Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt  
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken
Keine Zuständigkeit (Gelesen: 1.433 mal)
Peter Win
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 36

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: afghanisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Keine Zuständigkeit
Antwort #15 - 02.08.2026 um 16:47:10
 
Wie bitte?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Puncherfaust
Experte
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 688

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in ABH/EBH
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Keine Zuständigkeit
Antwort #16 - 02.08.2026 um 17:36:02
 
SimonB schrieb am 02.08.2026 um 12:20:32:
Du benötigst 

ENTWEDER
1) den Bescheid des ÄD über deine Leistungsfähigkeit
ODER
2) den Bescheid der DRV über deine volle+dauerhafte EM
ODER
3) den ärztlichen Nachweis, dass du die dt.Sprache nicht erlernen kannst


Wenn du Nr. 3) bereits hast und das ärztliche Gutachten so ist, wie das Hinweisblatt der ABH vorschreibt, kannst du diesen Nachweis bei der ABH vorlegen.


vor 3) muss ein UND.
Sprachzertifikat oder ausführliches ärztliches Gutachten

1) und 2) sind für den Nachweis der LU-Sicherung

3) (und Sprachzertifikat) für den Nachweis der Sprachkenntnisse
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Peter Win
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 36

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: afghanisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Keine Zuständigkeit
Antwort #17 - 02.08.2026 um 18:53:56
 
3) (und Sprachzertifikat) für den Nachweis der Sprachkenntnisse <<< ist vorhanden

Meine deutsche Sprache ist manchmal besser als Ihre Smiley
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
SimonB
Senior Top-Member
****
Offline




Beiträge: 867

deutschland, Germany
deutschland
Germany
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Keine Zuständigkeit
Antwort #18 - 02.08.2026 um 19:07:18
 
Peter Win schrieb am 02.08.2026 um 18:53:56:
3) (und Sprachzertifikat) für den Nachweis der Sprachkenntnisse <<< ist vorhanden

Danke. Jetzt ist deutlich, was es gibt mit Sprache.
Das sollte das B1-Zertifikat nach GER sein.
Dann kannst du dieses der ABH vorlegen.


Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Peter Win
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 36

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: afghanisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Keine Zuständigkeit
Antwort #19 - 02.08.2026 um 19:10:31
 
SimonB schrieb am 02.08.2026 um 19:07:18:
Danke. Jetzt ist deutlich, was es gibt mit Sprache.




isch habe gehn in die Schule
isch mach disch nicht messer
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.773

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Keine Zuständigkeit
Antwort #20 - 02.08.2026 um 19:37:54
 
Bitte vergesst nicht, dass es um den Nachweis der Erwerbsminderung geht. Alles andere klärt doch bitte per PN.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
Peter Win
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 36

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: afghanisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Keine Zuständigkeit
Antwort #21 - 02.08.2026 um 20:05:49
 
Ja, die Frage war nach Erwerbsminderung, ob das ein Grund für Lösung des Aufenthalts ist?
Wenn ja, was ist, wenn der Arzt sich an der Aufklärung der Erwerbsminderung nicht beteiligt hat und diese Möglichkeit der Erwerbsminderung fast 2 Jahrzehnte nicht angesprochen hat? Die Folgen für Betroffene sind unvorstellbar.  Aber die Atteste des Arztes wären fast 2 Jahrzehnte an Anwälte für Ausländerrecht und Ausländer - Kommissionen vorgelegt worden, die sich aber alle nicht zuständig gesehen haben, weil sie alle den Betroffenen für Erwerbsgemindert gehalten haben. Aber mit den Attesten wurde der ungelöste Aufenthalt verlängert und verlängert, bis die Familie starb.
Einige evtl. in diesem Forum würden sich über solche Schäden für Betroffene freuen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Peter Win
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 36

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: afghanisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Keine Zuständigkeit
Antwort #22 - 02.08.2026 um 20:13:37
 
Wenn man die Gesetze nicht kennt und die Gesetze und Behörden wegen Übergriffe meiden muss, weil die Behörden zum Grund für krankheiten wurden, wer trägt die Verantwortung?
Eine Arbeit oder Beruf ist wegen der Übergriffe nicht möglich
Heirat kommt nicht in Frage, weil keine Genitalien vorhanden sind, somit keine Sexualität.
Die Trennung von der Familie wurde immer länger und länger, bis sie starb, weil der ungelöste Aufenthalt verlängert und verlängert wurd.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.773

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Keine Zuständigkeit
Antwort #23 - 02.08.2026 um 20:28:25
 
Wenn man die Gesetze nicht kennt, trägt man immer selbst dafür die Verantwortung.

Wer in Deutschland leben will, muss sich informieren – beim Rechtsanwalt, einer Beratungsstelle oder hier im Forum.

Wer ins Ausland geht, auswandert, trennt sich in der Regel von seiner Familie. Das ist aber die eigene Entscheidung. Ein Wiedersehen ist manchmal nur durch Besuche oder durch Telefonieren / Video-Telefonieren möglich.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
Peter Win
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 36

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: afghanisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Keine Zuständigkeit
Antwort #24 - 02.08.2026 um 20:33:56
 
reinhard schrieb am 02.08.2026 um 20:28:25:
Wer in Deutschland leben will, muss sich informieren – beim Rechtsanwalt, einer Beratungsstelle oder hier im Forum.



Wenn "Sie" von Mitglied einer Ausländerkommission angegriffen worden sind, dann meiden "Sie" die Gesetze und Behörden, das ist die Krankheit.
Aber dafür erwarte ich kein Verständnis.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Peter Win
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 36

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: afghanisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Keine Zuständigkeit
Antwort #25 - 02.08.2026 um 20:36:00
 
lassen wir es, ist OK, danke für Antworten
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Puncherfaust
Experte
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 688

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in ABH/EBH
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Keine Zuständigkeit
Antwort #26 - 02.08.2026 um 20:41:57
 
Peter Win schrieb am 02.08.2026 um 20:05:49:
Ja, die Frage war nach Erwerbsminderung, ob das ein Grund für Lösung des Aufenthalts ist?


Aber es geht schon um die Beantragung einer Niederlassungserlaubnis!?

Wenn der Antrag abgelehnt werden würde, hat das keine Auswirkungen auf die Verlängerung des befristeten Aufenthalts.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Peter Win
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 36

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: afghanisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Keine Zuständigkeit
Antwort #27 - 02.08.2026 um 20:45:20
 
Puncherfaust schrieb am 02.08.2026 um 20:41:57:
Aber es geht schon um die Beantragung einer Niederlassungserlaubnis!?



Ja, es ging darum. weil alle Stellen wie Ausländerbehörde Anwälte für Ausländerrecht und Ausländerkommissionen mich für erwerbsgemindert hielten, konnte der Aufenthalt nicht gelöst werden, ich konnte das niemals wissen, dass eine Erwerbsminderung den Aufenthalt löst, niemals.
"Wenn der Antrag abgelehnt werden würde, hat das keine Auswirkungen auf die Verlängerung des befristeten Aufenthalts."
Danke
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Petersburger
i4a-team
*****
Offline




Beiträge: 6.843

RUS, Russia
RUS
Russia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Keine Zuständigkeit
Antwort #28 - 03.08.2026 um 03:51:13
 
Peter Win schrieb am 02.08.2026 um 18:53:56:
Meine deutsche Sprache ist manchmal besser als Ihre

Peter Win schrieb am 02.08.2026 um 20:05:49:
Einige evtl. in diesem Forum würden sich über solche Schäden für Betroffene freuen.

Peter Win schrieb am 02.08.2026 um 20:13:37:
weil die Behörden zum Grund für krankheiten wurden


@Peter Win
Unbestritten gibt es böse Menschen und böse Situationen.
In Situationen kommen manche sogar völlig ohne eigenes Zutun.

Die Wahrscheinlichkeit, dass einer von denen, die Du für an der Situation schuldig oder wenigstens beteiligt hältst, in diesem Forum ist und Dir hier antwortet, ist so klein, dass Äußerungen wie die zitierten ganz sicher hier nicht gerechtfertigt sind.
Nicht den Forenmitgliedern gegenüber und auch nicht pauschal "Behörden" gegenüber.
Vergiss nicht, dass wir Betreiber auch aus Behörden kommen.

Also halt' den Ball flach und kontrolliere Deine Emotionen!
Zum Seitenanfang
  

„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema