Gesetze. Welche Voraussetzungen für die Einbürgerung würdest du erfüllen?
Viel wichtiger als Herr D. ist doch hier:Wer hat dir gesagt oder geschrieben, dass du mit einer festgestellten Erwerbsminderung eine
NE von der
ABH erhalten könntest?
Welche Voraussetzungen nach §9 müsstest du dann nicht erfüllen?
Peter Win schrieb am 01.08.2026 um 16:09:48:Herr D. hat nicht nur von Abschiebungen geredet, sondern er hat abgeschoben
Solche Wortspiele bringen nichts. Ich verfolge selbst, was Herr D. sagt und veranlasst. Persönlich schiebt er nicht ab, aber kürzlich hat er der Presse erklärt, dass auch Nichtstraftäter mit Abschiebung rechnen müssen, wenn sie vollziehbar ausreisepflichtig sind.
Dass es dazu erheblichen Protest gibt, ist verständlich und vielfach lesbar. Der hier in Rede stehender 1 Afghane war vollziehbar ausreisepflichtig.
Zum Glück hat das mit deinem Problem, deinem Status und deinen Fragen zu Erwerbsminderung,
NE und Einbürgerung mal nichts zu tun.